Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1493/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 15.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt
Betreff: Städtische Vorgaben im Energiebereich
Aktualisierung des städtischen Energieerlasses und Anpassung an die Energieeinsparverordnung 2014

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 05.05.2020, öffentlich, Nr. 124
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.05.2020, öffentlich, Nr. 21
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 22.04.2020, GRDrs 1493/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Aktualisierung des städtischen Energieerlasses vom 14.06.2005 und Umbenennung in Energierichtlinie wird zugestimmt.

2. Alle städtischen Neubauten und Neubauten der städtischen Eigenbetriebe (inkl. Klinikum) werden zukünftig klimaneutral errichtet mit dem Ziel den Plusenergiestandard zu erreichen. Dabei sind folgende Themen zu berücksichtigen:
- Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen werden soweit möglich in Holz- oder Holzhybridbauweise erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft.
3. Bei der Sanierung von städtischen Gebäuden wird ebenfalls die Klimaneutralität angestrebt. Es sollen bevorzugt ganzheitliche Sanierungen durchgeführt werden. Für die zu sanierenden Bauteile werden neue Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) festgelegt (siehe Tabelle 1). Neben der Einhaltung von Einzel-Wärmedurchgangskoeffizienten ist auch der Nachweis über das in der EnEV festgelegte Hüllflächenverfahren möglich: Anforderungen an Bauteile, die technisch nicht ausreichend ertüchtigt werden können, dürfen durch Übererfüllung an anderen Bauteilen kompensiert werden (sogenannte 140 %-Regel). Der Bau von Solaranlagen in Verbindung mit Speicher ist vorzusehen (z. B. auch zur Förderung der E-Mobilität).
4. Die städtischen Vorgaben im Energiebereich (Beschlussziffer 2 und 3) werden im Rahmen der Einflussmöglichkeiten auch für die städtischen Tochtergesellschaften übernommen. Im Wohnungsbereich wird an der mit dem Bündnis für Wohnen getroffenen Mindestanforderung KfW 55 festgehalten.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Verkauf von städtischen Grundstücken und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen bzw. vergleichbaren Verträgen mit dem Ziel zu verhandeln, die Anforderungen KfW 55 und EnEV 2016 -20 % sowie der Nutzung von Solarenergie im Vertrag zu verankern.

6. Bei der Bewertung von Energieeinsparmaßnahmen der Stadt werden neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten die CO2-Emissionen mit 50 Euro/t CO2 bepreist.


Zur GRDrs 1493/2019 bestehe ein Antrag der SPD (169/2020), so BM Thürnau. Der Antrag Nr. 169/2020 vom 08.05.2020 (SPD) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Herr Dr. Görres (AfU) berichtet zum Thema "Städtische Vorgaben im Energiebereich" im Sinne der angehängten Präsentation. Er ergänzt, es sei nicht einfach, ausgehend von einem Einzelgebäude ein Quartierskonzept bei der Energieversorgung zu erstellen. Daher schlägt er vor, die beiden Themenfelder dahingehend zu trennen, zunächst einen klaren Beschluss für das Einzelgebäude herbeizuführen und danach im Rahmen der Energieleitplanung das Quartierskonzept voranzutreiben. Jedes Projekt werde einzeln geprüft: Eine pauschale Verknüpfung zwischen Einzelgebäude und Quartier sei nicht möglich. Hinsichtlich des SPD-Antrags betont er, die klimaneutrale Energieversorgung betreffe nicht nur die städtischen Neubauten, sondern ebenso die Tochtergesellschaften. Bei der Auswahl der Quartiere würden Gebiete mit vielen Heizölheizungen, mit hohem Wärmeverbrauch oder mit hohem Sanierungsbedarf im Vordergrund stehen. Derzeit seien über 50 solcher Fokusgebiete in Arbeit, die in den kommenden Sitzungen des AKU vorgestellt werden könnten.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) begrüßt die Vorlage der Energierichtlinie und deren Umsetzung. Im Rahmen der zurückliegenden Haushaltsberatungen habe eine Ausweitung in der Form stattgefunden, dass jetzt "PLUS-Energie" das Ziel sei. Die Erweiterung auf die Tochtergesellschaften bringe eine erhebliche Ausdehnung der Infrastruktur mit, bei der die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) eine Vorreiterrolle spielen werde. Eine große Anzahl an Projekten befinde sich in der Pipeline. Die Einführung der Solarpflicht, das Anstreben einer Holzbauweise, die Anreicherung von Recyclingbaustoffen seien wichtige Punkte aus dem gemeinsam beschlossenen Klimapaket. Im Bereich der Sanierungen sei verständlich, dass der Standard nicht immer erreicht werden könne. Beispielsweise gebe es in Einzelfällen des Denkmalschutzes Abweichungen, worauf in den Beschlussvorlagen explizit eingegangen werden müsse. Die Anforderungen des Bündnisses für Wohnen und der Beschluss bereits aus dem Jahr 2017 habe die Einigung auf den Standard KfW 55 herbeigeführt. Hierbei sei es seiner Fraktion wichtig, zusätzliche Projekte mit höheren Standards durchzuführen (z. B. KfW 40 Projekte). Er bittet die SWSG, in etwa einem halben Jahr über ihre Pilotprojekte zu berichten und danach zu prüfen, ob die Standards erhöht werden könnten. Hinsichtlich des SPD-Antrages begrüßt es der Stadtrat, die Quartierslösung hervorzuheben und in die Beschlusspunkte zwei und drei mitaufzunehmen. Er gibt zu bedenken, die Vorlage nicht zu überladen und dadurch Projekte auszubremsen. Vielmehr sei es seiner Fraktion wichtig, eine Verbindlichkeit seitens der Verwaltung zu erhalten. Im Rahmen der Energieleitplanung würden Fokusgebiete geprüft, in denen um die städtischen Gebäude herum Nahwärmelösungen durchgeführt werden sollten. Hierzu sollten individuelle Prüfungen veranlasst und danach Bericht erstattet werden.

