Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 243/2022
Stuttgart,
06/21/2022



Flughafen Stuttgart GmbH
Jahresabschluss 2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich01.07.2022



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) wird beauftragt,

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der vorgelegten Form festzustellen,

2. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

3. über die Verwendung des Ergebnisses folgendermaßen zu beschließen:

den Jahresfehlbetrag in Höhe von -24.728.816,45 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, wobei die Geschäftsführung wie im Vorjahr ermächtigt wird, die Gewinnrücklage der Flughafen Stuttgart GmbH i. H. des Jahresfehlbetrages aufzulösen und hierdurch den Jahresfehlbetrag zu decken. Von dieser Ermächtigung kann, wie im Vorjahr, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Folgejahr Gebrauch gemacht werden.

4. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, als Abschlussprüfer der FSG für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen

5. dem Aufsichtsrat der FSG für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Hinweis:
Mitglieder des Aufsichtsrats der FSG sind bei Beschlussziffer 5 (Entlastung des Aufsichtsrats) befangen und dürfen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.



Begründung:


Am Stammkapital der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) in Höhe von 50 Mio. EUR ist die Landeshauptstadt mit 35% beteiligt. Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von -24.729 TEUR (VJ: Jahresverlust -96.906 TEUR). Die deutliche Verbesserung liegt zum einen an den trotz etwas höheren Verkehrszahlen rückläufigen Aufwendungen von insgesamt rund 20 Mio. €, darunter auch deutlich gesunkenem Projektaufwand (in u.a. 2020 Startbahnsanierung!). Weitere Gründe für die deutliche Ergebnisverbesserung trotz weiterhin sich auswirkende pandemiebedingte Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen sind insbesondere Sondereffekte (deutlich höhere außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungswerte im Jahr 2020 sowie die Erstattung der Vorhaltekosten von rund 31 Mio. EUR im Jahr 2021).

Die leichten Verbesserungen bei den Verkehrszahlen (Erhöhung der Flugbewegungen um 5,7%, der Fluggastzahlen um 11,5% und damit auch der Verbesserung der Flugzeugauslastung um 7,1%) ist trotz verschiedener Lockdowns und Pandemiewellen im Geschäftsbereich Aviation am deutlichsten zu spüren. Die leichten Erlössteigerungen verteilen sich auf alle wichtigen Entgeltarten (Flughafen-, Abfertigungs- und Infrastrukturentgelte), nur die Kostenersätze für Mitarbeiter im Bodenverkehrsdienst bei den Sonstigen Erlösen Aviation gingen durch Reduzierung der Mitarbeiterkapazität und ganzjährige Kurzarbeit zurück

Zum Vergleich allein in den coronafreien Monaten Januar und Februar 2020 wurden mit 1,8 Mio. Passagieren die Hälfte aller Passagiere des Gesamtjahrs 2021 (3,6 Mio.) verzeichnet.

Dagegen haben sich die besseren Verkehrszahlen nicht durchgängig auf die Umsätze des Non-Aviation-Bereichs ausgewirkt. Insbesondere Kündigungen und Konditionsanpassungen bei den vermieteten Werbeflächen sowie Rückgängen bei den Umsatzpachten aus Messeparken, Gastronomie und Ladengeschäften führten zu einer weiteren Reduzierung der Umsatzzahlen in diesem Bereich.

Der Rückgang beim Materialaufwand ist im Wesentlichen auf die geringeren Kosten beim Personalleasing bei der FSG-Tochter SAG (-2,3 Mio. EUR) sowie geringeren Kosten bei Lager- und Werkstattmaterial (-1,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Die Kosten der SAG für die Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen für die FSG werden der FSG in Rechnung gestellt. Die Reduzierung der bezogenen Fremdleistungen sind auf das geringe Abfertigungsvolumen zurückzuführen.

Durch den leicht anziehenden Verkehr wurden die Beschäftigungsquoten im Vergleich zum Jahr 2021 erhöht. Der dadurch bedingte Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter wurde aber durch die Kündigung des Tarifvertrags über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen kompensiert. Durch die Kurzarbeit konnte die FSG im Jahr 2021 rund 4,8 Mio. EUR Personalkosten einsparen (VJ: 6,0 Mio. EUR). Die Anzahl der durchschnittlich während des Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) reduzierte sich auch aufgrund des mit wenigen betriebsnotwendigen Ausnahmen umgesetzten Einstellungsstopps auf 965 (VJ 989).

Den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 32,6 Mio. EUR stehen Investitionen in das Sachanlagevermögen (v.a. Stationäre Bodenstromversorgung, Flugzeugenteiser, mobile Brandsimulationsanlage, Parkhaus P2) und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 12,9 Mio. EUR entgegen.

Durch den Jahresverlust sinkt die Eigenkapitalquote von 67,1% auf rund 65,9%.

Jahres- und Konzernabschluss wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat der FSG hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 am 5. April 2022 behandelt.

Weitere Angaben zur Geschäftsentwicklung der FSG und deren Beteiligungen sind aus dem beigefügten Jahresabschluss und Lagebericht zu entnehmen. Außerdem wird die Flughafen Stuttgart GmbH im Beteiligungsbericht dargestellt.

Vom Aufsichtsrat wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, zu wählen.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage (nur für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)
Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung



Finanzielle Auswirkungen









Anlagen

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