Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
27
6
VerhandlungDrucksache:
601/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 24.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 20.07.2020, GRDrs 601/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß Anlage 1 neu gefasst.

2. Die geänderten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingehen.

3. Die bisherigen Förderrichtlinien (GRDrs 299/2019) treten gleichzeitig, mit Ausnahme der Übergangsregelung entsprechend Ziffer VI dieser Vorlage, außer Kraft.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



Dieser Tagesordnungspunkt (TOP) wird von BM Pätzold gemeinsam mit TOP 4 (siehe NNr. 26) aufgerufen. Die Aussprache ist in diesem Tagesordnungspunkt wiedergegeben.


StR Boy (90/GRÜNE) führt aus, im Rahmen der Haushaltsberatungen sei bereits zu Punkt 4 die Grundaufstockung der finanziellen Mittel für das Energieberatungszentrum (EBZ) um 110.000 € besprochen worden, wozu nach wie vor seine Fraktion stehe. Hinsichtlich Punkt 6 sei der Beschluss zur Neufassung der Förderrichtlinien zum kommunalen Energiesparprogramm zu begrüßen. In einem früheren Zeitraum von 20 Jahren seien für Sanierungen 37 Mio. € ausgegeben worden, nun würden innerhalb von 4 Jahren 57 Mio. € in die Hand genommen. Die drei in der Vorlage enthaltenen Beispielsrechnungen zur Mieterfreundlichkeit seien ebenso positiv zu bewerten. Dabei bewege sich die Warmmietenerhöhung in einer Spanne von 0,39 €/m² bis 0,89 €/m², womit lediglich eine geringe Erhöhung ermöglicht werde. Dies zeige, ökologische und soziale Aspekte seien gut miteinander vereinbar, wenn die Ausgestaltung optimal sei. Die für die ersten sechs Jahre begrenzten Mieterhöhungen stellten einen guten Kompromiss sowohl für die Mieter*innen als auch für die Investoren dar.

Hinsichtlich TOP 4 (Aufstockung der Förderung des EBZ) hielte es StR Kotz (CDU) für ein falsches Zeichen, das Thema Klimaschutz auf die lange Bank zu schieben. Hier müsse vielmehr ein Zeichen gesetzt werden. Der Stadtrat vermutet, bei der Aufstockung der Förderung gehe es vornehmlich um die zu erwartende Erhöhung der Personalkosten. Er stelle sich die Frage, wie Personal in diesem Jahr gefunden werden solle, wenn die Aussichten hinsichtlich der weiteren Förderung unklar seien. Ohne Beratung durch das EBZ könnten schließlich keinerlei Fördermittel freigegeben werden. Er appelliert, auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats am 29.07.2020 eine geänderte Vorlage mitaufzunehmen, die die Festschreibung der Förderung für das Jahr 2020 und zusätzlich für das Jahr 2021 vorsieht. Bezüglich TOP 6 (Kommunales Energiesparprogramm) betont der Stadtrat, die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat seien hierin besonders gut umgesetzt worden (Ökologie und Soziales). Die Angleichung der Verwaltung an die KfW-Standards hätte für die Bevölkerung den Vorteil, dass der Förderkatalog vergleichbarer würde.

BM Pätzold schlägt vor, die unter TOP 4 vorliegende Beschlussvorlage bei den Punkten 1 und 2 jeweils um das Jahr 2021 zu ergänzen und diese geänderte Vorlage zur weiteren Abstimmung im VA zu behandeln. Dies könne als Änderungsantrag in der heutigen AKU-Sitzung so abgestimmt werden.

StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) äußert Zustimmung zu TOP 4 (Aufstockung der Förderung des EBZ). Die leistungsfähige Betreuung der Bauherrinnen und Bauherren durch das EBZ müsse gewährleistet sein. Bei TOP 6 (Kommunales Energiesparprogramm) seien zahlreiche Punkte auch aus Anträgen seiner Fraktion berührt. So sei die Dämpfung der Mietpreisentwicklung durch das Energiesparprogramm ein wichtiger positiver Punkt. Kritisch sei dagegen der Aspekt der Heizungsförderung. Zwar würden Ölheizungen beim Austausch zu einer Zentralheizung ausgeschlossen, allerdings sehe das Energiesparprogramm eine Verdreifachung der Förderung bei den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vor, was den Weg einer Erdgasversorgung vorzeichne. Damit verbleibe man in einem fossilen Energieversorgungsystem im Bereich der Wärme- und der Stromerzeugung, womit die Klimaziele, wie die klimaneutrale Landeshauptstadt Stuttgart (LHS), nicht erreicht werden könnten. Laut einer Statistik verfügten rund 60 bis 70 Prozent der Stuttgarter Neubauten über eine erdgasbasierte Heizung. Herr Dr. Görres (AfU) ergänzt, die Verwaltung plane - ähnlich wie das Ölkesselaustauschprogramm - ein ergänzendes Förderprogramm für das Thema Wärmepumpen, welches in der nächsten Sitzung des AKU im September vorgestellt werden solle. Die enthaltenen Förderkriterien stellten eine Übergangsfrist dar und in der LHS werde es noch eine gewisse Zeit Erdgasversorgung geben. Bewusst sei das ergänzende Programm nicht in das Energiesparprogramm eingebracht worden, da dieses lediglich auf Wohngebäude ausgerichtet sei. Die Verwaltung wolle sich beim Thema "Förderung und Veränderung in der Energieversorgung" nicht auf Wohngebäude beschränken, sondern die Förderung für weitere Bereiche ermöglichen. Das EBZ könne in der Art beratend tätig werden, ob der Einbau einer Wärmepumpe, einer Geothermiesonde oder ähnlichem möglich sei. Da dieser Wechsel bei der Energieversorgung von der Verwaltung gewünscht sei, werde diese Förderung gewährt.

StR Ozasek begrüßt die in der Vorlage enthaltene Förderung von ökologischen und innovativen Dämmstandards im Bereich Fenster und Dächer, da dadurch der Wettbewerbsnachteil gegenüber billigen Styropordämmstoffen ausgeglichen werde. Eine lange Zeit über habe durch die Verwendung billiger Dämmstoffe die Gefahr der Auswaschung von Chemikalien ins Erdreich sowie eine Brandgefahr bestanden. Zudem hätten die Dämmstoffe aufgrund der Altlastenproblematik in der Müllverbrennung entsorgt werden müssen, statt einem nachhaltigen Stoffkreislauf zugeführt zu werden. Auf diese Thematik gehe das Energiesparprogramm nicht ein, da hierin kein Ausschluss von - unter ökologischen und sozialen Aspekten - schlechten Dämmsystemen enthalten sei. Er verweist auf mineralische Dämmsysteme wie Silicat-Aerogele hin, die zwar sehr kostspielig seien, aber in vollständige Stoffkreisläufen übergingen. Hierzu gebe es in der Vorlage keine Aussage, lediglich nachwachsende Rohstoffen fielen in die Förderung. Hinsichtlich der Bonusförderung für ökologische Baustoffe sollten deutlich höhere Zertifizierungsstandards wie der "Blaue Engel" als Voraussetzung für eine Förderung definiert werden. Ebenso werde die Frage nicht beantwortet, wie der Umgang etwa mit Polystyrol gestaltet werden solle, der den Aspekt von brandhemmenden Chemikalien und Fungizideinsatz umfasse. Es würde eine Chance verpasst, wenn dieser Aspekt in der Richtlinie nicht berücksichtig würde. Daher sollte die Verwaltung eine entsprechende Änderung prüfen. StR Kotz gibt zu denken, dass höhere Standards bei den Dämmstoffen zu keiner Verteuerung für den Hausbesitzer führen dürften. Die Förderung solle in einer derartigen Größenordnung erfolgen, dass der Einsatz von hochwertigen Baustoffen zu einer gleichen Eigenleistung des Bauherrn erfolge. Er schlägt vor, diesen Aspekt zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, um nicht den aktuellen Entwurf auszubremsen. Herr Pazerat (AfU) ergänzt, aufgrund vieler aktueller Änderungen in dieser Thematik sei es nicht möglich, alle Details abschließend in die Richtlinien einzuarbeiten. Daher habe die Verwaltung in der Vorlage unter Punkt 10.1 eine Formulierung aufgenommen, dass Ausnahmen zulässig seien, wenn diese im wohnungs- und energiewirtschaftlichen Interesse geboten seien. Im Zweifel könne mit Herrn Dr. Görres und den EBZ eine entsprechende Förderung abgestimmt werden, falls ein weiterer Dämmstoff alternativ gleichwertig sei. Er vermutet, zukünftig würden wesentlich mehr Materialien und Dämmstoffe in die Richtlinien mitaufgenommen.

