Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
100
9
Verhandlung
Drucksache:
206/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin:
10.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
Frau Reichhardt (SozA)
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Wohnberatung Stuttgart des Deutschen Roten Kreuzes e. V. - Ausbau des Angebots
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 23.06.2017, GRDrs 206/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR Bott (CDU) spricht die Möglichkeit einer Finanzierung der Wohnberatungsstellen über Fallpauschalen der Pflegekassen an. Er möchte wissen, warum dies in Stuttgart noch nicht so gehandhabt werde, und ob es Planungen gebe, die Finanzierung künftig in Anspruch zu nehmen. Das Angebot der Pflegekassen klinge zwar verlockend, antwortet BM
Wölfle
, die Antragstellung sei für Menschen, die sich für die Wohnberatung interessierten, jedoch mit einem komplexen Verfahren verbunden. Laut Deutschem Roten Kreuz (DRK) ist die Wohnberatung aber gerade dann am erfolgreichsten, wenn sie auf eine niederschwellige Art und Weise und ohne große Voraussetzungen wahrgenommen werden könnte. Deshalb sei diese Art der Finanzierung in der Praxis wohl nur schwer umsetzbar.
Die Pflegekassen hätten es zur Bedingung gemacht, dass nur Personen mit einem Pflegegrad die Fallpauschale in Höhe von 65 € für die Erstberatung beantragen könnten, ergänzt Frau
Reichhardt
. Die Betroffenen würden von den Kassen mit Ausnahme der AOK eine private Rechnung bekommen. Man wisse aber mittlerweile von anderen Wohnberatungsstellen, dass dieses komplexe Verfahren viele Interessenten abschrecke. Die niederschwellige Art und der präventive Charakter der Wohnberatung werden auch von Frau Reichhardt herausgestellt. Das Angebot solle auch von Menschen ohne Pflegegrad möglichst einfach genutzt werden können, damit sich diese rechtzeitig beraten lassen könnten. Ein weiteres Problem sei, dass die Umbauten in der Wohnung häufig teuer wären und in der Regel über 4.000 € kosten würden. Dadurch würde aber die Pflegepauschale für die Menschen als zusätzlicher Kostenfaktor entstehen. Dies würde viele ebenfalls abhalten, die Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Stattdessen entschieden sie sich, ihre Wohnung aufzugeben, oder diese nach eigenem Ermessen umzubauen.
Bezugnehmend auf die Anmerkung des Referats WFB zur Vorlage, auch die Finanzierungsquelle der Pflegekassen zu erschließen, bevor über eine Erhöhung der städtischen Förderung nachgedacht werden solle, bittet StRin
Gröger
(SPD) darum, die von Frau Reichhardt angesprochene Problematik für die Haushaltsberatungen schriftlich zusammenzufassen. Die Stadträtin ist darüber hinaus der Ansicht, dass die von den Pflegekassen für Menschen mit Pflegegraden zur Verfügung gestellten Mittel genutzt werden sollten. BM
Wölfle
sichert zu, den Stadträten eine schriftliche Zusammenfassung zum Thema Finanzierung der Wohnberatungsstellen über Fallpauschalen der Pflegekassen zukommen zu lassen.
Der
Vorsitzende
schließt danach die Aussprache ab. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat somit von der GRDrs 206/2017
Kenntnis genommen
.
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