Angesichts der bereits vor drei Jahren mit der Wohnungswirtschaft geführten Gespräche, so StR Kotz (CDU), und der erst jetzt erstellten Vorlage sei dies keine wünschenswerte Bearbeitungsgeschwindigkeit. Er habe den Eindruck, die Verwaltung habe die Befürchtung, ein Vorhaben nicht perfekt durchführen zu können und daher Korrekturen vornehmen zu müssen. Seine Fraktion hätte eine zwei Jahre früher erstellte Vorlage begrüßt, die später in ein oder zwei Punkten korrigiert oder ergänzt worden wäre. Er appelliert, bei schnelllebigen Themen wie Klimawandel und Energieeinsparung mutiger und rascher zu agieren. Der Stadtrat zeigt sich mit der Vorlage inhaltlich zufrieden und erwartet Kostensteigerungen bei der Umsetzung. Diese würden schmerzlicher ausfallen, als noch bei den letzten Haushaltsberatungen festgestellt. Beim Thema Wohnen müsse klargestellt werden, nicht jeder für Mehrinvestitionen beim Neubau oder bei der Modernisierung eingesetzte Euro führe automatisch zu einer Reduzierung den Betriebskosten. Im Bereich Gebäudedämmung treffe dieser Aspekt zu, nicht aber beim KfW 55 Standard im Wohn- und Nichtwohnbereich. Die betroffene Anlagentechnik sei anders zu betrachten als eine einmalig aufgebrachte Dämmfassade, da sie regelmäßig gewartet und geprüft sowie Ersatzteile ausgewechselt werden müssten. Die Versprechen an die Nutzer und Mieter, die Kosten würden sich aufgrund der Energieeinsparung im Zeitablauf wieder ausgleichen, seien fraglich. Ebenso stelle sich die Frage, mit welcher Ehrlichkeit solcherlei Gesamtbetrachtungen erstellt würden. Die Tätigkeit eines Hausmeisters einer Schule, der bislang die Heizungsanlage nebenbei betreut habe, müsste derzeit von Ingenieuren ausgeführt werden, um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten. Der Aspekt der Dotierung dieser hochqualifizierten Stelle sei zu keiner Zeit in eine Kostenrechnung oder Amortisation geflossen. Im Bereich Sanierung/Modernisierung müsse man sich im Klaren sein, dass die Maßnahmen, denen seine Fraktion zustimmen werde, teilweise die Schaffung von Wohnraum bremsten. Der Stadtrat stellt ein Beispiel anhand eines Gebäudes mit Hanggeschoss dar: Im Gartengeschoss sei bislang nur eine Waschküche oder Kellerräume vorhanden. Nun greife die Vorgabe des KfW-55-Standards, die hier ebenso bei einer Modernisierung erreicht werden müssten. Dies könne nur erreicht werden, wenn alle Bauteile betrachtet würden. Letztendlich führe dieser Aspekt dazu, dieses Geschoss nicht zu Wohnraum entwickeln zu können, schon allein da die Bodenplatte nicht gedämmt werden könne. Eine andere Möglichkeit sei, die Räume als Waschküche oder Keller zu belassen und nur die Kellerdecke zu dämmen.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erkundigt sich, wie die Energierichtlinie weiterentwickelt und fortgeschrieben werden soll. Er schlägt vor, in einem halben oder gesamten Jahr eine Bilanz zu ziehen und dann hinsichtlich möglicher Verschärfungen oder Probleme zu entscheiden. Die Energierichtlinie gelte für alle städtischen Liegenschaften und für die Gebäude der städtischen Eigenbetriebe. Ebenso trete die Richtlinie bei Verkauf oder Verpachtung dieser Gebäude in Kraft. Dieses neue Steuerungsinstrument ermögliche es, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zusätzliche Anforderungen zu stellen (z. B. KfW oder Energieeinsparverordnung (EnEV)) und