Das Förderprogramm (TOP 6) sei insbesondere deshalb so wichtig, so StRin Schanbacher (SPD), da hiermit die Klimaschutzmaßnahmen breit in die LHS hinausgetragen würden. Es sei bedauerlich, dass die Vorlage sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt worden sei. Die Aufnahme der warmmietenneutralen Erhöhung in die Vorlage begrüße ihre Fraktion sehr. Dadurch könnten die Mieten und Mieterhöhungen in einem sozial verträglichen Maß gehalten werden. Nach Auffassung ihrer Fraktion sollten 57 Mio. € mit der Tendenz zu 75 Mio. € in die warmmietenneutrale energetische Sanierung investiert werden, um dauerhaft einige Millionen Tonnen CO2 einsparen zu können. Die Klimawende werde somit nicht auf dem Rücken der Mieter*innen ausgetragen. Die Stadträtin begrüßt den Vorschlag von StR Kotz, die Vorlage unter TOP 4 (Aufstockung der Förderung des EBZ) zu ändern und im Verwaltungsausschuss und Gemeinderat nochmals aufzurufen, um eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Viele positive Aspekte der Förderung seien bereits von ihren Vorrednern aufgeführt worden. Allerdings fehle der Aspekt des Quartiersbezugs: In der vorletzten Sitzung des AKU sei in die Energierichtlinie aufgenommen worden, dass städtische Gebäude Ankerzentren darstellten. Darauf abzielend müsse nun das Förderprogramm angepasst werden, damit die Ankerzentren an die bestehenden Systeme angeschlossen würden. Herr Dr. Görres erklärt hierzu, die Thematik des Quartiersbezugs sei problematisch, da im Rahmen des EBZ stets die Einzelförderung betrachtet werde. Die Ausweitung der Förderung auf ein gesamtes Quartier würde bedeuten, ein Haushalt könne sein Gebäude nicht sanieren, da die Energieversorgung des Quartiers noch nicht geklärt sei. Es sei vorgesehen, unter TOP 5 der heutigen AKU-Sitzung (Bericht zum aktuellen Stand der Energieversorgung) diese Thematik aufzugreifen. Die Verwaltung habe bislang mit ihrer in den Quartieren durchgeführten konkreten Beratung sehr gute Erfahrungen gemacht. Daraus könnten zwei Aspekte resultieren: Entweder entscheide sich der Einzelhaushalt zur Sanierung seines Gebäudes und erhalte die Förderung durch das EBZ, oder er fasse den Beschluss, sich an ein Quartier anzuschließen, das parallel entwickelt werde. Herr Dr. Görres leitet davon ab, dass der Haushalt in diesem Fall seinen alten Erdgaskessel behält und die weitere Entwicklung des Quartiers abwartet. Eine mögliche Vorgabe, die Förderung durch des ESP nur bei Anschluss an das noch nicht errichtete Quartier zu gewähren, funktioniere nicht. Daher habe die Verwaltung diesen Aspekt aus den Förderrichtlinien des ESP herausgenommen und wolle dieses Problem auf eine andere Art und Weise lösen. Aus seiner Sicht seien die regelmäßigen Gespräche mit dem EBZ zur Quartierssanierung hierzu der richtige Ansatz. StRin Schanbacher betont, ihre Fraktion habe zum Thema Quartiersbezug den Antrag Nr. 79/2020 gestellt. Im Rahmen der kommunalen Förderung des ESP sollten Quartierslösungen der Vorrang vor Einzelhaussanierungen eingeräumt werden. In der Vergangenheit seien oftmals Quartiere ohne Wissen des EBZ entwickelt und aufgestellt werden. Dadurch habe das EBZ den Einzelhaushalten im gleichen Quartier andere Energierichtungen empfohlenen, wodurch die Haushalte 15 bis 20 Jahr gebunden seien. Sie widerspricht der Auffassung, eine Förderung eines Haushalts sei erst bei Anschluss an eine Quartierslösung zu gewähren. Erst wenn im Jahr 2023 eine verpflichtende Wärmeleitplanung erstellt sei, könne dieser Aspekt anders betrachtet werden. Ebenso könnten andere Varianten der Förderung geprüft werden: So könnte die Förderung bei Vorliegen eines Anschlusses an eine Quartierslösung erhöht werden oder Kampagnen für zukünftige Quartierslösungen durchgeführt werden. Einerseits kostspielige Quartierlösungen zu forcieren, andererseits diese jedoch nicht zu fördern, hält StRin Schanbacher für den falschen Ansatz. Zudem könnte die Bürgerschaft in den Quartieren über ordnungspolitische Maßnahmen in bestehende Konzepte eingebunden werden. Die Durchführung von Einzelmaßnahmen behindere die Wärmewende. Hinsichtlich der Quartiersdiskussion betont StR Kotz, diese sei in der Theorie sicher positiv anzusehen, allerdings für die Realität nicht geeignet. Selbst wenn die bisherige Geschwindigkeit der Verwaltung und der Stadtwerke bei dem Ausbau von Quartiersnahwärmenetzen verdoppelt werde, sei eine mit dem ESP geförderte neue Gasheizung gegen eine ausgetauschte Ölheizung oder eine sehr alte Gasheizung bereits 15 Jahre in Betrieb, bis der Anschluss an