Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
50
1
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
25.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
die Vorsitzende, Frau Dr. Heynen (JugA), Herr Dr. Knapp (JB-BiP)
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Corona-Krise
Betreff: 1. Coronakrise
- Bericht zur Situation der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien unter Coronabedingungen
- Bericht Stuttgarter Jugendhausgesellschaft und Jugendhäuser unter Coronabedingungen
- Bericht über die Öffnung der Freiflächen und Spielplätze
- Situation der Familien während der COVID-19-Pandemie
- Antrag Nr. 127/2020 (90/GRÜNE)
- Coronakrise: Welche Lehren ziehen wir für die Jugendarbeit?
- Antrag Nr. 154/2020 (CDU)
- Angebote für Kinder und Jugendliche trotz Corona
- Antrag Nr. 156/2020 (PULS)
- Coronakrise: Jugendhäuser stärker in den Fokus rücken
- Antrag Nr. 170/2020 (CDU)
- Differenzierte Weiterförderung der Jugendhilfeangebote
- Antrag Nr. 190/2020 (CDU)
Die im Betreff genannten Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Der Antrag Nr. 190/2020 vom 20.05.2020 (CDU) liegt im Sitzungssaal aus.
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit den heutigen Unterpunkten TOP 1a) "Weiterförderung der Jugendhilfeangebote in freier Trägerschaft trotz Betriebseinschränkungen nach CoronaVO, GRDrs 318/2020", heutige NNr. 51, und TOP 1b) "Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund CoronaVO, Erstattung von Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen - Verlängerung, GRDrs 359/2020", heutige NNr. 52, aufgerufen und verhandelt. Der Beratungsverlauf ist nachstehend wiedergegeben.
Einführend teilt die Vorsitzende mit, dass verschiedene Berichte vorgesehen seien und in diesem Rahmen die gestellten Anträge behandelt werden. Zunächst schildert Frau
Dr. Heynen
die aktuelle Situation der Kinder und ihrer Familien in Stuttgart. Dazu unterrichtet sie über Angebote und Leistungen der Jugendhilfe aus Sicht des Jugendamts. Die Mitarbeiter/-innen, die in der Jugendhilfe tätig seien, bewegten sich zwischen Sorge um den Infektionsschutz, Sorge um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sorge um Angebote für Kinder und Jugendliche bis hin zur Situation hoch belasteter Eltern und ihrer Kinder und Jugendlichen in ihren Familien. Die Situation changiere zwischen Familien, die mehr Zeit füreinander hätten, bis dahin, dass es Familien gebe, insbesondere mit wenig finanziellen Möglichkeiten, schlechten Wohnverhältnissen, schlechten Kenntnissen über die Möglichkeiten einer Stadt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die in der Presse genannte Dramatisierung der Gefährlichkeit der Eltern für ihre Kinder und der Not des Kinderschutzes habe dazu geführt, dass die Beratungszentren des Jugendamts, wie der städtische Erziehungshilfeträger, einen besonderen Blick für diese Lebenssituationen aufbringe. Unterschiedliche Rückmeldungen der freien Träger lägen für diese Lebenssituation vor, wobei die Berichte etwas Beruhigendes hätten, so Frau Dr. Heynen. Sie habe nie den Eindruck gehabt, dass die Kinder gefährlicher in ihren Familien lebten als sonst. Nach wie vor gebe es prekäre Situationen für Kinder und Jugendliche, was aber mit der Pandemie wenig zu tun habe. Die Menschen, die in der Jugendhilfe in Stuttgart tätig seien, versuchten, mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu sein und niedrigschwellige Angebote zu unterbreiten.
