Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
84/2018
Stuttgart,
04/30/2018
Zukunftsplanung für das Städtische Frauenhaus
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
14.05.2018
Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1
1. Das Städtische Frauenhaus Stuttgart
Das Städtische Frauenhaus besteht seit 1981 und bietet Schutz und Unterstützung für Frauen und deren Kinder nach Häuslicher Gewalt.
In den vergangenen Jahren (2013 - 2017) wurden durchschnittlich 35,6 Frauen pro Jahr aufgenommen. Die durchschnittliche Aufenthaltszeit der Bewohnerinnen beträgt derzeit 6 - 8 Monate, in Einzelfällen bis zu 24 Monate. Die durchschnittliche Auslastung liegt im Zeitraum von 2013 – 2017 bei 86 %.
2. Anlass für die konzeptionelle Weiterentwicklung
Neue Ansätze in der Frauenhausarbeit zeigen, dass eine anonyme Schutzadresse nicht für jeden Gefährdungsgrad erforderlich oder gar sinnvoll ist. Vielmehr legen Entwicklungen z. B. in den Niederlanden nahe, dass eine anonyme Schutzadresse nicht für jeden Gefährdungsgrad erforderlich ist und in Ergänzung zu den bisherigen Frauenhäusern auch nicht-anonyme Varianten von Frauenhäusern sinnvoll sind, um für Frauen und ihre Kinder durch andere Maßnahmen an die individuelle Lage angepassten Schutz bereitzustellen (vgl. GRDrs 53/2018 2018 „Frauen helfen Frauen e.V. – Neukonzeption und künftiger Standort für das Angebot „Autonomes Frauenhaus““).
Unabhängig davon entspricht der bauliche Zustand und Zuschnitt des Städtischen Frauenhauses nicht mehr den heutigen Mindestqualitätsanforderungen an die Arbeit mit von Häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Die Wohnverhältnisse sind sehr beengt, sehen die gemeinsame Nutzung von Bad und Küche für Bewohnerinnen eines ganzen Stockwerks vor und verfügen nicht über einen barrierefreien Zugang. Nur eine neue Gebäudesituation kann daher die notwendige konzeptionelle Weiterentwicklung ermöglichen.
Die hohe Nachfrage nach freien Plätzen (durchschnittlich 316 Frauen pro Jahr, 2013 - 2017) zeigt zudem, dass eine maßvolle Erhöhung des bisherigen Angebotes sinnvoll ist.
3. Neuausrichtung des Städtischen Frauenhauses
Über die konzeptionelle Neuausrichtung wurde der Frauenhausbeirat erstmals am 24. Februar 2015 informiert. Sie hat folgende Zielsetzungen:
·
Erhalt einer anonymen, sicheren Schutzadresse unter Verbesserung der Wohnstandards für die Frauen und Kinder – falls möglich am bisherigen Standort.
·
Ermöglichen eines nicht-anonymen, gesicherten Standorts nach Veränderung in der akuten Bedrohungssituation.
·
Unterbringung der Frauen und Kinder nach einem flexiblen Phasenkonzept, das der individuellen und sich verändernden Gefährdungslage Rechnung trägt.
·
Schaffung von Aufnahmemöglichkeiten für Frauen mit Söhnen über 14 Jahre und für Frauen und Kinder, die eine barrierefreie Wohnmöglichkeit benötigen.
·
Flexiblere Belegungsmöglichkeiten durch flexibel gestaltbare Raumteilungen.
Die örtliche Differenzierung des Städtischen Frauenhauses an zwei Standorten ist mit folgenden Kapazitäten geplant:
·
Ein anonymer Standort für ein klassisches Frauenhaus mit 20 - 24 Plätzen.
·
Ein Standort für gesicherte Wohnungen ohne anonyme Adresse mit 10 - 14 Plätzen.
4. Anforderungen und Planung in Bezug auf das bestehende Gebäude
Ausgehend von den dargestellten konzeptionellen Anforderungen konzentriert sich die weitere Entwicklung und Zukunft des Städtischen Frauenhauses auf die Klärung der Machbarkeiten im Bestandsgebäude und auf die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für das gesicherte Wohnen ohne anonyme Adresse. Ein solcher Klärungsprozess ist eingeleitet.
Bei der Beurteilung der Machbarkeit wird insbesondere auch auf die Einhaltung der sozialleistungsrechtlich vorgegebenen Mietobergrenzen geachtet.
