Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
62
5
Verhandlung
Drucksache:
507/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
26.09.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
fr
Betreff:
Investitionszuschuss für die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart - Sanierung Gebäude, Adolf-Engster-Weg 4, 70569 Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.08.2022, GRDrs 507/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhält für die Sanierung des Gebäudes des Kinderhauses Büsnau, Adolf-Engster-Weg 4, 70569 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 1.075.000,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 1.075.000,00 Euro werden aus Mitteln des Ergebnishaushaltes gedeckt, Auftrag 51F00031, Sachkonto 43180000, Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, neue Vorhaben.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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