Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 15.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Stahn de
Betreff: "7 FFP2-Masken schnell und kostenlos für Menschen mit Bonuscard-Berechtigung zur Verfügung stellen"
- gemeinsamer Antrag Nr. 35/2021 v. 03.02.2021
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei,
90/GRÜNE, SPD, PULS), - mündlicher Bericht -

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Dr. Sußmann kündigt an, bezüglich des gemeinsamen Antrags zur Versorgung mit FFP2-Masken die von der Stadt bereits getroffenen Maßnahmen zu erläutern, und bittet zunächst um Vorstellung des Antrags.

Mehrere Fraktionen hätten sich mit der Idee, Menschen mit Bonuscard-Berechtigung mit FFP2 Masken auszustatten, zusammengetan, erläutert StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Dies, weil seit 15. Januar vorgeschrieben sei, FFP2-Masken oder medizinische Masken zu nutzen, beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr. Man wisse, dass die Bundesregierung die medizinischen Masken zugelassen hätten aufgrund des Preises der FFP2-Masken, diese aber die Gesundheit eher schützten. Daher finde man es wichtig, dass gerade bedürftige Menschen nicht aufgrund der finanziellen Situation entscheiden müssten zwischen der einen oder der anderen Variante. Andere Städte wie Düsseldorf seien als Kommune bereits eingestiegen in die Versorgung von Menschen mit FFP2-Masken. Sieben Stück/Person seien beantragt, weil die Bundesregierung die Wiederverwertbarkeit der FFP2 Masken in einem siebentägigen Turnus bescheinige. Jüngst habe ein Kläger einen Anspruch auf 20 Masken gerichtlich zugesprochen bekommen. Inwieweit dies sich auf den Antrag auswirke, wisse er nicht, da der Kreis der Bonuscard-Empfänger*innen – das sei den Antragstellern wichtig - größer sei als der Harz IV-Empfänger*innen. Er bittet um einen Vorschlag, wie dies logistisch und auch schnell zu bewältigen sei. Über den gemeinsamen Antrag freue er sich. Dieser signalisiere, dass man auch bedürftigen Menschen ermöglichen wolle, sich gesundheitlich im öffentlichen Raum schützen zu können.

BMin Dr. Sußmann ergänzt, es habe sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Eilrechtsbeschluss gehandelt, also ein vorläufiger Rechtsschutz. Dass dieser Beschluss Bestand habe, könne sie sich nicht vorstellen, weil wöchentlich 20 FFP2 Masken oder monatlich 129 Euro als Geldleistung aus ihrer Sicht überzogen sei. Sie werde schildern, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Versorgung der genannten Personengruppen mit medizinischen Schutzmasken bereits getroffen wurden, um dann abzuwägen, wie mit dem Antrag umzugehen sei.

Aktuell seien im SGB II-Bezug rund 41.000 Menschen, im SGB XII-Bezug rund 9000 und im AsylbLG rund 3.600. Dieser Personenkreis sei folgendermaßen versorgt: Auf Basis der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung würden vulnerablen Personen in einer bestimmten Risikogruppe (ab Vollendung des 60.Lebensjahres) seit Dezember 2020 Masken zur Verfügung gestellt. Zunächst drei Masken über Apotheken ohne Eigenbeteiligung, sodann im Januar und März jeweils sechs Masken für zwei Monate bei einem Eigenanteil von zwei Euro, dies über die Schutzmaskenverordnung des Bundes.

Des Weiteren habe auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) reagiert: Leistungsbezieher im SGB II seien mit 10 FFP2-Schutzmasken zu versorgen, die über Apotheken ohne Eigenbeteiligung zu beziehen seien. Ein entsprechendes Schreiben sei an die Jobcenter gegangen und werde umgesetzt. Zusammenfassend gebe es also die Schutzmaskenverordnung und die Maßnahmen für SGB II-Empfänger.

Und Menschen im SGB XII-Bezug seien in der Regel vulnerable Personen, die über die Schutzmaskenverordnung bereits die Masken hätten.

