Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
213
1
Verhandlung
Drucksache:
788/2023
GZ:
Sitzungstermin:
23.10.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
durch das Gesundheitsamt und das Amt für öffentliche Ordnung
Protokollführung:
Herr Krasovskij
as
Betreff:
5 Jahre Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
Bisherige Erfahrungen in der LHS 2018 bis 2022
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 10.07.2023, GRDrs 788/2023. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eingangs führt BMin
Dr. Sußmann
kurz im Sinne der Vorlage in das Thema ein.
In ihrer Wortmeldung bringt StRin
Rühle
(90/GRÜNE) die Auffassung zum Ausdruck, dass Prostituierte in Stuttgart künftig noch besser geschützt werden müssten und ihre Lebenssituation weiter verbessert werden müsse. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) habe nach Ansicht der Stadträtin in vielen Bereichen noch Lücken und Nachbesserungsbedarfe - insbesondere hinsichtlich der Trennung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz sowie des Beitritts zum Sozialversicherungssystem. Dieselbe Meinung vertreten im weiteren Verlauf der Aussprache auch die Stadträtinnen H
alding-Hoppenheit
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei),
Meergans
(SPD) und
Schumann
(PULS).
StRin
Rühle
spricht anschließend bezugnehmend auf die Vorlage die gemeldeten Missstände in Prostitutionsbetrieben an und verweist auch darauf, dass vor allem im Bereich des Leonhardviertels die Mindestanforderungen durch die Betriebe offenbar durchweg nicht erfüllt worden sind. Die Stadträtin erkundigt sich in diesem Kontext zum Thema Kontrollen, Betriebsuntersagungen und Erlaubnisanträge.
Hierzu berichtet Herr
Dr. Stadler
(AföO), dass bisher insgesamt 91 Erlaubnisanträge beim Amt für öffentliche Ordnung (AföO) gestellt worden sind (Stand September 2023). Es seien sechs Betriebserlaubnisse erteilt worden, darunter für ein Laufhaus und fünf Vermittlungsagenturen. Bisher seien 46 Betriebserlaubnisse versagt worden, überwiegend, weil keine Baugenehmigung vorgelegen habe oder erlangt werden konnte. Es habe zudem 29 Antragsrücknahmen gegeben und über zehn Anträge (sieben Betriebe davon im Leonhardsviertel) habe man noch nicht abschließend entschieden. In 20 Fällen habe das AföO bislang Betriebsuntersagungen ausgesprochen. Dies sei bei gravierenden Missständen der Fall oder wenn der Betrieb keinen Erlaubnisantrag gestellt habe. In der Regel erfolge eine Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug und der Betrieb werde geschlossen, was auch kontrolliert werde. Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sei, dass die Mindestanforderungen nach dem ProstSchG erfüllt seien. Während ein Antrag auf Betriebserlaubnis bearbeitet werde, müssten allerdings noch nicht alle Mindestanforderungen erfüllt werden. Allerdings könnten einzelne Anforderungen, v. a. die Einrichtung eines sachgerechten Notrufsystems, auch schon während dieser Bearbeitungsphase durchgesetzt werden.
Der Verwaltungsmitarbeiter informiert ferner, dass das AföO bislang insgesamt 524 Kontrollen von Betrieben durchgeführt habe. Die Kontrollen würden in der Regel gemeinsam mit der Polizei stattfinden. Im Zusammenhang mit dem ProstSchG gebe es bei AföO derzeit 3 VZK, was laut Herrn Dr. Stadler aktuell ausreichend sei.
In Zukunft wolle sich die Ordnungsbehörde auch verstärkt dem Thema Mietwucher im Prostitutionsgewerbe zuwenden. Diese Thematik wird im weiteren Verlauf auch durch StRin
Rühle
sowie StR
Dr. Mayer
(AfD) problematisiert.
Im Folgenden spricht StRin
Rühle
das Thema erlaubnisfreie Einzelprostitution an und verweist darauf, dass sich das Prostitutionsgewerbe seit der Corona-Pandemie zunehmend in Privatwohnungen, für eine kurze Zeit angemietete Hotels oder Airbnb-Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet verlagere. Die Stadträtin erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Kontrolle in diesem Bereich und betont, dass auch diesen Frauen ggf. durch mobile Angebote der Zugang zur niedrigschwelligen Beratung und medizinischer Versorgung nach dem ProstSchG eröffnet werden müsse. Diese Forderung wird auch durch StRin
Schumann
unterstützt.
