Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 630/2016
Stuttgart,
10/10/2016


Kreispflegeplanung 2025 - Fortschreibung



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
22.11.2016
21.11.2016

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Der Stuttgarter Kreispflegeplan wird gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeversicherung in Baden-Württemberg (Landespflegegesetz – LPflG) fortgeschrieben. Das Pflegeheimverzeichnis ist Bestandteil des Stuttgarter Kreispflegeplans. Die letzte Fortschreibung des Kreispflegeplans erfolgte mit der GRDrs 116/2014 „Kreispflegeplanung 2020 – Fortschreibung“.

Derzeit gibt es 5.406 Pflegeplätze in Einrichtungen der stationären Altenpflege (Stand August 2016). In konkreter Planung sind momentan 149 neue Plätze und zwar im Haus Martinus des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. (78 Plätze) in Stuttgart-Süd und im Olgaheim der Evangelischen Heimstiftung (63 Plätze pflegenahes Wohnen und 8 Plätze in einer Pflegewohngemeinschaft) in Stuttgart-West. Die Fertigstellung der beiden Einrichtungen ist für die Jahre 2018/2019 geplant.

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 des Statistischen Amts der Landeshauptstadt Stuttgart sind bis zum Jahr 2025 folgende Pflegeplätze notwendig:

Obere Variante 7.328 Pflegeplätze
Untere Variante 6.637 Pflegeplätze

Mit der GRDrs 1138/2001 „Pflegeheimverzeichnis“ hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 14.02.2001 beschlossen, sich aufgrund der soziodemografischen Entwicklung in der Landeshauptstadt Stuttgart an der oberen Variante zu orientieren.

Berechnungen für 2025 – demografischer Wandel
Plätze
LHS Stuttgart Bestand und Planung
5.555
Bedarf gem. Berechnungen Sozialamt
7.328
Bedarf obere Variante
1.773

Die Übersicht zeigt, dass in der Landeshauptstadt Stuttgart bis zum Jahr 2025 insgesamt 1.773 Pflegeplätze im Bereich der stationären Dauerpflege auf Grund des demografischen Wandels bzw. der Zunahme der älteren Bevölkerung geschaffen werden müssen.

Ein weiterer Bedarf an Pflegeplätzen entsteht durch die Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauV), die am 01.09.2009 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass Pflegeheime bis zum Jahr 2019 ausschließlich Einzelzimmer anbieten. Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt Stuttgart in den Pflegeeinrichtungen 619 Doppelzimmer (für 1.238 Bewohnerinnen und Bewohner), d. h. dass 619 Plätze zu kompensieren sind. Zusätzlich sollen Pflegeeinrichtungen zukünftig nicht mehr als 100 Plätze an einem Standort vorhalten.

Berechnungen für 2025 – demografischer Wandel und Umsetzung LHeimBauV
Plätze
LHS Stuttgart Bestand und Planung
5.555
Bedarf gem. Berechnungen Sozialamt
7.328
Umwandlung Doppelzimmer in Einzelzimmer
619
Bedarf obere Variante
2.392

Die Träger der Pflegeeinrichtungen können über die Stuttgarter Heimaufsicht (Amt für öffentliche Ordnung) ggf. Ausnahmeregelungen erlangen, wenn sich diese u. a. konzeptionell begründen lassen. Deshalb sind diese 2.392 Plätze der Höchstbedarf bei vollständiger Anpassung der LHeimBauV in Bezug auf Umwandlung der Doppelzimmer in Einzelzimmer.

Mit Unterstützung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und des Amts für Liegenschaften und Wohnen werden seit dem Jahr 2015 Grundstücke gesucht, die sich für den Bau von Pflegeheimen oder Pflegewohngemeinschaften eignen. In der Anlage 3 sind die Grundstücke nach Stadtbezirk, Flurstücksnummer, Grundstücksgröße, Eigentümer, vorgesehener sozialplanerischer Nutzung und Verfahrensstand aufgelistet.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, SOS und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Ausführlicher Bericht
2. Kreispflegeplan Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2025
(Fortschreibung 2016, Stand 20.08.2016)
3. Potentielle Standorte für Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften und altengerechtes Wohnen


Ausführlicher Bericht

Der demografische Wandel stellt die Landeshauptstadt Stuttgart, wie alle anderen Kommunen, vor große Herausforderungen. Die Zahl der hochaltrigen Einwohnerinnen und Einwohner nimmt deutlich zu; Prognose 2020: 85 Jahre und älter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Prognose 2025: 85 Jahre und älter 21.400 Einwohnerinnen und Einwohner. Dies bedeutet, dass im Jahr 2020 2,53 % der Gesamtbevölkerung 85 Jahre und älter sein werden, während im Jahr 2025 3,65 % der Gesamtbevölkerung 85 Jahre und älter sein werden.