Beteiligte Stellen
Referat WFB und OB-ICG haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Antrag Nr. 271/2017, Ziffer 4, vom 27.09.2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP
Werner Wölfle
Bürgermeister
1. Ausführlicher Bericht
2. Kalkulation Tagessatz seit 01.03.2013
Ausführlicher Bericht
1. Das Städtische Frauenhaus Stuttgart
Das Städtische Frauenhaus besteht seit 1981 und bietet Schutz und Unterstützung für Frauen und deren Kinder nach Häuslicher Gewalt.
„Häusliche Gewalt“ ist Partnerschaftsgewalt zwischen Erwachsenen in engen sozialen Beziehungen und wird zumeist in einer komplexen Form von Misshandlung, Unterdrückung und Kontrolle ausgeübt. Dazu gehören alle Formen körperlicher, seelischer und
sexueller Misshandlung sowie die ökonomisch-finanzielle und soziale Diskriminierung.
Besonders gravierend wird die Bedrohung im unmittelbaren Lebensumfeld erlebt. Meistens handelt es sich um die eigene Wohnung, in der Gewalt ausgeübt wird, und damit in der Regel um den persönlichsten Ort von Menschen.
Die schutzsuchenden Frauen fliehen aus der Gewaltsituation zunächst in ein Frauenhaus und sehen sich zusätzlich zu den physischen und psychischen Verletzungen vor die Herausforderung gestellt, entscheiden zu müssen, welche Schlussfolgerungen sie aus der Beziehungssituation ziehen wollen.
Der Zugang zum Frauenhaus erfolgt zunächst über eine telefonische Abklärung der
Gefährdungssituation. Die ersten Wochen nach der Trennung entscheiden in der Regel darüber, ob die aufgenommene Frau einen weiteren Beziehungsversuch wagen möchte, oder ob sie sich für eine Trennung entscheidet. 32 % der Frauen verlassen in den
ersten 6 Wochen das Frauenhaus wieder und kehren zum Teil zu ihrem Partner zurück.
Gleichzeitig sind die ersten Wochen nach der Trennung die gefährlichsten und
unsichersten in Bezug auf weitere Gewalttaten und erfordern im Frauenhaus engmaschige Gespräche und laufend aktualisierte Risikoanalysen.
In den vergangenen Jahren (2013 - 2017) wurden durchschnittlich 35,6 Frauen pro Jahr in das Städtische Frauenhaus aufgenommen. Die durchschnittliche Aufenthaltszeit der Bewohnerinnen beträgt derzeit 6 - 8 Monate und bei ca. 10 % der aufgenommenen Frauen, länger als 1 Jahr, wenn bei anhaltender Bedrohung und hochstrittigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren schwierige und langwierige Prozesse entstehen, die immer wieder mit erneuter Bedrohung des Ex-Partners einhergehen.
Die durchschnittliche Auslastung liegt im Zeitraum von 2013 – 2017 bei 86 %. Als besonderes Phänomen fällt auf, dass die jährliche Auslastung von der Anzahl der Aufnahmen abhängt: Je mehr Frauen und Kinder aufgenommen werden, desto geringer ist die Auslastung. Diese Besonderheit weist neben anderen Anhaltspunkten darauf hin, dass bauliche Einschränkungen flexible und schnelle Wiederbelegungen nach Auszügen erschweren. Davon sind vor allem Frauen mit mehreren Kindern betroffen und Frauen, die ohne Kinder ins Frauenhaus ziehen.
2. Anlass für die konzeptionelle Weiterentwicklung
2a) Derzeitige bauliche Gegebenheiten
Das Bestandsgebäude stammt aus dem Jahr 1972 und wird seit 1981 als Städtisches Frauenhaus genutzt. Der Standort hat sich in der Vergangenheit als ideal erwiesen. Das Gelände ist nur von einer Seite zugänglich, wenig einsehbar, nah an Infrastruktur und trotzdem an einem Ort, an dem niemand ein Frauenhaus vermutet.
Das Gebäude verfügt über 15 Zimmer für 32 Frauen und deren Kinder. Die Zimmer sind über drei Stockwerke verteilt; auf jeder Etage befinden sich eine Gemeinschaftsküche, ein Wohnzimmer und die sanitären Anlagen (1 Bad und 2 WC‘s).
Frauen und ihre Kinder müssen sich bisher auf sehr engem Raum bewegen. Frauen bewohnen mit ihren Kindern (Babys, Kleinkinder, Teenager) gemeinsam ein Zimmer zwischen 9 und 26 qm. Auf jedem Stockwerk leben bis zu 6 Frauen mit ihren Kindern (insgesamt pro Stockwerk bis zu 13 Personen) über Monate hinweg in „Zwangswohngemeinschaften“. Toiletten und Gemeinschaftsbäder werden pro Stockwerk gemeinsam genutzt. Ebenso verhält es sich mit den Gemeinschaftsküchen, die von 6 -12 Frauen und ihren Kindern täglich genutzt werden. Die Küchen sind aufgrund der Raumgrößen (8 - 10 qm) nur einfach ausgestattet (ein Herd, eine Spüle, ein Kühlschrank), was zu Schwierigkeiten im Zusammenleben und zu Hygieneproblemen führt.