Zu den Coronaverordnungen äußert Frau Dr. Heynen, für die Ministerien sei es sehr schwierig abzuschätzen, wie hoch die Risiken seien. Dies habe zu komplizierten Prozessen geführt, die vom Jugendamt und den Trägern umgesetzt werden mussten. Sie ergänzt, die Abt. Erziehungshilfen mit den Aufgaben der ambulanten und der stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie zuständig für die Inobhutnahme habe nach wie vor weitergearbeitet. Ein Lockdown habe in diesem Bereich wie auch in den Beratungsstellen und der Mobilen Kinder- und Jugendarbeit nicht stattgefunden. Die Möglichkeiten, in Kontakt zu kommen sowie zu bleiben, seien mit "Walk and Talk", Fenstergesprächen und den mobilen und digitalen Möglichkeiten wie Telefon, E-Mail, WhatsApp genutzt worden. Beim städtischen Erziehungshilfeträger seien keine Leistungen beendet worden, die nicht auch tatsächlich zu einem Ende gekommen wären.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen habe sich gezeigt, dass die Notgruppen und erweiterten Notgruppen, wie sie per Verordnung zugelassen seien, von den Eltern nicht in dem Maße in Anspruch genommen worden sind, wie Plätze zur Verfügung gestanden hätten. Die aktuell gültige Verordnung lasse 4.204 Anträge auf eine eingeschränkte Kindertagesbetreuung zu. Durch Umstrukturierungen werde vonseiten des städtischen Trägers ermöglicht, dass alle Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf diese Form der Kindertagesbetreuung haben, einen Platz bekommen hätten. Die Dienstleistungen im Jugendamt, die mit Rechtsansprüchen hinterlegt seien, wie Bestandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, die Platzvergabe sowie die Schwangerenberatungsstellen, werden nach wie vor erbracht. Auch von den Erziehungshilfeträgern wie von den elf Beratungszentren wie auch von den Vormündern werde der Kontakt mit allen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, weiter aufrechterhalten. Die elf Beratungszentren hätten ihre Aufgaben im Kinderschutz wahrgenommen - im Einzelfall seien auch Hausbesuche unternommen worden, ergänzt Frau Dr. Heynen.
Die Kapazitäten in der Inobhutnahme seien bei den freien Träger und beim städtischen Träger ausgebaut worden, allerdings seien sie nicht benötigt worden, fügt sie hinzu. Beschäftigt habe sie, dass die Jugendhäuser und Jugendfarmen geschlossen worden sind. Die Räumlichkeiten der Jugendhäuser seien anderweitig, als Spielmöglichkeiten für Kinder in beengten Wohnverhältnissen, genutzt worden. Ebenso seien Angebote für Familien in den Stadtteil- und Familienzentren, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes und in Absprache mit dem Gesundheitsamt unterbreitet worden.
Herr
Meier
bedankt sich zu Beginn seiner Berichterstattung bei den Mitarbeitern/-innen des Jugendamts. Diesem Dank schließt sich Herr
Käpplinger
an. Die zielgerichtete Zusammenarbeit sei völlig reibungslos vonstattengegangen und auf Anfragen vonseiten der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft (StJG) sei prompt reagiert worden, erwähnt Herr
Meier.
Trotz der Schließungen der Abenteuerspielplätze und der Jugendfarmen seien die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien präsent gewesen. Es sei absolut notwendig gewesen, dass die Mitarbeiter/-innen der Träger vor Ort gewesen seien. Im weiteren Verlauf schildert Herr Meier die offene Kinder- und Jugendarbeit mit Ideenwerkstätten, die die Angebote abgedeckt hätten. Im April seien 260 Angebote in den Einrichtungen entstanden - viele davon im digitalen Rahmen. Bei diesen Angeboten seien die Bedarfe nach Kontakt halten, Bewegung, Beratung und gesunder Ernährung berücksichtigt worden. Im weiteren Verlauf unterrichtet Herr Meier über die Entstehung von 5.000 Basteltüten, die in den Sozialraum gegeben worden seien, sowie über Stadtteilspaziergänge, digitales Zirkustraining und Online-Coaching. Diese Angebote hätten die Möglichkeit des Kontakthaltens geboten.
Bezogen auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen informiert Herr Meier, dass bei der StJG im Bereich der offenen Arbeit 500 Urlaubstage sowie in den ersten 6 Wochen 5.000 Überstunden abgebaut worden sind.
Herr
Hardt
lobt ergänzend die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Fachverwaltung und berichtet über die Gründung einer Arbeitsgruppe. Diese bestehe aus Vertretern der Liga, einzelner Träger, der Jugendhausgesellschaft, Behördenleitern und Behördenverantwortlichen der Stadt. Innerhalb dieser Gruppe werde die aktuelle Situation hinsichtlich der Bedarfe besprochen. Bezogen auf den Start der heutigen Sitzung betont Herr Hardt, die anerkannten Träger der Jugendhilfe übernähmen Pflichtaufgaben der Kommune. Insofern würde die Schließung einer Einrichtung nicht zwangsläufig bedeuten, dass Mitarbeiter/-innen keine Arbeit mehr hätten. Die Aufgaben seien auf anderer Ebene und in anderer Form durchgeführt worden. Dieser Aussage schließt sich Herr
Käpplinger
an und ergänzt, in kurzer Zeit seien die Mitarbeiter/-innen mit mobilen Arbeitsmöglichkeiten ausgestattet worden, damit der Kontakt mit den Menschen in Stuttgart aufrechterhalten werden könne. Der Kontakt finde zu 35 % über digitale Medien statt, und 33 % seien direkte Kontakte. Angesichts der Situation, dass ein nicht unerheblicher Teil der Kinder, die derzeit per Homeschooling unterrichtet werden, den Anschluss aufgrund fehlender Computer verloren hätten, habe die Evangelische Gesellschaft Stuttgart (eva) 319 Laptops für die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit angeschafft und den Kindern zur Verfügung gestellt. Die Caritas und die Jugendhausgesellschaft seien entsprechend vorgegangen, ergänzt Herr Käpplinger.
