Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
381
9
Verhandlung
Drucksache:
618/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
19.09.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Zetzsche
th
Betreff:
Einführung von Handyparken im öffentlichen Straßenraum
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.09.2023, GRDrs 618/2023.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Peterhoff
(90/Grüne) ist erfreut, dass die Stadt das Thema angeht, da Handyparken bereits in vielen europäischen Städten Standard sei. Er sehe darin eine Möglichkeit, Geld und Automaten zu sparen und fragt, ob eine Umsetzung von Automaten von Orten, an denen sich viele im Straßenraum befinden, denkbar sei. Er merkt an, dass es auch einen Antrag der CDU zu diesem Thema gegeben habe und bekräftigt abschließend die breite Unterstützung seiner Fraktion.
StR
Dr. Mayer
(AfD) gibt zu bedenken, dass Handyparken nicht ein weiteres Mosaiksteinchen in der Abschaffung des Bargeldes werde. Es sollte weiterhin möglich sein, mit Münzen bzw. EC-Karte zu zahlen.
StR
Serwani
(FDP) ergänzt hierzu, in allen Städten, in denen das Handyparken seit vielen Jahren bereits durchgeführt werde, sei das Bargeldzahlen bzw. das Zahlen mit EC-Karte am Automaten immer noch möglich. Er zeigt sich erfreut, dass das Handyparken nach jahrelangem Vorlauf ab 2023 nun umgesetzt werde. Auch die FDP habe hierzu einen Antrag gestellt.
Herr
Mutz
(TiefbA) weist darauf hin, dass Parkscheinautomaten vorerst in gleicher Anzahl im Straßenraum erhalten bleiben. Die Handybezahlmöglichkeit stelle lediglich eine zusätzliche Option dar. Es werde weiterhin möglich sein, mit Bargeld und EC-Karte zu zahlen, auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden sei. Im Moment werde der maximale Komfort geboten, zukünftig sei zu prüfen, welche der Optionen sich gegebenenfalls erübrigen.
BM
Thürnau
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
beschließt
einstimmig den nachfolgend aufgeführten
Beschlussantrag
:
1. Der Einführung des Handyparkens im öffentlichen Straßenraum voraussichtlich zum 1. Juli 2024 wird zugestimmt.
2. Den voraussichtlichen Aufwendungen von einmalig 206.100 EUR im Jahr 2023 sowie den laufenden Aufwendungen von 41.500 EUR jeweils in den Jahren 2023 und 2024 wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" gedeckt.
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