In den Qualitätsanforderungen der Frauenhauskoordinierung e. V. zu der räumlichen und sachlichen Ausstattung werden mehr Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre durch ein eigenes Zimmer für die Kinder und ein Sanitärbereich für die Familie empfohlen (vgl. Qualitätsanforderungen der Frauenhauskoordinierung e. V. und dem Verbandsübergreifenden Arbeitskreis zur Frauenhausfinanzierung in Baden-Württemberg - VAK).
Es gibt im Städtischen Frauenhaus nur 3 Zimmer für Frauen ohne Kinder. Eine flexible Belegung ist durch die bestehende Raumaufteilung momentan nicht möglich. 30 % der Anfragen müssen abgelehnt werden, da die Anzahl der Schutzsuchenden nicht zur Platzzahl im freien Zimmer passt.
Derzeit gibt es im Städtischen Frauenhaus kein Zimmer, das für Frauen oder Kinder mit einer körperlichen Behinderung bewohnbar ist. Weder die Zimmer, Küchen, noch sanitären Anlagen haben eine behindertengerechte Ausstattung. Veröffentlichungen des Sozialministeriums (vgl. Bestandsaufnahme zur Situation des spezialisierten Hilfesystems im Bereich Gewalt gegen Frauen in Baden-Württemberg/Institut für angewandte Sozialwissenschaften 2016), ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) sowie die UN-Behindertenrechtskon-vention empfehlen, entsprechende Angebote auch Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen.
Ein Spielzimmer für alle Heranwachsenden im Frauenhaus bietet mit 42 qm keine Möglichkeit einer altersspezifischen Trennung von Kleinkindern, Kindergarten- und Schulkindern und Jugendlichen und lässt somit auch keine altersspezifische Ausstattung zu. Das Spielzimmer wird zusätzlich für die Arbeit am Tonfeld
®
genutzt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Zustand und Zuschnitt des Städtischen Frauenhauses nicht mehr den aktuellen Qualitätsanforderungen an die Arbeit mit von Häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern entspricht. Eine neue Gebäudesituation würde zudem die erforderliche konzeptionelle Weiterentwicklung ermöglichen.
2b) Gewährleistung von Sicherheit und Schutz
Aktuell wird die Adresse des Städtischen Frauenhauses als sogenannte Schutzadresse geheim gehalten. Da die erste Zeit nach der Trennung die gefährlichste und unsicherste Zeit in Bezug auf weitere Gewalttaten ist, werden alle Frauen grundsätzlich in der anonymen Schutzadresse aufgenommen.
Die Wahrung dieser anonymen Adresse durch die Bewohnerinnen variiert je nach individuellem Schutzbedürfnis stark und führt immer wieder zu Konflikten, insbesondere dann, wenn schutzsuchende, aber weniger bedrohte Frauen sich gleichzeitig mit hochbedrohten Frauen im Frauenhaus aufhalten.
Auch technologische Entwicklungen haben problematische Auswirkungen: Möglichkeiten der Handy-Ortung gefährden die Geheimhaltung der Schutzadresse des Frauenhauses, die im jetzigen Konzept die Grundlage für den Schutz der Frauen und Kinder bildet. Die Möglichkeiten, über soziale Medien den Aufenthaltsort der Frauen herauszufinden, sind vielfältig und nur bei konsequentem Einhalten der Vorkehrungen (neue SIM- Karte, konsequentes Ausschalten der Ortungsdienste etc.) zu verhindern.
Der anfangs notwendige und zum Teil stabilisierend wirkende und Sicherheit gebende Rückzug an einen geheimen Ort hat einen großen Einfluss auf alle alltäglichen Verrichtungen. Je länger dieser dauert, desto stärker behindern die Einschränkungen ein normales Alltagsleben. Kinder dürfen beispielsweise in der Schule nicht äußern, wo sie wohnen, und dürfen keinen Besuch bekommen.
Bei nachlassender Bedrohung im Einzelfall befinden sich die Einschränkungen durch die Schutzmaßnahmen der anonymen Adresse nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur notwendigen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die dadurch eingeschränkt wird.
