Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
12
1
Verhandlung
Drucksache:
1/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
10.03.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Herr Heine (Ingenieurbüro Heine + Jud), Herr Kroll (in.Stuttgart)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Lärmschutz beim Volks- und Frühlingsfest
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.02.2017, öffentlich, Nr. 1
Ergebnis: Vertagung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.02.2017, öffentlich, Nr. 37
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 13.02.2017, GRDrs 1/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst erläutert Herr
Heine
die wesentlichen Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung im Sinne der Vorlage anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt ist. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Er empfiehlt abschließend eine weiterhin strenge Überwachung, um die Lärmminderung dauerhaft zu sichern.
EBM
Föll
ergänzt, in der Zwischenzeit habe das übliche Gespräch mit der Bürgerinitiative Veielbrunnenweg und Vertretern aus dem Gebiet Elwert-/Kegelenstraße stattgefunden. Die Bürgerinitiative erkenne eine deutliche Verbesserung bezüglich des Lärms in den letzten Jahren an. Optimieren könne und wolle man Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Hygiene. Einen deutlichen Effekt werde auch die lärmabschirmende Bebauung in der Entwicklung des Neckarparks entlang der Daimlerstraße und der Mercedesstraße nicht nur für den Neubaubereich, sondern auch für den Bestandsbereich haben. Er sagt zu, dass die Verwaltung die Empfehlungen des Ingenieurbüros umsetzen werde.
Die Vertreter der Fraktionen danken für die Ausführungen.
Erfreut zeigt sich StR
Rudolf
(CDU) darüber, dass das nachhaltige Ergebnis alle zufriedenstelle: die betroffenen Anwohner und auch die auf dem Wasen Beschäftigten und Feiernden. Ohne Kontrollen werde man dies nicht halten können. Ihn würde noch interessieren, ob die Verwaltung auch mit den Festwirten gesprochen habe und wie deren Einschätzung ausfalle.
Eine Erfolgsgeschichte erkennt hier auch StRin
Münch
(90/GRÜNE). Mit Verweis auf den Antrag ihrer Fraktion zum Thema begrüßt sie die Entwicklung. In der Vorlage sei dargestellt, wie sowohl die umliegende Bevölkerung als auch die auf dem Volks- und Frühlingsfest Beschäftigten vor zu großem Lärm geschützt werden könnten. So habe neben dem Ingenieurbüro auch die Gewerbeaufsicht gemessen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden von ihrer Fraktion unterstützt. Hierbei hebt sie insbesondere die unmittelbare Reaktion auf Verstöße hervor, die zeige, dass die Stadt es mit ihren Regeln nun ernst meine. Beide Seiten müssten sich für eine lebenswerte Stadt arrangieren.
In diesem Zusammenhang stellt EBM
Föll
nochmals klar, dass die Stadt die vom Ausschuss beschlossenen Lärmschutzregelungen weiterhin umsetzen und konsequent überwachen werde.
StR
Pfeifer
(SPD) schließt sich seiner Vorrednerin an. Hier führe nur gemeinsames Handeln zum Erfolg. Bei diesem Thema habe sich in den letzten Jahren enorm viel getan. Man habe aber auch festgestellt, dass Kontrollen nach wie vor notwendig seien. Auffallend sei, dass bei Verstößen immer wieder die gleichen Namen auftauchten, hier sollte man schon im Vorfeld genauer prüfen. Ausreißer kämen meistens am Wochenende und gegen Ende des Fests vor, möglicherweise würden dann weniger Sanktionen befürchtet. Hier müsse man konsequent bleiben.
Die Maßnahmen hätten sich als wirksam erwiesen und sollten deshalb beibehalten werden, regt StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) an, denn grundsätzlich versetzten die Feste auf dem Wasen die Anwohner in den Ausnahmezustand. Am Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften keine Abstriche gemacht werden. Zum Messverfahren merkt er an, die über einen längeren Zeitraum angelegten Mittelwerte schluckten die Spitzenwerte, sodass die Lärmkulisse nivelliert werde. Seiner Fraktionsgemeinschaft wäre sehr daran gelegen, dass dem Lärm die Spitze genommen werde.
Auch StR
Zaiß
(FW) begrüßt die nun vorgestellte Regelung, mit der man "eines der schönsten Volksfeste" in Baden-Württemberg oder gar der ganzen Republik so erhalten könne.
Sinngemäß äußert sich StR
Klingler
(AfD). Die im Zusammenhang mit Verstößen immer wieder genannte Firma Wilhelmer führe andererseits immer wieder attraktive Veranstaltungen durch. Dennoch seien auch hier konsequente Kontrollen notwendig.
An StR Rudolf gewandt führt Herr
Heine
aus, in einem Festzelt gebe es Musik auf dem Balkon. Dort sei aber eine transparente Lärmschutzwand installiert, sodass es sich nicht mehr um einen Außenbereich handle. Auch dort seien die Limiter eingestellt worden. Er ergänzt, mittlerweile hätten sich kurze Wege eingespielt. Werde der Wert irgendwo überschritten, werde sofort reagiert und an in.Stuttgart gemeldet und dann auch innerhalb kürzester Zeit abgestellt.
Herr
Kroll
weist ergänzend darauf hin, dass nicht nur in.Stuttgart nicht unerheblich in diese Thematik investiere, sondern insbesondere auch die Festwirte immens investiert hätten und künftig vor allem mehr in die Qualität investieren würden, was sich dann auch auswirken werde. Bei den Schaustellern sei man noch nicht so weit. Hier handle es sich um kleinere und reisende Betriebe, die in unterschiedlichen Städten auf unterschiedliche Voraussetzungen träfen. Viele, die erstmals in Stuttgart seien, müssten von Herrn Heine zunächst informiert und teilweise auch aufgeklärt werden. Dies wirke sich so aus, dass manche beim zweiten Mal schon investiert hätten. Sei dies nicht der Fall, greife in.Stuttgart zu strengeren Maßnahmen. Dies könne notfalls bis zu Abmahnungen und Ausschluss reichen. Bisher habe man aber noch keinen Betrieb ausschließen müssen.
Zum Spitzenwert legt EBM
Föll
dar, darunter fielen auch die Martinshörner. Hier sei zwar eine Reduktion zu verzeichnen, doch müssten Polizei und Rettungsdienste hier jeweils situationsabhängig entscheiden, ob sie mit oder ohne Martinshorn agierten. Hier könne in.Stuttgart auch nichts vorschreiben.
Was den Arbeitsschutz betreffe, so werde hier eine individualbetriebliche Betrachtung durchgeführt. Besonders laute Betriebe müssten der Gewerbeaufsicht im Amt für Umweltschutz eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen und Maßnahmen nennen, wie hohe Lärmwerte minimiert werden könnten. Im Einzelfall gehe es z. B. um Richtakustik.
Er stellt abschließend
Kenntnisnahme
fest.
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