Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
339
26
Verhandlung
Drucksache:
457/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
02.07.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
pö
Betreff:
BPlan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen
im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Ca 301)
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.05.2019, öffentlich, Nr. 295
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 14.05.2019, GRDrs 457/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Ca 301) vom 13. Februar 2019 mit Begründung und Umweltbericht vom 13.02.2019 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.
Dieser Bebauungsplan ändert als Textbebauungsplan teilweise die Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung der folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne:
2017/013 Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium
2017/006 Erweiterung-Robert-Bosch-Krankenhaus
2017/001 Benzstraße
2016/009 Eichendorffschule
2016/008 Reichenbachstraße mit Teilgeltungsbereichen 1 - 4
2014/014 Deckerstraße/Gasteiner Straße
2014/013 Darmstädter Straße/Wetzlarer Straße
2014/011 Medien- und Stadtteilzentrum Römerkastell/Hallschlag II
2013/005 Bellingweg/Reichenbachstraße
2012/015 Rosensteintunnel/Leuzetunnel
2012/003 Hofener/Oppelner Straße
2009/010 Dürrheimer Straße
2008/018 Lorcher Straße/Sommestraße
2006/036 Kegelen-/Elwertstraße
2006/027 Hochflur Teilbereich 2
2006/026 Hartensteinstraße
2005/019 Sommerrain
2005/005 Zuckerfabrik 1
2005/001 Burgholzhof Teil 3.2
2004/025 Pragstraße/Im Schwenkrain
2004/008 Steinhaldenfeld-Ost
2003/012 Hochflur Teilbereich 1
2003/002 Daimlerstraße
2002/021 Burgholzhof Teil 3.3
2002/007 Burgholzhof Teil 3.1
2002/006 Auf der Steig/Daiberweg
2001/018 Alte Untertürkheimer Straße
2000/006 Pragsattel/Löwentor (B 10)
1999/003 Siedlung Steinhaldenfeld
1997/008 Brenzstraße
1997/001 Wildunger Straße/Deckerstraße
1996/020 Burgholzhof Teil 1
1995/006 Espan
1994/016 Schmidener Straße/Lehmfeldstraße
1994/014 Bottroper Straße
1994/011 Einsteinstraße
1994/010 Felger-/Badergasse
1994/009 Alte Untertürkheimer Straße
1993/017 Zuckerleweg
1993/015 Beskidenstraße
1992/024 Teinacher Straße
1991/017 Hunklinge-Ost
1991/007 Umstellung auf die BauNVO 1990
1988/016 Steinhaldenfeld-Ost
1987/025 Schmidener Straße/Edelweißweg
1987/021 Zuckerbergstraße
1987/018 Überkinger Straße/Mühlgrün
1986/002 Marktplatz
1985/010 Rommelshauser Straße
1983/018 Auf der Steig/Daiberweg
1983/012 Wildunger Straße/Martin-Luther-Straße
1983/008 Brählesgasse
1982/010 Heinrich-Ebner-Straße
1982/004 Bahnhof-/Seelbergstraße
1982/001 Kleiner Ostring/Irisweg
1981/011 Gewerbegebiet Hallschlag
1979/007 Auf der Gans
1978/026 Burgholzstraße/Straße B
1978/007 Gasteiner Straße
1978/001 Wilhelmsplatz/Badstraße
1976/016 Schmidener-/Gnesener Straße
1976/014 König-Karl-Straße/Eisenbahnstraße
1975/012 Bad-/Marktstraße
1975/006 Taubenheimstraße (Ehemalige Kraftfahrer Kaserne)
1974/027 Waiblinger Straße/Prießnitzweg
1973/015 Endersbacher Straße
1972/031 Bad Cannstatt (Winterhaldenstraße)
1972/028 Prag-Hunklinge
1972/007 Sparrhärmlingweg Jugendhaus
1971/034 Arnold-Cahn-Weg
1971/031 Darmstädter Straße, Sparrhärmlingweg
1970/040 Espan (Krankenhaus)
1970/039 Glockenstraße/Züricher Straße
1970/036 Schmoller-/Steinhaldenstraße
1970/009 In den Ringelgärten
1970/001 Memberg
1969/049 Muckensturm
1968/013 Winterbacher Straße
1968/005 Kegelenstraße/Elwertstraße
1967/105 Bottroper Straße/Dessauer Straße