Neue Ansätze in der Frauenhausarbeit (Ergebnisse der Fachtagung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an der Hochschule Mannheim/2015 „Sichtbar, sicher, vernetzt
– Entwicklungen in der Frauenhaus- und Frauenberatungsarbeit“) zeigen, dass eine anonyme Schutzadresse nicht für jeden Gefährdungsgrad erforderlich oder gar sinnvoll ist. Vielmehr legen Entwicklungen z. B. in den Niederlanden nahe, dass es in Ergänzung zu den bisherigen Frauenhäusern auch nicht-anonyme Varianten von Frauenhäusern geben sollte, um für Frauen und ihre Kinder durch andere Maßnahmen an die individuelle Lage angepassten Schutz bereitzustellen.
Wenn Frauen nicht mehr akut gefährdet sind und sie keine Sicherheit durch eine anonyme Adresse benötigen, bleibt es dennoch notwendig, sie in gleicher Intensität darin zu begleiten, in einem weiterhin gesicherten Rahmen Perspektiven für ihre Zukunft zu ent-wickeln.
Dies legt nahe, einen weiteren Standort mit gesicherten Wohneinheiten anzubieten, deren Adresse nicht geheim gehalten muss.
3. Umgang mit den veränderten Bedarfslagen der Frauen und ihrer Kinder
Ein verändertes Raumkonzept im Frauenhaus muss auch eine Antwort auf die Herausforderungen geben, die durch die Mehrfachbelastungen entstehen, die die Frauenhausbewohnerinnen mitbringen und muss die Unterschiedlichkeit der aufgenommenen Frauen hinsichtlich ihrer Lebensstile und ihres Alltagshandelns berücksichtigen.
Bewohnerinnen des Frauenhauses müssen sich häufig neben ihrer akuten Krise und den daraus resultierenden Belastungen mit weiteren Problemen auseinandersetzen: fehlende Schulausbildung, nicht vorhandene oder nicht abgeschlossene Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Schulden und mangelnde Sprachkenntnisse. Deshalb muss im Rahmen des Aufenthaltes im Frauenhaus mit weiteren Problemfeldern umgegangen werden (z. B. riskanter Suchtmittelkonsum in der Vorgeschichte, psychische Auffälligkeiten oder Erkrankungen, z. B. Depressionen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen oder posttraumatische Belastungsreaktionen). Gerade in solchen Situationen sind die Frauen nicht nur auf eine angemessene professionelle persönliche Unterstützung angewiesen, sondern auch auf Rückzugsräume.
Wenn auf bestehende persönliche Probleme Häusliche Gewalt trifft, führt dies nicht selten zu einer existenziellen Krise, in der es Frauen zum Teil schwerfallen kann, ihren Alltag für ihre Kinder zu strukturieren und sie verlässlich zu versorgen. Die räumliche Gedrängtheit für die Familien im Frauenhaus bildet dafür ein schwieriges Umfeld. Hier sind die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses besonders gefordert, da die Selbstversorgung und Gewährleistung der Erziehungsverantwortung Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Frauenhaus sind. Eine umfassende Strukturierung und Begleitung im Alltag und in Erziehungsfragen der Frauen und ihrer Kinder sind deshalb wichtige Faktoren in der Begleitung. Sinnvoll ist auch, wenn Spiel- und Aufenthaltsräume, bisher sogenannte „Kinderzimmer“, in eigene Bereiche für Kleinkinder, Kinder- und Jugendliche, die altersspezifisch ausgestattet werden, unterteilt werden.
Um Frauen in ihren Alltagskompetenzen und ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, ist in diesen Einzelfällen der Einsatz sozialpädagogischer Familienhilfe schon während des Aufenthalts im Frauenhaus notwendig. Diese Unterstützung oder andere frühe Hilfen der Jugendhilfe sowie auch eine bei Bedarf aufsuchende Tätigkeit der Sozialpsychiatrischen Dienste könnten an einem Standort mit bekannter Adresse besser genutzt werden.
Frauen mit Söhnen, die älter als 14 Jahre sind, können derzeit nicht im Frauenhaus aufgenommen werden. Gründe hierfür sind vorwiegend die aktuelle Wohnsituation auf sehr engem Raum, die keine Rückzugsmöglichkeiten zulässt, und sanitäre Anlagen für männliche und weibliche Bewohnerinnen, die gegenwärtig nicht zu trennen sind. Diese Frauen können den Schutz eines Frauenhauses nicht wahrnehmen, wenn sie sich nicht von ihren Söhnen trennen möchten, oder wenn diese ebenfalls gefährdet sind.
