Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
997/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Masterplan SBBZ - Phase I
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.03.2021, GRDrs 997/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Inklusion wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1).

2. Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:
b) Als ersten Schritt zum Erreichen der Zielsetzungen zur Neustrukturierung der SBBZ-L wird folgenden schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 zugestimmt:

c) Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt (vgl. Anlage 2).

d) Die Schulen führen vorläufig die Schulnamen der Schulstandorte weiter an denen sie zusammengelegt werden (Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule).

e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Dr. Sußmann übergibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an BMin Fezer.


Im Folgenden leitet BMin Fezer im Sinne der Vorlage in das Thema ein. Die Bürgermeisterin betont, dass man durch die angestrebte Neustrukturierung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen die Bildungsgerechtigkeit und die Inklusion von Kindern mit einer Lernbehinderung an Regelschulen in Stuttgart in Zukunft noch weiter vorantreiben wolle.

Mit dem Vorhaben seien auch gewisse finanzielle Auswirkungen verbunden, über die man im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen beraten werden müsse, denn die allgemeinbildenden Schulen müssten künftig besser ausgestattet werden, um für die dort inklusiv beschulten Schüler*innen ein angemessenes Lernumfeld schaffen zu können und diese besser zu betreuen. Hierzu zählten beispielsweise Ganztagesangebote und weitere Angebote. BMin Fezer kündigt abschließend an, dass dem Gemeinderat rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen eine entsprechende Vorlage zu den finanziellen Auswirkungen vorgelegt werde. Auch das Thema Schülerbeförderung müsse im Zusammenhang mit der Neuordnung der SBBZ-L-Standorte neu gedacht werden. Hierzu werde es ebenfalls eine separate Vorlage geben.

Im Verlauf der folgenden Aussprache wird die Vorlage übereinstimmend durch StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StR Dr. Reiners (CDU), StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sowie die StRinnen Meergans (SPD), Schumann (PULS) und von Stein (FW) begrüßt. Fraktionsübergreifend wird die Wichtigkeit einer gelingenden Inklusion betont. Das Gremium vereinbart anschließend, dass die inhaltliche Diskussion des Themas in der Sitzung des Schulbeirats am 13.04.2021 stattfinden solle, wo auch die konkreten heute geäußerten Fragen der Ratsmitglieder durch die Verwaltung beantwortet werden.

In ihrer Wortmeldung macht StRin Nuber-Schöllhammer auf das Thema Schülerbeförderung aufmerksam und plädiert dafür, dass hier für die Zukunft ein gutes Konzept entwickelt werden müsse, da einige Schüler*innen nach der Neuordnung der SBBZ-L künftig weitere Wege zu ihrem Schulstandort in Kauf nehmen werden müssen.

Im Weiteren begrüßt die Stadträtin die geplante Anbindung der SBBZ-L an Campus-Areale, um Übergänge und Kooperationen zu stärken und erkundigt sich, wie dies genau vonstattengehen solle - insbesondere bei SBBZ, die nicht in unmittelbarer Nähe einer Regelschule liegen.

Ferner betont StRin Nuber-Schöllhammer, dass künftig auch an den SBBZ unbedingt Ganztagesangebote vorgehalten werden müssten, und hierfür ebenfalls eine gute Konzeption notwendig sei. Denn im Zusammenhang mit Ganztagesangeboten würden an den SBBZ auch neue Raumkonzepte erforderlich sein.

Abschließend stellt die Stadträtin die Frage, ob die geplante Neuordnung der SBBZ-L mit dem vorhandenen Lehrpersonal überhaupt erfolgreich umgesetzt werden könne. Seitens StRin Meergans wird danach gefragt, welche Planungen für die SBBZ-L-Standorte bestehen, die, Stand heute, aufgegeben werden sollen. Ganz konkret erkundigt sich die Stadträtin nach den Plänen für die Zukunft der Lehenschule. Zudem, so die Stadträtin weiter, halte ihre Fraktion eine künftige Verbindung der Auschule mit dem Lindenschulzentrum für sehr sinnvoll.

