Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 352/2019
Stuttgart,
07/08/2019


Vom Jugendamt geförderte Beratungsangebote in Stuttgart
Sachstandsbericht und Ausbauvorschlag




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich22.07.2019

Bericht:

Die vergangene Dekade ist gekennzeichnet durch gesellschaftliche Veränderungen, insbesondere hervorgerufen durch Globalisierung, Digitalisierung und Migration. Diese Entwicklungen führten zum einen zu weitreichenden neuen Vernetzungs- und Kommunikationsformen, zum anderen entstanden und entstehen neue Entscheidungs- und Handlungsspielräume. Festgelegte Lebensentwürfe, Rollen und Verhaltensmuster öffnen sich, das Individuum hat bezüglich seiner privaten, sozialen und beruflichen Lebensführung Auswahlmöglichkeiten, die bis vor zehn Jahren in dieser Dimension kaum bestanden.

Durch das Wegbrechen alter Gewissheiten kann sich parallel eine Orientierungskrise entwickeln, die häufig mit Unsicherheiten verbunden ist, ob getroffene oder geplante Entscheidungen die richtigen sind. Infolge der steigenden Komplexität der pluralisierten Gesellschaft gewinnen Beratungsangebote an Bedeutung. Darüber hinaus ist eine zunehmende Enttabuisierung bzw. Bewusstwerdung von Themen zu beobachten, beispielsweise bezüglich (sexualisierter) Gewalt oder Transsexualität, die neue Fragen und Bedarfe aufwerfen. Als Konsequenz dieser Entwicklungen ist zu beobachten, dass weitere Beratungsbedarfe entstehen.

Betroffen von diesen Entwicklungen sind auch Kinder, Jugendliche und Familien. Unsicherheiten in Erziehungsfragen, Konflikte nach Trennung bzw. Scheidung, Themen wie Kindeswohlgefährdungen oder Gewalt von Kindern und Jugendlichen u.v.m. sind Phänomene, die nicht neu, aber zunehmend virulent sind. Dies wird u.a. belegt durch die Inanspruchnahme von „Hilfe zur Erziehung“, die in Stuttgart von 2011 bis 2017 im ambulanten und teilstationären Bereich um 19 % gestiegen ist. „Hilfe zur Erziehung“ sind Unterstützungsleistungen nach den §§ 27ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), die gewährt werden, wenn Eltern nicht ausreichend selbst in der Lage sind, eine kindeswohlgerechte Erziehung zu gewährleisten. Hierzu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Vollzeitpflege.
Beim Jugendamt der Stadt Stuttgart besteht ein differenziertes Spektrum an Angeboten, um Kinder, Jugendliche und Familien zu beraten. Der gesetzliche Auftrag zu diesen Angeboten leitet sich aus den folgenden Paragraphen des SGB VIII ab:
Ein Bestandteil des Beratungsangebotsspektrums nach SGB VIII sind die elf Beratungszentren des Jugendamts, die dezentral in jedem Bereich verankert sind und Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der psychologischen und Erziehungsberatung sowie der Jugendhilfe im Strafverfahren in Stuttgart wahrnehmen. Hierzu gehören u.a. die allgemeine Sozial- und Lebensberatung, die Einleitung von Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen oder weitere Beratungsleistungen wie Trennungs- und Scheidungsberatung. Eine Übersicht über alle Standorte und die Unterstützungsleistungen ist der
Anlage 1 zu entnehmen.

Darüber hinaus werden bei freien Trägern weitere Beratungsangebote vom Jugendamt gefördert werden. Im Zeitraum vom 17.01. bis 30.04.2019 wurde bei den Trägern eine Bestandserhebung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass insgesamt 27 Träger 47 Angebote zu unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten bieten. Der Großteil dieser Angebote ist im SGB VIII begründet. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich in der Anlage 2.

Im folgenden Bericht schlägt die Fachverwaltung einen Ausbau von Beratungsangeboten bei den freien Trägern vor und stellt die weitere Planungsperspektive dar.