Derzeit gibt es 5.406 Pflegeplätze in Einrichtungen der stationären Altenpflege (Stand August 2016). In konkreter Planung sind momentan 149 neue Plätze und zwar im Haus Martinus des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. (78 Plätze) in Stuttgart-Süd und im Olgaheim der Evangelischen Heimstiftung (63 Plätze pflegenahes Wohnen und 8 Plätze in einer Pflegewohngemeinschaft) in Stuttgart-West. Die Fertigstellung der beiden Einrichtungen ist für die Jahre 2018/2019 geplant.

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 des Statistischen Amts der Landeshauptstadt Stuttgart sind bis zum Jahr 2025 folgende Pflegeplätze notwendig:

Obere Variante 7.328 Pflegeplätze
Untere Variante 6.637 Pflegeplätze

Mit der GRDrs 1138/2001 „Pflegeheimverzeichnis“ hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 14.02.2001 beschlossen, sich aufgrund der soziodemografischen Entwicklung in der Landeshauptstadt Stuttgart an der oberen Variante zu orientieren.

Berechnungen für 2025 – demografischer Wandel
Plätze
LHS Stuttgart Bestand und in Planung
5.555
Bedarf gem. Berechnungen Sozialamt
7.328
Bedarf obere Variante
1.773

Die Übersicht zeigt, dass in der Landeshauptstadt Stuttgart bis zum Jahre 2025 insgesamt 1.773 Pflegeplätze im Bereich der stationären Dauerpflege auf Grund des demografischen Wandels bzw. der Zunahme der älteren Bevölkerung geschaffen werden müssen.

Ein weiterer Bedarf an Pflegeplätzen entsteht durch die Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauV), die am 01.09.2009 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass Pflegeheime bis zum Jahr 2019 ausschließlich Einzelzimmer anbieten. Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt Stuttgart in den Pflegeeinrichtungen 619 Doppelzimmer (für 1.238 Bewohnerinnen und Bewohner), d. h. dass 619 Plätze zu kompensieren sind. Zusätzlich sollen Pflegeeinrichtungen zukünftig nicht mehr als 100 Plätze an einem Standort vorhalten.

Berechnungen für 2025 – demografischer Wandel und Umsetzung LHeimBauV
Plätze
LHS Stuttgart Bestand
5.555
Bedarf gem. Berechnungen Sozialamt
7.328
Umwandlung Doppelzimmer in Einzelzimmer
619
Bedarf obere Variante
2.392
Maßnahmen

Um dem Mangel an Pflegeplätzen zu begegnen, sind Maßnahmen und Angebote in vielen Bereichen notwendig. Dazu zählen die ambulante und stationäre Pflege, das private altersgerechte Wohnen aber auch Alltags- und Unterstützungshilfen.

· Wohnen und Pflege

Neben der stationären Pflege in Pflegeeinrichtungen wird in Zukunft das sogenannte pflegenahe Wohnen an Bedeutung gewinnen. Das pflegenahe Wohnen ist für pflegebedürftige Menschen gedacht, die sich eine eigene Wohnung alleine oder mit Partner wünschen. Notwendige Pflegeleistungen werden ambulant erbracht und für eine hohe pflegerische Versorgungssicherheit ist neben einer angeschlossenen Tagespflege auch eine 24-Stunden-Präsenzkraft vorhanden. Das pflegenahe Wohnen folgt der Intention des Pflegestärkungsgesetzes II, das ambulante Versorgungsstrukturen stärkt und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ verpflichtet ist.