3. Konzeptionelle Neuausrichtung des Städtischen Frauenhauses
3a) Ziele
Die räumlichen Einschränkungen und die notwendigen konzeptionellen Anpassungen erfordern die Entwicklung planerischer Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen:
·
Erhalt der anonymen, sicheren Schutzadresse unter Verbesserung der Wohnstandards für die Frauen und Kinder
·
Ermöglichung eines neuen gesicherten Standorts für die Zeit nach Verringerung in der akuten Bedrohungssituation
·
Unterbringung der Frauen und Kinder nach einem flexiblen Phasenkonzept, das der individuellen und sich verändernden Gefährdungslage Rechnung trägt
·
Schaffung von Aufnahmemöglichkeiten für Frauen mit Söhnen über 14 Jahre
·
Flexiblere Belegungsmöglichkeiten der Zimmer
·
Bereitstellung einer barrierefreien Wohneinheit zur Aufnahme von Frauen und Kinder mit einer Körperbehinderung oder Seniorinnen mit körperlichen Einschränkungen
·
Altersspezifische Spiel- und Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche
·
Einbeziehung aufsuchender Dienste und Bürgerschaftliches Engagement
3b) Zwei Phasen – Zwei Standorte
In einer Gesamtauswertung der Gefährdungslage während des Aufenthalts aller Frauen im Städtischen Frauenhaus von 2015 - 2017 wurde sichtbar, dass 32,6 % der Frauen und ihrer Kinder vor Ablauf von 6 Wochen wieder das Haus verlassen haben. 67,4 % verblieben länger als 6 Wochen im Haus. Von den Frauen, die länger als 6 Wochen im Frauenhaus wohnten, benötigten 61 % den Schutz bis zu ihrem Auszug, 39 % waren nach Aufnahme und Clearing nicht mehr akut gefährdet.
Der handlungsleitende, übergeordnete Plan sieht daher eine räumliche Differenzierung des Frauenhauses an zwei Standorten und die Unterbringung entsprechend des Bedrohungsgrades vor:
·
Ein anonymer Standort für ein klassisches Frauenhaus mit 20 - 24 Plätzen
·
Ein Standort für gesicherte Wohnungen ohne anonyme Adresse mit 10 - 14 Plätzen
Diese Aufteilung auf zwei Standorte ist die Grundlage für ein
Phasenkonzept
, das der individuellen und sich verändernden Gefährdungslage der Frau und ihrer Kinder Rechnung trägt.
Nach einer Ankommensphase von bis zu 6 Wochen zur Klärung der Gefährdung und der Bedarfe wird entschieden, ob ein Verbleib im anonymen Frauenhaus notwendig ist oder ein Umzug in gesicherten Wohnungen an einen zweiten, nicht anonymen Standort stattfinden kann. Eine Beraterin begleitet die Frauen und Kinder kontinuierlich von der Aufnahme an, auch bei Standortwechsel.
Mit der Neukonzeption ist keine Verlängerung des Aufenthalts im Frauenhaus beabsichtigt. Es bleibt das Bestreben, dass die Frauen und ihre Kinder baldmöglichst in eine eigene Wohnung umziehen können. Dort werden sie bei Bedarf von der Beratungsstelle des Städtischen Frauenhauses weiter begleitet.
Anonymer Standort mit Schutzadresse (Phase I)
Die
Aufnahme
der Frauen und Kinder erfolgt grundsätzlich im Haus mit der anonymen Schutzadresse. Dies entspricht Phase 1. Dieselbe Beraterin begleitet die Frauen und Kinder kontinuierlich von der Aufnahme bis zum Auszug, auch bei Standortwechsel.
Die Frauen und mehrere Kinder wohnen in Zimmern mit eigenem Sanitärraum (Dusche / WC) und Küchenzeile. Räumlich sind jeweils zwei Zimmer durch den Sanitärraum und die Küchenzeile getrennt, so dass eine hohe Flexibilität in der Zimmerbelegung möglich ist. Alleinstehende Frauen haben ein eigenes Zimmer und teilen sich Bad und Küche.
Der Aufnahmezeitraum steht für die Einschätzung der jeweiligen Gefährdungssituation und Klärung der Bedarfe der Frauen und ihrer Kinder zur Verfügung. Die Gefährdungsanalyse wird in einer Verlaufsbeschreibung, wie bisher, kontinuierlich dokumentiert und fortgeschrieben.
Während dieser Zeit können Frauen und Kinder zur Ruhe kommen und erste Handlungssicherheit zurückgewinnen. Hier ist Platz für eine systematische Erkenntnisgewinnung über die Lebensumstände, die Entwicklungspotenziale der Frauen und Kinder und über die Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen. Die Frauen klären mit der Beraterin ihre Perspektive für die nahe Zukunft nach der Aufnahme.
