Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
61
7
Verhandlung
Drucksache:
84/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin:
14.05.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
Frau Brüning (Städtisches Frauenhaus)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
de
Betreff:
Zukunftsplanung für das Städtische Frauenhaus
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 30.04.2018, GRDrs 84/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Frau
Brüning
(Städtisches Frauenhaus) informiert die Ratsmitglieder zur Zukunftsplanung für das Städtische Frauenhaus. Auch hier seien im Rahmen der Neukonzeptionierung künftig unterschiedliche Anonymitätsstufen vorgesehen. Es sei nicht absehbar, dass für einen Neubau des Städtischen Frauenhauses ein Grundstück zur Verfügung gestellt werden könne. Deshalb müsse man prüfen, welche Verbesserungen am Bestandsgebäude unternommen werden könnten. Es sei bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden, die eruieren solle, welche Umbaupotenziale es bei dem Gebäude gebe und welche Kosten daraus entstehen würden. Das Ergebnis der Studie werde für Ende Juni erwartet.
Die Neukonzeption für das Städtische Frauenhaus wird von StRin
Bulle-Schmid
(CDU) begrüßt. Bedauerlich sei aber die lange Zeitdauer, bis die Umsetzung wirklich vonstattengehen könne, meint die Stadträtin und verweist auf die Vorlage. Hiernach werde nach derzeitigem Stand erwartet, dass die Neukonzeption für das "Autonome Frauenhaus" zeitlich früher umgesetzt werden könne. Auf Nachfrage von StRin Bulle-Schmid bestätigt Frau
Brüning
die Überlegungen, den jetzigen Standort des "Autonomen Frauenhauses" nach dessen Umzug in ein neues Gebäude als Interimsstandort für das Städtische Frauenhaus nutzen zu wollen. Diese Möglichkeit sei durch EBM Föll im Rahmen der Gespräche über mögliche Grundstücke geäußert worden. Die Räumlichkeiten seien passend, so Frau Brüning, allerdings wäre die Zeitspanne bis zu einem Umzug in das mögliche Interim sehr lang. Deshalb hoffe man, dass für das gesicherte Haus auch andere Interimslösungen in Frage kämen.
Für ihre Fraktion erklärt StRin
Münch
(90/GRÜNE) Zustimmung zur Vorlage. Sie unterstützt die Bestrebungen, das Bestandsgebäude des Städtischen Frauenhauses umzubauen, um den Frauen und ihren Kindern künftig bessere Wohnstandards bieten zu können. Ferner möchte die Stadträtin wissen, in welchem institutionellen Rahmen die zur besseren Umsetzung der Istanbul-Konvention angestrebte engere Kooperation mit den umliegenden Landkreisen stattfinden soll.
Dazu führt Frau
Brüning
aus, diese Zusammenarbeit findet im Rahmen des Landesaktionsplanes des Sozialministeriums gegen Gewalt an Frauen statt. Dieser sei im Jahr 2014 auf Grundlage der Istanbul-Konvention verfasst worden. Zudem gebe es den verbandsübergreifenden Arbeitskreis Frauenhausfinanzierung, ein Zusammenschluss der Frauenhäuser in Baden-Württemberg, der durch den paritätischen Wohlfahrtsverband moderiert werde. In diesem verbandsübergreifenden Arbeitskreis seien auch die Stuttgarter Frauenhäuser vertreten. Der Arbeitskreis verstehe sich als eine Art Interessenvertretung und könne daher nur bedingt auf die Platzzahlen in den Frauenhäusern der einzelnen Landkreise Einfluss nehmen. Dies sei Sache des Landes. Anschließend betont Frau Brüning, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Istanbul-Konvention Zeit in Anspruch nehmen werde. Hierzu liege auch eine durch das Land in Auftrag gegebene aktuelle Untersuchung vor, die aufzeige, dass die empfohlenen Plätze in den Frauenhäusern des Landes derzeit nur in zwei Landkreisen vorgehalten werden können.
Im Folgenden erklärt StRin
Dr. Hackl
(SPD), auch die SPD-Gemeinderatsfraktion sei mit der neuen Konzeption für das Städtische Frauenhaus zufrieden. Wenn die Machbarkeitsstudie allerdings aufzeigen sollte, dass die Sanierung des Bestandgebäudes sehr teuer wäre, müssten ihrer Meinung nach andere Lösungen in Erwägung gezogen werden, so die Stadträtin.
Herr
Spatz
(SozA) erläutert zur zeitlichen Perspektive der Umsetzung der geplanten Konzeptionen für die beiden Frauenhäuser. Er wiederholt noch einmal, dass für das Städtische Frauenhaus gerade vom Amt für Liegenschaften und Wohnen sowie dem Hochbauamt untersucht werde, welche Umbaupotenziale es im Bestandsgebäude gebe und welche Kosten dies verursachen würde. Hier gebe es derzeit keine weiteren alternativen Standorte, um das gesicherte Haus anderweitig unterzubringen. Für die nicht anonymen Schutzräume müssten vermutlich Wohnungen angemietet werden.
In Bezug auf das "Autonome Frauenhaus" sei es jetzt zunächst einmal wichtig, betont Herr Spatz weiter, in Sachen neuer Standort in Bad-Cannstatt voranzukommen. Die Referate SI und WFB befänden sich diesbezüglich in engen Abstimmungen mit der SWSG. Zudem müsste die Einhaltung der sozialleistungsrechtlich vorgegebenen Miet-obergrenzen beachtet werden. Dies seien derzeit 450 Euro für eine Einzelperson. Bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen werde man voraussichtlich genau beziffern können, welche finanziellen Mittel für die Umsetzung der neuen Konzeptionen in den beiden Frauenhäusern notwendig seien. Derzeit befinde sich die Sozialverwaltung in Abstimmungsgesprächen mit der Finanzverwaltung, auch was die Raumprogramme für die beiden Frauenhäuser angeht.
Abschließend bedankt sich BM
Wölfle
für den Zuspruch zu den neuen Konzeptionen für die beiden Stuttgarter Frauenhäuser und äußert die Hoffnung auf möglichst zeitnahe Realisierung.
Danach stellt BM
Wölfle
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 84/2018
Kenntnis
genommen
.
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