Im weiteren Verlauf berichtet Frau
Weegmann,
dass mit den Mitarbeitern/-innen in den Kitas aufgrund der zentralen Trägerstruktur zu 50 % Kurzarbeit vereinbart worden ist. Darüber hinaus sei die Notbetreuung in den Kitas angeboten worden, die aber von den Familien nicht zur Gänze genutzt worden sei. Aktuell beschäftigten sie die finanziellen Folgen aus den reduzierten Elternbeiträgen, da ausschließlich 50 % der Plätze belegt werden können. Aufgrund dessen sei sie dankbar für die finanzielle Unterstützung der Stadt Stuttgart in Form der Erstattung von Elternbeiträgen an freien Träger und die Weitergewährung von Betriebszuschüssen. Wie bereits ihren Vorredner beschäftigt Frau Weegmann der Umgang mit den vulnerablen Gruppen unter der Mitarbeiterschaft und die mittelfristige Perspektive bei diesem Thema.
Zu der Situation in den Beratungsstellen unterrichtet Frau
Preiß,
dass diese offengeblieben seien und von den Kindern und Jugendlichen, denen es schlecht gehe, genutzt werden. Überrascht habe sie, dass die digitalen Beratungsangebote von den Jugendlichen nicht in dem Maße angenommen und angewendet worden sind. Ein direkter Kontakt sei präferiert worden. Auch Herr
Pohl
hat die Erfahrung gemacht, obwohl die Aktivspielplätze und Jugendfarmen geschlossen worden seien, hätten die Einrichtungen viel Arbeit gehabt. Die Träger hätten mit Hochdruck Maßnahmen erarbeitet, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien in der Coronazeit und den damit verbundenen Einschränkungen in ihrem Sozialraum zu unterstützen. Die digitalen Lernangebote würden nur begrenzt helfen, stellt Herr Pohl fest. Allerdings habe eine Intensivierung der sozialen Medien und Kanäle, inklusive dem Freien Radio Stuttgart, dazu geführt, die Kontakte - auch mittels Direktansprache - aufrechtzuerhalten. Die Tiere auf den Jugendfarmen seien über den gesamten Zeitraum von Familien und stationären Wohngruppen, die sich im HzE-Modus befänden, versorgt worden. Im weiteren Verlauf schildert Herr Pohl positive Beispiele und Methoden, wie die Kontaktpflege gelungen sei. Abschließend dringt er darauf, dass die Träger der Aktivspielplätze und Jugendfarmen vom Jugendamt in den Planungsprozess mit eingebunden werden, um die Vielfalt, die auf den Plätzen und Einrichtungen abgebildet werde, in den Prozess einzusteuern. Die Koordination der freien Träger durch die Jugendhausgesellschaft sieht er nicht als zielführend an.
Lob und Dank zollt Herr
Schulze-Gronemeyer
der Fachverwaltung und dem Gesundheitsamt in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Trägern sowie für die Weiterförderung der Jugendhilfeangebote in freier Trägerschaft. Aktuell beschäftige ihn der vermutlich höhere Betreuungsaufwand in den Sommerferien, da viele Familien zuhause bleiben würden. In den Waldheimen Degerloch und Vaihingen befänden sich normalerweise 400 Kinder mit 90 Betreuern - wie sich die Situation mit der Größe der Gruppen und den Abstandsregeln realisieren lasse, wisse er aktuell nicht. Gemeinsam werde mit der Jugendhausgesellschaft und dem Stadtjugendring über die Landesverbände und das Sozialministerium versucht, Informationen zu diesen Themen zu erhalten. Ebenso werde erwogen, die Waldheime sechs Wochen in den Sommerferien zu öffnen. Dabei treten Themen, wie viele Verpflegungstage angeboten werden können und wie die Bezuschussung gelinge, zutage.
Zur verbandlichen Jugendarbeit unterrichtet Frau
Schmitt-Nerz,
die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings sei nach wie vor für die ehrenamtlich geführten Jugendverbände und
-vereine besetzt gewesen. Sie warte dringend auf die Empfehlungen des Sozialministeriums, wie mit Kinder- und Jugendfreizeiten umgegangen werden könne. Insgesamt könne festgestellt werden, die Verbände seien in dieser Zeit kreativ geworden, um mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu bleiben. Zur Beratung von LSBTTIQ-Jugendlichen informiert Frau
Olgun-Lichtenberg
(OB-ICG), die Arbeit sei weitergeführt, wobei die Kontaktaufnahmen sehr kreativ gehandhabt worden sind.