Folgende Möglichkeiten kommen danach in Betracht:
·
Die Frau bleibt längerfristig im Frauenhaus mit anonymer Schutzadresse
·
Die Frau zieht in Phase II in
den gesicherten Standort mit bekannter Adresse
Gesichertes Wohnen mit bekannter Adresse (Phase II)
In den Wohnungen mit bekannter Adresse können die Frauen wohnen, die nicht mehr akut bedroht sind, jedoch noch den Rahmen eines gesicherten Wohnens in Kombination mit intensiver Beratung benötigen. Möglichkeiten der Sicherung der Wohnung sind z. B. Chipkartensysteme als Türöffner, der Einsatz von Kameras sowie Vorkehrungen zum Zugang ins Haus.
Das Wohnen am gesicherten Standort bietet zahlreiche Vorteile: Insbesondere für die Kinder entsteht die Möglichkeit, Besuch zu bekommen. Die Wohnungen sind aus Sicherheitsgründen jedoch davon ausgenommen. In der Raumplanung ist hierfür ein Besucherraum vorgesehen. Besuche von Partnern sind aus Schutzgründen ebenfalls nicht erlaubt. Väter können ihre Kinder an neutralen Plätzen oder bei sich zu Hause treffen.
Eine Öffnung des Frauenhauses in das Gemeinwesen und eine Unterstützung durch die Nachbarschaft wird möglich, die im Optimalfall auch eine gewisse Schutzfunktion für den gesicherten Standort übernimmt.
An einem bekannten Standort kann auch Bürgerschaftliches Engagement eine wesentliche Rolle spielen und die Frauen und ihre Kinder bei ihrem Bedarf an alltagspraktischer Begleitung, z. B. zu Behörden, bei dem Übergang zwischen Schule und Beruf, bei Hausaufgaben etc. unterstützen. Darüber hinaus sind ehrenamtlich engagierte Frauen mit
Migrationshintergrund erwünscht und ein Gewinn für Frauen im gesicherten Frauenhaus, die nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Außerhalb des Hauses kann dies auch eine männliche Person sein (z. B. bei Umzugshilfen oder Begleitung männlicher Jugendlicher bei Freizeitangeboten).
Ein wichtiger Vorteil ist zudem der unkomplizierte Zugang anderer Fachdienste, deren Einbindung fachliche Unterstützung für die Zeit nach dem Frauenhaus anbahnt.
3c) Bedarf und spätere personelle Ressourcen
Die Anfragen an Frauenhäuser sind seit deren Gründung konstant sehr hoch. Da keine regionalen oder zentralen Vermittlungsstellen existieren, rufen betroffene Frauen bei allen in Frage kommenden Frauenhäusern an.
In den letzten fünf Jahren (2013 – 2017) haben durchschnittlich 316 Frauen pro Jahr um Aufnahme gebeten (die Kinderzahl wurde bei den Anfragen nicht miterfasst). In diesem Zeitraum konnten nur rd. 11 % der Anfragen positiv beantwortet werden. Die Absagen erfolgten aufgrund von Vollbelegung (rd. 34 %), aus fachlich-inhaltlichen Gründen, wie z. B. zu hoher Gefährdung in Stuttgart (rd. 23 %), oder weil die Anzahl der Personen nicht mit dem freien Zimmer bzw. dessen Bettenzahl übereinstimmte (rd. 30 %). Der Anteil der Stuttgarterinnen (ohne Kinder) lag in den letzten 5 Jahren bei 34,6 %.
Ein höherer Bedarf für die pädagogische Arbeit im Frauenhaus wurde letztmals 2009 beschrieben (vgl. GRDrs 309/2009 „Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder), in den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 beschlossen und durch Tagessatzerhöhungen umgesetzt (GRDrs 620/2010 „Finanzierung der Frauenhäuser ab 2011“, GRDrs 570/2012 „Umzug des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e.V. – Finanzierung der Frauenhäuser“, GRDrs 2/2013 „Umzug des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e.V. – Finanzierung der Frauenhäuser“).