damit schneller bezüglich des Klimaschutzes agieren zu können. Der Ansatz von KfW und EnEV sei hauptsächlich auf die Gebäudehülle und das Einzelgebäude abgestellt. Auch wenn nun die Anforderungen bei Einzelobjekten erhöht würden, müsse stets das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität beachtet werden. Der Antrag der SPD beinhalte, Klimaneutralität durch Lösungen im Gesamtquartier hinsichtlich Erneuerbaren Energien und Nahwärmeversorgung zu erreichen. In der Synergie zwischen Energiebereitstellung und einer effizienten Gebäudehülle solle ein energieneutraler Betrieb über das Einzelgebäude hinaus geschaffen werden. Durchaus könne aus wirtschaftlicher Sicht der Fall eintreten, dass beispielsweise bei der SWSG ein Mietpreisniveau eintrete, das für die Mieter nicht mehr finanzierbar sei. Dann reiche ein Nahwärmenetz mit Holzpellets, und es müsse nicht das höchste Niveau realisiert werden. Der Ansatz seiner Fraktion sei großzügiger bei der Gebäudehülle und den Dämmstandards. Es sei verständlich, die Verwaltung wolle die Zwangskopplung Einzelgebäude/Quartier nicht immer durchführen. Jedoch würden auf diese Art keine wesentlichen Fortschritte im Bereich der Quartierslösung oder der Energiepartnerschaften erzielt. Daher begrüße seine Fraktion den SPD-Antrag, der eine zwangsläufige Kopplung vorsehe, um eine Breitenwirkung zu erzielen. Falls diese Zwangskopplung in der heutigen Sitzung nicht beschlossen werde, müssten mehr Zugeständnisse bei den Themen Energiepartnerschaften und Quartiere sowie bei dem Aspekt Gesamtsteuerung und Energieleitplanung gemacht werden. Dieser Aspekt sei wichtig, da nicht nur bei so oder so anstehenden Sanierungen gehandelt werden solle, sondern die städtischen Liegenschaften in diesen Energiepartnerschaften und Quartieren sollten generell bis 2030
oder 2035 energieneutral werden. Bezüglich des KfW-Standards 55 für Wohngebäude habe er die Ausführungen von Herrn Sidgi zur Klimastrategie der SWSG in der Art verstanden, es sei nicht möglich, mehr als den KfW-Standard 50 zu erreichen. Andernfalls entstehe ein Problem hinsichtlich der Miethöhen. Daher müsse stets die soziale Komponente bei den städtischen Liegenschaften und den Förderprogrammen berücksichtigt werden. Werde allein das Argument der Miethöhe oder der Wirtschaftlichkeit aufgeführt, warum nicht eine höhere energetische Effizienz umgesetzt werde, dann müsse eine finanzielle Kompensation angestrebt werden. Dort, wo die SWSG den höheren Standard nicht über Quartierslösungen oder Energiepartnerschaften erreiche, dürften die aufgrund der energetischen Sanierung entstanden Mehrkosten nicht auf die Miete umgelegt werden. Seine Fraktion würde es begrüßen, wenn bereits in der heutigen Sitzung des AKU eine Dynamisierung der internen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von derzeit 50 Euro pro Tonne CO
2. Eine Verteuerung fördere alternative Projekte und beschleunige die Energiewende. Seine Fraktion erwäge, einen Antrag zu stellen, alle zwei Jahre die Tonne CO2 um 30 Euro im Zusammenhang mit der Energierichtlinie zu verteuern. Ziel müssten Kosten von 180 Euro pro Tonne CO2 in den nächsten fünf bis acht Jahren sein. Er erkundigt sich, ob ein möglicher Antrag hierzu zeitlich in die Verabschiedung der Energierichtlinie passe. Bei der Gebäudesanierung seien 50 Euro pro Tonne CO2 nicht ausreichend.

