Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 456/2023
Stuttgart,
06/05/2023


Personeller Ausbau der Bahnhofsmission



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich03.07.2023

Bericht:

Die ökumenische Bahnhofsmission Stuttgart, Arnulf-Klett-Platz 2, Hauptbahnhof Gleis 16, 70173 Stuttgart, wird zu gleichen Teilen getragen von IN VIA, Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit (Diözese Rottenburg Stuttgart e. V.), Stöckachstr. 53, 70190 Stuttgart, und vij, Verein für Internationale Jugendarbeit, Moserstr. 10, 70182 Stuttgart.

Die Bahnhofsmission Stuttgart ist eine niederschwellige soziale Einrichtung und arbeitet in den Bereichen der Wohnungsnotfall- und der Flüchtlingshilfe eng mit den Fachämtern der Landeshauptstadt Stuttgart zusammen. Sie ist Anlaufstelle für Flüchtlinge und bietet Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung und Hilfe an. Die Mitarbeitenden der Bahnhofsmission begleiten Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen durch das Bahnhofsgebäude und vermitteln Hilfesuchende bei Bedarf an weiterführende Stellen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert seit 1948 die Träger der ökumenischen Bahnhofsmission Stuttgart durch jährliche Betriebskostenzuschüsse. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. GRDrs 80/2017 „Erhöhung der städtischen Förderung der Bahnhofsmission Stuttgart“) erhielten die Träger der Bahnhofsmission für die von der Landeshauptstadt Stuttgart geförderten 2,0 VZÄ Fachkräfte zuletzt ab 2018 eine verbesserte Förderung analog der städtischen Fördersystematik von Fachkräften in Tagesstätten im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe. Seit dieser Zeit sind die Anforderungen an die Bahnhofsmission durch die Pandemie, den Umbau des Hauptbahnhofs und nicht zuletzt durch die ankommenden Flüchtlinge aus der Ukraine stark gestiegen.

Im Antrag vom 16.03.2023 (vgl. Anlage 1) stellen die Träger der Bahnhofsmission dar, dass zur Sicherstellung der langen täglichen Öffnungszeiten sowie am Wochenende (Montag bis Freitag 7 - 21 Uhr, Samstag 9 - 17 Uhr, Sonntag 9 - 21 Uhr) ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,5 VZÄ besteht.

Durch den Rückgang ehrenamtlicher Helfer*innen seit 2020 ist zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten ein Defizit von rd. 15 Wochenstunden entstanden, das durch zusätzliche 0,5 hauptamtliche VZÄ ausgeglichen werden soll.

Die langen Öffnungszeiten der Beratungsstelle können nur mit ausreichenden Personalkapazitäten verlässlich abgedeckt werden. Durch den Einsatz einer hauptamtlichen Kraft können darüber hinaus ggf. neue Ehrenamtliche für die Bahnhofsmission geworben und eingelernt werden.

Es liegt im besonderen öffentlichen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, dass es im Hauptbahnhof eine verlässliche Anlaufstelle für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gibt.

Die Arbeitsfelder und Zielgruppen sind im Jahresbericht der Bahnhofsmission ausführlich beschrieben (vgl. Anlage 2). Die Bahnhofsmission trägt zum Erreichen mehrerer UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei. Das betrifft SDG 2, „Kein Hunger“, SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, SDG 10 „Weniger Ungleichheit“ sowie durch die besonderen Formen der Zusammenarbeit auch SDG 17 „Partnerschaften zur Erreichung dieser Ziele“.

Bei einer Förderung mittels Personal- und Sachkostenpauschale entsprechend den städtischen Förderrichtlinien und analog des städtischen Zuschusses von Fachkräften in Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe beträgt der dauerhafte städtische Zuschuss für die zusätzliche 0,5 VZÄ ab 2024 37.000 EUR/Jahr. Eine eventuelle künftige Tarifsteigerung nach TVöD ist in diesen Berechnungen noch nicht enthalten.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Bahnhofsmission / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
37
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37
37
Finanzbedarf
37
37
37
37
37
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Bahnhofsmission / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
145
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Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußman
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag der Bahnhofsmission Stuttgart
2. Jahresbericht 2022


<Anlagen>

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GRDrs 456_2023 Anl. 1 Bahnhofsmission Antrag.pdf
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GRDrs 456_2023 Anl. 2 Bahnhofsmission Jahresbericht 2022.pdf