Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 5200-03
GRDrs 90/2011
Stuttgart,
02/15/2011



Klinikum Stuttgart
Änderung der Betriebssatzung, der Geschäftsordnung für die Führung des Klinikums Stuttgart und Bestellung der Mitglieder des Krankenhausdirektoriums




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
25.02.2011
24.03.2011



Beschlußantrag:

1. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ vom 24. November 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2005), zuletzt geändert am 13. Juli 2006 (Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2006), wird gemäß Anlage 1 geändert.

2. Die Geschäftsordnung für die Führung des Klinikums Stuttgart vom 17. März 2006 wird gemäß Anlage 3 geändert.

3. Zu Mitgliedern des Krankenhausdirektoriums der Krankenhausbetriebsleitung des Klinikums Stuttgart gem. § 9 Abs. 2 der Betriebssatzung werden bestellt:

3.1 für den Bereich Finanzen und Controlling ab 1.4.2011 bis zum 31.12.2015:
Frau Antje Groß
Direktorin für Finanzen und Controlling

3.2 für den Wirtschafts- und Verwaltungsbereich ab 1.1.2011 bis zum
31.12.2015:
Herr Adalbert Erben
Leiter Dienstleistungszentrum

3.3 für den Krankenpflegebereich ab 1.4.2011 bis zum 31.03.2016:
Frau Gudrun Klein
Pflegedirektorin




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Änderung der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung

Die Bedeutung der Bereiche Finanzen und Controlling hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die meisten Erörterungen und Entscheidungen der Krankenhausbetriebsleitung des Klinikums Stuttgart tangieren die Finanzsphäre. Folglich hat die Krankenhausbetriebsleitung den Bereich Controlling in sämtliche Leitungssitzungen eingeladen. Die bekanntermaßen hohe fachliche Kompetenz der Leiterin konnte so auf hervorragende Weise bei der Umsetzung der Zielvorgaben des Gemeinderats eingebracht werden. Konsequenterweise sollte diese so bewährte Zusammensetzung des Krankenhausdirektoriums als Teil der Krankenhausbetriebsleitung in der Satzung nachvollzogen und abgebildet werden.

Die Änderung des § 9 Abs. 2 der Betriebssatzung ist eine redaktionelle Anpassung an die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes vom 11.10.2007, bei welcher der § 33 LKGH ersatzlos gestrichen wurde.


2. Bestellung von Mitgliedern der Krankenhausleitung

Das Krankenhausdirektorium wurde in der bisherigen Zusammensetzung für fünf Jahre erstmals vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2010 bestellt (vgl. GRDrs 10/2006) gebildet.

Die Berufung von Herrn Erben als Mitglied des Krankenhausdirektoriums wird um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2015 verlängert.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2010 (vgl. GRDrs 927/2010) hat der Krankenhausausschuss der Einstellung von Frau Gudrun Klein als Pflegedirektorin zugestimmt. Sie wird für eine Amtszeit von knapp fünf Jahren, vom 1.4.2011 bis zum 31.03.2016, zum Mitglied des Krankenhausdirektoriums bestellt.

Frau Groß soll, wie oben in Ziffer 1 erläutert, erstmalig als Direktorin für Finanzen und Controlling vom 1.04.2011 bis zum 31.12.2015 zum Mitglied des Krankenhausdirektoriums bestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Rechtsreferat

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister

Anlagen

4

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart



Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung (GemO) und des § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am _______________
folgende Satzung (Stadtrecht 5/4) beschlossen:

§ 1

Die Betriebssatzung vom 24. November 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2005) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:


2. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.




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Anlage 2 zu GRDrs 90-2011.docAnlage 2 zu GRDrs 90-2011.docAnlage 4 zur GRDrs 90-2011_Synopse Geschäftsordnung 1.1.2006.docAnlage 4 zur GRDrs 90-2011_Synopse Geschäftsordnung 1.1.2006.docAnlage 3 zu GRDrs 90-2011_Geschäftsordnung für die Führung des KS.docAnlage 3 zu GRDrs 90-2011_Geschäftsordnung für die Führung des KS.doc