Die Jugendsozialarbeit an beruflichen Schulen ist als klassenbezogenes Modell mittlerweile ein fest verankertes Angebot in Stuttgart. Dabei werden Schüler*innen aus bestimmten Klassen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung intensiv unterstützt. Sie wird gut angenommen und gilt als effektives Unterstützungsangebot, wie Auslastungsdaten und Jahresauswertungen an den Schulen belegen. Eine Übersicht zur qualitativen Weiterentwicklung des klassenbezogenen Modells im Haushalt 2018/2019 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Aufgrund der hohen Dynamik an beruflichen Schulen unterliegen die Schülerzahlen und die Anzahl der Klassen starken Veränderungen, auch im laufenden Schuljahr. Mit dem kommenden Haushalt 2020/2021 soll die Stellenverteilung anhand der aktuellen Zahlen angepasst werden. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Fachverwaltung einen Stellenausbau von 0,5 Fachkraftstellen für das klassenbezogene Modell (vgl. Anlage 1). Im Haushalt 2018/2019 wurde an die Fachverwaltung von Seite der beruflichen Schulen ein steigender Unterstützungsbedarf über die bisher betreuten Schüler*innen hinaus gemeldet. Dabei handelt es sich um Schulen und Schüler*innen, die durch das klassenbezogene Modell bislang nicht berücksichtigt werden. Es wird von einer Zunahme an psychosozialen Problemlagen bei den Schüler*innen und von einem steigenden Unterstützungsbedarf bei der Alltagsbewältigung berichtet. Einige Schüler*innen kommen mit den schulischen Anforderungen nicht zurecht und benötigen Unterstützung bei der Planung ihrer Zukunftsperspektive. Da sich die Themen in allen Klassen des beruflichen Ausbildungssystems wiederfinden, umfasst der Vorschlag von Seiten der Fachverwaltung die parallele Weiterentwicklung von sowohl dem bereits etablierten klassenbezogenen Modell als auch einem Ausbau des schulbezogenen Ansatzes, bei welchem Jugendsozialarbeit für alle Schüler*innen einer beruflichen Schule zuständig sind. Ausgangspunkt ist das seit 2016 laufende Modellprojekt an der Kaufmännischen Schule 1 – Außenstelle Süd, bei dem der schulbezogene Ansatz in den letzten Jahren erprobt wurde (vgl. GRDrs 289/2019). Die positiven Ergebnisse sollen beim Ausbau des Ansatzes an vier weiteren Standorten handlungsleitend sein. Der sich daraus ergebende Erkenntniszuwachs ermöglicht es, ein praxisorientiertes pädagogisches Konzept zu erarbeiten. Langfristiges Ziel ist es, das klassen- und das schulbezogene Modell miteinander zu verbinden und die gemeinsame Weiterentwicklung voranzutreiben. Die Fachverwaltung beantragt dementsprechend einen weiteren Stellenausbau um 4 Fachkraftstellen für das schulbezogene Modell (vgl. Anlage 1).
2. Weiterentwicklungsbedarf an allgemeinbildenden Schulen
Schulsozialarbeit ist an den Stuttgarter öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen weitgehend ausgebaut. Um das Jugendhilfeangebot zum Standard und somit zur Nutzungsmöglichkeit für alle Schüler*innen zu machen, sind jedoch noch weitere Schulen ohne Schulsozialarbeit zu berücksichtigen. Die Fachverwaltung schlägt vor, in zwei Etappen vorzugehen und zum Haushalt 2020/2021 weitere sechs von 13 unversorgten Grundschulen mit Schulsozialarbeit auszustatten. Dieser Vorschlag entspricht Maßnahmenempfehlung 17 in GRDrs 70/2019, Vorschläge für Maßnahmen zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit. Daraus ergibt sich ein Ressourcenbedarf von 3 Fachkraftstellen. Das Jugendamt wird wiederkehrend mit Rückmeldungen und Anfragen von einzelnen Schulen, aber auch mit Forderungen vom örtlichen Personalrat der „GHWRGS Schulen“ in Stuttgart und den geschäftsführenden Schulleitungen konfrontiert. Schulsozialarbeit solle dort, wo sie schon langjährig eingeführt ist, mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Der Mehrbedarf, der kenntlich gemacht wird, hat einen gemeinsamen Nenner: die soziale Heterogenität in der Schülerschaft am einzelnen Schulstandort. Diese soziale Durchmischung ist bildungspolitisch wertvoll. Zugleich sind die unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen pädagogisch herausfordernd. Die sozialpädagogische Unterstützung wird für die individuelle Entwicklung der jungen Menschen als wesentlicher Beitrag zu einem positiven schulischen Alltag erfahren. Vor diesem Hintergrund zielt die Vorlage darauf ab, eine objektivierbare Grundlage für die differenzierte Stellenbemessung der Schulsozialarbeit festzulegen und dadurch eine zielgesteuerte Ressourcenverteilung zu begründen (vgl. Anlage 2, Tabelle 4). Erstens werden die heterogenen Bildungsvoraussetzungen abgebildet und zweitens wird zwischen einem Grundauftrag Schulsozialarbeit und einer auf dem Grundauftrag aufbauenden Zusatzaufgabe unterschieden. Schulsozialarbeit wird also sowohl in ihrem Leistungsspektrum als auch im Aufwand differenzierter erfasst. Perspektivisches Ziel ist es, Schulsozialarbeit sukzessive an allen Schulen mit überdurchschnittlichen Werten besser auszustatten. Auch diesbezüglich schlägt die Fachverwaltung vor, in zwei Etappen vorzugehen: zum Haushalt 2020/2021 sollen zunächst die 15 Schul-sozialarbeitsstandorte aufgestockt werden, die in der vergleichenden Betrachtung den größten Nachholbedarf aufweisen. Daraus ergibt sich ein Ressourcenbedarf von 5,25 Fachkraftstellen.
