Seit | Maßnahme | Zielgruppe |
| Grundsätzlich nur unbefristete Arbeitsverträge für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen sowie unbefristete Übernahme der Nachwuchskräfte in diesen Bereichen | Kita/Schulkind |
| Qualifizierungsprogramme in Abstimmung mit dem KVJS für Nichtfachkräfte, Kinderpfleger*innen sowie Fachkräfte gem. § 7 Nr. 10 KiTaG. Dadurch können Fachkräfte durch gezielte Förderung und Begleitung gewonnen werden. Quereinsteiger*innen erhalten durch die Anwendung eines erweiterten Fachkräftekatalogs die Möglichkeit, jugendamtsintern anerkannte Fortbildungen zu durchlaufen und sich so zu qualifizieren. | Kitas und Schulkind |
| Bereitstellung von Personalzimmern für Azubis und Berufseinsteiger*innen (derzeit bis zu 120 Zimmer in WG’s) | Alle Bereiche |
2013 | Schaffung von PiA-Plätzen für Erzieher*innen seit sowie deren unbefristete Übernahme (aktuell 270 Plätze beim städt.Träger, ca. 650 Plätze bei freien Trägern) | Kitas und Schulkind |
2013 | Anwerbung von ausländischen Fachkräften in Rumänien, Italien, Spanien und Griechenland (von diesen sind aktuell 100 beim städt. Träger tätig) | Kitas |
2013 | Eigene Markenbildung Jugendamt mit Kampagne, eigener Homepage, Ausschreibungen etc. | Kita und Schulkind |
2014 | Einführung von Tarif+ (100 EUR brutto/Monat) als außertarifliche Zulage. (Anmerkung: ab 01.07.2022 zusätzlich tariflich eine Zulage von 130 EUR bzw. 180 EUR/Monat) | Gruppendienst Kitas |
2017 | Verwendung des Mitarbeiterempfehlungsprogramms Firstbird. Mitarbeiter*innen erhalten durch eine Prämienzahlung (250 EUR brutto) erhöhten Anreiz, neue Fachkräfte für das Jugendamt anzuwerben. | Kitas und Schulkind |
2017 | Anleitungspauschale | Kitas |
2018 | Nichtanrechnung der PiA-Auszubildenden auf den Stellenschlüssel bei freien Trägern | Kitas |
2018 | Nutzung von Active Sourcing im sozialen Netzwerk Xing | Alle Bereiche |
2020 | PiA für Kinderpfleger*innen wird eingeführt und dauerhaft fortgeführt (aktuell 60 Plätze – 20 je Ausbildungsjahrgang) | Kitas und Schulkind |
2020 | Erstellung einer trägerübergreifenden Website zur Information über die PiA im Raum Stuttgart unter Federführung des Jugendamts | Kitas und Schulkind |
2020 | Projekt IQ Netzwerk beim Jugendamt Stuttgart. Dieses Förderprogramm des Bundes arbeitet unter dem Auftrag "Integration durch Qualifizierung" daran, Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen in eine Beschäftigung zu führen (aktuell ca. 30 Teilnehmende). | Kitas |
2020 | Sog. „Faktorisierung“ der Kleinkindplätze zur verbesserten Eingruppierung von Kita-Leitungen | Kitas |
2020 | Einstellung von Nichtfachkräften als Corona-Aushilfen während der Corona-Pandemie (insgesamt 210 Personen), nur bis 31.08.2022 möglich. | Kita und Schulkind |
2021 | Gezielte Ansprache von Studenten*innen der Sozialen Arbeit/Kindheitspädagogik/Erziehungswissenschaften an den Hochschulen zu einer Aushilfstätigkeit in einer städtischen Kita während des Studiums | Kita, Schulkind, HzE |
2022 | Einstellung von ausgelernten PiAs in Stufe 2 (jetzt auch tarifvertraglich geregelt) | Kita und Schulkind |
2022 | Einführung eines Stipendiums für die klassische Erzieher*innen-Ausbildung (200 EUR/Monat), bei Verpflichtung der Stipendiat*innen, in Stuttgart ihre Tätigkeit aufzunehmen | Kitas |
2022 | Möglichkeit der überplanmäßigen Einstellung von Erzieher*innen nach Abschluss der Ausbildung (50 VZK, bis 2021 20 VZK) | Kita |
2022 | Testweise unbefristete Ausschreibung und Stellenbesetzung in Mangelbereichen | Alle Bereiche |
Nr. | Maßnahme/Vorschlag | Zuständig |
| 1. Übertarifliche Stuttgart-Zulage (nicht nur im Kita-Bereich, sondern für alle Beschäftigten und Beamten), als Übertragung auf alle Mitarbeitenden auch außerhalb des SuE-Bereichs (in Anlehnung an die neu geschaffene Zulage im TVöD-SuE). | LHS |
| 2. Generelle Entfristungen für Mangelbereiche | LHS |
| 3. Handgeld für Vorgesetzte für kleinere Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter*innen, z. B. Weihnachtsfeiern, Geburtstagsblumen zur Personalerhaltung und -bindung, z.B. 10 EUR/MA und Jahr
auch für Praktikanten*innen | LHS |
| 4. Schaffung und Implementierung eines Onboarding-Konzeptes zur Personalerhaltung (z.B. Wissensmanagement über digitales Tool, Einarbeitungspaten/Mentoren etc.) | LHS |
| 5. „Anleitungsstellen“ für Azubis und neue Mitarbeitende mit Freistellungskapazitäten, die in den jeweiligen Teams zur Verfügung stehen. | LHS |
| 6. Ausweitung der Möglichkeit zur überplanmäßigen Weiterbeschäftigung von Auszubildenden und im Ausland angeworbener Fachkräfte in allen Bereichen in Form von Ermächtigungen. | LHS |
| 7. Weiterer Ausbau Personalzimmer/ Wohnungsangebote für junge Familien | LHS |
