Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
148
3
Verhandlung
Drucksache:
808/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
16.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas"
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 19.10.2020, GRDrs 808/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht "Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm 'Sprach-Kitas'" (2016-2020/2022) wird Kenntnis genommen.
2. Das Jugendamt wird ermächtigt, das für die Verlängerung um zwei Jahre benötigte Personal im Umfang von
•
84 zusätzlichen Fachkräften (Förderwelle 1 und 2) mit 0,5 VZK - S8b SuE
•
7 Fachberatungen (Förderwelle 1 und 2) mit 0,5 VZK - S17 SuE
befristet für den Zeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2022 weiterhin außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.
3. Das Jugendamt wird ermächtigt, Personal im Umfang einer 0,5 VZK für die Aufgabe der Projektassistenz in Entgeltgruppe EG 7 TVöD für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 zu beschäftigen.
4. Für die Umsetzung des "Digitalisierungszuschusses" im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang einer 0,2 VZK in Entgeltgruppe 11 TVöD sowie einer 0,5 VZK in Entgeltgruppe 10 TVöD außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2022 zu beschäftigen.
5. Die mit GRDrs
502/2019
blockierten 15,2 Stellen der kommunalen Sprachförderung werden weiterhin, befristet bis zum Programmende 31.12.2022, in den 84 Sprach-Kitas der 1. und 2. Förderwelle nicht besetzt bzw. blockiert. Damit wird der Stadthaushalt in den Haushaltsjahren 2021/2022 per Saldo um € 289.300 je Haushaltsjahr (in Summe € 578.600) entlastet.
6. Die Veranschlagung gemäß der Darstellung unter dem Abschnitt finanzielle Auswirkungen erfolgt im Nachtrag 2021 und wird bei der Aufstellung des DHH 2022/2023 berücksichtigt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Seit 2016 gebe es das Bundesprogramm "Sprach-Kitas", bei dem mittlerweile 84 städtische Tageseinrichtungen teilnähmen, so die
Vorsitzende.
Das Bundesprogramm fördere die Teamentwicklung und -qualifizierung im Bereich der Sprachförderung und der inklusiven Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Die beteiligten Träger setzten dafür zusätzliche Fachkräfte in den beteiligten Sprach-Kitas ein. Diese hätten sich als wichtiger Schlüssel für Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Teams erwiesen. Ergänzend stehe die Fachberatung der Stabsabteilung Qualität & Qualifizierung im Jugendamt zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium verlängere das Programm bis zum 31.12.2022. Deswegen sei eine Verlängerung der bisherigen Ermächtigung für die Beschäftigung der zusätzlichen Fachkräfte und Fachberatungen erforderlich. Neu sei, dass das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr jede Sprach-Kita mit einem einmaligen Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 € fördere.
StRin
Ripsam
(CDU) habe um eine Darstellung der Systematik der Sprachförderung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen, wie sie sich aktuell darstelle, gebeten, so die Vorsitzende. Frau
Dr. Heynen
(JugA) erläutert, die Sprachförderung von Kindern in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen werde derzeit aus drei verschiedenen "Töpfen" finanziell gefördert. Mit der finanziellen Förderung seien fachlich unterschiedliche Ansätze und Rahmenbedingungen verbunden:
1. Die kommunale Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart, die auf altersintegrierte Sprachförderung ausgerichtet sei.
2. Das Landesprogramm "Kolibri" (früher "SPATZ"), das auf eine Gruppenförderung speziell identifizierter Kinder ausgerichtet gewesen sei, entwickle sich ebenfalls in Richtung einer altersintegrierten Sprachförderung. Bei diesem Programm agiere ein Teil des städtischen Personals.
3. Zum Bundesprogramm "Sprach-Kitas" mit dem Schwerpunkt der Qualifizierung der Fachkräfte in den Kitas teilt die Jugendamtsleiterin mit, vor drei Jahren sei sich aufgrund von Einsparpotenzial entschieden worden, hinsichtlich des Bundesprogramms Anträge zu stellen. Die drei Säulen sehen eine unterschiedliche Ausrichtung sowie eine unterschiedliche finanzielle Förderung vor.
StR
Lazaridis
(90/GRÜNE) bedankt sich für die Vorstellung der drei Programme und betont dabei das etablierte Programm der Sprachförderung. Die Kompensation durch städtische Stellen mit dem Bundesprogramm bezeichnet er als Wermutstropfen. Die Finanzierung der Stellen erfolge durch das Bundesprogramm mit der Folge der Entlastung des Haushalts.