Herr
Dr. Stadler
führt in diesem Kontext aus, dass Wohnungsprostitution erlaubt sei, wenn eine Prostituierte selbstständig und in ihrer eigenen Wohnung das Gewerbe betreibe. In diesen Fällen gelte das ProstSchG nicht und sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt hätten hier nur sehr eingeschränkten Zugriff.
Auf die Beratung und medizinische Versorgung von Prostituierten geht im weiteren Verlauf der Aussprache der
Leiter der Abteilung "Gesundheitliche Versorgung, Amtsärztliche Gutachten" (53-2) beim städtischen Gesundheitsamt
ein. Er berichtet über eine enge Kooperation mit den Maltesern, dem MedMobil, anderen Trägern sowie dem städtischen Jugendamt. Die Polizei gehe davon aus, dass in Stuttgart derzeit täglich bis zu 400 Frauen der Prostitution nachgehen würden. Hinzu käme noch eine Dunkelziffer.
In der Beratungsarbeit werde neben der Übermittlung allgemeiner Informationen und der medizinischen Versorgung immer versucht, sich an den individuellen Bedarfen der Frauen zu orientieren. Manche Frauen hätten lediglich Interesse an einer Anmeldung und Pflichtberatung, um legal dem Gewerbe nachgehen zu können, andere hätten Bedarf nach weiterer sozialer Beratung oder in Einzelfällen nach einer Traumatherapie. Wenn Frauen den Wunsch äußerten, aus dem Gewerbe aussteigen zu wollen, werde gemeinsam mit den Trägern nach Möglichkeiten hierfür und anderen Beschäftigungsalternativen gesucht und die Frauen würden durch regelmäßige Beratung auf diesem Weg unterstützt. Da jedoch viele der Frauen nur über eine eingeschränkte Bildung verfügten oder in manchen Fällen gar Analphabetinnen seien, sei es mitunter eine große Herausforderung, alternative Erwerbsmöglichkeiten hierzulande zu finden. Aus diesem Grund gebe es von Trägerseite, beispielsweise durch die Caritas, im Rahmen der Projektarbeit auch Kontakte mit den Herkunftsländern, um unter Umständen eine Rückkehr der Frauen in die Heimat und die Vermittlung in eine Beschäftigung dort vorbereiten zu können.
Ein Thema, das immer wieder aufkomme, seien ungewollte Schwangerschaften. In solchen Fällen würden die Frauen begleitet und umfassend informiert. Viele ausländische Frauen entschieden sich dafür, für einen Abbruch zurück in die Heimat zu gehen, manche jedoch würden hier betreut.
Der Verwaltungsmitarbeiter bringt anschließend zum Ausdruck, dass das vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebot beim Gesundheitsamt, aber auch in den Anlaufstellen La Strada und Café Strich-Punkt, sowie die Streetwork-Arbeit der Träger und anderer ehrenamtlicher Organisationen aus Sicht der Verwaltung aktuell ausreiche und es keinen Bedarf für zusätzliche mobile Angebote gebe. Bei sozialer Arbeit dürfe das Angebot grundsätzlich nicht überfrachtet werden, ansonsten könnte sich dies eher kontraproduktiv auswirken. Erfreulich sei in diesem Zusammenhang, dass die Beratungszahlen durch den Einsatz von Videodolmetschern zuletzt gesteigert und auch die Wartezeiten gesenkt werden konnten. Derzeit werde zudem überlegt, künftig eine offene, terminfreie Beratungssprechstunde einzurichten.
Mit Blick auf die Beratungszahlen äußert der Verwaltungsmitarbeiter ferner Bedauern darüber, dass sich die Prostituierten nach dem ProstSchG nicht in jeder Stadt, in der sie arbeiten, auch anmelden müssten. Eine einmalige Anmeldung gelte bei über 21-Jährigen für zwei Jahre. Wäre eine Anmeldung bei einem Ortswechsel vorgeschrieben, könnten sicherlich noch mehr Frauen für die Beratungs- und Unterstützungsangebote erreicht werden.
Ergänzend hierzu berichtet die
Leiterin des Sachgebiets "Sozialdienst für sexuelle Gesundheit, Prostitution und Tuberkulose" (53-2.2) beim städtischen Gesundheitsamt
, dass viele der Frauen nicht krankenversichert sind und daher sehr dankbar für das medizinische Angebot des Gesundheitsamtes seien und dieses auch sehr gerne annehmen würden. Die ärztliche Beratung sei somit ein Stück weit ein wichtiger Türöffner in der Beratungsarbeit. Zudem würden in der Beratungsarbeit nun vermehrt auch Sprach- und Kulturmittlerinnen für verschiedene Sprachen eingesetzt, um das Fachpersonal vor Ort bei der Überbrückung sprachlicher und kultureller Hürden zu unterstützen.