Auch die Stadt Stuttgart (LHS) habe Masken verteilt. Über den Anknüpfungspunkt der Bonuscard sei es aber schwierig, da man aus Datenschutzgründen nicht einfach Masken verschicken könne. Man habe sich daher wieder für eine große Verteilaktion über die Träger entschieden und 19.800 FFP2-Masken sowie ca. 19.800 Mund-Nasen-Schutz-Masken verteilt, wobei diese Zahl niedriger gegriffen sei, weil die vorverpackten Masken nicht wieder umverpackt würden. Der Versand habe am 8. Februar begonnen. Empfänger seien Einrichtungen der stationären Altenpflege, der Wohnungsnotfallhilfe, der Behindertenhilfe und zudem auch Tafeln, Wohnungsnotfallhilfe, Release, LAGAYA, KIZ, Caritasverband, also Träger, von denen man wisse, dass bedürftige Personen hingingen. Man wolle beim Land um Erstattung bitten.

In Anbetracht dieser laufenden Maßnahmen, fährt BMin Dr. Sußmann fort, rate man davon ab, die im Antrag genannten zusätzlichen sieben Masken zu verschicken, weil dies bereits in diesem Umfang geschehen sei.

Der Bundesgesetzgeber habe entsprechend reagiert. Bis dies alles anlaufe, wollte man eine schnelle Versorgung derer, die die Masken bräuchten, sicherstellen.


Bzgl. des von StR Pantisano genannten Urteils vermutet BMin Dr. Sußmann, dass das betroffene Jobcenter in die Beschwerde gehen werde, um dies vor dem Landessozialgericht zu klären. Um seine Einschätzung gebeten, erläutert Herr Peeß (Jobcenter) den Tenor des Urteils. Vor einigen Monaten sei das Wirtschaftsministerium als oberste Aufsichtsbehörde der Meinung gewesen, solange man Alltagsmasken tragen könne, sei dies mit dem Regelsatz abgegolten. Wenn jetzt medizinische Masken oder FFP2-Masken als notwendig und sinnvoll erachtet würden, sei dies seiner Einschätzung nach nicht mehr mit dem Regelsatz abgegolten. Es sei die Frage, was daraus resultiere. Die Koalition habe sich im Rahmen der Corona-Schutzverordnung darauf verständigt, 10 Masken ohne Zuzahlung für Grundsicherungsempfänger bereitzustellen, abholbar in den Apotheken. In der kommenden Woche würden den Grundsicherungsempfängern entsprechende Gutscheine von den Krankenkassen zugeschickt. Das gleiche habe man auch vorgesehen für SGBXII-Berechtigte. Doch hier könnten die Krankenkassen nicht so einfach auf die Datensätze zurückgreifen, was zu Verzögerungen führen könnte. Man suche nach einer Möglichkeit, die 10 Masken den SGBXII-Berechtigten zukommen zu lassen.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter von drei Masken pro Tag oder 129 Euro im Monat werde nicht Bestand habe, glaubt er. Er habe aber damit gerechnet, wenn ein Leistungsempfänger in Stuttgart geklagt hätte, würde man ihm diesen Mehrbedarfszuschlag zugestehen. Nun müsse man abwarten, wie weit man mit den besagten 10 Masken komme. Dann werde man mit dem Wirtschaftsministerium sprechen müssen, wie sie mit dem Mehrbedarfszuschlag umgingen.

Ein Versand zusätzlich an Bonuscard-Inhaber wäre durch eine Kommissionierung denkbar. Aufwändig seien solche Aktionen, weil mit einer hohen Rücklaufquote zu rechnen sei. Er befürwortet den jetzt organisierten Weg über die Träger und Beratungsstellen zu wählen, um diese Masken zur Verfügung zu stellen.

Frau Vogel (SozA) ergänzt, dass die Auslieferung bereits abgeschlossen sei und die Verteilung über die Träger bereits laufe. Vier Einrichtungen, die nicht anzutreffen gewesen seien, würden noch einmal kontaktiert. Im Sommer sei schon einmal auf diese Weise verteilt worden. Die Rückmeldungen der Träger bestätigten, dass es gut funktioniert habe, die Organisation schnell und zielführend sei und sich die Betreffenden die Masken auch dort abholen könnten, wo sie vonnöten seien.