Im eigenen Wohnraum leben auch Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften. In Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg (WTPG) leben Menschen mit Pflegebedarf zusammen in einer familienähnlichen Umgebung. Das Leben ist durch alltägliche Verrichtungen und nicht durch pflegerische Maßnahmen geprägt. Der ambulante Pflegedienst kommt nach Bedarf, genau wie bei einer ambulanten pflegerischen Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Die Alltagsbegleitung wird durch hauswirtschaftliche Kräfte geleistet. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind, wenn sie dies möchten, in hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden. Der eigene Tagesrhythmus, Gewohnheiten und Vorlieben der Pflegebedürftigen sollen in der Betreuung beachtet, gestützt und erhalten werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft entscheiden zum Beispiel gemeinsam, wie sie die Wohnung einrichten möchten und bestimmen den Tagesablauf. Dadurch können Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sehr selbstbestimmt wohnen. Eine Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige hat einen hohen Sozialraumbezug. In einer Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige können nach dem WTPG bis zu 12 Personen wohnen (§ 4 Abs. 2 WTPG).

Das Betreute Wohnen für Seniorinnen und Senioren schließt die Lücke zwischen der Betreuung zuhause und der Pflege im Pflegeheim. Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt. In Betreute Seniorenwohnungen sollen grundsätzlich Menschen einziehen, die in körperlich gutem Allgemeinzustand sind. Mit steigender Betreuungsbedürftigkeit werden die notwendigen Leistungen bei den Anbietern (z. B. Pflegedienste) abgerufen, individuell finanziert und abgerechnet. Die Mieterinnen und Mieter von Betreuten Seniorenwohnungen schließen sowohl einen Mietvertrag mit dem Vermieter als auch einen Betreuungsvertrag mit dem Betreuungsträger ab. Das Betreute Wohnen bietet Unterstützung im Alltag, mehr Sicherheit, verlässliche Ansprechpartner und soziale Kontakte. Betreuungsleistungen sind zum Beispiel: Hausnotruf, Sprechzeiten der Betreuungskräfte in der Wohnanlage, soziale Alltagsbegleitung, Informationen über Freizeitangebote, ggf. Durchführung kultureller und gesundheitsfördernder Veranstaltungen.

Neben der Gestaltung von sozialräumlich eingebundenen stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften (siehe GRDrs 103/2016 „Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige in der Landeshauptstadt Stuttgart – ein Überblick“) ist der Ausbau von persönlichen und technischen Alltagshilfen vor Ort unerlässlich, um einen längeren Verbleib von pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten. Dafür sind unter anderem der Bau von barrierefreien Wohneinheiten und barrierearme Wohnraumanpassungen im Wohnungsbestand notwendig.
· Grundstückssuchlauf

Mit Unterstützung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und des Amts für Liegenschaften und Wohnen werden Grundstücke gesucht, die sich für den Bau von Pflegeheimen oder Pflegewohngemeinschaften eignen. In der Anlage 3 sind die Grundstücke nach Stadtbezirk, Flurstücksnummer, Grundstücksgröße, Eigentümer, vorgesehener sozialplanerischer Nutzung und Verfahrensstand aufgelistet. Für zwei Grundstücke in Weilimdorf (Deidesheimer Straße) und in Feuerbach (Burgherrenstraße) müssen Machbarkeitsstudien erstellt werden.

Die bedarfsmeldenden Ämter sind für die Machbarkeitsstudien bezüglich künftiger Nutzungsmöglichkeiten selbst zuständig. Dies bedeutet, dass das Sozialamt in Abstimmung mit dem jeweils grundstücksverwaltenden Amt sowie dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und dem Amt für Liegenschaften und Wohnen die entsprechenden finanziellen Mittel aufzubringen hat, damit die Machbarkeitsstudien beim Hochbauamt in Auftrag gegeben werden können.

Die Kosten der Machbarkeitsstudien für die zwei Grundstücke in Weilimdorf (Deides-heimer Straße) und in Feuerbach (Burgherrenstraße) betragen jeweils ca. 6.000 EUR, insgesamt ca. 12.000 EUR. Diese finanziellen Mittel werden im Jahr 2017 benötigt und können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Teilhaushalt des Sozialamts finanziert werden.

Die Liste der potenziellen Standorte würde 308 Pflegeplätze in Pflegeeinrichtungen, 64 Plätze in Pflegewohngemeinschaften, ca. 20 Wohnungen für pflegenahes Wohnen und 164 Seniorenwohnungen im Rahmen des betreuten Wohnens realisieren.

Weitere Potenziale sind auf den städtischen Grundstücken im Rosensteinviertel (S21-Flächen) abhängig von den weiteren Planungsentscheidungen gegeben, die derzeit aber nicht quantifiziert werden können.

