Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
200/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 20.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende, Herr Mattheis (JugA)
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Gewinnung von Fachkräften - Implementierung einer Praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 20.07.2020, GRDrs 200/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 bis zu 15 Auszubildenden Plätze im Rahmen der
Praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung im Zuge eines Schulversuches in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule anzubieten.


2. Diese Auszubildenden erhalten analog der Praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/-in vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung.

3. Die Personalaufwendungen werden über die Blockierung von 3,75 Stellen gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Mit dieser Vorlage solle dem Fachkräftemangel in der Kita-Versorgung mit der Schaffung von 15 zusätzlichen Ausbildungsplätzen begegnet werden, informiert die Vorsitzende. Herr Mattheis führt knapp in die Vorlage ein und unterrichtet über den möglichen Schulversuch, da entsprechende Azubis gefunden worden seien.

StR Lazaridis (90/GRÜNE) lobt das Modell für den Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin, das auch beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Würt-temberg für Anklang gesorgt hätte. Die Gewinnung von Fachkräften sieht StR Dr. Nopper (CDU) ebenfalls als sehr wichtig an und spricht sich für die Beschlussfassung aus. Die Ausbildungsform für den Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin begrüßt StRin von Stein (FW) ausdrücklich und bezeichnet diese als gute Qualifizierungsmöglichkeit. Sie erinnert an frühere Diskussionen in den Gremien, bezogen auf die Beendigung dieser Ausbildungsform, und meint, hoffentlich leiste das Modell einen Beitrag zur Qualifizierungsinitiative und halte die Fachkräfte langfristig in dem Beruf des Erziehers/der Erzieherin.

StRin Höh (FDP) erkundigt sich nach den Bewerberzahlen, der Bekanntmachung der Praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung, nach Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie welche Voraussetzungen dafür erforderlich seien. Herr Mattheis informiert, derzeit seien 22 Zusagen erteilt worden, die sich erfahrungsgemäß bis Ausbildungsbeginn noch reduzierten. Die Bekanntgabe des Personalgewinnungsprogramms erfolge über die Internetpräsenz www.stuttgart-pia.de. Der Verdienst orientiere sich an der Entgeltgruppe S4 TVöD SuE, und die Ausbildungsvergütung liege bei rund 1.100 € im ersten Ausbildungsjahr. Zu der Frage von StRin Höh nach den formalen Aufstiegschancen informiert Herr Mattheis über die Beschäftigung in der Funktion eines Erziehers/einer Erzieherin - auch für Kinderpfleger/-innen -, für die die Eingruppierung regulär bei S8a liege.

Frau Weegmann geht davon aus, dass die Vorlage auch für die freien Träger Gültigkeit habe. Dahingehend führt Herr Mattheis aus, die Basis für diesen Schulversuch habe die Stadt Stuttgart geliefert. Über die Schaffung von 15 zusätzlichen Ausbildungsplätzen hinaus gelte der Schulversuch auch für die freien Träger. Die Verbreiterung des Ausbildungsspektrums befürwortet Frau Weegmann ausdrücklich. Sie macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es Gründe für die damalige Beendigung der Ausbildung von Kinderpflegerinnen gegeben habe. Kinderpflegerinnen werden in anderen Bundesländern nicht als Fachkräfte anerkannt, und daneben stellte sich das Alter der Kinderpflegerinnen, die häufig nicht 18 Jahre alt seien, als problematisch dar. Für die Möglichkeit eines Quereinstiegs für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung müsste eine attraktivere Vorgehensweise gefunden werden, bemerkt Frau Weegmann.

BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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