ein Nahwärmenetz installiert sei. Es dürften keine in den nächsten Wochen oder Monaten geplanten Sanierungen ausgebremst werden, die einen Beitrag zum Umweltschutz leisteten, nur um der Bürgerschaft Hoffnung zu machen, es erfolge in Kürze ein Anschluss an ein Nahwärmenetz. StR Kotz begrüßt den Vorschlag von Herrn Dr. Görres, erst über eine Förderung von quartiersbezogenen Nahwärmenetzen zu diskutieren, wenn einige von ihnen fertiggestellt worden seien. Dem entgegnet StRin Schanbacher, dieses sei ein zu später Zeitpunkt. StR Kotz stellt dies infrage und prognostiziert, dass in den nächsten drei Jahren kein Nahwärmeanschluss geschaffen wird. Erst ein in der Zukunft bestehendes Quartiersnahwärmekonzept würde interessante Elemente wie beispielsweise Abwärme hervorbringen. Es stelle keinen bedeutenden Unterschied dar und ergebe keinen relevanten Mehrwert, ob fünf nebeneinanderliegende Gebäude zentral mit Energie versorgt würden oder über jeweils fünf sehr sparsame gasbetriebene Heizungen verfügten. Anders stelle sich die Situation bei großen Eislaufbahnen, Rechenzentren oder Bürogebäuden mit erheblicher Abwärme dar. Ihre Fraktion wolle in keiner Weise energetische Sanierungen ausbremsen, stellt StRin Schanbacher klar. Vielmehr solle ein Element geschaffen werden, das Quartierslösungen besonders fördere. In die aktuelle Vorlage sollten prozentual höhere Fördersätze aufgenommen werden, wenn eine Quartierslösung vorliege. Es seien bereits konkrete Quartierslösungen in der Umsetzung, die allerdings von vornherein zum Scheitern verurteilt seien, falls sich lediglich Bürger*innen mit dem nötigen Idealismus und genügend finanziellen Mitteln beteiligten. Vielmehr sollten Einzelsanierungen und Quartierslösungen Hand in Hand gehen. Sie widerspricht der Aussage von StR Kotz, es stelle keinen bedeutenden Unterschied dar, ob fünf nebeneinanderliegende Gebäude zentral mit Energie versorgt würden oder über jeweils fünf sehr sparsame gasbetriebene Heizungen verfügten. Schließlich sei es wesentlich aufwendiger, mit fünf Beteiligten zu kommunizieren, als lediglich über eine Leitung zu verfügen. StR Boy stimmt der Aussage von StR Kotz zu, nicht mit der bisherigen Behäbigkeit bei dem Aufbau von Quartiersnahwärmenetzen vorzugehen und erst in 15 Jahren das erste Nahwärmenetz in Betrieb zu nehmen. Vielmehr begrüße seine Fraktion die vorliegenden ESP-Förderrichtlinien, da die Gebäudesanierung unabhängig vom Vorliegen eines Quartierkonzeptes zügig angegangen werden müsse. Die nötige Verbesserung der Kommunikation mit dem EBZ bei einem geplanten Nahwärmenetz könne in der heutigen Sitzung unter TOP 5 diskutiert werden. Einer zusätzlichen Förderung bedürfe es nicht, da die SWS und nicht die einzelnen Privathaushalte die Sanierungen durchführten. Es sei nicht nötig, die Finanzierung der SWS in diesem Zusammenhang in den vorliegenden Förderrichtlinien abzubilden. Herr Dr. Görres betont, unter TOP 5 werde eine Diskussion über die Ausrichtung der Wärmeleitplanung erfolgen. Er bezweifelt ein Kommunikationsdefizit mit dem EBZ. Vielmehr sei die Verwaltung gemeinsam mit den SWS und auch der EnBW gut aufgestellt. StR Kotz habe pragmatisch gut beschrieben, dass diejenigen Eigentümer*innen, die ihr Gebäude sanieren müssten, nicht weiter abwarten wollten. Herr Kieser (SWS) habe beispielsweise für den Stadtbezirk Weilimdorf für das laufende Jahr ein indikatives Angebot für Nahwärme angekündigt. Ende 2021 könne mit dem ein- oder zweijährigen Aufbau begonnen werden, so dass das Nahwärmenetz im Jahr 2023 genutzt werden könne. Die Gebäudebesitzer müssten frühzeitig Kenntnisse über das geplante Nahwärmenetz erhalten, was durch die SWS und das EBZ gewährleistet sei. Die Entscheidung, ob der Hausbesitzer seine alte Gasheizung noch drei weitere Jahr nutzen könne oder störungsbedingt umgehend austauschen müsse, könne nicht beeinflusst werden. Im Falle des sofortigen Austausches könne der Eigentümer erst in 12 bis 15 Jahren an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Bekanntlich sei das ESP in der Vergangenheit nahezu jährlich angepasst worden. Falls Erkenntnisse über konkrete Entwicklungen in den Quartieren vorlägen, könnten diese Punkte jederzeit in die Richtlinien aufgenommen und angepasst werden. Daher schlägt Herr Dr. Görres vor, diese Prüfung erst in einem Jahr vorzunehmen. StRin Schanbacher stimmt diesem Vorschlag mit der Maßgabe zu, frühzeitig - spätestens jedoch in einem Jahr - einen Vorschlag von der Verwaltung zu bekommen, wie diese Quartiere sinnvoll gefördert werden können.