Die
Vorsitzende
geht nach Abschluss der Berichte auf ein Projekt ein, das sich aktuell in der Vorbereitung befände. Die erweiterte Notbetreuung bzw. die eingeschränkte Regelbetreuung an den Schulen solle nicht mehr durch die ohnehin knapp vorhandene Lehrerschaft (eingeschränkt durch vulnerable Gruppen) vorgenommen werden. Diese Situation habe zur Folge, dass Schülergruppen in einer höheren Anzahl in Räumen untergebracht werden müssen. Deswegen sei der Ansatz der, die Notbetreuung durch Personen der Jugendhilfe vorzunehmen. Mit dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt sowie mit den Trägern werde sich dahingehend auseinandergesetzt. Dieser Vorschlag sei dem Land unterbreitet worden, welches sich offen gezeigt habe. Es gehe nicht ausschließlich um die Notbetreuung während der Schulzeit, sondern auch um die Notbetreuung während der Ferienzeit. Sie könne es heute noch nicht versprechen, eine Lösung auf den Weg zu bringen, da die Verhandlungen über Einzelheiten noch ausstehen, ergänzt die Vorsitzende. In dem Fall gehe es nicht nur um personelle Kapazitäten, die bereitgestellt werden müssen, sondern auch um die räumlichen Möglichkeiten. Dennoch, bei manchem, was beklagt und sehr nachvollziehbar sei, sei nicht die Planung des Jugendamts oder des Kultusministeriums verantwortlich für diese Situation. Es habe schlicht mit der Beachtung des Infektionsschutzes zu tun, so BMin Fezer. Dabei lägen ihr die Kinder am Herzen, deren Gesundheit für sie oberste Priorität habe. Sie wisse aktuell nicht, wie hoch die Gefahr sei, die sie Kindern aussetze, wenn größere Menschenansammlungen stattfänden. Aufgrund dessen müsse abgewartet werden, wie der Sommer gestaltet werden könne. Insofern sei eine nachhaltige Planung sowie eine lange Vorlaufzeit aktuell nicht möglich. Es müsse sich angesichts der komplexen Angebote darauf eingestellt werden, dass kurzfristig geplant und umgeplant werden müsse.
Über die Öffnung der Freiflächen und Spielplätze informiert Frau
Haller-Kindler
(OB-KB). Dabei bezieht sie sich auf die JuCo-Studie und informiert zu der Situation von Kindern und Jugendlichen. Für viele Jugendliche fallen die Anforderungen in der Schule weg, was für viele eine Entlastung darstelle. Allerdings würden Jugendliche ebenso schildern, dass sie ein finanzielles Problem hätten, da die Minijobs weggefallen seien. Darüber hinaus berichtet diese Zielgruppe, dass ihnen der Kontakt zu anderen Jugendlichen fehle. Für die Kinder finde dieser Kontakt in der stundenweise wiedergeöffneten Kita statt, ergänzt Frau Haller-Kindler.
Anschließend geht die Kinderbeauftragte auf das Thema Spiel- und Freiflächen ein. Am 06.05.2020 sei die Wiedereröffnung der Spielplätze eingeläutet worden. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Stuttgart habe innerhalb von drei Tagen alle Spielplätze geöffnet. Der Begriff der Öffnung der Spielplätze sei auch auf Außenbereiche von Kinder- und Jugendhäusern, Aktivspielplätze, Jugendfarmen sowie auf Spielplätze bei Waldheimen und Sportanlagen in Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung ausgeweitet worden. Am 14.05.2020 habe der Verwaltungsstab unter dem Motto "Platz für Kinder und Jugendliche" entschieden, die Mobifanten auf periphere Spielplätze und Plätze, wo Bedarf bestehe, zu bewegen. Darüber hinaus sei sie gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung auf die regionale Trägerkonferenz (RTK) zugegangen mit der Idee, wie lasse sich der öffentliche Raum kinder- und jugendfreundlich gestalten. In Bezirken und Plätzen vor Ort werde mit dem RTK überprüft, welche Flächen infrage kommen. Ab Juli werden temporäre Spielstraßen als Spielplätze aktiviert und Autofahrer mit Bannern darauf hingewiesen, dass Kinder auf der Straße spielen.
