Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
112
8
Verhandlung
Drucksache:
587/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
27.09.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Frau Schulze (JugA)
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Kindertagespflege Qualifizierung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 24.09.2021, GRDrs 587/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den inhaltlichen Veränderungen der neuen Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg zur Kindertagespflege (VwV KTP, 06.04.2021) wird Kenntnis genommen.
2. Der Fortführung des seit 2019 erprobten Qualifizierungskonzeptes in den Jahren 2022 und 2023 mit folgenden Maßgaben wird zugestimmt:
2.1 Fortführung der Personalkostenförderung von je einer kontinuierlichen Kursbegleitung im Umfang von 60 % VZK (S 12) bei den beiden Trägern als zentrales Qualitätsmerkmal
2.2 Das Jugendamt wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich der nach §76 SGB VIII zu übertragenen Aufgaben durchzuführen. Die Beschlussfassung für die Trägerschaft erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.
2.3 Ermächtigung der Verwaltung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 100 % VZK (EG 10) im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 für die neuen Anforderungen an die Ausgestaltung der Kindertagespflege, die Begleitung der organisatorischen Neustrukturierung sowie für den Aufbau und die Pflege neuer Kooperationen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die
Vorsitzende
teilt mit, die Vorlage informiere über die neue Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Angesichts dieser bitte die Verwaltung um Zustimmung zur Weiterführung des erprobten Qualifizierungskonzepts und zur Finanzierung der Personalkosten für zwei weitere Jahre.
StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE) erkundigt sich nach der Anzahl der Personen, die sich für eine entsprechende Kindertagespflege qualifizierten. Frau
Schulze
spricht von einer hohen Nachfrage im Bereich der pädagogischen Fachkräfte, die sich für die Qualifikation zur Tagespflegeperson interessierten. Es sei allerdings so, dass ausschließlich ein geringer Teil dieser Personen eine Kindertagespflege gründete und sich selbstständig mache. Diese Situation hänge mit den Risiken in der Corona-Pandemie zusammen. Es gelinge im Schnitt zwei Kurse à 15 Personen mit den 300 Unterrichtseinheiten (UE) zu qualifizieren, ergänzt Frau Schulze.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.
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