Am 01.02.2018 ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.05.2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft getreten. Würde diese genannte Empfehlung in Stuttgart berücksichtigt werden, errechnet sich, ausgehend von den Angaben des Statistischen Amts, Stand 31.12.2017, eine Platzzahl von 116. Mit der Realisierung der Neukonzeptionen für beide Frauenhäuser wird eine Platzzahl von insgesamt 78 Plätzen erreicht. Angesichts der in der Neukonzeption des „Städtischen Frauenhauses“ geplanten Platzzahlausweitung um 6 % (siehe unten) sowie der in der Neukonzeption des Autonomen Frauenhauses geplanten Ausweitung um 10 % (vgl. GRDrs 53/2018 „Neukonzeption und künftiger Standort für das Angebot "Autonomes Frauenhaus“) und unter Wertung der gesamten Infrastruktur zum Schutz von Frauen, die von Gewalt bedroht sind, werden die mit den Neukonzeptionen vorgesehenen Platzzahlausweitungen mittelfristig als ausreichend erachtet.
In Baden-Württemberg gibt es 43 Frauenhäuser mit insgesamt 752 Plätzen (Information des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Januar 2018, der den Verbandsübergreifenden Arbeitskreis zur Frauenhausfinanzierung in Baden-Württemberg koordiniert). Die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat eine Bestandserhebung durchgeführt (vgl. Institut für angewandte Sozialwissenschaften/Bestandsaufnahme zur Situation des spezialisierten Hilfesystems im Bereich Gewalt gegen Frauen in Baden-Württemberg, Mai 2016). Eine schlussfolgernde Bedarfsanalyse soll im Mai 2018 veröffentlicht werden.
Der Bedarf an Frauenhausplätzen in der Landeshauptstadt Stuttgart muss aus Sicht der Sozialverwaltung im landesweiten Kontext bewertet werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung um 2 Plätze (entspricht 6 %) im Städtischen Frauenhaus geplant ist. Mit dieser Platzerhöhung um zwei Plätze werden zum Zeitpunkt der Umsetzung entsprechend zusätzliche Personalressourcen erforderlich werden, die gemäß der bestehenden Kalkulation berechnet werden (vgl.
Anlage 2
).
2018 ist unabhängig von der geplanten Veränderung eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren im Frauenhaus vorgesehen.
Über die erforderliche Neukalkulation der Tagessätze für das Autonome und Städtische Frauenhaus wird mit GRDrs 245/2018 „Finanzierung der Stuttgarter Frauenhäuser“ ausführlich berichtet.
4. Anforderungen und Planung in Bezug auf das Gebäude
Dreh- und Angelpunkt der Neuausrichtung ist ein neu konzipiertes Gebäude für den anonymen Standort des Städtischen Frauenhauses. Dieser Standort sollte möglichst „geschützt“ sein und genügend Außenfläche für Spielmöglichkeiten und Aufenthalt bieten. Danach könnten in dessen Stadtteil bzw. örtlicher Nähe zusätzlich Wohnungen (am besten in einem Mehrfamilienhaus) für das gesicherte Wohnen angemietet werden.
4a) Standort 1: Anonymes Frauenhaus – aktueller Standort, modernisiert
Das Gebäude für den anonymen Standort sollte Wohnraum für 24 Personen (9 - 12 Frauen, 12 - 15 Kinder) in 9 Wohneinheiten bieten. Die Appartements sollten als 2-Zimmerappartements ausgestattet sein, die durch einen sanitären Bereich (Dusche/WC) und eine Küchenzeile getrennt bzw. verbunden sind, um eine möglichst hohe Flexibilität in der Belegung und dennoch genügend Privatsphäre zu gewährleisten. Eine Mutter kann sich ein Appartement mit ihren Kindern teilen oder zwei Frauen mit jeweils einem Kleinkind
oder zwei Frauen ohne Kinder je ein Zimmer bewohnen; ein Appartement soll mit behindertengerechter Ausstattung geplant werden.
Für den Gemeinschaftsbereich werden zusätzlich je 1 Wohn-/Esszimmer für jeweils 3 Wohneinheiten auf jedem Stockwerk benötigt. Für das gesamte Haus sind 1 Kinderspielzimmer mit abtrennbarem Kleinkindbereich, 1 Jugendraum und 1 Kreativ-/Tonfeld
®
raum (Fliesen) vorgesehen sowie 1 Kinderwagenabstellraum für 10 Kinderwagen, 8 Büroräume für Verwaltung, Hausorganisation, Zentralbüro, Leitung und Beratung. Zusätzlich werden Hauswirtschaftsräume, Lagerräume und TG-Stellplätze benötigt.
Ausgehend von den dargestellten konzeptionellen Anforderungen konzentriert sich die weitere Entwicklung und Zukunft des Frauenhauses auf die Klärung der Machbarkeiten im Bestandsgebäude und auf die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für das gesicherte Wohnen ohne anonyme Adresse.