Viele Aspekte des beschlossenen Klimaschutzpakets, so StRin Schanbacher (SPD), seien begrüßenswert. Dazu gehöre der Aspekt des Quartierkonzepts. Die Umsetzung des Quartierskonzeptes sei wichtig, da im Bereich der städtischen Gebäude, verglichen mit den Privatgebäuden, lediglich ein Bruchteil der CO2-Einsparung erreicht werden könne. Falls jedoch aufgrund der Energierichtlinie städtische Gebäude als Ankerzentren aufgebaut würden, werde eine hundertmal stärkere CO2-Einsparung ermöglicht. Dieses Potential dürfe nicht außer Acht gelassen werden, vor allem da nicht bekannt sei, wann die Energierichtlinie das nächste Mal überarbeitet werde. Es wäre fatal, falls nun der Beschluss über das Quartierskonzept nicht Zugang zur Energierichtlinie fände. Ebenso sollten verschiedene Energieversorgungsformen berücksichtigt werden. Sie widerspricht StR Peterhoff, der Antrag bremse andere Projekte aus. Vielmehr gehe ihre Fraktion ausdrücklich auf die zukünftigen Projekte ein. Im Fokus stehe die Frage, wie zukünftig gebaut werden solle: klimaneutral, aber ebenso in Quartiersansätzen denkend. Hinsichtlich der von Herrn Dr. Görres angesprochenen "Zwangsheirat", städtische Neubauten sollten stets - wenn möglich - Ankerzentren darstellen, könne sich die Stadträtin einen Kompromiss vorstellen. Prinzipiell dürfe das Quartierskonzept bei der Energierichtlinie nicht herausgelassen werden. Insbesondere der letzte Beschlusspunkt der Vorlage solle diskutiert werden. Das Thema "Sanierung im Bestand" stelle ein wichtiges Thema dar, da an dieser Stelle das größte Energieeinsparungspotenzial vorhanden sei. Ihre Fraktion begrüße das Bündnis für Wohnen, das versuche, in einem langwierigen Prozess Klimaschutz und soziale Aspekte zusammenzubringen und nicht gegeneinander auszuspielen. Hinsichtlich der Dynamisierung der Kosten von 50 Euro pro Tonne CO2 erinnert die Stadträtin an die Zusage von OB Kuhn im Klimaschutzaktionsplan, einen Dynamisierungsvorschlag zu unterbreiten.