Auf dem Weg der Stärkung der Bildungsgerechtigkeit unterrichtet Herr
Dr. Knapp
über Maßnahmen wie den Ausbau der Bildungsregion Zuffenhausen sowie Kinder in Sozialunterkünften zu unterstützen. Hierbei werden ämterübergreifend verschiedene Ansätze, wie die Unterstützung im Rahmen der Notbetreuung möglich wäre, zusammengefasst sowie Fragen nach Lernräumen, Internetanschlüssen und nach entsprechender Hardware diskutiert.
Das Einschulungsbuch, das im Rahmen der "Qualitätsanalyse Ganztagesgrundschulen" entwickelt worden ist, werde im Rahmen von geschlossenen Kitas allen Grundschulen zur Verfügung gestellt, informiert Herr Dr. Knapp. Im Zuge des Kommunalen Bildungsmanagements werden aktuell die Ausbildungsmanager an den beruflichen Schulen unterstützt.
Darüber hinaus benennt Herr Dr. Knapp die Wichtigkeit der Paten und Mentoren in den unterschiedlichen Projekten im aktuellen Setting. Derzeit fänden Gespräche statt, wie es in der aktuellen Situation gelinge, mit digitalen Prozessen zu unterstützen. Er sei zuversichtlich, zeitnah entsprechende Vorschläge den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses präsentieren zu können. Im Folgenden schildert die
Vorsitzende
die Problematik bei der Unterstützung von Kindern in Flüchtlingsunterkünften, die einen großen Bedarf an Notbetreuung hätten. Hierbei stünden allerdings rechtliche Probleme einer derartigen Unterstützung im Raum, da Externe in Flüchtlingsunterkünften aktuell nicht zugelassen werden.
StR
Lazaridis
(90/GRÜNE) erinnert daran, dass die aktuell schwierige Situation der Coronakrise in Stuttgart gut gemeistert wird. Bezogen auf einen Regelbetrieb in den Kitas, wie ihn Frau Weegmann und Herr Schulze-Gronemeyer angesprochen haben, erkundigt sich StR Lazaridis, ob das vulnerable Personal denn aktuell zur Verfügung stehe. Begrüßenswert nennt er die erweiterte Inobhutnahme, die vorgehalten worden sei und die wieder zurückgefahren werden könne, sowie die Weiterförderung der Träger und den Verzicht auf die Elternbeiträge. Für seine Fraktion sei das Thema der Kurzarbeit bei den freien Trägern nicht bestimmend gewesen, sondern ausschließlich in den Einrichtungen, in denen es sinnvoll gewesen sei. Ein weiteres Thema, das ihn neben der Wiedereröffnung der Angebote der Jugendhilfe, der Mobilen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit beschäftigten, seien die Sommerferien. Dabei interessiert StR Lazaridis, ob vonseiten der Träger ein abgestimmtes, trägerübergreifendes Konzept - gegebenenfalls unter Federführung des Jugendamts - geplant werde. Dankbar äußert er sich zu dem Vorstoß der Bürgermeisterin, die Notbetreuung an Schulen von den Trägern erbringen zu lassen. Auf eine Frage von StR Lazaridis, was von der Digitalisierung der Angebote nach der Coronakrise übrigbleibe, erwidert Herr
Hardt,
die digitalen Jugendhilfeangebote, die von den Kindern und Jugendlichen gut angenommen worden seien, werden auch nach dieser Zeit weitergeführt. Ergänzend erwähnt Herr
Käpplinger,
er hoffe, dass die Jugendhilfe zukünftig nicht ausschließlich digital ausgeübt werde. Ein persönlicher Kontakt und die Begegnung von Kindern, Jugendlichen und Familien seien vielfach notwendig, trotz der Digitalisierung. Diese müsse mit Maß und Ziel angewendet werden. Herr
Meier
ergänzt, Teambesprechungen liefen anders über Teamview, als wenn man sich persönlich gegenübersitze.
Für StRin
Ripsam
(CDU) steht die Gesundheit von Kindern und ihren Familien im Vordergrund. Großen Dank äußert sie gegenüber den freien Trägern, besonders den Mitarbeitern/-innen gegenüber, die in den letzten Wochen viele kreative Angebote den Familien unterbreitet hätten. Allerdings hätten die letzten Wochen gezeigt, dass die Digitalisierung in Kita und Schule im Sinne der Bildungsgerechtigkeit vorangebracht werden müsse. Lobenswert bezeichnet die Stadträtin die flächendeckende Verteilung des Einschulungsbuchs, das den Übergang von der Kita in die Schule erleichtere.