StRin Schanbacher weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die einen separaten Zugang zur Beratung erhielten und nicht über das EBZ liefen, nicht in den Richtlinien enthalten seien. Bei der Beratung empfehle sich eine Bündelung an einer Stelle, um die Potenziale bei der Energieleitplanung zu erschließen. Herr Pazerat führt hierzu aus, ursprünglich seien lediglich private Eigentümer*innen über rund 20 Jahre gefördert worden. Bei der Förderung von Gewerbetreibenden existiere ein EU-beihilferechtliches Problem, auf das vor allem ab einer Zuschusshöhe von 200.000 € geachtet werden müsse. Daher rate die Verwaltung dringend davon ab, die Gewerbetreibenden in die Förderrichtlinien mitaufzunehmen. Herr Dr. Görres ergänzt hierzu, ein separates Förderprogramm bestehe bereits für Gewerbetreibende und Unternehmen der Industrie. Somit existiere ein Angebot im Amt für Umweltschutz für diesen Bereich.

Die Erhöhung der Förderung des EBZ bezeichnet StRin Schanbacher als richtig. Wenn das EBZ eine derart zentrale Rolle in der LHS innehabe und lediglich sieben Personalstellen umfasse, stelle sich allerdings die Frage, ob dies für alle Aufgabenstellungen ausreichend sei. Die kostenpflichtige Beratung hinsichtlich der Energie-diagnose stelle eine Hürde dar, obwohl die Erhöhung der Sanierungsquote notwendig sei. Herr Dr. Görres erklärt, das Thema Mittelkürzung habe im Jahr 2021 einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bei den finanziellen Mitteln handle es sich um institutionelle Förderung zur Stärkung des EBZ und sei nicht explizit von der Bearbeitung von Förderanträgen abhängig. Die erbrachten Beratungsleistungen würden zusätzlich honoriert. Das Volumen des 75 Mio. € umfassenden Pakets decke den Aufwand des EBZ ab. Die im Beschlussantrag enthaltenen finanziellen Mittel dienten dem EBZ zur Vorbereitung der Beratung und der zügigen Einstellung von Personal. Eine kostenlose Beratung durch das EBZ hält Herr Dr. Görres für nicht notwendig, da zum einen die Erstberatung durch das EBZ bereits kostenlos sei und zum anderen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitere Förderungsmöglichkeiten für die Energieberatung mit bis zu 80 Prozent bestünden. Auf die Frage von StRin Schanbacher, welche weiteren Hemmnisse neben der in der Vorlage aufgeführten wirtschaftlichen Aspekte als Grund für die geringe Sanierungsquote bestünden, antwortet Herr Dr. Görres, diese Frage stehe im Mittelpunkt der Quartiersberatungen, die derzeit allerdings corona-bedingt pausierten. Hinsichtlich der Frage von StRin Schanbacher zur Kellerdeckendämmung erklärt Herr Dr. Görres, diese Thematik sei in der Vergangenheit extrem problematisch gewesen. Oftmals werde bei Sanierungen dieser Gebäudebereich automatisch miteinbezogen. Da hier überwiegend Versorgungsleitungen vorhanden seien, werde lediglich der Dämmstoff ausgetauscht. Daher bedürfe es für die Kellerdeckendämmung keiner explizierten Förderung, was auch Meinung des EBZ sei.