| 8. Zugesicherter Kitaplatz (betrieblich oder öffentlich) für Mitarbeitende, die aktiv den Kinderbetreuungsanteil verbessern (Zielkonflikt mit allg. Rechtsanspruch) | LHS |
| 9. Abschaffung Kernarbeitszeit | LHS |
| 10. Ausweitung der Option für mobiles Arbeiten und Telearbeit insbesondere bezogen auf die möglichen Umfänge (hohe Priorität bei der Wahl des Arbeitgebers und ermöglicht bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf) | LHS |
| 11. Maximale Flexibilität beim Arbeitsumfang insbesondere bei Wiedereinstieg nach der Elternzeit | LHS |
| 12. Lebensarbeitszeitkonto, mehr und flexiblere Sabbaticalmodelle und Altersteilzeit, um Gehalt bzw. Arbeitszeit anzusparen und sich flexibel bezahlte Freistellungsphasen von der Arbeit finanzieren zu können. | LHS |
| 13. Auszahlung statt Kappung von berechtigten Überstunden | LHS |
| 14. Mehr Zwischenebenen z.B. Sachgebietsleitungsstellen, einerseits als Personalentwicklungsmöglichkeit und andererseits zur Verringerung von Leitungsspannen | LHS |
| 15. Unterstützung bei Berufswegeplanung, strukturiertes PE-Konzept | LHS |
| 16. Unterstützung des mobilen Arbeitens durch angemessene Ausstattungs- und Energiepauschalen (in Anlehnung der Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes | LHS |
| 17. Ausbau der FSJ-Stellen inklusive finanzieller Anreize (aktuell nur 269 € pro Monat Taschengeld + ggf. Verpflegungskostenzuschuss von 150 € pro Monat über den IB) | LHS |
| 18. Firmenwagen/Jobrad/Leasingangebote | LHS |
| 19. Attraktive Raumkonzepte und technische Ausstattung (vgl. freie Wirtschaft, Start-up-Kultur) | LHS |
| 20. Identitätsstiftende Marketingartikel z.B. Stadt Stuttgart T-Shirt etc. | LHS |
| 21. „Feelgoodmanager*in“ mit Budget für Events, Sport, Teambuildingmaßnahmen, Networking (vgl. Landesprogramm TiP) | LHS |
| 22. App für Mitarbeitende (Info-Weitergabe und interner Austausch) | LHS |
| 23. Großzügigere Regelungen für Sonderurlaub z.B. für Reisen oder persönlichkeitsbildende Maßnahmen | LHS |
| 24. Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung/Studium (z.B. berufsbegleitende Studiengänge) mit evtl. Bezug zu weiteren Verwendungsmöglichkeiten bei der Arbeitgeberin | LHS |
| 25. Impulse zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge, z.B. Mobile Massagen, Yoga-Gruppen etc. | LHS |
| 26. Massive Ausweitung der Studienplätze in pädagogischen Berufen (auch Duale Studiengänge), Ausweitung der Kapazitäten an Fachschulen für Sozialpädagogik. | Land BW |
| 27. Inhalte der Erzieherausbildung überprüfen und ggf. verschlanken, Steigerung der Attraktivität durch Ausbildungsvergütung | Land BW |
| 28. Aktive Öffentlichkeitsarbeit, Kampagne für pädagogische Berufe (sinnstiftende Tätigkeit, Zukunftssicherheit) | Land BW |
| 29. Stufenlaufzeitmitnahme entgegen der tariflichen Regelungen (jetzt geregelt durch neuen TVöD SuE ab 01.10.2024) | Tarifvertragsparteien |
Nr. | Maßnahme/Vorschlag | Zuständig |
| 30. Ausweitung der Zulage Tarif+ auf den Schulkindbereich (Anmerkung: ab 01.07.2022 zusätzlich tariflich eine Zulage von 130 EUR bzw. 180 EUR/Monat) | LHS |
| 31. Etablierung einer trägerübergreifenden Praxis-Akademie in Stuttgart mit Angeboten zur Qualifizierung des Fachpersonals | LHS,
Land BW |
| 32. Kapazitäten der Fachschulen erweitern, um mehr Fachpersonal auszubilden | Land BW |
| 33. Einsatz und Beurteilung der Qualifikation von Mitarbeiter*innen weitgehend in die Trägerverantwortung geben. Das heißt: Die Gestaltung der Teams wird durch den Träger (wie in anderen europäischen Ländern) gesteuert, bei einer Mindestanforderung von 70% Fachkräften | Land BW |
| 34. Mehr Mittel für Weiterbildung und Fachberatung zur Qualifizierung der vielfältigen Teams | Land BW |
| 35. Keine Trennung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungszeiten, sondern eine Parallelität | Land BW |
| 36. Bezahlung von Fachkräften gem. § 7 Abs.2 Nr.10 nach S 8a (Physiotherapeut*innen, Krankengymnast*innen, Ergotherapeut*innen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut*innen, Logopäd*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Hebammen, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger*innen Dorfhelfer*innen, Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer, Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben.) | LHS |
| 37. Flexible Randzeitenkonzepte (über den Tag verteilt) unter Beteiligung von Kooperationen mit Sport- und Musikvereinen sowie Eltern, mit öffentlicher Förderung und Verankerung in den pädagogischen Konzepten. | Land BW |
| 38. Festlegung einer Nichtfachkraftquote (z.B. 30%) unter Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel (KitaG bzw. KitaVO)
Pädagogische Fachkräfte sichern als Kerngruppe die Qualität in den Kitas | Land BW |