Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 08.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:BM Pätzold
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: "Stadt am Fluss und ein neuer Betriebsstandort für unsere Stadtwerke - beides ist wichtig"
- gemeinsamer Antrag Nr. 33/2020 vom 18.02.2020
(CDU, 90/GRÜNE, SPD, FDP, FW, PULS)
- mündlicher Bericht -

Der im Betreff genannte Antrag sowie die Stellungnahme hierzu vom 04.05.2020 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehene, aus zeitlichen Gründen aber nicht gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


StR Kotz (CDU) begrüßt die Gespräche mit der EnBW, die zum Interimsstandort geführt hätten. An diesem müsse für sieben bis acht Jahre eine angemessene Arbeitsqualität für die Beschäftigten hergestellt werden. Zeitliche und inhaltliche Details zum Wettbewerb sollten im STA diskutiert werden.

Wie ihr Vorredner legt auch StRin Fischer (90/GRÜNE) Wert auf eine schnelle Umsetzung des Interims. In Bezug auf Ziffer 5 der Stellungnahme vergewissert sie sich, dass die Stadt und die EnBW den Wettbewerb gemeinsam ausloben. Wichtig sei ihrer Fraktion auch, dass die SWS einen guten dauerhaften Betriebsstandort erhielten.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) kritisiert das zähe Verfahren. Dabei handle es sich, bezogen auf Stadtentwicklungsprojekte, um eine der komplexesten Aufgabenstellungen der nächsten Jahre, da das Grundstück mit der auslaufenden und der geplanten Nutzung und zugleich der Verkehrssituation schwierig sei, aber auch die Chance der Stadtentwicklung in einem Zusammenhang, noch dazu in attraktiver Lage, biete. Er verweist auf einen früheren Antrag seiner Fraktion zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Eine solche habe den Vorteil, dass die Stadt, auch wenn ihr das Grundstück nicht gehöre, die Planung vornehme und so ihre berechtigten Interessen - unter anderem geförderter Wohnungsbau, guter Betriebsstandort für SWS - unterbringen könne. Die Stadt hätte aber frühzeitig eine städtebauliche Untersuchung anstrengen und ihre Überlegungen für das Gelände vorlegen müssen. Geklärt werden müsse hierbei auch die Frage, wer die hohen Kosten der Verlegung der B10 bezahle. Er befürchte, dass dies im Wesentlichen die Stadt sein werde. Schon aus diesem Grund müsse die Stadt dort massiv Planungsgewinn abschöpfen. Seine Fraktion nehme den Bericht zur Kenntnis, wolle jedoch nochmals interfraktionell über das Vorgehen diskutieren, wozu er alle Fraktionen einlade. Insofern begrüße seine Fraktion eine Diskussion im STA.

Auf die Komplexität des seit 2018 verhandelten Themas weist auch StRin Schanbacher (SPD) hin. Unter anderem gehe es hier um die Vision einer Stadt am Fluss und zugleich um den Betriebshof für die SWS. Sie erkundigt sich nach dem Stand der Verhandlungen mit der EnBW bezüglich der Fläche beim Wasserwerk. Ebenfalls fragt sie nach den Flächen, die die EnBW kurz-, mittel- und langfristig noch benötige. Da es sich um einen IBA-Wettbewerb handle, hoffe sie auf eine lebhafte Debatte.

StR Zaiß (FW) empfiehlt, man sollte sich von dem Gedanken verabschieden, dass die Stadt alles alleine stemmen könne. Die EnBW sei als Grundstückseigentümerin glücklicherweise ins gesamte Verfahren einbezogen worden. Die Stadt sollte dankbar sein, dass die EnBW auf Flächen investiere, die die Stadt mit beplane. Er sehe die wirtschaftlichere Variante aktuell in einem gemeinsamen Weg mit der EnBW.

Mit Blick auf das Grundstück Hackstraße merkt StRin Fischer an, ihre Fraktion könne sich nicht vorstellen, dass sich die EnBW einfach so enteignen lasse. Sie gehe auch davon aus, dass die Stadt nun, da die EnBW selbst entwickle, wobei die Stadt den größtmöglichen Einfluss auf den Bebauungsplan habe, schneller zu den Wohnungen und der weiteren Entwicklung auf dieser Fläche komme, als wenn man jahrelang prozessiere.

An StR Zaiß wendet sich StR Rockenbauch mit dem Hinweis, Paragrafen des Baugesetzbuches seien kein Unsinn, sondern sie ermöglichten es der Stadt, geordnete städtebauliche Entwicklungen in der Hoheit der öffentlichen Hand zügig umzusetzen. Seine Fraktion fordere für dieses hochkomplexe Grundstück mit besonders hohen Erschließungskosten und besonders großen städtebaulichen Problemen und Chancen ein besonderes Vorgehen. Dieses müsse nicht zwangsläufig vor Gericht enden, merkt er gegenüber StRin Fischer an. Doch müsse die Stadt im Verfahren die Führung übernehmen.

BM Fuhrmann räumt gegenüber StRin Schanbacher ein, dass der Prozess sehr langwierig sei. Dies liege unter anderem daran, dass man verschiedene Varianten geprüft habe. Was den Interimsstandort anbelange, befinde sich die Verwaltung in konstruktiven Gesprächen mit der EnBW.

BM Pätzold ergänzt, der planerische Aspekt könne durchaus nochmals im STA diskutiert werden. Man plane einen gemeinsamen Wettbewerb und sei diesbezüglich bereits in Absprache. Dabei wolle er darauf hinweisen, dass fünf Sechstel der Fläche der EnBW gehörten und nur ein Sechstel der Stadt. Teil des Wettbewerbs seien auch der endgültige Standort für die SWS sowie die Untersuchungen zur Verlegung der B10. Einem Wunsch von StR Kotz entsprechend sagt er zu, die eigentlich zum Vortrag vorgesehene Präsentation den Mitgliedern des Ausschusses zu mailen.


BM Fuhrmann stellt abschließend fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat vom Zwischenstand Kenntnis
genommen
. Die Verwaltung wird den Ausschuss über den weiteren Prozess informieren.

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