StRin
Rühle
macht im Folgenden auf das Thema sexuell übertragbare Krankheiten aufmerksam und erkundigt sich, ob die Beratungs- und Präventionsangebote des Gesundheitsamtes in diesem Bereich für weibliche, aber auch männliche Prostituierte, die durch Corona stark eingeschränkt bzw. eingestellt werden mussten, wieder aufgenommen werden konnten und ob ein Ausbau geplant sei. Zudem fragt die Stadträtin nach der Zusammenarbeit mit der Stuttgarter AIDS-Hilfe.
In ihrer Wortmeldung bedauert StRin
Bulle-Schmid
(CDU), dass viele Prostituierte die Möglichkeit zur sozialen Beratung und medizinischen Versorgung nach dem ProstSchG nicht wahrnehmen würden. Möglicherweise liege dies an Sprachbarrieren oder daran, dass viele Frauen sich illegal in Stuttgart aufhalten würden und nicht entdeckt werden wollen. StRin Bulle-Schmid erklärt in diesem Zusammenhang, dass sie die Zahl der zwischen 2019 und 2022 durchgeführten Beratungen im Vergleich zur Zahl der in Stuttgart tätigen Prostituierten für zu gering halte und daran gearbeitet werden sollte, die Beratungszahlen künftig zu steigern. Ähnlich äußern sich im weiteren Verlauf der Aussprache auch die Stadträtinnen
Halding-Hoppenheit
,
von Stein
(FW) und
Schumann
.
StRin
Bulle-Schmid
vertritt in der Folge die Meinung, dass Bordelle und bordellartige Betriebe im Leonhardsviertel besser überwacht und kontrolliert werden könnten, als die Prostitution in Privatwohnungen oder Hotels. Die Stadträtin plädiert deshalb dafür, die Möglichkeit für das Prostitutionsgewerbe im Leonhardsviertel auch künftig aufrechtzuerhalten.
Abschließend macht die Stadträtin darauf aufmerksam, dass die überwiegende Mehrzahl der in Stuttgart der Prostitution nachgehenden Frauen aus Rumänien stammen würden, und fragt nach den Gründen für dieses Phänomen. Die
Leiterin des Sachgebiets 53-2.2 beim städtischen Gesundheitsamt
äußert in diesem Zusammenhang die Vermutung, dass die große Armut in dem Land eine der Erklärungen hierfür sein könnte und es sich innerhalb der häufig großen Familienclans herumsprechen würde, dass es hierzulande im Prostitutionsgewerbe entsprechende Verdienstmöglichkeiten gebe.
Durch StRin
Meergans
wird ähnlich wie durch ihre Vorrednerinnen auf die häufig sehr schwierige Lebenssituation von Prostituierten aufmerksam gemacht. Die Stadträtin sieht eine dringende Notwendigkeit für Nachbesserungen beim ProstSchG, um die Lage der Prostituierten zu verbessern, aber auch, um die Kontrollen von Prostitutionsbetrieben zu erleichtern.
Nach einer Nachfrage der Stadträtin führt die
Leiterin des Sachgebiets 53-2.2 beim städtischen Gesundheitsamt
aus, dass erst seit diesem Jahr im Rahmen der Beratungsarbeit erhoben werde, wo die Frauen arbeiten. Demnach seien die meisten Frauen (64) in klassischen Bordellen tätig, 60 in Clubs, 46 in Laufhäusern sowie 42 Frauen in Appartements und Terminwohnungen. Bei 35 Frauen sei ihr Beschäftigungsumfeld nicht genau bekannt. Bei manchen Frauen, die sich beraten ließen, sei es auch nicht bekannt, ob sie tatsächlich der Prostitution nachgingen oder nicht. Manche würden das Beratungsgespräch auch nur zu Informationszwecken nutzen, um einen besseren Überblick über die Auswirkungen der Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe zu erhalten.
StRin
Halding-Hoppenheit
problematisiert in ihrer Wortmeldung, dass gerade die illegale Armutsprostitution, aber auch der Escort-Bereich zurzeit besonders floriere. Diese Frauen würden sich nicht an die Beratungsstellen wenden, um nicht entdeckt zu werden, und seien somit nicht durch das ProstSchG erfasst.
