Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 472/2023
Stuttgart,
06/16/2023


Potentialanalyse Wohnen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich27.06.2023

Bericht:

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort, der eine hohe Anziehungskraft auf die Bevölkerung ausübt. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren einem enormen Druck unterworfen, die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hält konstant an. Flächenknappheit und steigende Grundstückspreise verschärfen die Problematik des Wohnraummangels und führen dazu, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten langfristig eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Verwaltung bleibt.

Um der Aufgabe der Wohnraumschaffung nachkommen zu können, wurden im Rahmen der Potentialanalyse Wohnen alle denkbaren Flächenpotenziale lokalisiert. Gemäß der Leitlinie „Innentwicklung vor Außenentwicklung“ lag der Schwerpunkt auf potenziellen Wohnbauflächen innerhalb des bebauten Siedlungskörpers. Flächen im Außenbereich wurden weitgehend ausgeschlossen und nur bei Vorliegen eng gefasster Kriterien berücksichtigt.

Das Ergebnis stellt einen Flächenpool mit rund 5.500 Grundstücken und einer Gesamtfläche von ca. 330 ha dar, auf denen rund 18.300 neue Wohneinheiten geschaffen werden können. Über drei Viertel dieser Wohneinheiten resultieren aus baulichen Maßnahmen auf privaten Grundstücken, weshalb die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer einen wichtigen Aspekt bei der Umsetzung darstellt. Der Zielbeschluss für den Wohnungsneubau in Stuttgart (GRDrs 203/2023) sieht vor, den Bau von bis zu 2.000 Wohneinheiten in den nächsten fünf bis zehn Jahren zu ermöglichen. Die Erreichung dieses Ziels ist abhängig von der Besetzung der hierfür neu geschaffenen Stellen. Diese sind teilweise zum dritten Mal ausgeschrieben, können aber voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 besetzt werden.

Da eine zeitgleiche Aktivierung aller Potenzialflächen nicht möglich ist, hat die Verwaltung die sogenannte Vorschlagsliste erarbeitet. Diese benennt 16 Entwicklungsräume bzw. Einzelflächen, welche jeweils als Entwicklungsbereiche bezeichnet werden. Bei all diesen Entwicklungsbereichen handelt es sich um Potenziale, die besonders vielversprechend sind und im Rahmen einer ganzheitlichen Konzeption gedacht und aktiviert werden müssen. Ergänzende Nutzungen und Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Grün- und Freiflächen, Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistung sind dabei zu berücksichtigen.

Für jeden der 16 Entwicklungsbereiche der Vorschlagsliste wird ein spezielles Vorgehen entwickelt und umgesetzt. Darüber hinaus gehende Entwicklungen, die sich aus dem vorgelagerten Aktivierungsprozess heraus ergeben, werden selbstverständlich weiterverfolgt. Über den zeitlichen Planungshorizont kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden, dies ist in den weiteren vertiefenden Planungen zu klären.

Zur Aktivierung der Potenziale schlägt die Verwaltung ein 5-stufiges Vorgehen vor. Zentrales Ziel ist es, die Bevölkerung und die Eigentümerinnen und Eigentümer für das Thema der Nachverdichtung zu sensibilisieren und sie zum Mitmachen zu bewegen. Die einzelnen Stufen sind inhaltlich voreinander abhängig und überschneiden sich zeitlich. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:
Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Machtbarkeitsstudien / Städtebauliche Konzepte
42510
200
Beteiligungsveranstaltungen
42510
210
Finanzbedarf
410
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Machtbarkeitsstudien / Städtebauliche Konzepte
42510
200
Beteiligungsveranstaltungen
42510
210
Finanzbedarf
410
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

Bislang sind keine Mittel abgeflossen, da die neu geschaffenen Stellen zur Bearbeitung der durch die PAW identifizierten Wohnbauflächen (GRDrs 34/2021) erst im zweiten Halbjahr besetzt werden können.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen:

keine

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