Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 618/2023
Stuttgart,
09/06/2023



Einführung von Handyparken im öffentlichen Straßenraum



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich19.09.2023



Beschlußantrag:


Begründung:


Wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs 341/2020) beraten, hat die Verwaltung einen möglichen Einsatz einer Smartphone-App für den Bezahlvorgang beim kostenpflichtigen Parken (Handyparken) geprüft. Mit GRDrs 214/2022 wurde das Handyparken im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik erneut diskutiert, die Verwaltung wurde dort beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und eine Beschlussvorlage vorzulegen.

Handyparken ermöglicht das Bezahlen gebührenpflichtiger Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum per Smartphone-App unabhängig von Parkautomaten. Es trägt zur Verbreitung innovativer Mobilitätsdienstleistungen und Bürgerservices in Stuttgart bei, schafft die technischen Voraussetzungen für autonomes Bezahlen in Fahrzeugen und baut somit zukünftigen Entwicklungen vor. Handyparken entspricht dem Stand der Technik und ist mittlerweile in vielen deutschen Städten möglich. Die Einführung von Handyparken ist ein für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarer Baustein zum Aufbau der Smart City.

Neben Bargeld- und Kartenzahlung stellt das Bezahlen mit dem Smartphone eine zusätzliche und einfache Bezahlmethode dar. Der Parkvorgang wird per App durch das Lösen eines digitalen Parkscheins gestartet und beendet. Eine Verlängerung der Parkdauer kann aus der Ferne erfolgen, beispielsweise in einem Café oder Einzelhandelsgeschäft. Dadurch kann die Dauer bedarfsgerecht festgelegt oder flexibel minutengenau abgerechnet werden. Sowohl ein unnötiges Überzahlen als auch ein Verwarnungsgeld („Strafzettel“) kann dadurch vermieden werden. Die Apps der Handyparken-Anbieter enthalten Übersichten über Parkzonen und -tarife, die dabei helfen, zielgerichtet und schnell einen Stellplatz zu finden. Sie speichern den ausgewählten Parkplatz und erleichtern so das Wiederfinden des Fahrzeugs. Über Start und Ende der Parkdauer wird automatisch informiert.

In vielen deutschen Städten ist Handyparken bereits eine gängige und gut funktionierende Bezahlmethode. In diesen Städten werden durchschnittlich zwischen 10 % und 15 % der Parkvorgänge per Handyparken digital getätigt. In Berlin beträgt der Anteil bereits über 40 %. Die Stadtverwaltung ist im Dialog mit anderen Städten, um auf deren Wissen und Erfahrungen aufbauen zu können. Die Rückmeldungen zum Handyparken sind positiv, größere Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt es nicht. Für sensible Themen wie Datenschutz und IT-Sicherheit gibt es gut erprobte, gesetzeskonforme und sichere Lösungen, an denen man sich für eine passgenaue Umsetzung in Stuttgart orientieren kann.

Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 3 VOB/A geplant. Der Nutzer soll im Sinne eines wettbewerblichen Umfeldes aus verschiedenen Systembetreibern (Appanbieter) im Stadtgebiet auswählen können. Um zugelassen zu werden, müssen die Systembetreiber die vorgegebenen Kriterien erfüllen.

Für die Kontrolle der über das Handyparken gebuchten Parkzeit ist eine Anpassung der aktuell bei der Verkehrsüberwachung genutzten Überwachungssoftware erforderlich.

Die Umsetzung von Handyparken wird zum 1. Juli 2024 projektiert, um den Bestrebungen, die Landeshauptstadt auf diesen inzwischen allgemein üblichen Standard zu bringen, Rechnung zu tragen. Die aktuell bei der Verkehrsüberwachung eingesetzte Softwareversion kann einmalig um das Modul „Handyparken“ erweitert und damit rechtzeitig zum Start des Projekts genutzt werden.

Im Hinblick auf die angestrebte Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten des erweiterten Datenimports im Rahmen der Kontrolle vor Ort ist eine generelle Ablösung der Überwachungssoftware vorgesehen. Insofern wird die Erweiterung zunächst lediglich für zwei Jahre beschafft.

Für die Überwachung der Erträge ist ebenfalls eine Anpassung der Software im Bereich der Stadtkasse erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen


2023
2024
Einmalige Aufwendungen für die Kauflizenzen (Geringwertiger Vermögensgegenstand – GVG)
200.000 EUR
0 EUR
Einmalige Aufwendungen für die Einrichtung
Handyparken
2.600 EUR
0 EUR
Einmalige Aufwendungen für die Einrichtung
Handyparken Verarbeitung in SAP
3.500 EUR
0 EUR
Summe
einmalige Aufwendungen
206.100 EUR
0 EUR
Jährliche Miete
Basis Daten-Hosting Handyparken
14.000 EUR
14.000 EUR
Jährliche Miete
Hosting Handyparken, Jährl. Miete Lizenzen MDM
27.500 EUR
27.500 EUR
Summe
Betriebliche Aufwendungen
41.500 EUR
41.500 EUR
GESAMTSUMME
247.600 EUR
41.500 EUR

Die einmaligen Aufwendungen für die Kauflizenzen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von bis zu 200.000 EUR werden bei den veranschlagten Budgets im Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT - Projekt 4.104001: Digital MoveS (konsumtiv), Kontengruppe 42210 – Unterhaltung bewegliches Vermögen finanziert. Ebenfalls werden die einmaligen Aufwendungen für die Einrichtung im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von bis zu 2.600 EUR im Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT - Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Für eine automatisierte Verarbeitung der Zahlungsdaten im städtischen SAP-System wird ein einmaliger Einrichtungsaufwand in Höhe von ca. 3.500 EUR entstehen. Dieser wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 6605460 Parkierungseinrichtung, KontenGr. 42120 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt.

Die betrieblichen Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte für die Softwaremiete im Gesamtvolumen von 83.000 EUR in den Jahren 2023 und 2024 werden im zentralen IuK-Budget, Teilergebnishaushalt 170 - Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 42310 - Mieten und Pachten gedeckt.

Die Erträge der Parkgebühren werden sich durch die Einführung des Handyparkens nicht verändern, da die gegebenenfalls anfallenden Servicegebühren für die Nutzung der Apps vom Nutzer getragen werden.


Beteiligte Stellen

AKR, SOS, WFB, SWU, OB 82, S/OB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

-

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