Ferner plädiert StRin Meergans dafür, dass die Ganztagskonzeption und das Konzept der Unterstützung der inklusiven Bildungsarbeit und der Flex-Gruppen verbindlicher festgehalten werden sollten. Sie betont, dass mit der Erarbeitung der Ganztagskonzeption möglichst frühzeitig und bereits im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen begonnen werden sollte. In diesem Zusammenhang verweist Herr Hein (SchulverwA) auf die erwähnte haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage.

Im weiteren Verlauf möchte StRin Schumann wissen, ob in Grenzgebieten die Schüler*innen ggf. neu auf die Schulen zugeteilt würden. Zudem stellt die Stadträtin in ihrer Wortmeldung fest, dass Inklusion heutzutage leider häufig aufgrund unzureichender personeller Ausstattung mit gut geschulten und in notwendiger Weise vorbereiteten Lehrkräften scheitere. Viele Eltern würden daher freiwillig auf eine Beschulung ihrer lernbehinderten Kinder auf einer Regelschule verzichten. Ähnlich äußert sich hierzu auch StRin von Stein. Sie möchte, bezugnehmend auf die Vorlage (siehe Anlage 1 S. 5) zudem wissen, weshalb die Zahl der Schüler*innen mit dem sonderpädagogischem Bildungsanspruch Lernen insgesamt stark angestiegen ist.

Auf die Äußerungen der StRinnen Schumann und von Stein eingehend, erklärt BMin Fezer, dass man nicht akzeptieren dürfe, dass Eltern aufgrund einer zu schlechten Ausstattung oder einer Überforderung der Lehrkräfte darauf verzichten würden, ihre lernbehinderten Kinder auf eine Regelschule zu schicken. Zweifelsohne gebe es lernbehinderte Kinder, die an allgemeinbildenden Schulen gut aufgehoben sind, und solche, für diein ein Besuch der SBBZ vermutlich geeigneter wäre. Unabhängig davon sei es in Zukunft aber wichtig, auch um eine wirkliche Inklusion zu erreichen, den Eltern die Wahl zwischen einer gut ausgestatteten Regelschule und einem gut ausgestatteten SBBZ zu bieten. In diesem Zusammenhang betont die Bürgermeisterin, dass es hierbei Faktoren gebe, die die Stadt Stuttgart als Schulträgerin beeinflussen könne, auf der anderen Seite aber würden viele Faktoren auf höherer staatlicher Ebene geregelt, wie beispielsweise die Frage der Ausstattung mit Fachpersonal. Hierbei vertritt BMin Fezer die Auffassung, dass Hilfsangebote nicht auf das einzelne Kind, sondern auf die Schulklasse und die Schule im Gesamten bezogen werden müssten. Die Regelschulen müssten ihrer Ansicht nach entsprechend ihrem Inklusionsaufwand und den zu erbringenden Aufgaben personell ausgestattet werden, ähnlich wie dies bereits in Gemeinschaftsschulen der Fall sei.

Nach Fragen von StR Pantisano und den StRinnen Meergans und Schumann zum Thema Einbindung der Schulgemeinschaften und der Bezirksbeiräte in die Planungen zur Neuordnung der SBBZ-L-Standorte erläutert Herr Hein, dass die Schulleitungen über die grundsätzlichen Planungen frühzeitig vorab informiert worden seien. Noch nicht erfolgt sei aber das formale Beteiligungsverfahren im Rahmen dessen, dass die betroffenen Schulgemeinden und die Bezirksbeiräte in den kommenden Wochen zum Vorhaben Stellung nehmen können. Den Auftakt zu diesem formalen Beteiligungsverfahren bilde diese Vorlage. Die Stellungnahmen der Schulgemeinden und Bezirksbeiräte werden im Rahmen der weiteren Beratung des Themas in den gemeinderätlichen Gremien berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Bezirksbeiräte bittet StRin Meergans um Übersendung einer Liste mit der Beratungsreihenfolge.

Abschließend erklärt BMin Fezer noch einmal, dass die inhaltliche Diskussion der Vorlage in der Sitzung des Schulbeirats am 13.04.2021 stattfinden solle, wo auch die konkreten heute geäußerten Fragen der Ratsmitglieder durch die Verwaltung beantwortet werden.


Danach stellt BMin Fezer die Einbringung der Vorlage fest.

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