Den Stadträtinnen Meergans (SPD) und Rühle (90/GRÜNE) scheint, dass die Menschen, auf die sich das AsylbLG bezieht, durchs Raster fallen. An die Flüchtlingseinrichtungen seien ebenfalls Masken verschickt worden, versichert BMin Dr. Sußmann. Sie bestätigt, dass der Bundesgesetzgeber mehr SGB II- und XII-Bezieher im Blick habe. Die LHS habe daraufhin dem Innenministerium deutlich gemacht, dass es sich bei Geflüchteten auch um einen bedürftigen Personenkreis handle. Es habe in den Flüchtlingsunterkünften Phasen mit hoher Infektionshäufigkeit gegeben, aber durch viele Maßnahmen - auch durch enge Abstimmung mit den Trägern sowie durch SI-IP unterstützte Aufklärung - seien nun ganz wenige Infektionen festzustellen. Testaktionen hätten bestätigt, dass es aktuell, soweit feststellbar, keine verdeckten Infektionen gebe. Gleichwohl sei das Bedürfnis nach FFP2-Masken da.


StRin Rühle und StR Pantisano loben die städtischen Verteilaktionen. Hier sei, so StRin Rühle, viel abgedeckt auch in Bezug auf die Menschen, die hier zwar Bonuscard bekommen, aber nicht von Bund miteinbezogen würden. Beide wollen wissen, wie viele MNS bzw. FFP2- Masken pro Person über die Träger ausgegeben würden. Ziel sei, so StR Pantisano, auch die sieben im Antrag geforderten zu erreichen. Zur Menge, so BM Dr. Sußmann, gebe es keine Vorgabe. Jeder dürfe sich zwei nehmen. Sobald die Masken vergriffen seien, werde man direkt nachliefern. Man wolle die Abgabe steuern und nicht den Eindruck des "Hinterherwerfens" entstehen lassen oder einem "Bunkern" Vorschub leisten. FFP2-Masken müsse man nicht nach einmaligem Gebrauch wegwerfen, sondern könne sie nach geraumer Zeit wiederverwenden. Die Träger sollten, so die Bürgermeisterin, die Masken gezielt ausgeben und nicht nur zum Wegnehmen bereitstellen. Wer eine Maske brauche, bekomme auch eine, das sei sichergestellt, auch FFP2-Masken, mit denen sich viele sicherer fühlten. Es solle keine Klassenfrage sein, welche Maske man trage, sondern eine freie Wahl. Wenn ein nicht gedeckter Bedarf auftrete, bittet sie um Rückmeldung. Man werde den Ausschuss über die aktuellen Entwicklungen im Bund informieren, auch sei man im Austausch mit den Ministerien sowie den Trägern.

Auf StRin Yüksels (FDP) Bitte sagt BMin Dr. Sußmann eine Zusammenschau der Programme für Masken für alle betreffenden Gruppen zu. So könne man auch kommunizieren, was in der Stadt bereits alles geschehe.

Zur Frage von StR Pantisano, wie Bonuscard-Berechtige, die nicht zu den genannten Trägern kämen, über die kostenlosen Masken informiert würden, sagt sie eine weitere Pressemitteilung und stärkere öffentliche Kommunikation zu. Es sei ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit und im Interesse aller, wenn alle mit Masken versorgt würden.

BMin Dr. Sußmann schlägt vor, nicht wie im Antrag gewünscht zu verfahren, sondern den vorgeschlagenen Weg der LHS umzusetzen und bei Bedarf nachzusteuern. Sie dankt für die Zustimmung des Ausschusses.

Frau Lechler (Leiterin Abt. Sozialleistungen) informiert zum Sozialschutzpaket 3: Darüber sei die Verwaltung erst in der Vorwoche vom Bund informiert worden. Geplant sei, den erleichterten Zugang zu Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII bis 31.12.2021 zu verlängern. Auch verlängert werde eine Maßnahme zur Mittagessensversorgung sowie das Sozialdienstleistungsgesetz, beides bis 30.6. An die soeben geführte Diskussion anschließen lasse sich die Planung einer Einmalzahlung in Höhe von 150 € an alle erwachsenen Personen im SGBII und SGB XII und dieses Mal auch fürs AsylBLG, was sie sehr freue. Beim Kinderbonus habe man gemeinsam die Freiwilligkeitsleistung gemacht, das sei im Corona-Bonus sicher mit abgedeckt. Zur Auszahlung solle diese Einmalzahlung im Mai kommen. Hier müsse noch einiges abgestimmt werden mit einem geplanten Kinderbonus, aber diesmal nur im Abgleich. BMin Sußmann begrüßt, dass auf Bundesebene aus Fehlern gelernt werde und von Anfang an auch andere Gruppen miteingeplant würden.




BMin Dr. Sußmann stellt fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen.

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