Seine Fraktion, so StR Dr. Oechsner (FDP), stimme der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage zu und begrüße eine jährliche Überprüfung. Hinsichtlich einer Dynamisierung des CO2-Preises zeigt er sich offen, allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

StRin Köngeter (PULS) bezieht sich auf die Formulierung in der Vorlage, ein sommerlicher Wärme- und Hitzeschutz sei vorzusehen. Hier schlägt sie eine Ergänzung in der Art vor, einen baulichen Wärme- und Hitzeschutz zu formulieren, da die Energieeinsparung das Ziel sei, was bei einem technischen Wärme- und Hitzeschutz nicht der Fall sei. Entgegen der Aussage von StR Kotz erklärt die Stadträtin, es seien durchaus zahlreiche bauliche Möglichkeiten vorhanden, Energie einzusparen (z. B. Größe von Fensterflächen, Gebäudeformen, Materialwahl usw.). Den Einsatz von Recyclingbaustoffen in einem Umfang von mindestens 30 Prozent begrüßt die Stadträtin grundsätzlich. Aus der von Herrn Dr. Görres vorgestellten Präsentation sei ein bereits oftmals höherer Anteil von Recyclingbaustoffen hervorgegangen. Daher könne man sich in diesem Bereich durchaus ein höheres Ziel setzen.
Wichtig sei, so StR Peterhoff, die Richtlinie zügig auf den Weg zu bringen. Die SWSG solle in einem halben Jahr berichten, wie die Umsetzung verlaufe. Ebenso solle ein Bericht zu dem Quartierskonzept in der Form vorgelegt werden, wie sich dieses auf zukünftige Projekte auswirke. Er habe den SPD-Antrag so aufgefasst, dass eine Verbindlichkeit solchermaßen hergestellt werde: Dort, wo ein Nahwärmenetze möglich sei, werde dies umgesetzt. Eine Prüfung solle stets vorgegeben werden und bei neuen Projekten angewendet werden. In der Vergangenheit sei die Nahwärmenutzung bei größeren Projekten gezielt angegangen worden (z. B. Waldau, Neckarpark, Olga-Areal).

BM Thürnau betont, das bisherige System habe bereits gezeigt, dass der Energieerlass nicht statisch beschaffen sei, sondern kontinuierlich an die jeweilige Energieeinsparverordnung angepasst worden sei. Derzeit stelle das Thema Energieeinsparung eine völlig andere Dimensionierung dar und könne in der nächsten Zeit nicht statisch betrachtet werden. An StRin Köngeter gewandt, erklärt der Bürgermeister, in den von der Verwaltung durchgeführten oder in Auftrag gegebenen Planungen würden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung berücksichtigt. Er appelliert, den Energieerlass nicht mit Details zu überfrachten. Ein größeres Problem stelle dagegen dar, ein Bestandsgebäude aus einer Zeit ohne massive Bauteile (Bauteilkühlung gegen sommerliche Hitze) in ein Verwaltungsgebäude umzuwidmen.

Das Thema Denkmalschutz, so Herr Dr. Görres, müsse differenziert betrachtet werden: Zum einen sei der Gesamteindruck eines Gebäudes zu erhalten, zum anderen seien zahlreiche Dinge im Detail in der Umsetzung möglich - unter Beibehaltung des Gesamteindrucks. So sei beispielsweise PV auf einem denkmalgeschützten Gebäude durchaus denkbar, ebenso die Verschattung bei Fenstern in denkmalgeschützten Gebäuden. Aus Sicht des Denkmalschutzes würden oftmals Kompromisse eingegangen, was in der Praxis absolut begrüßenswert sei. Ein negatives Beispiel stellt für Herrn Dr. Görres das Hallenbad in Feuerbach dar. Dessen Fassade sei komplett erneuert und die unter Denkmalschutz stehenden Paneele erhalten worden, was für das Hochbauamt eine bauliche Herausforderung dargestellt habe. Es wäre geeigneter gewesen, die Fassade optisch neu mit einer Dreischeibenverglasung zu gestalten und damit mehr Vorteile beim baulichen Wärmeschutz erreicht zu haben.

