Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
93/2019
GZ:
SI
Sitzungstermin: 25.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Entwicklung des Stuttgarter SozialTickets vor dem Hintergrund der VVS-Tarifzonenreform 2019

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 04.03.2019, GRDrs 93/2019. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Herr Spatz (SozA) leitet im Sinne der Vorlage ein. Er betont das Anliegen der Sozialverwaltung, dass für die Nutzer/-innen des Stuttgarter SozialTickets aufgrund der VVS-Tarifzonenreform keine Nachteile entstünden. Deshalb werde es auch künftig möglich sein, durch das SozialTicket zwei frei wählbare Tarifzonen abzudecken. Ferner verweist der Leiter des Sozialamtes darauf, dass sich für die Landeshauptstadt im Zuge der Tarifzonenreform im Zusammenhang mit dem SozialTicket gegenüber der bisherigen Finanzplanung des Kostendeckels eine Kostenersparnis in Höhe von 621.778 EUR für das Jahr 2019 ergebe.

Im Verlauf der Aussprache wird die Vorlage durch StR Bott (CDU) begrüßt. Dem schließt sich auch StR Stopper (90/GRÜNE) an. Der Stadtrat erinnert im Weiteren an der Antrag Nr. 209/2018 seiner Fraktion, worin vorgeschlagen werde, die finanziellen Einsparungen aufgrund der Tarifzonenreform bereits unterjährig zu nutzen, um den städtischen Zuschuss beim School-Abo zu erhöhen. StR Stopper hebt in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des School-Abos hervor, plädiert erneut für eine Erhöhung des städtischen Zuschusses zum neuen Schuljahr und bittet um eine möglichst zügige Beantwortung des Antrages.

Bezüglich der künftigen Zuschussregelung für das Scool-Abo werde gerade durch die Referate WFB und JB eine Lösung erarbeitet, erklärt BMin Fezer. Dieses Thema stehe auch auf der Tagesordnung des Schulbeirates.

Lobende Worte für die Vorlage finden im Folgenden auch StRin Dr. Hackl (SPD) und StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS).
StR Pantisano bittet darum, den Ratsmitgliedern zu Vergleichszwecken die bisherige Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt und dem VVS zuzuschicken.

Nach einer Nachfrage von StRin Dr. Hackl erläutert Herr Spatz, der Zeitpunkt der geplanten Evaluation im Jahr 2022 sei im Zuge der Verhandlungen mit dem VVS und den SSB so festgelegt worden. Der Zeitpunkt habe grundsätzlich keine Auswirkung auf das Angebot des SozialTickets. Man werde aber zusammen mit dem Vertragspartner prüfen, ob eine frühere Evaluation möglich sei.


Danach stellt BMin Fezer fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 93/2019 Kenntnis genommen.

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