Bezogen auf die GRDrs 318/2020 "Weiterförderung der Jugendhilfeangebote in freier Trägerschaft trotz Betriebseinschränkungen nach CoronaVO" erwartet StRin Ripsam, dass von den Trägern offengelegt werde, was sie in den letzten Wochen neben Kurzarbeit, Überstunden- und Urlaubsabbau geleistet hätten. Dabei bezieht sie sich auf den Antrag Nr. 190/2020 "Differenzierte Weiterförderung der Jugendhilfeangebote" der CDU-Gemeinderatsfraktion und kündigt die Stimmenthaltung ihrer Fraktion an. Herr
Hardt
betont, dass bei allen Trägern, die ihm bekannt seien, das Thema Kurzarbeit gemeinsam mit der Arbeitsagentur geprüft worden sei. Die Mehrarbeit, die geleistet worden ist, sei zunächst von den Mitarbeitern/-innen abgebaut worden. Erst nach dieser Situation könne Kurzarbeit überhaupt beantragt werden, verdeutlicht Herr Hardt. Im Zuge der Prüfungen seien Personalstandslisten bei den Trägern erstellt worden. Allerdings sei am Ende festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für das Instrument Kurzarbeit nicht vorhanden gewesen seien.
StRin
Ripsam
bittet im weiteren Verlauf die Fachverwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu den Anträgen Nr. 154/2020 "Welche Lehren ziehen wir für die Jugendarbeit?" besonders unter dem Fokus der Digitalisierung sowie Nr. 170/2020 "Coronakrise: Jugendhäuser stärker in den Fokus rücken".
StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StRin
Meergans
(SPD), StR
Schrade
(FW), StR
Walter
(PULS) und StRin
Höh
(FDP) schließen sich dem Dank der Vorrednerinnen und Vorredner gegenüber der Verwaltung, dem Jugendamt und den freien Träger mit ihrer Mitarbeiterschaft an.
StR
Pantisano
bemängelt die in den letzten zwei Monaten getätigten unterschiedlichen Ankündigungen zu Öffnungen seitens des Kultusministeriums und vonseiten der Verwaltung, die bei den Eltern für Verwirrung gesorgt hätten. Im weiteren Verlauf sprechen sich StRin
Meergans,
StR
Walter
und StR
Pantisano
vollumfänglich für die Beschlüsse zur Weiterförderung der Jugendhilfeangebote in freier Trägerschaft trotz Betriebseinschränkungen nach CoronaVO (s. GRDrs 318/2020, heutige NNr. 51) sowie den freiwilligen Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund CoronaVO (s. GRDrs 359/2020, heutige NNr. 52) aus.
In diesem Zusammenhang bittet StR Pantisano die freien Träger, den Kita-Eltern klar zu machen, dass der Gemeinderat diesen Weg mit hohen finanziellen Aufwendungen ermöglicht habe. Herr
Hardt
unterrichtet, den Eltern werde stets klar gemacht, dass der Gemeinderat die Beschlüsse getroffen habe und die GRDrs 318/2020 unterstütze.
StR
Pantisano
stellt die Frage, warum der Umgang mit Kurzarbeit sowie Urlaubsabbau bei den Mitarbeitern/-innen in den Kitas der freien Träger und des städtischen Trägers unterschiedlich gehandhabt worden ist. Trotz der Weiterförderung und der Erstattung von Elternbeiträgen an die freien Träger werden die Essenskosten ebenfalls unterschiedlich den Eltern in Rechnung gestellt. Diese Handhabe könne er nicht nachvollziehen. Bezogen auf den Antrag Nr. 181/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) "Erzieher/-innen in Kitas und Ganztagesbetreuung gratis COVID-19-Tests anbieten", der weder im Sitzungssaal ausliegt noch im Rahmen des Tagesordnungspunktes behandelt wird, bittet dieser Stadtrat - und erhebt dies auch zum Antrag -, dass der Gemeinderat den Beschluss treffe, die COVID-19-Tests den Erziehern/-innen in den Kitas und den Mitarbeitenden in der schulischen Ganztagsbetreuung kostenfrei zur Verfügung gestellt werde.
StRin
Meergans
erkundigt sich nach den Kriterien der Notbetreuung an den Kitas, ob ein Kind eine stundenweise Betreuung erhalten und sich einen Platz mit einem anderen Kind teilen könne. Hierbei bittet sie um Gleichbehandlung der Eltern, die sich um einen Platz bemühten. Individuelle Lösungen, so die
Vorsitzende,
seien in dieser Situation eher zielführend, als einheitliche Lösungen im Sinne einer Stringenz, da Familien unterschiedliche Bedarfe hätten.