A. Ausbauvorschlag für Beratungsangebote

Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag und basierend auf aktuellen Bedarfsentwicklungen hat das Stuttgarter Jugendamt einen Ausbauvorschlag erarbeitet, der folgende Handlungsfelder beinhaltet: Eine Kurzbeschreibung zu diesen Angeboten ist der Anlage 3 zu entnehmen. Es kommen unter Punkt 4 weitere Vorschläge hinzu, die Anträge zur grundständigen Ausstattung von Bestandsangeboten aufgreifen. Alle vorgeschlagenen Angebote wurden mit den Beratungszentren des Jugendamts Stuttgart abgestimmt.


1. Kinderschutz

Am 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchuG) in Kraft. Neu aufgenommen wurde die "insoweit erfahrene Fachkraft (ieF)". Die ieF ist für die Beratung bestimmter Personengruppen zuständig und muss bei Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch die Träger hinzugezogen werden. Diese Regelung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall sehr komplex sein kann und spezielles Wissen erfordert. Die Jugendämter sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von ieF sicherzustellen.

Mit der GRDrs 70/2013 wurde festgelegt, dass der Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart die Funktion der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ übertragen wird. Die Auswertung der vergangenen Jahre zeigt, dass der Beratungsbedarf zur Gefährdungseinschätzung in Stuttgart stark angestiegen ist. Führte die Umsetzung des BKiSchuG in der Zeit von 2012 bis 2014 zu einer Erhöhung der Fallzahlen von circa 50 auf 140 Fachberatungen, verdoppelte sich diese Zahl in den Jahren 2017 und 2018 annähernd. Das erste Quartal des Jahres 2019 weist gar auf eine weitere Fallsteigerung von 70 bis 80 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hin. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass es einen nachweislich erhöhten Bedarf an Beratungsleistungen bei der Gefährdungseinschätzung gibt.

Es ist zu befürchten, dass bei einem weiteren Anstieg aus Kapazitätsgründen demnächst nicht mehr alle Anfragen bewältigt werden können. Dieser Entwicklung soll mit der Schaffung einer 0,75-Fachkraftstelle Rechnung getragen werden, wie das Kinderschutz-Zentrum in seinem Antrag vom 28.03.2019 erläutert. Die Fachverwaltung befürwortet die beantragte Maßnahme für das Kinderschutz-Zentrum mit der GRDrs 215/2019 (Bericht zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Stuttgart) ausdrücklich.

Bisher wird darüber hinaus aus Budgetmitteln des Jugendamtes eine 0,25-Fachkraftstelle beim Kinderschutz-Zentrum finanziert, um bei Anfragen aus den städtischen Kindertageseinrichtungen zur Gefährdungseinschätzung zur Verfügung zu stehen. Diese Leistung wird auch weiterhin aus Mitteln des Jugendamtes bestritten werden.

Eine weitere 0,5-Fachkraftstelle für die Beratung und Unterstützung der Berufs-/Geheimnisträger*innen zur Gefährdungseinschätzung im konkreten Einzelfall wird bislang ebenfalls aus Budgetmitteln des Jugendamtes finanziert, sollte jedoch künftig zusätzlich bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt das Jugendamt vor, insgesamt eine 1,25-Fachkraftstelle (1 x 0,5-Stelle, 1 x 0,75-Stelle) für die „insoweit erfahrene Fachkraft“ in der Fachberatungsstelle zur Gefährdungseinschätzung des Kinderschutz-Zentrums zu fördern. Die finanziellen Auswirkungen sind in der GRDrs 215/2019 aufgeführt.

Patenprojekt „Aufwind“
Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern werden von den Trägern Caritasverband für Stuttgart e.V., eva Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. und Klinikum Stuttgart,
Zentrum für Seelische Gesundheit durch die acht Sozialpsychiatrischen Dienste der
Gemeindepsychiatrischen Zentren erbracht.


Seit 2018 erfolgt durch insgesamt 2,0 Fachkraftstellen sozialräumlich die Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Paten, welche Kindern im Alltag oder bei längeren Krankenhausaufenthalten eines Elternteils Stabilität vermitteln. Die jährliche städtische Förderung erfolgt in Zuständigkeit und aus Mitteln des Sozialamts.

Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. beantragt zum Doppelhaushalt 2020/2021 die Förderung von einer zusätzlichen 1,0-Fachkraftstelle sowie von Sachkosten. Das
Jugendamt und das Sozialamt stimmen darin überein, dass ein weiterer Bedarf für die
Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Paten besteht und schlagen daher einen ent-
sprechenden Ausbau vor.



TrägerAngebot
Finanzbedarf in Euro
2020
2021 ff.
1.1Stiftung Kinderschutz-
Zentrum Stuttgart
1,25-Fachkraftstelle für die „insoweit erfahrene Fachkraft“ in der Fachberatungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung
s. GRDrs 215/2019
s. GRDrs 215/2019
1.2eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.1,0-Fachkraftstelle für das Patenprojekt „Aufwind“ entsprechend der geltenden Förderkriterien für Personal- und Sachkosten der Sozialpsychiatrischen Dienste
- wird vom Sozialamt gefördert
66.000
67.000


2. Gewalt

Gewalt hat viele Gesichter. Gewalt bedeutet nicht nur körperliche Misshandlung, sondern drückt sich auch in anderen Formen wie sexualisierter Gewalt, psychischer Gewalt, ritueller Gewalt oder Cybergewalt aus. Gewalt findet an unterschiedlichen Orten statt, im häuslichen und familiären Bereich, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum.

Vom Stuttgarter Jugendamt werden bislang hauptsächlich Beratungsangebote zu sexualisierter Gewalt regelhaft gefördert (siehe Anlage 2), insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen, die Opfer wurden.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass es darüber hinaus für jugendliche Täter einen steigenden Bedarf an Präventions- und Interventionsangeboten gibt. Von den antragstellenden Trägern wurden Stellungnahmen der Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Polizeipräsidiums Stuttgart sowie von Einrichtungen aus der Praxis eingereicht. Diese argumentieren, dass Gewaltdelikte an Schulen in den vergangenen Jahren an Intensität zugenommen hätten. Zudem wird rückgemeldet, dass die Notwendigkeit von Gewaltpräventions- und Interventionsangeboten für männliche Jugendliche gegeben sei und dadurch Anfragen und Bedarfe gedeckt werden könnten.

Zum Themenschwerpunkt Gewalt wird darüber hinaus ein bislang projekthaft gefördertes Angebot von KOBRA e.V. vorgeschlagen. Dieses wendet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Vor diesem Hintergrund befürwortet die Fachverwaltung folgende Angebote:

TrägerAngebot
Finanzbedarf in Euro
2020
2021 ff.
2.1.GesundheitsLaden e.V.0,8-Fachkraftstelle für Gewaltprävention, soziale Kompetenzvermittlung, Beratung von männl. Kindern & Jugendlichen
(
präventive Arbeit mit Tätern)
61.500
62.700
2.2.Sozialberatung Stuttgart e.V.1,0-Fachkraftstelle für Gewaltpräventionsarbeit mit männl. Kindern & Jugendlichen im Bereich „Jugend- und Straßengewalt“ (interventive Arbeit mit Tätern)
73.800
75.200
0,1-Fachverwaltungsstelle
2.3.KOBRA e.V.0,5-Fachkraftstelle für die Beratung und Therapie von Kindern & Jugendlichen mit Behinderung, die sexualisierte Gewalt erfahren haben
34.300
34.900
Summe
169.600
172.800


3. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt

Die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG)
koordiniert seit 2014 federführend den Bereich „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt“. Ziel ist es, das Thema in allen verantwortlichen Fachbereichen und in der Stadtgesellschaft sichtbar zu machen und für die Vielfalt an Lebensentwürfen der LSBTTIQ-Menschen zu sensibilisieren. Die Abkürzung steht für
lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen. Das zentrale Vernetzungs- und Arbeitsgremium in Stuttgart ist der „Arbeitskreis (AK) LSBTTIQ“ unter Federführung von OB-ICG. In diesem Gremium werden Handlungsbedarfe und Weiterentwicklungsoptionen in unterschiedlichen Themenfeldern analysiert, aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.

