Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB-S/ÖPNV
GRDrs
1427/2023
Stuttgart,
11/09/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2023
Nulltarif in Bus und Bahn für Azubis, Freiwilligendienstleistende und Studierende
Beantwortung / Stellungnahme
Der VVS-Tarif bietet bereits heute ein vielfältiges Angebot, um jungen Menschen, und damit auch Auszubildenden, Studierenden und Freiwilligendienstleistenden, eine bezahlbare Mobilität zu bieten und bereits in jungen Jahren einen Anreiz zu schaffen in der Alltagsmobilität auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen (s. dazu auch die Ausführungen zu Antrag 4023/2023 mit Stellungnahme Nr. 1425/2023). Für die im Antrag genannte Zielgruppe gibt es mit dem zum 1. März dieses Jahres eingeführten JugendTicketBW (JTBW), das mit einem Preis von lediglich 365 Euro pro Jahr einen überaus günstigen Einstieg in den ÖPNV darstellt, ein attraktives Angebot. Ohne zeitliche Beschränkung können alle Personen bis 20 Jahre (mit Ausbildungsnachweis bis 26 Jahre) in ganz Baden-Württemberg den ÖPNV nutzen. Zum 1. Dezember 2023 wird das JTBW in ein DeutschlandTicket JugendBW überführt, das weiterhin zum Preis von 30,42 Euro pro Monat (= 365 Euro/Jahr), aber mit dann deutschlandweiter Gültigkeit, ausgegeben wird.
Falls der im Antrag genannten Zielgruppe ein Nulltarif angeboten werden soll, käme als entsprechendes Referenzprodukt bzw. Abrechnungsgrundlage nur das preisgünstigste Angebot für die uneingeschränkte Nutzung von Bus und Bahn in Frage: das D-Ticket JugendBW (Einführung zum 1. Dezember 2023). Neben dem bei diesem Produkt von der Landeshauptstadt Stuttgart zu leistenden Zuschuss in Höhe von 18,58 Euro pro Ticket und Monat, müsste die Landeshauptstadt Stuttgart auch den bisherigen Eigenanteil des Abonnenten in Höhe von 30,42 Euro/Monat übernehmen. Aus Gründen der Einnahmensicherung und der deutschlandweiten Prüfbarkeit muss die Ausgabe des ÖPNV-Tickets zwingend in digitaler Form (eTicket auf der polygoCard oder als HandyTicket) erfolgen. Die Anerkennung von entsprechenden Ausweisen der im Antrag genannten Zielgruppen (z. B. Studierendenausweis) als deutschlandweit gültiges Ticket für Bus und Bahn ist nicht umsetzbar.
Bei einer vollständigen Kostenübernahme für die im Antrag genannte Zielgruppen, wird mit einer Inanspruchnahme von nahezu 100 Prozent der Berechtigten gerechnet. Eine Abschätzung kann daher nicht auf Basis der heutigen Nutzerzahlen geschehen. Die Anzahl der Berechtigten ist momentan für die Landeshauptstadt Stuttgart nicht einsehbar und die Landeshauptstadt Stuttgart müsste prüfen, wie groß die im Antrag genannte Zielgruppe mit Wohnort und Ausbildungsort Stuttgart ist. Wenn, im Rahmen der Haushaltsberatungen das Ziel weiterhin verfolgt wird, für genannte Personengruppen ein Nulltarif in der Landeshauptstadt Stuttgart einzuführen, müssen anschließend mehrere Fachämter und Organisationen zusammenfinden und den Berechtigtenkreis definieren, um solide Kostenkalkulationen aufzustellen.
Im Zusammenhang mit den HH-Anträgen 4022/2023 und 4023/2023 ist zu beachten, dass es dabei nicht nur um den Entfall der Tarifeinnahmen geht, sondern auch um die Finanzierung von ggf. notwendigen Zusatzleistungen. Bei einem ticketfreien Nahverkehr ist mit einer spürbar größeren Nutzung zu rechnen, die eine deutliche Kapazitätsausweitung notwendig machen würde. Hierfür wiederum sind hohe Investitionen bei der Infrastruktur und den Fahrzeugen erforderlich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
4021/2023 Die FrAKTION
Dr. Frank Nopper
<Anlagen>