Finanzielle Auswirkungen der Weiterentwicklungsbedarfe an Schulen
Eine Fachkraftstelle erfährt eine städtische Förderung in folgender Höhe:
Der Finanzbedarf für den vorgeschlagenen Ausbau um insgesamt 12,75 Fachkraftstellen stellt sich daher wie folgt dar:
Im Jahr 2020 271.100 Euro Im Jahr 2021 661.700 Euro Bis Ende 2019 erfolgt eine zusätzliche Förderung in Höhe von 16.700 Euro p.a. für jede Fachkraftstelle durch das Land. Es wird eine Neuauflage der Landesförderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen ab 2020 diskutiert, die eine Erhöhung des Fördersatzes auf 22.000 Euro p.a. und eine Dynamisierung des Fördersatzes nach der Personalkostenentwicklung umfasst. Der städtische Fördersatz würde sich dann um 5.300 Euro reduzieren. Bei einer vollständigen Umsetzung der Vorschläge liegt die dadurch mögliche Ersparnis bei der Stadt Stuttgart bei 567.400 Euro in 2020 und bei 606.900 Euro in 2021 ff.
Bei vollständiger Umsetzung o.g. Ausbauvorschläge ergeben sich 8 neue Schulstandorte, an denen das Angebot auch im Sinne eines Arbeitsplatzes neu eingerichtet werden muss. Das Schulverwaltungsamt hat dafür Kosten in Höhe von 120.000 Euro ermittelt (15.000 Euro pro Standort für Ausstattung und EDV-Verkabelung), die im Haushalt bereitzustellen sind. Dieser Betrag reduziert sich entsprechend bei lediglich teilweiser Umsetzung der Vorschläge. einmalig 120.000 Euro
3. Weiterentwicklungsbedarf der Träger
Die Träger beantragen a) einen trägerübergreifend einheitlichen Leitungsschlüssel sowie b) eine Anpassung der Leitungsanteile an den Ausbau der Jugendhilfeleistung. Die Fachverwaltung schlägt eine entsprechende Fördersystematik vor; es wird dabei Bezug genommen auf die Darstellung des Jugendamts im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 (vgl. GRDrs 407/2015) (vgl. Anlage 3). Darüber hinaus wird von den Trägern im Hinblick auf den derzeitigen Ausbaustand wie auch mit Blick auf perspektivisch hinzukommende Schulsozialarbeitsstellen und eine somit stetig steigende Stellenzahl zum Haushalt 2020/2021 der Wegfall des Eigenanteils in Höhe von 7,5 % des anerkannten Gesamtaufwands pro Stelle beantragt. Die Fachverwaltung schlägt vor, eine Reduzierung des Eigenanteils der Träger um 2,5 % vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen der Weiterentwicklungsbedarfe der Träger
Eine Leitungsstelle erfährt eine städtische Förderung in folgender Höhe:
Der Finanzbedarf für den vorgeschlagenen Ausbau um insgesamt 2,1 Leitungsstellen stellt sich daher wie folgt dar:
Im Jahr 2020 164.400 Euro Im Jahr 2021 167.500 Euro
Der Finanzbedarf für die Reduzierung des Eigenanteils der Träger beläuft sich, bezogen auf die bestehenden Stellen sowie den vorgeschlagenen Ausbau um 12,75 Fachkraft- und 2,1 Leitungsstellen, auf: Im Jahr 2020 338.600 Euro Im Jahr 2021 358.100 Euro Diese Beträge reduzieren sich entsprechend bei lediglich teilweiser Umsetzung der Vorschläge. Hinweis Die Dienststelle Förderung freier Träger ist Ansprechpartner für die freien Träger, setzt die getroffenen Gemeinderatsentscheidungen um, bewilligt die Zuschüsse, sorgt für den Mittel-fluss und prüft die Verwendung der Zuschüsse. Es wird auf den Stellenplanantrag Nr. 85 des Jugendamtes verwiesen. Finanzielle Auswirkungen