Auf die Frage von StR Peterhoff zum Thema Verbindlichkeit, betont Herr Dr. Görres, dass dieser Aspekt sehr wichtig sei und auch eingehalten werde. Er schlägt vor, die konkreten Maßnahmen im Rahmen der Energieleitplanung und der Fokusgebiete in einer der nächsten Sitzungen detailliert vorzustellen. Zum Aspekt der Verteuerung bemerkt er, dass energetische Maßnahmen stets mit höheren Kosten verbunden seien. Es stelle sich die Frage, wie hoch die Verteuerung ausfalle. Hierzu seien alle Projekte gemeinsam mit dem Hochbauamt geprüft worden, und es habe sich ein mittlerer Wert von zehn Prozent Verteuerung ergeben. Hinsichtlich der von StRin Schanbacher angesprochenen Kita (Körschstraße), zu der in der Sitzung des STA am 09.11.2019 die SPD-Fraktion einen Vorschlag für Klimaneutralität vorgelegt habe, betrage die Verteuerung weniger als drei Prozent. Eine Parallelplanung werde von der Verwaltung generell nicht angestrebt, da die Beschlüsse des Gemeinderats bindend seien. An StR Kotz gewandt gibt Herr Dr. Görres zu bedenken, dessen zum Thema Sanierung vorgestelltes Beispiel sei so nicht zutreffend. Falls im bestehenden privaten Wohnungsbau Wohnraum geschaffen werde, komme der Aspekt KfW nicht zur Geltung, und es würden keine Vorgaben erstellt. Auf Anregung von StR Kotz führt Herr Dr. Görres aus, der Aspekt Ökologische Dämmung werde in das Förderprogramm des Energiesparprogramms aufgenommen.
Hinsichtlich des von mehreren Stadträten/-innen angesprochenen Themenbereichs der Klimatisierung führt er den Sonnenschutz im großen Sitzungsaal des Rathauses als positives Beispiel auf. Es handle sich um einen außenliegenden Sonnenschutz mit reflektierenden Lamellen, die die Wärme von der Fassade ableiteten. Die Fassadenaufteilung sei allerdings nicht vorteilhaft, da der Verglasungsanteil an der Südfassade enorm hoch sei. Zur Frage von StRin Köngeter nach dem Unterschied zwischen den Begriffen Wärme- und Hitzeschutz und ihrer Vermutung, diese Begriffe würden in der Vorlage falsch verwendet, bemerkt Herr Dr. Görres, die Formulierung sei in dieser Form richtig. Bei Fassaden mit hohem Glasanteil komme es im Winter zu einem hohen Wärmeverlust, während im Sommer die Hitze das Problem darstelle. Wenn nachts die Möglichkeit bestehe, die Gebäude zu durchlüften, könne auch in wärmer werdenden Sommern auf eine künstliche Klimatisierung und Kühlung verzichtet werden. Idealerweise könne im Sommer die Geothermie mit einer Bauteiltemperierung genutzt werden, um die Temperaturen abzusenken. Eine Kühlung könne auf diese Weise jedoch nicht erreicht werden.

Auf eine Anregung von StRin Köngeter eingehend, bemerkt Herr Dr. Görres, die Anpassung energetischer Standards sei absolut begrüßenswert. Irrtümlicherweise habe die Verwaltung den Fehler begangen, die Bereiche Energieerlass, Energierichtlinie und energetische Standards zusammenzufassen. Viele der von StRin Köngeter angesprochenen Aspekte seien bereits in der Energierichtlinie im Detail geklärt (z. B. Glasanteil im Gebäude, Relation der Fenstergrößen). Die Kontaktierung aller betroffenen Ämter habe eine große Herausforderung dargestellt, da vielerlei Besonderheiten, Wünsche und Bedenken berücksichtigt werden mussten. In einem Jahr sollte über die energetischen Standards diskutiert werden. Bis dahin seien die Erfahrungen der SWSG oder anderer Wohnbauunternehmen mit dem KfW-Standard 40/55 wichtig. Ebenso sei eine Analyse der durch diese Sanierungen entstandenen realen Mehrkosten bedeutsam.

Hinsichtlich einer weiteren Anregung von StRin Köngeter, bei dem in der Vorlage formulierten Passus ("Deshalb kann die Sanierung von Bestandsgebäuden bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz einen wichtigen und großen Beitrag leisten.") den Begriff "kann" durch "muss" zu ersetzen, erklärt Herr Dr. Görres, die bisherige Formulierung habe durchaus ihre Berechtigung. Nicht jedes einzelne Gebäude müsse bis ultimo gedämmt und saniert werden, wenn gleichzeitig eine klimaneutrale Fernwärme installiert werden könne. Den von der Stadträtin ebenso angesprochen Aspekt des zerstörungsfreien Rückbaus werde die Verwaltung in die Untersuchung mit aufnehmen. Das Thema der Dynamisierung der Kosten für CO2 sei in der Vorlage nicht enthalten. Über den derzeit festgelegten Betrag von 50 Euro pro Tonne CO2 müsste in einem separaten Antrag neu entschieden werden. Die Überlegung einer Kostenerhöhung um 30 Euro pro Tonne CO2 in zwei Jahren hält Herr Dr. Görres für nicht geeignet. Er schlägt vor, die Kosten um jährlich zehn Euro pro Tonne CO2 zu erhöhen. Dadurch bestehe Sicherheit über das Kostenniveau in 10 oder 20 Jahren. Hinsichtlich des Quartierkonzeptes Neckarpark sei die Überlegung gewesen, im dortigen Bildungshaus eine neue Quartiers- und Energiezentrale zu bauen und damit das gesamte Quartier zu versorgen. Im Falle einer solchen Verbundenheit wären lediglich 20 bis 25 Prozent Energieeinsparung erreicht worden. Dieses zeige, nicht das einzelne Gebäude, sondern das Quartier sei entscheidend. Die für die weiteren Aktivitäten neuen Personalstellen würden voraussichtlich bis zum 15.06.2020 besetzt.