StRin
Ripsam
(CDU) meint, trotz des Vortrags von Frau Dr. Heynen sei sie der Ansicht, sich intensiver mit dem Thema der Sprachförderung auseinanderzusetzen. Kritisch sieht sie wie ihr Vorredner die Sperrung bzw. Nichtbesetzung von 15,2 Stellen. Gerade im Bereich Sprache sollten die finanziellen Mittel, die im Haushalt dafür vorgesehen gewesen seien, nicht "eingespart" werden. Ein Teil der finanziellen Mittel sollte für die Sprachförderung verbleiben, um die Sprachentwicklung voranzubringen, rät StRin Ripsam an. Sie bittet die Verwaltung um einen Vorschlag, wie ein Teil der beschlossenen Mittel sinnvoll für die Sprachförderung eingesetzt werden könne. Fraktionsübergreifend möchte sie sich über die Verwendung der in der Beschlussantragsziffer 5 aufgeführten freiwerdenden Mittel austauschen, bevor sie der Vorlage zustimmt.
Zur Beschlussantragsziffer 4, der Unterstützung digitaler Prozesse, bezweifelt StRin Ripsam, dass Personal im Umfang einer 0,2 VZK sowie einer 0,5 VZK für den Support von 84 Kitas ausreichend sei.
Die Sprachförderung sei vor drei Jahren ausgeweitet worden, um sich am Bundesprogramm beteiligen zu können, verdeutlicht Frau
Dr. Heynen.
Ob die Unterstützung digitaler Prozesse mit dem genannten Umfang ausreiche, könne sie nicht beurteilen. Allerdings basierten die ermittelten Stellenanteile auf fundierten Berechnungen.
StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) teilt die Ansicht von StRin Ripsam und spricht sich für die Verwendung der beschlossenen Mittel für die Sprachförderung aus.
Ergänzend zu dem Beitrag von Frau
Dr. Heynen
bemerkt Herr
Schulze-Gronemeyer,
das Gesagte gelte für die städtischen Einrichtungen und nicht für die freien Träger, die die langfristige Perspektive nicht hätten. Die freien Träger erhielten jährlich eine finanzielle Unterstützung in unterschiedlicher Höhe für die Sprachförderung von der Stadt Stuttgart. Die Umfänge in den Einrichtungen müsste jährlich festgelegt werden, da die finanziellen Mittel des Landes auch unterschiedlich ausfielen. Problematisch sieht Herr Schulze-Gronemeyer, dass durch die genannte Vorgehensweise keine langfristige konzeptionelle Planung gelinge. Die Stellenanteile müssten ebenfalls den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden, damit die Sprachförderung ausgeweitet werden könne.
Um an der Sprachförderung des Bundes teilzunehmen, so Frau
Dr. Heynen,
sei ein Teil der Stellen aus dem städtischen Programm gegenfinanziert worden. Für den städtischen Träger habe das eine Ausweitung der Sprachförderung in den städtischen Kitas bedeutet. Für kleinere Träger sei diese Vorgehensweise schwierig gewesen, allerdings habe sie Zweifel, ob dieses Verfahren nicht auch für die kirchlichen Träger möglich gewesen wäre.
Zum Abschluss ihrer Ausführungen kündigt Frau Dr. Heynen eine Vorlage mit der Darstellung eines Gesamtkonzepts der Sprachförderung für den städtischen und die freien Träger an.
Wie bereits Frau Dr. Heynen verdeutlicht die
Vorsitzende,
dass der formale Beschluss möglichst bald getroffen werden müsse. Mit Blick auf eine Entlastung des Haushalts müsse überlegt werden, ob in Bezug auf den städtischen Träger ein finanziell weitergehender Beschluss gefasst werden sollte. Aus fachlicher Sicht verhehle sie nicht, dass in diesem Bereich immer mehr finanzielle Mittel benötigt werden könnten. Der vorliegende Beschluss sei vonseiten der Verwaltung nach eingehender Prüfung vorgelegt worden. Die Entscheidung liege beim Gemeinderat.
StRin
Ripsam
und StR
Lazaridis
nehmen die Vorlage zur Kenntnis und äußern sinngemäß, sie möchten sich fraktionsintern und fraktionsübergreifend über die Verwendung der in der Beschlussantragsziffer 5 aufgeführten freiwerdenden Mittel im Bereich der Sprachförderung beraten.
BMin
Fezer
stellt
Vorberatung
fest.
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