Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat
Gz:
WFB/T
GRDrs
1421/2019
Stuttgart,
11/20/2019
Übertragung des Grundstücks Q19 im NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt an den Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart (BBS)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bäderausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.12.2019
06.12.2019
Beschlußantrag:
1. Der Übertragung des städtischen Grundstücks NeckarPark Q19 der
Gemarkung Stuttgart-Bad Cannstatt
Flst. 2997/30 Lenore-Volz-Straße -: 89 a 37 m²
als Sacheinlage in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs Bäderbetriebe Stuttgart zum 01. Januar 2020
zum beitrags
pflichtigen
Bodenwert von
1.465.668 EUR
(nachrichtlich: Buchwert 1.472.763,58 EUR, Anliegerbeiträge ca. 679.121 EUR)
zum Bau des Sportbads wird zugestimmt.
2. Der Erstattung der Bewertungskosten durch den Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart an das Liegenschaftsamt in Höhe von 7.462,50
EUR wird zugestimmt.
Begründung:
Der Bauplatz Q19 liegt im Baugebiet NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt und wird zum Bau des neuen Sportbads benötigt. Der Baubeschluss für den Neubau des Sporthallenbads NeckarPark wurde am 17.10.2019 gefasst (GRDrs 828/2019).
Q19 befindet sich derzeit in Verwaltung des Liegenschaftsamts. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ca 283/1 sind im südlichen Bereich von Q19 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt.
Das Grundstück ist deshalb in das Betriebsvermögen der BBS zu übertragen. Die Übertragung erfolgt zum beitragspflichtigen Bodenwert als Sportbad. Die anfallenden Erschließungs- und Kanalbeiträge sowie die Kostenerstattungsbeiträge von insgesamt ca. 76 EUR/m² sind zwischen dem Stadtmessungsamt und den BBS abzurechnen. Die dem Liegenschaftsamt vom Stadtmessungsamt in Rechnung gestellten Gebühren für die erfolgte Wertermittlung in Höhe von insgesamt 7.462,50 EUR ist vom Eigenbetrieb BBS zu erstatten.
Die BBS sind verpflichtet, das auf Q19 zu erstellende Sporthallenbad an die öffentliche Nahwärmeversorgungsanlage für den NeckarPark anzuschließen. Das Amt für Umweltschutz wird die noch zu ermittelnden Anschlusskostenbeiträge, den Baukostenzuschuss sowie den Investitionskostenzuschuss separat den Bäderbetrieben in Rechnung stellen.
Thomas Fuhrmann Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister
Anlage
Lageplan
Finanzielle Auswirkungen
Anlage:
Lageplan
Anlagen
<Anlagen>
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GRDrs 1421-2019_Anlage.pdf