Im AK LSBTTIQ wurden für die Stadt Stuttgart Bedarfe an spezifischen Beratungsangeboten für Jugendliche und Erwachsene sowie für Regenbogenfamilien ermittelt. Diese sind neben weiteren Bedarfen in der GRDrs 453/2019 (Förderschwerpunkte und strukturelle Verankerung des Bereichs „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt) dargestellt und leiten sich insbesondere aus drei Entwicklungen ab:

Vor diesem Hintergrund befürwortet die Fachverwaltung folgende Angebote:

TrägerAngebot
Finanzbedarf in Euro
2020
2021 ff.
3.1.Fetz e.V.
Weissenburg e.V.
s. GRDrs 453/2019, Pkt. 2.2.
1,0-Fachkraftstelle (2 x 0,5) als Erhöhung der Ressourcen für die Beratung von
lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen
71.200
72.500
3.2.Fetz e.V.
Weissenburg e.V.
s. GRDrs 453/2019, Pkt. 2.3.
1,0-Fachkraftstelle für die Beratung von transsexuellen, transidenten und inter-
sexuellen Menschen
85.600
87.200
0,1-Verwaltungsstelle
3.3.Türk. Gemeinde in Baden-Württemberg (tgbw) e.V.
s. GRDrs 453/2019, Pkt. 2.5.
1,0-Fachkraftstelle für die zielgruppen-
spezifische beratung von LSBTTIQ-Menschen mit Migrations-/religiösem
Hintergrund
76.900
78.300
3.4.LSVD Baden-Württemberg e.V.
s. GRDrs 453/2019, Pkt. 2.4.
1,0-Fachkraftstelle für die Etablierung
einer Fach-/Beratungsstelle sowie eines Treffpunkts für Regenbogenfamilien
76.400
77.900
0,1-Verwaltungsstelle
Summe
310.100
315.900


4. Grundständige Ausstattung von Bestandsangeboten

4.1. Schwangerschaft: Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V.

Dem Land Baden-Württemberg obliegt es dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) zufolge, ein ausreichendes und plurales Angebot an wohnortnahen Schwangerschafts-
beratungsstellen sicherzustellen. Dazu gehört auch die angemessene Förderung dieses Angebots, die in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Anerkennung und Förderung der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen (VV SchKG) geregelt ist. Durch das Jugendamt Stuttgart erfolgt eine Komplementärförderung mit 22.500 Euro jährlich pro Fachkraftstelle.


Die Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF war von der städtischen Förderung bis 2017 ausgenommen, da keine Konfliktberatung mit Beratungsschein für einen Schwangerschaftsabbruch erfolgt. Ansonsten entspricht das Angebot des SkF jedoch dem Angebot der übrigen Beratungsstellen, sodass die Beratungsstelle vom Land nach der VV SchKG als Schwangerschaftsberatungsstelle anerkannt ist und die Landesförderung für 3,0-Fachkraftstellen erfährt.

Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 entschieden, eine 0,5-Fachkraftstelle in die Förderung aufzunehmen. Aus Gründen der Gleichbehandlung bei der städtischen Förderung schlägt die Fachverwaltung vor, auch die weiteren 2,5-Fachkraftstellen in die Förderung aufzunehmen.

TrägerAngebot
Finanzbedarf in Euro
2020
2021 ff.
4.1.Sozialdienst kath. Frauen e.V.Komplementärförderung von weiteren
2,5-Fachkraftstellen in der Schwangerschaftsberatungsstelle
56.250
56.250

4.2. Gesundheit: GesundheitsLaden e.V.

Der GesundheitsLaden ist ein Verein zur Gesundheitsförderung mit den Aufgaben der Entwicklung, Planung und Durchführung von jugendspezifischen und geschlechtsbezogenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und sexuellen Bildung sowie der Information und Beratung zu Gesundheitsstörungen. Vom Jugendamt Stuttgart werden 5,30-Fachkraftstellen für die Einrichtungen Mädchengesundheitsladen (3,15) und Jungen im Blick (2,15) inkl. dem Angebot Beratung@school gefördert.

