Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
112
8
VerhandlungDrucksache:
587/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 27.09.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:Frau Schulze (JugA)
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Kindertagespflege Qualifizierung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 24.09.2021, GRDrs 587/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den inhaltlichen Veränderungen der neuen Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg zur Kindertagespflege (VwV KTP, 06.04.2021) wird Kenntnis genommen.

2. Der Fortführung des seit 2019 erprobten Qualifizierungskonzeptes in den Jahren 2022 und 2023 mit folgenden Maßgaben wird zugestimmt:
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die Vorsitzende teilt mit, die Vorlage informiere über die neue Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Angesichts dieser bitte die Verwaltung um Zustimmung zur Weiterführung des erprobten Qualifizierungskonzepts und zur Finanzierung der Personalkosten für zwei weitere Jahre.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) erkundigt sich nach der Anzahl der Personen, die sich für eine entsprechende Kindertagespflege qualifizierten. Frau Schulze spricht von einer hohen Nachfrage im Bereich der pädagogischen Fachkräfte, die sich für die Qualifikation zur Tagespflegeperson interessierten. Es sei allerdings so, dass ausschließlich ein geringer Teil dieser Personen eine Kindertagespflege gründete und sich selbstständig mache. Diese Situation hänge mit den Risiken in der Corona-Pandemie zusammen. Es gelinge im Schnitt zwei Kurse à 15 Personen mit den 300 Unterrichtseinheiten (UE) zu qualifizieren, ergänzt Frau Schulze.

BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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