StR Schrade (FW) stimmt den Ausführungen von StR Kotz zu TOP 4 zu (Aufstockung der Förderung des EBZ), um eine dauerhafte Sicherstellung der Förderung durch das EBZ zu gewährleisten. Hinsichtlich TOP 6 (Kommunales Energiesparprogramm) begrüßt er grundsätzlich die Neufassung der Richtlinien. In der letzten Sitzung des Städtebauausschusses habe die Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, Frau Dr. Lemaitre, auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Gebäudebestand zu sanieren, da deutlich weniger Neubauten errichtet würden als Bestandsgebäude vorhanden seien. Daher sei die Förderung sehr wichtig. Er begrüßt den deutlich erleichterten Einstieg in das Förderprogramm für Wohnungsbaugenossenschaften sowie Wohnungsbauunternehmen. Ebenso sei der erstmalige Zugang der SWSG zu dem Förderprogramm positiv zu bewerten.

StRin Köngeter (PULS) betont, ihre Fraktion kann sich ebenso dem Vorschlag von StR Kotz hinsichtlich TOP 4 (Aufstockung der Förderung des EBZ) anschließen und begrüßt die Aufstockung ebenso für das Jahr 2021. Bezüglich der von StRin Schanbacher angesprochenen Quartierslösungen sei ihr nicht klar, ob bei diesen das EBZ ebenso beraten müsse, oder ob es eine Verwaltungsangelegenheit sei. Sie bestätigt StRin Schanbacher in dem Punkt, die Beratung des EBZ auszuweiten, in dem Dinge gebündelt und damit die Effizienz erhöht würde. Ebenso könne ein Teil der 4,5 zusätzlichen Stellen an das EBZ übertagen werden, und es müsse für das Personal Sicherheit bestehen, über das Jahr 2020 hinaus weiter arbeiten zu können. Sie erkundigt sich, wie die Förderung des EBZ im Vergleich zu anderen Städten in Bezug auf die Einwohneranzahl liege. Herr Pazerat erklärt, die 4,5 Stellen seien in seiner Abteilung angesiedelt und für den Vollzug zuständig. In der Abteilung Wohnen seien die in den Haushaltsberatungen beschlossenen zusätzlichen 4,5 Stellen ausgeschrieben worden, worauf allerdings nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen seien. Die 4,5 Stellen seien erforderlich, um die Bewilligung von 57 Mio. € in vier Jahren bzw. von 75 Mio. € in fünf Jahren zu erhalten.


Hinsichtlich TOP 6 (Vorberatung des kommunalen Energiesparprogramms) bekräftigt BM Pätzold, die Verwaltung unterbreite Vorschläge für die Thematik der Quartierslösungen.

Mit dieser Maßgabe stellt BM Pätzold TOP 6 zur Abstimmung und stellt fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt hat die Vorlage einstimmig vorberaten.

zum Seitenanfang