Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
159
4
VerhandlungDrucksache:
1037/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin: 17.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:Frau Schulze (JugA)
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Bericht zum Städtischen Kita-Platzmanagement

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Jugend und Bildung vom 04.12.2018, GRDrs 1037/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Frau Schulze geht einführend auf die Entwicklung des Aufbaus des Städtischen Kita-Platzmanagements ein. Im Kleinkindbereich biete der städtische Träger 30 % aller Betreuungsplätze an. Stadtweit stünden 8.300 Plätze zur Verfügung, wovon rund 2.400 Plätze beim städtischen Träger angesiedelt seien. Im 3- bis 6-Jährigen-Bereich seien insgesamt 18.645 Plätze verfügbar, wobei beim städtischen Träger 6.960 Plätze, rd. 37 %, vergeben werden können. Bezogen auf das Kita-Platzmanagement richte sich die Kitaplatzvergabe nach diesen Zahlen.

Anschließend unterrichtet Frau Schulze über die bisherige Vorgehensweise, die Steuerung und Vergabe bei den Kitaplätzen. Mit der Schaffung des Platzmanagements werde Transparenz über den gesamten Prozess von der Anmeldung bis hin zur Vergabe erreicht. Daneben, vor dem Hintergrund der Zunahme der Klagefälle, werde durch das Platzmanagementsystem Rechtssicherheit erreicht. Aus Sicht des Jugendamtes sei das Ziel formuliert worden, die Platzauslastung zu 100 % in den städtischen Kitas zu schaffen, informiert Frau Schulze. Im weiteren Verlauf geht sie entsprechend der Vorlage auf die Ausgangssituation, die Ziele und die Aufgaben des Platzmanagements ein. Seit 15.01.2018 erfolgten sämtliche Anfragen zur Platzvergabe und zu Rechtsanspruchsfällen zentral durch das Platzmanagement. Seit 01.05.2018 hätten die beschlossenen Stellen besetzt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit aufgenommen. Mit fünf Mitarbeitern/-innen werde das Platzmanagement gestaltet. Die Fallzahl, 30 bis 40 entgegengenommene Anrufe durch die Hotline, erörtert Frau Schulze. Es lägen weit mehr Anfragen vor, die, sofern sie telefonisch nicht entgegengenommen werden könnten, per E-Mail gestellt werden. Mit der aktuellen Personalbemessung gelänge es allerdings nicht, sämtliche Anfragen zu beantworten. Es werden Mitarbeiter/-innen benötigt, um einen Ausbau der Hotline mit einem entsprechenden Stellenantrag zu ermöglichen.

Angesichts der personellen Engpässe kündigt StRin Ripsam (CDU) Nachbesserungen in den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 an. Auf eine Frage der Stadträtin, ob sämtliche Eltern die Bedarfe über den Kindertagesstättenfinder (Kits) realisieren könnten, antwortet Frau Schulze, eine Anmeldung beziehe sich auf einen Datensatz mit 3 hinterlegten "Wunsch-Kitas".

Insgesamt loben StRin Ripsam, StR Walter (SÖS-LINKE-PluS) und StRin Vowinkel (SPD) die bisherige Umsetzung des Kita-Platzmanagements. Einhellig sind diese Stadträte der Ansicht, wenn die freien Träger komplett in das System einbezogen seien, erfülle das System sämtliche Erfordernisse. Träger, die die städtische finanzielle Förderung erhielten, sollten sich an dem System beteiligen, ergänzt StR Walter. Herr Schulze-Gronemeyer geht auf die vielfach genannte Forderung nach einer Beteiligung der freien Träger an dem Kita-Platzmanagement ein und bemerkt, freie Plätze würden an die Familieninformation gemeldet. Die monatliche Rechtsanspruchsliste erhielten sämtliche Träger, die in der Folge überprüften, ob das betroffene Kind aufgenommen werden könne. Die kirchlichen Träger hätten allerdings ihre eigenen Aufnahmekriterien, macht Herr Schulze-Gronemeyer deutlich. Diese seien transparent, sodass nicht jede Einrichtung nach ihren eigenen Kriterien vorgehe, und für die Eltern einsehbar. Die Eltern-Kind-Gruppen sähen interne Kriterien vor, informiert Herr Schulze-Gronemeyer. Aktuell könne der Aufbau eines zentralen Platzmanagements für die Vergabe von 5.500 Plätzen bei den freien Trägern nicht realisiert werden, da für diese Aufgabe 4,5 Stellen zusätzlich benötigt werden. Zwischen den Trägern gebe es neben dem Platzmanagement vielerlei gemeinsame Vereinbarungen sowie die Verpflichtung, freie Plätze zu nennen. Insofern werde ein Teil der freien Plätze weitervermittelt, ergänzt Herr Schulze-Gronemeyer.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) begrüßt wie ihre Vorrednerin das Kita-Platz-managementsystem. Sie interessiert sich wie bereits StRin Ripsam dafür, ob sich Familien ausschließlich für einen Platz anmelden könnten. Eine weitere Frage richtet sich nach den Kriterien des städtischen Trägers für die Platzvergabe, besonders im Hinblick auf den Status "Kinder mit Behinderungen". Hierbei interessiert diese Stadträtin die Anzahl der beeinträchtigten Kinder in den unterschiedlichen Kitas. Aktuell werde sich innerhalb der Verwaltung mit dem Thema beschäftigt, wie sich die Bedingungen für die Kinder mit Beeinträchtigungen in den Kindertageseinrichtungen verbessern ließen, unterrichtet Frau Dr. Heynen (JugA). Zum Stichtag 01.03.2017 hätten 237 Kinder mit Behinderungen in Regelkindergärten und 193 Kinder in Schulkindergärten betreut werden können.