1967/099 Mühlgrün
1967/093 Wiesbadener Straße
1967/090 Allmersbacher Straße
1967/086 Friedrich-List-Heim
1967/048 Neckartalstraße
1967/046 Glockenstraße
1966/065 Darmstädter Straße
1966/052 Nürnberger/Beskidenstraße
1966/045 Daimlerstraße/Elwertstraße
1966/043 Freiligrathstraße
1966/039 Thorner Straße
1966/038 Auf der Steig
1966/034 Veielbrunnenweg
1966/006 Waiblinger Straße/Nürnberger Straße
1965/106 Gleissbergstraße Altersheim
1965/098 Birkenäcker
1965/096 Auf der Steig (Evangelische Kirche)
1965/092 Taubenheimstraße
1965/088 In den Ringelgärten
1965/056 Martin-Luther-Straße (Gemeinschaftsgarage)
1965/047 Neckartal-/Brückenstraße
1965/043 Wildunger-/Karlsbader Straße
1964/093 Rostocker Straße
1964/101 Mannheimer Straße
1964/096 Uff-Friedhof
1964/069 Ganzhornstraße
1964/068 Voltastraße
1963/134 Waiblinger/Augsburger Straße
1963/109 Memberg
1943/001 Münsterhalde und Untere Au
1939/051 Auf der Altenburg zwischen Züricher und Heidelberger Straße
1939/018 Düsseldorfer Straße/Auf der Steig/Dessauer Straße
1939/011 Aberlin-Jörg-Straße/Marienbader Straße
1939/006 Flandernstraße zwischen Badbrunnenstraße und Im Geiger
1939/002 Veielbrunnenweg/Elwertstraße/Daimlerstraße
1938/023 Nürnberger Straße/Verdun-/Badbrunnen-/Namurstraße
1938/009 Pragstraße/Haldenstraße
1937/079 Gebiet zwischen Löwentorstraße und Sparrhärmlingweg
1937/047 Marienbader Straße
1937/014 Hallschlag zwischen Am Römerkastell und Auf der Steig
1937/001 Nürnberger Straße/Theodor-Veiel-/Tannenberg-/Karpatenstraße
1936/054 Daimlerstraße zwischen Schmidener Straße und König-Karl-Straße
1936/044 Rosenaustraße/Andernacher Weg
1936/024 Gebiet zwischen Nürnberger Straße und Tannenbergstraße
1936/023 Hahnemannstraße (Robert-Bosch-Krankenhaus)
1936/019 Beuthener Straße zwischen Saarstraße und Eupener Straße
1936/014 Kreuznacher/Waiblinger/Nauheimer Straße
1936/004 Beuthener Straße zwischen Nürnberger Straße u. Ihmlingstraße
1935/500 Baustaffelplan mit Ortsbausatzung
1935/051 Nürnberger Straße/Augsburger Straße/Saarstraße
Der vorliegende Bebauungsplan setzt für Gebiete, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, nach § 9 Abs. 2 b BauGB einen Ausschluss von Vergnügungsstätten fest und ersetzt als Textbebauungsplan den folgenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt:
1989/006 Vergnügungseinrichtungen und andere Bad Cannstatt
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StRin
Gröger
(SPD) bringt die GRDrs 670/2011 in Erinnerung. Dieser Vorlage sei ein Verwaltungsgerichtsurteil zugunsten der Stadt vorausgegangen. Im Zusammenhang mit der nun vorliegenden GRDrs 457/2019 habe es zwei erwähnenswerte Vorgänge gegeben. Die Beratung im Bezirksbeirat am 05.06.2019 sei ohne Diskussion erfolgt. Nach einmütiger Zustimmung des Bezirksbeirates zu dieser GRDrs habe der Bezirksbeirat kurze Zeit später einstimmig die Einrichtung eines sozialen Sanierungsgebietes beantragt. Dies passe nicht zusammen. Außerdem bemühe sie sich seit 2014 darum, dass die Verordnung umgesetzt werde. Was Handeln betreffe, schöben sich das Amt für öffentliche Ordnung und das Baurechtsamt gegenseitig die Verantwortung zu. Sie erbitte eine Einschätzung darüber, wie durchschlagskräftig dieser Vergnügungsstättenplan überhaupt sei, wenn schon angesichts offensichtlicher rechtswidriger Zustände nicht gehandelt werde. Sie fordere zum sofortigen Handeln auf; es sollten nicht weitere Beschlüsse abgewartet werden, da ein Trading-Down-Effekt drohe. Vorlagen dieser Art müssten in eine verständliche Form gebracht werden.