Darüber hinaus stellt StRin
Meergans
die Frage an Herrn Dr. Knapp, ob Schulkinder im Rahmen der Bildungsgerechtigkeit die Möglichkeit bekämen, den Unterricht beispielsweise in den Ferien nachzuholen. Diese Situation interessiert auch StRin
Höh,
die auf die Digitalisierung des Unterrichts und auf die Notwendigkeit des Vorhandenseins von Endgeräten in den Familien hinweist. Die Digitalisierung des Unterrichts sieht sie als sehr wichtig an.
Wie bereits einige Vorredner/-innen geht Stadträtin Höh davon aus, dass bei den freien Trägern zunächst Überstunden und Urlaub abgebaut werden. Zum Thema Kurzarbeit äußert StRin Höh, sie wisse nicht, ob Kurzarbeit bei den Trägern überhaupt möglich gewesen sei, da in kürzester Zeit neue Programme erstellt werden mussten. Besonders liege ihr der Schutz der Mitarbeitenden in den Kitas und in den Schulen am Herzen, betont die Stadträtin. Im Rahmen der Haushaltsbremse sollte nicht bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gespart werden, ergänzt StRin Höh. Vielmehr sollten die Landesaufgaben sowie die kommunalen Pflichtaufgaben genauestens betrachtet werden.
StR
Schrade
interessiert, ob die Schulhöfe unter die CoronaVO fallen und deshalb am Wochenende geschlossen seien. Darüber hinaus bitten er und StR
Walter
um eine Erklärung zur Finanzierung der Weiterförderung der Jugendhilfeangebote, bezogen auf die GRDrs 318/2020, und deren Auswirkungen. Hierzu erörtert die
Vorsitzende,
sie verzichte darauf, in die SodEG-Vorlage (Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz) einzuführen, da mit den Wortmeldungen bereits auf die Vorlage Bezug genommen worden sei. Im Grunde komme bei dieser Vorlage die Weiterförderung der Träger zum Tragen, damit diese nicht gezwungen seien, den Betrieb herunterzufahren, sei es durch Kurzarbeit oder durch Kündigungen. Auf der anderen Seite werde von den freien Trägern volle Flexibilität und Einsatz auch jenseits der konkret vereinbarten Aufgaben temporär gefordert. Sie sei der Überzeugung, so die Vorsitzende, dass die Träger Kurzarbeit da beantragt hätten, wo es möglich gewesen sei. Die Kurzarbeit gelänge bei Trägern, die ausschließlich Kita-Leistungen anböten. Bei den anderen Liga-Trägern sei das Spektrum wesentlich breiter angelegt und somit auch die Einsatzmöglichkeiten. Die ursprünglich analog zu den Kitas geplante Weiterförderung der Angebote der freien Träger sei somit durch das SodEG sozusagen "eingeholt". In einer Arbeitsgruppe von Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Vertretern der LIGA und der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft StJG seien die verschiedenen Förderbereiche dahingehend analysiert worden, ob und inwieweit die geförderten Angebote durch die CoronaVO untersagt, eingeschränkt und über SodEG-Leistungen weitergefördert werden müssen. Da allerdings die Zuständigkeit für das SodEG auf Landesebene erst am 30.04.2020 den Stadt- und Landkreisen zugewiesen worden ist - den Kommunen erst am 04.05.2020 bekanntgeworden -, konnten im Monat April keine Veranlassungen im Zuge des SodEG erfolgen. Der Grundgedanke der GRDrs 318/2020 sei, die Weiterförderung in bisheriger Höhe unter Einschluss der SodEG-Leistungen vorzunehmen. Die Weiterförderung im bisherigen Umfang erfolge unter der Voraussetzung, dass die Träger der Jugendhilfe ihre freien Ressourcen im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetzes (SodEG) zur Verfügung stellten.
Bedauern drückt StR
Walter
gegenüber der Situation aus, dass der Jugendhilfeausschuss seit ein paar Monaten nicht getagt habe. Diese Situation führe in der Außenwahrnehmung dazu, die Jugendhilfe nicht ernst genug zu nehmen. In der Folge bittet der Stadtrat die Fachverwaltung um eine Koordinierung von Personal und Räumen, in denen die Betreuung in Kleingruppen von Kindern und Jugendlichen in den Ferien realisiert werden könne. Personal könnte gegebenenfalls in der Gruppe der Studierenden gefunden werden, die ohnehin mit wegfallenden Jobs in der Gastronomie zu kämpfen hätten. Die
Vorsitzende
geht auf die Gründung der Arbeitsgruppe ein und unterrichtet, sie habe in der Arbeitsgruppe ein gutes Instrumentarium, um aktuell z. B. ein Sommerferienprogramm zu koordinieren. Die Arbeitsgruppe sei ebenfalls in der Lage, Räume vor Ort zu finden und das Personal auf den Weg zu bringen.