Bezüglich der Platzvergabekriterien erkundigt sich StRin Nuber-Schöllhammer, ob sich Anspruchsvoraussetzungen für einen Krippenplatz für ein beispielsweise 8 Monate altes Kindes dadurch ergäben, dass beide Eltern berufstätig seien.

Hinsichtlich der aktuellen Bedarfe der Eltern, auch nach 12:00 Uhr mit ihrem Anliegen die Hotline zu erreichen, bemerkt StRin Vowinkel, zwei zusätzliche Stellen seien im kleinen Stellenplan beantragt worden. Bezogen auf die Vergabe der Kitaplätze nach einem Punktesystem möchte StRin Vowinkel wissen, ob bei den Ganztagskitas sozial- und bildungsbenachteiligte Kinder bevorzugt werden. Im weiteren Verlauf betont sie, dass mit der zentralen Anmeldung und der zentralen Vergabe ein guter Anfang gemacht sei.

Bezogen auf die Seite 2 der Vorlage erkundigt sich StR Walter, was mit der Aussage "durch das zentrale Platzvergabemanagement werde auch nach dem zentralen Ver-gabetermin im März auf Rechtsanspruchsfälle reagiert", gemeint sei. Dazu informiert Frau Schulze, die Rechtsanspruchsstelle erkundige sich zunächst in der Abteilung "zentrales Platzmanagement", ob die erforderlichen Unterlagen vorlägen und die Familie darüber informiert worden sei, dass drei Wunsch-Kitas möglich seien. Es werde Kontakt mit der "Rechtsanspruchsfall-Familie" aufgenommen. Die weitere Klärung führe die Rechtsanspruchsstelle herbei, die in seinem Verantwortungsbereich liege, unterrichtet Herr Korn (JugA). Das getrennte Verfahren sehe bei Geltendmachung des Rechtsanspruchs eine Meldung bei der Rechtsanspruchsstelle vor. Dort werden die Voraussetzungen und der Zeitpunkt, ab welchem der Rechtsanspruch rechtskräftig vorhanden sei, geprüft. Im Anschluss werde bei der Kita-Platzmanagementstelle untersucht, ob ein Platz verfügbar ist. Das Prinzip sehe keine Bevorzugung dahingehend vor, dass ein Betreuungsplatz "eingeklagt" werden könne. Wenn nach Überprüfung ein Platz ermittelt werde, werde dies den Eltern signalisiert. Im Falle keines verfügbaren Platzes werden die Eltern ebenso informiert.

Die Konferenz der Gesamtelternbeiräte, so Herr Wohlfahrt, hätte bereits vor sechs Jahren ein zentrales Platzmanagement gefordert. Insofern begrüße er das zentrale Anmeldeverfahren, das gegenwärtig ganzjährig genutzt werden könne. Gleichzeitig kritisiere er hinsichtlich der Vergabe das Kriterium der Berufstätigkeit. Kinder hätten einen Rechtsanspruch auf Betreuung, unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Zum Rechtsanspruch informiert Frau Dr. Heynen, dieser gelte ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr uneingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen auch für die unter 1-Jährigen. Der Rechtsanspruch könne in Stuttgart nicht erfüllt werden, weswegen Kriterien hinzugezogen werden müssten. Für unterschiedliche Kindergartenplätze gebe es unterschiedliche Kriterien, die herangezogen werden, ergänzt Frau Schulze. Im VÖ-Bereich gehe es nach dem Alter der Kinder und dem Wohnort der Familie. Das erste Kind werde zuerst aufgenommen, und Geschwisterkinder würden nur berücksichtigt, wenn kein Kind älter als 4,5 Jahre sei und auf der Warteliste geführt werde. Damit sei gewährleistet, dass die älteren Kinder vor der Schule eine Kindertageseinrichtung besuchten. Im GT-Bereich seien die in der Vorlage genannten Kriterien hinterlegt. Auf eine Frage von StRin Nuber-Schöllhammer, ob Kinder, die zuziehen, vorrangig behandelt werden, äußert Frau Schulze, die Familien könnten sich unterjährig anmelden und den bevorzugten Stadtteil benennen. Sofern Plätze zur Verfügung stünden, würden diese tagesaktuell vergeben. Die Vierjährigen hätten aufgrund ihres Alters unterjährig, außerhalb des Vergabezeitraums, die Möglichkeit, einen Platz zu bekommen.

BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss hat von der GRDrs 1037/2018 Kenntnis genommen.

Zur Beurkundung


Kappallo / pö
zum Seitenanfang