Der Bezirksbeirat, so Herr
Dr. Oediger
(ASW), habe die Vorlage zu Sitzungsbeginn pauschal gestellt. Diese Entscheidung könne er nicht kommentieren. Es sei gemeinsam eine Vergnügungsstättenkonzeption aufgestellt worden, um den Bestand an Spielhallen, Wettbüros etc. nicht zu vermehren. Dazu diene der Bebauungsplan. Der Bestand in den Stadtbezirken sei zwischen 2012 und 2019 überwiegend gleichgeblieben. Schwierigster Punkt sei die Frage, wie mit dem Bestand umgegangen werde. Es handle sich hier um Fragen der Gewerbeaufsicht einerseits und des Baurechtsamtes andererseits. Es müsse sich vor Augen geführt werden, dass die Vergnügungsstätten-Bebauungs-pläne mit Abstandsvorschriften versehen werden. So sei im Erdgeschoss keine Spielhalle etc. mehr möglich. Außerdem definiere man für die einzelnen Bebauungspläne mit Zulässigkeitsbereich einen Abstand. Für Bad Cannstatt betrage dieser Abstand 110 Meter. Damit werde die Dichte der Vergnügungsstätten festgelegt. Als Gesamtverwaltung bestehe jedoch die Aufgabe, wie mit dem aktuellen Bestand umgegangen werde.
Einige Bürger hätten das Empfinden, dass Wildwuchs eingetreten sei und nicht reagiert werde, so StRin
Gröger.
Die Verwaltung drücke ein Auge zu. Es berühre die Wirksamkeit einer neuen Verordnung, wenn schon beim "alten" Recht nicht eingegriffen werde. Dies müsse schnell beendet werden.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) geht auf die Anwendung des Landesglücksspielgesetzes und die Bestandssituation ein. Die Spielbetriebe seien größtenteils illegal und müssten beseitigt werden. Dafür sei im letzten Stellenplan eine Stelle im Ordnungsreferat geschaffen worden. Es seien "überall Härtefälle" angezeigt worden; dazu müsse es eine Handhabung geben. Man dürfe nicht abwarten, bis aus anderen baden-württem-bergischen Städten Gerichtsurteile vorlägen. In einer der nächsten Sitzungen solle es eine Berichterstattung zur Anwendung des Landesglücksspielgesetzes geben.
BM
Dr. Schairer
erklärt, dass vor rund einem halben Jahr im Ausschuss für Umwelt und Technik berichtet worden sei. Eine erneute Darstellung könne jedoch stattfinden. Die Berichterstattung sei sehr differenziert. Die Sachlage sei extrem kompliziert, weil das Thema justiziell "total befangen" sei. Die Verwaltung sei sehr aktiv, jedoch befinde man sich in einem "dichten juristischen Dschungel", in dem es auch um sehr viel Geld gehe. Dies könne dargestellt werden.
Grundsätzliche Zustimmung zu den Äußerungen von StRin Gröger signalisiert StR
Dr. Schertlen
(SchUB). Er begrüße es, wenn gegen Wettbüros, Spielhallen und Sexbetriebe vorgegangen werde. Er lehne den Bebauungsplan trotzdem ab, da damit auch Tanzlokale getroffen würden.
Nach Meinung von BM
Pätzold
müssten zum Thema Bordelle noch Informationen des Baurechtsamtes in die Berichterstattung einfließen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt BM
Pätzold
fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt
bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.
Zur Beurkundung
Schmidt / pö
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