Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 268/2020
Stuttgart,
04/06/2020


Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten im Alltag (gemäß § 45 SGB XI) durch kostenfreie Schulungen für Ehrenamtliche - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.05.2020

Bericht:


Im Rahmen der Beratungen zum städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 wurden 15.000 EUR pro Jahr für kostenfreie Schulungsangebote für Ehrenamtliche beschlossen.

Für Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart besteht ein dringender Bedarf an Betreuungsangeboten in der Freizeit, bei der Begleitung zu Veranstaltungen und im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen. Dieser Bedarf wird sowohl von Betroffenen und Angehörigen als auch von Fachdiensten aufgezeigt.

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten Pflegebedürftige mit oder ohne Behinderung nach § 45 SGB XI Leistungen der Pflegekasse in Höhe von 125 EUR im Monat. Für diesen Entlastungsbetrag können sie Angebote von Anbietern in Anspruch nehmen, die gemäß Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO vom 17.01.2017) anerkannt sind.

Alle bisher von der Landeshauptstadt Stuttgart als Anerkennungsbehörde anerkannten Angebote der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe und der Begleitdienste, der Betreuungsangebote für Demenzkranke und Pflegebedürftige sowie der Familienentlastenden Dienste und der Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung werden mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Tätigen erbracht, die jeweils von einer Fachkraft angeleitet werden.

Um im Sinne der UstA-VO anerkannt zu werden, müssen die Anbieter neu gewonnene Ehrenamtliche im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), bezogen auf die jeweiligen Tätigkeitsfelder, schulen. Insbesondere für kleine Organisationen und für die Familienentlastenden Dienste ist es schwierig, qualifizierte Schulungen anzubieten und die Kosten dafür aufzubringen. Aus Sicht der Pflegebedürftigen sollen diese Kosten zu dem nicht auf den Preis der Angebote umgelegt werden.


Was soll erreicht werden?
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI haben, sollen in Stuttgart ein bedarfsgerechtes, preisgünstiges, ausgewogenes und vielfältiges Angebot an Dienstleistungen und Betreuungsangeboten sowie Begleitung zu Freizeitaktivitäten vorfinden. Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten Zugang zu den Bewegungs- und Freizeitangeboten, die in Stuttgart vorhanden sind.
Bereits tätigen Ehrenamtlichen wird ermöglicht, sich laufend zu qualifizieren. Potentiell freiwillig Tätige werden dabei unterstützt, ein für sie passendes Tätigkeitsfeld zu erkunden.
Über kostenfreie Schulungsangebote für Ehrenamtliche bzw. aus der Bürgerschaft Tätige wird der Ausbau der Unterstützungsangebote entsprechend der Maßgabe der UstA-VO gefördert und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie im Stuttgarter Fokus-Aktionsplan sowie im Leitbild zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) beschrieben, wird verbessert.

Welche Maßnahmen sind vorgesehen?
Für bürgerschaftlich Engagierte oder für Interessierte, die bei den ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen oder im Auftrag des Bürgerservice Leben im Alter im Quartier tätig sind, werden Basisschulungen zu Themen angeboten, die bei der Unterstützung im Alltag älterer Menschen eine Rolle spielen.
Ein Workshop vermittelt Grundlagen, die für die Begleitung von Menschen mit Behinderung zu Veranstaltungen wichtig ist. Mehrere Angebote geben Einblick in die Kommunikation mit Menschen mit Behinderung. Eine Einführung in die Blindenschrift für sehende Teilnehmende, eine Veranstaltung zu Unterstützungsmöglichkeiten für hörgeschädigte Menschen und erste Erfahrungen mit der Gebärdensprache stehen zur Auswahl. Eine Veranstaltung der Stotterer-Selbsthilfe informiert über die Ursachen und gibt Hinweise für den Umgang mit Stotternden. Weitere Angebote zur unterstützten Kommunikation sind in Planung.

Anknüpfend an vorhandene Formate der Bewegungsförderung im Sportbereich wird in Kooperation mit dem Amt für Sport und Bewegung ein modulares Schulungsangebot konzipiert, das für die Begleitung beim Sport sowie für die Leitung von Stadtteilspaziergängen für ältere und in ihren Bewegungsmöglichkeiten beeinträchtigte Menschen qualifiziert ist.
Für zeitlich wenig flexible Ehrenamtliche werden Online-Schulungsangebote teilweise neu entwickelt und erprobt. Durch die Webinare können auch die Lerngewohnheiten jüngerer Menschen stärker Berücksichtigung finden und z. B. in Kombination mit der Möglichkeit zeitlich überschaubarer Einsätze einen niederschwelligen Zugang zu ehrenamtlicher Tätigkeit bieten. Wünsche zu den Inhalten von Webinaren liegen aus den Familienentlastenden Diensten und aus der Altenhilfe bereits vor und werden bei der Konzeption der Angebote berücksichtigt.

Wie werden die Maßnahmen umgesetzt?
Für Schulungsangebote für Ehrenamtliche, die bei der frEE Akademie Stuttgart und den dort engagierten Bildungsträgern, insbesondere bei der vhs und vhs Inklusion oder im Bereich der Altenhilfe bereits konzipiert sind, wird ein Platzkontingent erworben und Interessierten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulungsangebote aus dem Bereich Sport und Bewegung werden in enger Abstimmung mit Sportfachkräften konzipiert oder von Sportverantwortlichen bezogen und gemeinsam mit dem Amt für Sport und Bewegung finanziert und beworben.
Bei Online-Schulungsangeboten werden, jeweils bezogen auf den Inhalt, Module erworben oder Angebote neu konzipiert. Längerfristig ist hier eine Verknüpfung mit der virtuellen Engagement-Plattform denkbar, die in der GRDrs 769/2019 „Bürgerschaftliches Engagement in der Landeshauptstadt Stuttgart – Ermöglichungsstrukturen weiterentwickeln“ beschrieben ist.

Alle Schulungsangebote werden offen für Ehrenamtliche und für Interessierte ausgeschrieben und über das erweiterte Angebot der frEE Akademie Stuttgart und über die Kooperationspartner sowie über die Familienentlastenden Dienste und Nachbarschaftshilfen beworben.

Welche Mittel werden benötigt?
Für die laufend erforderliche bedarfsgerechte Entwicklung und Umsetzung von kostenfreien Schulungsangeboten für Ehrenamtliche bzw. freiwillig aus der Bürgerschaft Tätigen und Interessierten entstehen jährlich Kosten in Höhe von 15.000 EUR.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung - Schulungsangebote für Ehrenamtliche (Antrag Nr.1173/2019, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Schulungsangebote für Ehrenamtliche in Tätigkeitsfeldern von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (gemäß § 45 SGB XI) für Pflegebedürftige mit und ohne Behinderung (Antrag Nr. 1003/2019, FDP)

Die Inklusionsbemühungen ausweiten: Barrierefreie Begegnungsstätten und Ehrenamtliche Begleitung fördern (Antrag Nr. 901/2019, Punkt 2, SPD)

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





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