Diese Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung in Stuttgart. Allein im Jahr 2018 gab es insgesamt 8.562 Kontakte. Für die Verwaltung der Einrichtungen beschäftigt der GesundheitsLaden eine Verwaltungskraft, die bislang komplett aus Eigenmitteln finanziert wird. Dies stellt eine große finanzielle Belastung für den Verein dar. Daher wird folgende Förderung vorgeschlagen:

TrägerAngebot
Finanzbedarf in Euro
2020
2021 ff.
4.2.GesundheitsLaden e.V.0,5-Verwaltungsstelle
31.400
31.900


4.3. Sexuelle Bildung/Sexualpädagogik und -beratung: pro familia Stuttgart e.V.

Die Beratungsstelle von pro familia Stuttgart führt seit 2018 Dolmetscherschulungen durch, um Sprach- und Kulturvermittler*innen auf die Übersetzung zum Thema „Sexuelle Bildung/ Sexualpädagogik“ bei Gruppenveranstaltungen und Einzelberatungen vorzubereiten. Die Beratung zu oft schambesetzten oder in vielen Ländern sogar tabuisierten Themen wie Sexualität, Homosexualität, Schwangerschaft, Familienplanung oder gleichberechtigte Partnerschaft erfordert auch beim Übersetzen eine hohe Sensibilität und die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und Vorstellungen.

Mittlerweile besteht ein Pool aus 30 Sprach- und Kulturvermittler*innen mit vielfältiger Sprachkompetenz (16 versch. Sprachen). Insgesamt fanden 21 Treffen zu Schulungen und Follow-ups statt. Die geschulten Sprach- und Kulturvermittler*innen wurden bei insgesamt 57 Veranstaltungen, überwiegend in Unterkünften, eingesetzt.

Seit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wird das Angebot mit 10.000 Euro jährlich gefördert. Die Fachverwaltung schlägt vor, das Angebot ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 weiter zu fördern.





TrägerAngebot
Finanzbedarf in Euro
2020
2021 ff.
4.3.pro familia Stuttgart e.V.Dolmetscherschulungen für Sprach- und Kulturvermittler*innen zum Thema
„Sexuelle Bildung/Sexualpädagogik“
10.000
10.000

Abschließende Bemerkung:
Die finanziellen Auswirkungen dieses Ausbauvorschlags wurden nach der einheitlichen und transparenten Fördersystematik aus GRDrs 718/2015 berechnet. Die von den Trägern benannten Finanzbedarfe gehen teilweise darüber hinaus. Dies kann sich einerseits darin begründen, dass die Träger höhere Personalkosten angesetzt haben, als die städtischen Kosten eines Arbeitsplatzes (akt. Fassung in Rundschreiben Nr. 017/2018) und andererseits daran liegen, dass die Träger höhere Sach- und Mietkosten berücksichtigt haben, als die einheitliche und transparente Fördersystematik vorsieht. Darüber hinaus schlägt die Fachverwaltung in Einzelfällen geringere Stellenanteile vor, als von den Trägern beantragt wurden (Erläuterungen hierzu in den jeweiligen Kurzbeschreibungen in Anlage 3).

B. Planungsperspektive

Parallel zur im Januar 2019 neu konstituierten Trägerkonferenz nach § 78 SGB VIII wurde von den Trägern ein „Fachzirkel Beratung“ etabliert, in welchem aktuelle Entwicklungen und Themen aus der Praxis bearbeitet werden.

Perspektivisch sollen diese trägerübergreifenden Kooperationsstrukturen weiterentwickelt und vernetzt werden. Für die Qualitätsentwicklung und -sicherung soll in Zusammenarbeit mit den Trägern zudem ein Sachbericht entwickelt werden, um Kennzahlen einheitlich zu erheben und daraus abgeleitet mögliche (Weiter-)Entwicklungsbedarfe zu identifizieren.