StR Kotz schlägt aufgrund der Ausführungen zum Thema Sanierung bei Privatgebäuden und KfW-Standard durch Herrn Dr. Görres vor, diesen Sachverhalt in der Vorlage klarzustellen. Unter Punkt 4 der Vorlage sei die Formulierung enthalten: "Die städtischen Vorgaben im Energiebereich (Beschlussziffer 2 und 3 - Sanierung) werden im Rahmen der Einflussmöglichkeiten auch für die städtischen Tochtergesellschaften übernommen. Im Wohnungsbereich wird an der mit dem Bündnis für Wohnen getroffenen Mindestanforderung KfW-Standard 55 festgehalten". Somit gehe aus der Formulierung nicht hervor, dass diese Vorgabe nur für Neubauten zutreffe. Der Stadtrat schlägt vor, den Begriff "Neubau" eingeklammert an das Wort "Wohnungsbereich" anzufügen. Herr Dr. Görres betont, unter Punkt 3 seien Mindestwerte und die "140-Prozent-Regel" enthalten und nicht KfW-Standard 55 bei der Sanierung. Da die Vorlage aufgrund eines neuen Beschlussdatums (28.05.2020) für die Energierichtlinie noch nachbearbeitet werden müsse, schlägt er vor, die von StR Kotz gewünschte Ergänzung mit aufzunehmen.

StR Schanbacher zeigt sich mit den Ausführungen von Herrn Dr. Görres hinsichtlich der Quartierslösung nicht zufrieden. Diese würden offenbar geprüft und dort realisiert, wo es möglich sei. Daher stelle sich die Frage, warum eine entsprechende Formulierung in die Vorlage nicht mitaufgenommen werden könne. Schließlich gebe es gleichlautende Beschlüsse im Klimaschutzaktionsplan, und auch beim Denkmalschutz gebe es beispielsweise Abweichungen. Sie schlägt folgende alternative Formulierung vor: "Bei Sanierung und Neubau werden Nahwärmelösungen geprüft und wenn möglich auch umgesetzt". Zudem solle nach einem halben Jahr nach Inkrafttreten der Energierichtlinie über die Energieleitplanung und die Nahwärmenetze berichtet werden.

Nach einem kurzen Dialog zwischen StRin Schanbacher und StR Kotz schlägt BM Thürnau vor, den ersten Teil der von StRin Schanbacher geäußerten Formulierung als Beschlussantrag mitaufzunehmen. Dagegen lehnt er ab, die nach einem halben Jahr gewünschte Berichterstattung in die Vorlage aufzunehmen. Es gebe bereits Einigung darüber, ein Monitoring in einem oder auch in einem halben Jahr durchzuführen.

StRin Munk (90/GRÜNE) begrüßt das vorgeschlagene Vorgehen. Sie dankt grundsätzlich den städtischen Mitarbeitern/-innen für ihre tägliche Arbeit und die Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen. Der GPR habe an dem Konzept mitgewirkt, was zeige, wie hoch die Bereitschaft der Belegschaft sei, die Maßnahmen mitzutragen und umzusetzen. Da in die Vorlage so und so die Ergänzung "Neubau" von StR Kotz und das neue Beschlussdatum eingefügt werden müsse, so BM Thürnau, schlage er vor, StRin Schanbacher reiche ihren Formulierungsvorschlag schriftlich ein. Diese modifizierte Vorlage könne vor der Abstimmung im Gemeinderat am 28.05.2020 geprüft werden. Auf Nachfrage von BM Thürnau antwortet StR Rockenbauch, das Thema CO2-Bepreisung solle separat von diesem TOP behandelt werden.

Mit der Maßgabe der dargestellten Vorlagenänderung stellt BM Thürnau fest.
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