· Ausnahmeregelungen

Seit dem Jahr 2014 wird in Gesprächen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, heute Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, und der örtlichen Heimaufsicht vereinbart, dass regionale Besonderheiten bei der Handhabung der Landesheimbauverordnung berücksichtigt werden, d. h. Pflegeeinrichtungen können Übergangsfristen gewährt werden, wenn sie bis zum Jahr 2019 die Anforderungen der Landesheimbauverordnung noch nicht erfüllen können, aber eine nachvollziehbare und gesicherte Strategie vorlegen, wie sie zukünftig den Anforderungen nachkommen. Dies gilt auch für die Möglichkeit, in Einzelfällen mehr als 100 Plätze an einem Standort oder Doppelzimmer anzubieten.

· Runder Tisch "Zukunft Pflege"

Im Hinblick auf die Verankerung des Themas „Pflege“ als Querschnittsaufgabe der Kommune hat das Sozialamt einen Runden Tisch „Zukunft Pflege“ angeregt, der erstmals am 22. Juni 2015 unter Federführung des seinerzeit Referats Soziales, Jugend und Gesundheit tagte.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Runden Tisches „Zukunft Pflege“ waren die Bürgermeisterin des seinerzeit Referats Soziales, Jugend und Gesundheit und der Bürgermeister des Referats Städtebau und Umwelt; das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, heute Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Referat Pflege; der Vorstand Trägerforum Altenhilfe e. V.; die Amtsleitungen Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Baurechtsamt, Sozialamt, Amt für Liegenschaften und Wohnen; die Heimaufsicht (Amt für öffentliche Ordnung) und die Sozialplanung des Sozialamts.
Zielsetzung des ersten Runden Tisches „Zukunft Pflege“ waren neben der Verankerung des Themas „Pflege“ als Querschnittsaufgabe in der Stadt, die Darstellung der demografischen Herausforderung und das Aufzeigen von Versorgungs- und Wohnkonzepten (u. a. stationäre Pflege, ambulant betreute Wohngemeinschaften, barrierefreier Wohnraum).

Der nächste Runde Tisch „Zukunft Pflege“ tagte unter Federführung des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration am 23. September 2016 und hatte die Themenschwerpunkte Kreispflegeplanung 2025, Vertragsrecht und Erbbaurecht sowie die Finanzierung zukünftiger Angebotsstrukturen. Zur Finanzierungsstruktur hat hier der Kommunalverband für Jugend und Soziales wichtige Anregungen gegeben.

Alltagshilfen

Die Dezentralisierung stationärer Einrichtungen soll weiterentwickelt und durch den Bau von kleinen, sozialräumlich eingebundenen Wohngruppen und Pflegewohngemeinschaften unterstützt werden. Die Liste der potenziellen Standorte (Anlage 3) trägt dem Grundsatz einer wohnortnahen Versorgungsstruktur Rechnung, in dem ein Mix aus kleinen Pflegeeinrichtungen, Pflegewohngemeinschaften und barrierefreien Seniorenwohnungen angestrebt wird. Außerdem wird durch die Unterschiedlichkeit der Angebote dem Wunsch- und Wahlrecht von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen entsprochen.

Eine stärkere Vernetzung der Versorgungsangebote im pflegerischen Sektor wird verwirklicht, in dem Pflegeeinrichtungen eng mit ambulanten Diensten kooperieren oder diese selbst vorhalten. Immer mehr Pflegeeinrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart wirken mit ihren sozialen Diensten und ihrem Raumangebot in das Wohnumfeld bzw. die Stuttgarter Stadtteile hinein.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen eingeführt und etabliert werden durch den Ausbau von Entlastungsangeboten nach § 45 b SGB XI (Pflegestärkungsgesetz I). Die Verordnung für die Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach § 45 b SGB XI wird Ende des Jahres 2016 vom Land Baden-Württemberg erlassen, so dass danach niederschwellige Entlastungsangebote (Entlastung der Familie bei Behördengängen und Arztbesuchen, Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen, Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags etc.) anerkannt werden können.