Da mit dem seit 2015 bestehenden Suchlauf des Amts für Liegenschaften und Wohnen keine passenden Gebäude gefunden werden konnten, wurden folgende Möglichkeiten diskutiert:
1. Option: Kernsanierung des bestehenden Gebäudes
Nach einer Begehung des Bestandsgebäudes des Städtischen Frauenhauses am 21.09.2017 ist offenkundig, dass eine Kernsanierung notwendig wäre, um mit den zuständigen Fachämtern ein verändertes Raumkonzept umsetzen zu können.
Der große Vorteil dieser Lösung ist der als sehr gut beurteilte Standort für die Zwecke eines Frauenhauses. Der Nachteil liegt in der geringeren Platzzahl an diesem Standort
(voraussichtlich rd. 20 Plätze). Für eine Kostenschätzung soll ein externes Architekturbüro beauftragt werden.
2. Option: Nutzung eines Bestandsgebäudes in der Landeshauptstadt Stuttgart
Im Jahr 2014 wurde das Nebengebäude inkl. Kirchengebäude von St. Elisabeth an der Oberen Paulusstraße geprüft, im Januar 2018 ein Gebäude in der Tunzhofer Straße. Beide Gebäude erwiesen sich als nicht geeignet für den Betrieb eines Frauenhauses.
3. Option: Neubau an einem neuen Ort
Hierfür stand bislang kein geeignetes Grundstück in der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung.
4b) Standort 2: Gesicherte Unterbringung - nicht anonym
Am 2. Standort sollten die Appartements ebenfalls die höchste Flexibilität in der Belegung bieten sowie Sicherung durch Technik (Kamera, Schließanlage). Hier sollte Wohnraum für 4 - 6 Frauen und 4 - 6 Kinder verfügbar sein (insgesamt Platz für 10 Personen in 3 Wohneinheiten). Auch hier sollten die Appartements als 2-Zimmerappartements verschiedener Größe oder 2-3 Zimmerwohnungen mit Küche und Bad ausgestattet sein, da sie die höchste Flexibilität in der Belegung ermöglichen und für genügend Privatsphäre sorgen.
Das Wohnen in kleineren Wohneinheiten würde auch Frauen mit Söhnen, die älter als 14 Jahre sind, eine Aufnahme ermöglichen. Hierzu bedarf es zudem einer differenzierten Analyse, die den (Schutz)Bedürfnissen der Mutter und den Anliegen des Heranwachsenden gerecht werden. Im Appartementwohnen können die Jugendlichen bei ihren Müttern bleiben und finden Schutz und die nötige Privatsphäre.
Auch am 2. Standort soll ein Appartement behindertengerecht ausgestattet werden. Zusätzlich 1 Gemeinschaftsraum, 1 Besucherraum für Gäste oder Besprechungen mit anderen Fachdiensten und 1 Büro, das von 2 Mitarbeiterinnen genutzt werden kann. Darüber hinaus 1 Hauswirtschaftsraum und Stellplätze für Kinderwagen.
5. Ausblick
Nur eine neue Gebäudesituation kann die notwendige konzeptionelle Weiterentwicklung ermöglichen.
Die Sozialverwaltung wird dafür die Flächenausstattung für die Frauenhäuser beider Träger (Frauen helfen Frauen e. V. und Sozialamt) in der Landeshauptstadt Stuttgart berechnen. Handlungsleitend werden 25 qm pro Person sein. Für das Städtische Frauenhaus wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten städtischen Ämtern weiter geprüft, welche der o. g. Standortoptionen dauerhaft verfolgt werden können. Im Frauenhausbeirat und im Sozial- und Gesundheitsausschuss wird regelmäßig berichtet werden.
In Übereinstimmung mit Frauen helfen Frauen e. V. geht das Städtische Frauenhaus im Sozialamt davon aus, dass die beiden Konzeptionen sich einander ergänzen und an den geplanten vier Standorten ein Angebot für unterschiedliche Sicherheitsbedarfe zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach derzeitigem Stand wird erwartet, dass die Neukonzeption von Frauen helfen Frauen e. V. zeitlich früher umgesetzt werden kann und der jetzige Standort von Frauen helfen Frauen e. V. der Interimsstandort für das Städtische Frauenhaus sein wird. Die Erfahrungen mit dem gesicherten, nicht anonymen Haus werden gemeinsam beobachtet und ausgewertet. Sollte sich mit der Umsetzung dieses Angebots zeigen, dass der Bedarf an nichtanonymen Plätzen höher ist, könnte ggfs. auch der größere Standort des Städtischen Frauenhauses ein gesicherter Standort mit bekannter Adresse werden.
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GRDrs_84_2018_Anlage_2.pdf