Herr
Meier
berichtet, dass das Programm Stutengarten in der bisherigen Weise nicht stattfinden könne. Im Falle der Absage des Stutengartens werden bei der StJG die Kesselferien vorbereitet, ein sechswöchiges Ferienprogramm, neben einem weiteren Ferienprogramm, das für 600 bis 700 Kinder in den 6 Ferienwochen ausgelegt sei. Darüber hinaus informiert er über eine enge Zusammenarbeit mit der eva, um die Waldheimferien mit kleineren Gruppen stattfinden zu lassen. Zu den Ferienangeboten und der Rolle des Jugendamts informiert Frau
Dr. Heynen,
die Fachverwaltung sei maßgeblich für die Planung mitverantwortlich.
Bezogen auf die Berichterstattung richtet StR
Ebel
(AfD) seinen Dank an die Verwaltung und die freien Träger. Seiner Ansicht nach sollten hinsichtlich der Beschränkungen im Rahmen der CoronaVO Abwägungen vorgenommen werden, in welchen Einrichtungen ein Besuchsverbot im Sinne der Gesundheit der Betroffenen ausgesprochen werden sollte. Weiter stellt er die Frage, ob eine Beratung hochbelasteter Eltern von behinderten Kindern durch die Kinderärzte erfolge. Hierzu erläutert Frau
Dr. Heynen,
sie könne diese Frage nicht beantworten, inwieweit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im persönlichen Kontakt mit den Eltern stehen. Die interdisziplinäre Frühförderstelle, die beim Gesundheitsamt angesiedelt sei, sei für die Kinder mit Behinderungen verantwortlich.
Zu der genannten Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Jugendamts, des Schulverwaltungsamts und der freien Träger bestehe, so Herr
Käpplinger,
und gute Arbeit geleistet hätte, bemerkt er, dass manche der Maßnahmen, die unter dem Stichwort Rettungsschirm gesehen werden können, nicht primär erdacht worden seien, um freie Träger und gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Mobile Jugendarbeit seien per 25.06.2020 wie gewohnt am Start, ergänzt Herr Käpplinger. Frau
Weegmann
bittet um Aufnahme als freier Träger in die Arbeitsgruppe, da sie als Träger von Kindertagesstätten einen wichtigen Beitrag zur Ferienbetreuung leisten könnte. Im weiteren Verlauf spricht sich Frau Weegmann für die Rückkehr in einen Regelbetrieb in den Kindertagesstätten aus. Für sie mache es keinen Sinn, wenn ein Kind sich in der Notbetreuung aufhalte, nach den Infektionsrichtlinien aber 50 % der Kinder betreut werden könnten. Über den Städtetag und den Gemeinderat müsse eine gangbare Lösung gefunden werden, merkt Frau Weegmann an. Im weiteren Beratungsverlauf weist Frau Weegmann darauf hin, dass die Kurzarbeit nicht für alle Träger in gleichem Maße möglich gewesen sei.
Frau
Dr. Heynen
erörtert zum Regelbetrieb in den Kindertagesstätten, die Stadt Stuttgart könne den Rechtsanspruch unter Normalbedingungen nicht erfüllen - allerdings erst recht nicht unter „Coronabedingungen“. Sie hoffe daher nicht auf eine schnelle Wiederherstellung des Regelbetriebs. Eine Kindertagesbetreuung, so wie sie bis Mitte März bestanden habe, sei ein völlig anderes pädagogisches Konzept als unter den aktuellen Voraussetzungen. Notgruppen sowie erweiterte Notgruppen gehen mit einem erweiterten pädagogischen Konzept einher, so Frau Dr. Heynen. Darüber hinaus komme zum Tragen, dass beim städtischen Träger 8.000 Kinder im Vollbetrieb betreut werden. Die Risikowahrscheinlichkeit steige durch Eltern, Geschwister oder Großeltern in der Stadt. Die
Vorsitzende
ergänzt, die Frage nach dem Rechtsanspruch beinhalte zwei Komponenten, „was kann eine Kita aktuell leisten, und wie viele Kinder können aufgenommen werden“. Darüber hinaus müssen die vulnerablen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden, was in der Folge bedeute, dass dieses Personal wegfalle. Allerdings fehle in guten Zeiten bereits Personal, fügt die Vorsitzende hinzu. Die Fachverwaltung werde im Rahmen der Notbetreuung Frau Weegmann mit ihren Kapazitäten mit einbeziehen, sie sei froh, weitere Ressourcen zu bekommen.
Der Jugendhilfeausschuss hat
Kenntnis genommen.
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