Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
123
5
VerhandlungDrucksache:
1056/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 12.11.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt de
Betreff: BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Riedsee/Nördl. Elfenstraße (Mö 243) im Stadtbezirk Stgt.-Möhringen
- Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB
- BPlan im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.10.2019, GRDrs 1056/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Riedsee/Nördliche Elfenstraße (Mö 243) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Der künftige Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargestellt.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Wohnen vom 6. September 2019.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


Einleitend erläutert StRin Schiener (90/GRÜNE) den temporären Paragraph 13b Baugesetzbuch, wonach ein Aufstellungsbeschluss bis 31.12.2019 zu erfolgen habe. Dieser müsse innerhalb von zwei Jahren in einen Satzungsbeschluss münden. Dieser Paragraph lasse eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und -bericht zu. "Ausgerechnet" in dem hochsensiblen und beliebten Naherholungsbereich Riedsee in Möhringen (öffentlich zugängliche Wasserfläche und Bachlauf, Hochwasserschutzgebiet, Kaltluftproduktionsfläche) komme dieser zur Anwendung, um im bestehenden Landgasthof zehn Wohnungen einzurichten; das südöstliche Grundstück sei städtisch und solle in das Projekt einbezogen werden. Damit werde das Gelände der Öffentlichkeit entzogen. Unter diesem Zeitdruck und ohne ausführliche Umweltbetrachtung lehne ihre Fraktion das Projekt ab.

Mit dieser Vorlage, so StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), stehe ein "sehr bemerkenswertes Vorhaben im Außenbereich" im Raum. Er ergänzt, das Gelände befinde sich in einem Regionalen Grünzug und werde höchstwahrscheinlich durch das Regierungspräsidium im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens entschieden. Aus der Vorlage gehe nicht hervor, ob der Landgasthof ein Schwarzbau sei. Die entscheidende Rechtsgrundlage für diesen Baukörper werde nicht dargestellt. Wie StRin Schiener sehe er Paragraph 13b Baugesetzbuch als hochproblematisch an. Dieser Paragraph unterlaufe eine geordnete Planung. Ein solches Projekt müsse aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden und sei somit in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar.

Dieser Argumentation kann StRin Kletzin (SPD) nicht folgen. Es handle sich um Randbereich, der in Verbindung mit einem städtischen Grundstück entwickelt werden könne. Wesentliche Umweltbelange würden ermittelt. Der Flächennutzungsplan treffe keine wesentlich anderen Regelungen. Die Fläche gehöre nicht zum Naturschutzgebiet.

StR Dr. Vetter (CDU) begrüßt die Vorlage. Es seien bereits Fahrspuren und Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden.

Eine ähnliche Sichtweise äußert StR Zeeb (FW). Er regt an, auf dem anschließenden Gebiet Öläcker ebenfalls Wohnungsbau zu planen.

BM Pätzold erläutert, die Frage nach Gebieten, die unter Paragraph 13b entwickelt werden könnten, stamme aus dem Unterausschuss Wohnen. Die Eigentümerin der Gaststätte sei an das Referat WFB mit dem Wunsch nach Umnutzung herangetreten. Ein Teil des städtischen Grundstückes bestehe aus einer Schotterfläche. Im Grunde genommen werde ein nicht mehr gültiger Bebauungsplan aus den 1960er Jahren nachgezeichnet. Bezüglich der von StR Ozasek aufgeworfenen Frage eines Schwarzbaus verweist er auf die Ausführungen der Anlage 1, Seite 2. Es handle sich nicht um einen Schwarzbau, sondern das Gebäude basiere auf einem Bebauungsplan, der heute nicht mehr gültig sei. Dies sei nicht der einzige Fall in Stuttgart. Die Umnutzung des Gebäudes halte die Verwaltung für verträglich. Die Öläcker hingegen würden als wichtiger Grünzug betrachtet. Der Riedsee bleibe weiterhin öffentlich zugänglich.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt der Vorsitzende fest:

Die Einbringung der GRDrs 1056/2019 wird bei Stimmengleichheit
(7 Ja-, 7 Nein-Stimmen)
abgelehnt.

zum Seitenanfang