Um auch im Alter in den eigenen vier Wänden verbleiben zu können, ist der Ausbau von wohnortnahen technikbasierten Versorgungs- und Teilhabestrukturen notwendig. Die Entwicklung dieser Konzepte soll dabei in Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern erfolgen. Das Verbundprojekt „Kommunikation mit intelligenter Technik“ (KommmiT) hat zum Ziel, die soziale und digitale Teilhabe von älteren Menschen sowie die von ihnen benötigten Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen zu stärken, damit sie möglichst lange in Autonomie in ihrer eigenen Häuslichkeit wohnen bleiben können. Dies soll in Form einer nutzerorientierten modularen Applikation (App) über ein Tablet geschehen. Mit dem Demografiewettbewerb „InnovaKomm“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion. Teilnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Einrichtungen sowie kommunale und regionale Akteure. Fünf Projekte werden bundesweit seit 1. November 2015 über einen Zeitraum von fünf Jahren mit rund 23 Mio. EUR gefördert.

Das Projekt „KommmiT“ in der Landeshauptstadt Stuttgart unter Federführung des Wohlfahrtswerkes Baden-Württemberg erhält Mittel in Höhe von insg. 5 Mio. EUR, davon entfallen auf die Landeshauptstadt Stuttgart insg. 337.152 EUR in den Jahren 2015 bis 2020 (einschließlich Sachmittel).

Am Projekt beteiligen sich das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart, der StadtSeniorenRat Stuttgart e. V., der Treffpunkt 50plus, die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, das Forschungszentrum Informatik der Universität Karlsruhe, das Psychologische Institut der Universität Heidelberg, das MedienKompetenz Forum Südwest, die nubedian GmbH und Unitymedia KabelBW. Über das Projekt wurde am 01.02.2016 im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet (GRDrs 1106/2015 "Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Rahmen des Projekts "KommmiT").

Leben in Stuttgart

Barrierearme Wohnungsanpassungen sind eine wesentliche Voraussetzung, um den Verbleib älterer Menschen in der vertrauten Wohnung zu unterstützen. Die Wohnberatung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Stuttgart e. V. (DRK), informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger zu barrierefreiem Umbau bzw. Wohnraumanpassung, Hilfsmitteln für die Wohnung, barrierefreiem Neubau und Produktinformationen von Herstellern und Händlern.

Die Wohnungswirtschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohnprojekte auf Mietbasis durch barrierefrei gestaltete Immobilien. Entsprechende Wohnprojekte wurden mit dem Bau von zwei Pflegewohngemeinschaften in Stuttgart-Zuffenhausen durch die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) umgesetzt.

Die Frage nach den Planungen für das zukünftige Wohnen macht deutlich, dass die große Mehrheit der befragten Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger im Alter gerne in der eigenen Häuslichkeit verbleiben möchten (vgl. Alterssurvey Stuttgart 2012 – Älter werden in Stuttgart, Generation 50plus, Kapitel 2.3, S. 95, Stuttgart, 2013). Dadurch entstehen hohe Anforderungen an die wohnortnahen Versorgungs- und Teilhabestrukturen. Diese gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu entwickeln und zu sichern, sind die zentralen Aufgaben für die Zukunft.

Um den komplexen Herausforderungen und Aufgaben zu begegnen, die sich an die Gestaltung der Wohnumgebung und Infrastruktur stellen, wurde im Stadtteil Stuttgart-Heslach (im Stadtbezirk Stuttgart-Süd), im Wohngebiet Stuttgart-Raitelsberg (im Stadtbezirk Stuttgart-Ost) und in dem Stadtteil Stuttgart-Neckarvorstadt (im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt) bereits mit der quartiersbezogenen Weiterentwicklung der sozialen Strukturen im Rahmen der Partizipativen Altersplanung begonnen. Für die Weiterentwicklung von Quartiersprojekten im Jahr 2016 wurden in den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 7.000 EUR für die Stadtbezirke Stuttgart-Nord und Stuttgart-Wangen zur Verfügung gestellt (GRDrs 218/2015 "Weiterentwicklung Quartiersprojekte ab 2016 - Partizipative Altersplanung" und GRDrs 667/2016 "Weiterentwicklung Quartiersprojekte ab 2016 - Partizipative Altersplanung").

Die Landeshauptstadt Stuttgart sollte die Ausweisung von Grundstücken für Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Art, wie selbstorganisierten gemeinschaftlichen Wohnprojekten und Pflegewohngemeinschaften, verstärken. Ein weiterer Suchlauf für potenzielle Standorte für Pflegeeinrichtungen, Pflegewohngemeinschaften und altengerechtem Wohnen soll ab dem Jahr 2017 stattfinden.

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Anlage 2 zu GRDrs 630_2016.pdf
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Anlage 3 zu GRDrs 630_2016.pdf