Aktuell erfolgt eine erste Abfrage bei den elf Stuttgarter Beratungszentren, um aus deren Sicht Bedarfe von Familien bzw. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an weiterführenden und/oder spezialisierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu erheben.
Geplant ist, diese thematisch und regional zu systematisieren sowie mit den
Trägern gemeinsam abzustimmen. Ziel ist dabei auch, Informationslücken zu bestehenden Angeboten zu schließen und eine Übersicht über alle Beratungsangebote, die vom Jugendamt gefördert werden zu erstellen, an die die Mitarbeiter*innen der Beratungszentren ebenso wie anderer Einrichtungen verweisen können.


Neben Beratungsangeboten, die vom Jugendamt gefördert werden, bestehen in der Landeshauptstadt Stuttgart zahlreiche weitere Angebote für Bürger*innen, die Rat zu diversen Fragen und Problemen suchen, zum Beispiel zur Wohnsicherung, zu Gesundheitsfragen, zu Suchterkrankungen, zum Leben im Alter u.v.m. Hier bestehen vielfältige Schnittstellen zu den Beratungszentren des Jugendamts sowie zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Eine weitere Planung besteht deshalb darin, eine ämter- und trägerübergreifende Arbeitsgruppe zu konstituieren mit dem Ziel, langfristig eine transparente Plattform aufzubauen, über die sich alle Ratsuchenden, Institutionen und Einrichtungen über das gesamte Angebotsspektrum in Stuttgart informieren können.

Hinweis
Die Dienststelle Förderung freier Träger ist Ansprechpartner für die freien Träger, setzt die getroffenen Gemeinderatsentscheidungen um, bewilligt die Zuschüsse, sorgt für den Mittel-fluss und prüft die Verwendung der Zuschüsse. Es wird auf den Stellenplanantrag Nr. 85 des Jugendamts verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Kinderschutz
66,0
67,0
67,0
67,0
67,0
67,0
Gewalt
169,6
172,8
172,8
172,8
172,8
172,8
Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt
310,1
315,9
315,9
315,9
315,9
315,9
Sonstige
97,7
98,2
98,2
98,2
98,2
98,2
Finanzbedarf
643,4
653,9
653,9
653,9
653,9
653,9
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Förderung der Beratungsstellen für Familien,
Erwachsene
3.401,8
3.459,6
3.459,6
3.459,6
3.459,6
3.459,6
Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen
305,2
305,2
305,2
305,2
305,2
305,2
Förderung der Sonstigen Beratungsstellen
808,7
819,9
819,9
819,9
819,9
819,9
Förderung des Kinderschutz-Zentrums
820,9
834,7
834,7
834,7
834,7
834,7



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat AKR hat Kenntnis genommen.
Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist jedoch hinsichtlich der Ziffern 2.2, 2.3 und 3.3 der Auffassung, dass es nicht zwingend Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist, wegfallende Drittmittel durch eine städtische Förderung zu kompensieren. Bezüglich der vorgeschlagenen Förderung der ILSE-Gruppen des LSVD Baden-Württemberg e.V. (Ziff. 3.4) ist aus Sicht der Finanzverwaltung bei der Bemessung der Förderhöhe auch die Inanspruchnahme des Angebots durch Regenbogenfamilien von außerhalb der Landeshauptstadt zu berücksichtigen, da sich das Angebot laut Internetauftritt des LSVD an Familien in Stuttgart und Umgebung richtet. Gegebenenfalls ist der Träger - auch anteilig - an überregionale Fördermöglichkeiten zu verweisen.
Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

---




Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1: Infoflyer "Beratungszentren Jugend und Familie Stuttgart"
Anlage 2: Ergebnisse der Bestandserhebung aller vom Jugendamt geförderten Beratungsangebote bei den freien Trägern in Stuttgart (Stand: 30.04.2019)
Anlage 3: Kurzbeschreibung: Ausbauvorschlag Beratungsangebote zum Doppelhaushalt 2020/2021


<Anlagen>

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Anlage 2 - GRDrs 352-2019 - Ergebnisse Bestandserhebung freie Träger.docx
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Anlage 1 - GRDrs 352-2019 - Beratungszentren.002.pdf
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Anlage 3 - GRDrs 352-2019 - Kurzbeschreibung Angebote Ausbauvorschlag.002.docx