Zudem macht die Stadträtin darauf aufmerksam, dass Männer, die sich prostituieren würden, oftmals überhaupt kein Interesse an einer Beratung hätten. Man müsse in Zukunft unbedingt versuchen, mehr Männer zu erreichen.
StRin
Schumann
thematisiert in ihrer Wortmeldung den Ausstieg aus der Prostitution. Die Stadträtin erklärt, dass eine berufliche Perspektive und damit einhergehend eine finanzielle Sicherheit wesentliche Voraussetzungen für einen Ausstieg seien. Viele der ausländischen Frauen würden sich aber hierzulande nicht legal mit einem Wohnsitz anmelden und hätten dementsprechend auch keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen. Aus diesen Gründen sei der Ausstieg für viele Frauen in der Armuts-prostitution keine Option. Die Stadträtin möchte wissen, wie viele Anfragen von Frauen aus dem Bereich der Armutsprostitution, die gerne aussteigen wollen, beim Gesundheitsamt eingegangen sind.
Bezugnehmend auf das Thema ungewollte Schwangerschaften spricht sich StRin Schumann dafür aus, dass die Möglichkeit zum Einsetzen von Spiralen im Rahmen der Beratung der Prostituierten im Gesundheitsamt angeboten werden sollte.
Durch StRin
von Stein
wird ebenfalls das Thema Ausstieg angesprochen. Sie verweist darauf, dass laut Vorlage 17 Frauen den Ausstieg geschafft hätten, und möchte wissen, ob dieser Ausstieg nachhaltig oder nur temporärer Natur sei. In diesem Kontext gibt die Stadträtin zu bedenken, dass viele Frauen gar nicht aussteigen wollten und ihre schwierige Lebenssituation in Kauf nehmen würden, da die Verdienstmöglichkeiten in der Prostitution für sie besser wären als woanders.
Ferner problematisiert StRin von Stein, dass in manchen Fällen Frauen trotz Vereinbarung nicht zum Beratungstermin erscheinen würden, weswegen es in den Beratungsstellen laut Vorlage mitunter zu erheblichen Leer- und Wartezeiten komme, die nur zu einem gewissen Grad effektiv genutzt werden könnten.
Auf eine Nachfrage der Stadträtin hin informiert die
Leiterin des Sachgebiets 53-2.2 beim städtischen Gesundheitsamt
über die aktuell beim Gesundheitsamt im Rahmen des ProstSchG für die Beratungsarbeit verfügbaren personellen Kapazitäten. Es ständen derzeit 0,9 VZK für die gesundheitliche Beratung und medizinische Versorgung zur Verfügung, 0,7 VZK für das Informations- und Beratungsgespräch, 0,9 VZK für den Bereich der Anmeldung und Verwaltung und 4 VZK für die Sozialarbeit.
Ferner berichtet der Leiter der
Abteilung 53-2 beim städtischen Gesundheitsamt
, dass parallel während der Beratungszeiten immer mindestens eine Ärztin oder ein Arzt im Rahmen der normalen Sprechstunden anwesend sei, die bzw. der auch zur Beratung nach dem ProstSchG hinzugezogen werden könnte.
In seiner Wortmeldung erklärt StR
Dr. Mayer
(AfD), dass man es akzeptieren müsse, dass manche in der Prostitution arbeitenden Frauen oder Männer keine Beratung oder Hilfe wünschten.
Ähnlich wie zuvor StRin Bulle-Schmid bringt der Stadtrat anschließend die Auffassung zum Ausdruck, dass die klassischen Prostitutionsbetriebe, wie z. B. klassische Bordelle, die sichtbar und für Kontrollen zugänglich seien, grundsätzlich besser im Sinne des ProstSchG erreichbar wären und die dort tätigen Prostituierten besser geschützt werden könnten als jene, die dem Gewerbe in Privatwohnungen oder Hotels nachgehen würden. Dies sollte bei den weiteren Überlegungen hinsichtlich des generellen Umgangs mit Prostitutionsbetrieben in Stuttgart berücksichtigt werden.
Abschließend werden weitere wenige konkrete Verständnisfragen der
Ratsmitglieder
zur Vorlage durch die
Verwaltung
beantwortet. BMin
Dr. Sußmann
dankt allen Beteiligten für ihre gute Arbeit und sagt zu, dass die Ratsmitglieder durch Berichte im Sozial- und Gesundheitsausschuss in regelmäßigen Abständen weiter über das Thema auf dem Laufenden gehalten würden.
Danach stellt BMin
Dr. Sußmann
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 788/2023
Kenntnis
genommen
.
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