Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
388/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin: 26.09.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Umzug des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Vaihingen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.
- Städtische Förderung ab 01.10.2016

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 26.08.2016, GRDrs 388/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem geplanten Umzug des Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) Vaihingen, Robert-Koch-Straße 9, der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V., Büchsenstraße 34 - 36, 70174 Stuttgart, in die Leinenweberstraße 32, 70567 Stuttgart-Möhringen, wird zugestimmt.

2. Die am künftigen Standort entstehenden höheren Miet- und Mietnebenkosten werden entsprechend der förderfähigen Bereiche und Flächen auf Grundlage der Kostenschätzung vom 12.05.2016 in die jährliche städtische Förderung der Bereiche Sozialpsychiatrische Dienste und Gerontopsychiatrische Dienste ab 01.10.2016 einbezogen.

3. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen.


4. Der erforderliche Mehraufwand i. H. v.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt steht in Zusammenhang mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 7 "Umzug des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Feuerbach/Weilimdorf des Klinikums Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit / Städtische Förderung ab 01.01.2016", heutige NNr. 107. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.


Als bestens geeignet bezeichnet StRin Gröger (SPD) den neuen Standort des Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) Feuerbach/Weilimdorf des Klinikums Stuttgart.

Anknüpfend an eine kritische Äußerung dieser Stadträtin zu beiden Tagesordnungspunkten erklärt StRin Bulle-Schmid (CDU) hinsichtlich der Umzugsfinanzierungen, die Verwaltung sollte sich in Zukunft besser überlegen, welche Mittel in Haushaltsplanberatungen beantragt werden bzw. was aus Verwaltungsmitteln umgesetzt werden kann. Nachdem es in den letzten Etatberatungen durchaus kontroverse Diskussionen gegeben habe, zeige sich nun, dass nun doch für diesen Bereich Verwaltungsmittel bereitstehen. Hierzu erklärt BM Wölfle, durch einen Einmaleffekt bei einem freien Träger hätten sich während des laufenden Haushaltes Deckungsmittel ergeben. Die Verwaltung benötige nun aber ein Signal, ob der Gemeinderat eine Dauerförderung, so wie vorgelegt, für richtig ansehe. Wenn der Rat dies bejahe, müssten diese Mittel bei den nächsten Budgetgesprächen etatisiert werden. Ansonsten würde die Verwaltung in diesem Bereich über keine freien Mittel verfügen. Dann müsste den Trägern nach zwei Jahren gesagt werden, dass die Förderung nicht weiterlaufe.

Dies aufgreifend erklärt StR Kotz (CDU), dass die Verwaltung ihre Haushaltsansätze aufnehme, liege in der Verantwortung der Verwaltung. Wenn solche Mittel im Haushaltsansatz enthalten seien, dann sei die Wahrscheinlichkeit einer Streichung durch den Gemeinderat relativ gering. Sollten diese Mittel aber nicht im Haushaltsentwurf enthalten seien, werde diese Förderung Bestandteil der Haushaltsplanberatungen. Danach verdeutlicht BM Wölfle, er wolle seitens des Rates die Rückmeldung, ob der Rat von der Dauerförderung, so wie sie heute vorgelegt werde, ausgehe oder nicht. Die Dauerförderung sei momentan nicht abgesichert.

StR Stopper (90/GRÜNE) führt an, die Kritik in den Haushaltsplanberatungen daran, dass, wenn der Gemeinderat unterjährig Mehrausgaben beschließt, er selbstverständlich davon ausgeht, dass die Verwaltung diese Mittel auch in den Haushalt einstellt, habe sich nicht an die Sozialverwaltung, sondern an die Finanzverwaltung gerichtet.

Daraus schließt BM Wölfle, dass von einer Dauerförderung ausgegangen wird. Dies bejaht StRin Gröger. Sie geht davon aus, dass die Mittel für diese Dauerförderung im Doppelhaushaltsplan-Entwurf 2018/2019 auftauchen. Angesichts des schwierigen Immobilienmarktes müsse ein Etat die Flexibilität ermöglichen, auf kurzfristig auftretende Gelegenheiten reagieren zu können. Daher, so BM Wölfle, werde die Verwaltung bei den freien Trägern im Februar 2017, also vor den Budgetgesprächen, abfragen, welche Planungen/Wünsche vorliegen, um dann entsprechende Mittelanmeldungen vornehmen zu können. Der Gemeinderat werde darüber in Kenntnis gesetzt, was die Verwaltung berücksichtige und was nicht.


Abschließend stellt BM Wölfle fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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