Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
164
10
VerhandlungDrucksache:
405/2023
GZ:
SI
Sitzungstermin: 24.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Krasovskij as
Betreff: Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart - Verbesserung der städtischen Förderung ab dem Jahr 2024

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 05.06.2023, GRDrs 405/2023. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

StRin Dr. Hackl (SPD) verweist in ihrer Wortmeldung darauf, dass die Zahl der von einer Verschuldung betroffenen Menschen angesichts der aktuell krisenhaften Situation zunehme und wohl auch in Zukunft weiter ansteigen werde. Die Stadträtin stellt mit Blick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen daher die Frage, ob angesichts dessen nicht ein personeller Ausbau der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) notwendig wäre. Denn es gelte zu verhindern, dass die Wartezeit bis zur (weiterführenden) Beratung aufgrund einer möglicherweise gestiegenen Nachfrage immer länger werden könnte.

Darauf eingehend, erklärt eine Mitarbeiterin des städtischen Sozialamts (50-52), dass die ZSB der Überzeugung sei, dass man in der Lage sein werde, die vorhandenen Beratungsbedarfe innerhalb einer passablen Wartezeit abzudecken, sobald die Anlaufstelle personell wieder voll aufgestellt sein werde und entsprechende notwendige technische Voraussetzungen gegeben seien. Die ZSB strebe keine personelle Erweiterung an, benötige jedoch eine technische Ausstattung und die Finanzierung der Sachkosten für das Beratungsangebot.

Nach einer Nachfrage von StRin Dr. Hackl erklärt die Verwaltungsmitarbeiterin, dass eine angemessene Dauer der Wartezeiten mit der ZSB in den Förderrichtlinien als einzuhaltende Vorgabe abgestimmt worden sei. Die ZSB erstelle halbjährlich ein sog. Monitoring über die aktuellen Wartezeiten bis zur Beratung. Dieses könnte man einsehen und werde es den Ratsmitgliedern im Nachgang an die heutige Sitzung zur Information zur Verfügung stellen.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 405/2023 Kenntnis
genommen
.

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