Um den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jugendamt transparent zu machen, werden in der Anlage übergeben: · Allgemeiner Bericht (Anlage 1)
· Ergebnis- und Finanzhaushalt Jugendamt (Anlage 1a)
· Geschäftsbericht 2020 (Anlage 2 abrufbar unter https://www.stuttgart.de/medien/ibs/geschaeftsbericht-jugendamt-stuttgart-2020.pdf )
· Übersicht über die Anmeldung von neuen Investitionsvorhaben des Jugendamts und der freien Träger - sog. Rote Liste (Anlage 3)
· Anträge freier Träger zum Doppelhaushalt 2022/2023 (Anlage 4)
· Geplante Betriebszuschüsse an die Träger der freien Jugendhilfe (Anlage 5)
Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Vorliegende Anträge/Anfragen - - Isabel Fezer Bürgermeisterin Ausführlicher Bericht
A. Eckdaten zum gesamten Jugendamtshaushalt Stand August 2021
3. Eingeplante wesentliche Budgetveränderungen (> 100.000 EUR)
ab 2022
ab 2023
GRDrs 657/2020
2022
2023
B. Bereich des Jugendamts als städt. Träger Das Jugendamt hat sich in den letzten Jahren in allen seinen Geschäftsbereichen wesentlich weiterentwickelt. Besonders der Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wurde und wird sukzessive mit dem Ziel der Bedarfsdeckung weiter ausgebaut. Dies hat auch in den kommenden Jahren weiterhin oberste Priorität. In der GRDrs 661/2021 „Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart“, Anlage 2, sind die entsprechenden Ressourcenbedarfe für den weiteren Kita-Ausbau differenziert nach städtischen und freien Trägern dargestellt. Für die Personal- und Sachkosten des städtischen Kita-Trägers sind 1.373.657 EUR in 2022 und 5.121.207 EUR in 2023 enthalten. Dies ist eine Teilmenge der in der „roten Liste“ ausgewiesenen sog. Betriebskostenpauschale (Teil I A.1). Die Einzelmaßnahmen für Investitionen des städtischen Trägers beim Jugendamt und Liegenschaftsamt sind ebenfalls in der „roten Liste“ ausgewiesen. Insgesamt sind im Finanzplanungszeitraum Investitionsmittel in Höhe von 53,767 Mio. EUR erforderlich.
C. Bereich der Förderung der freien Träger Im Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 ist in allen Förderbereichen die tatsächliche Tarifentwicklung bis 2022 sowie eine allgemeine Steigerung der Personalkosten von 2% für das Jahr 2023 berücksichtigt. Die deutlichen Erhöhungen bei der „Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und –pflege“ gegenüber dem Haushaltsansatz von 2021 (plus 15,9 Mio. EUR im Jahr 2022 bzw. plus 19,7 Mio. EUR in 2023) resultieren überwiegend aus der Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen sowie aus der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes. Die beim Jugendamt eingegangenen Anträge freier Träger auf die Erhöhung der Förderung oder auf die Neuaufnahme in die Förderung (ohne Einzelmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen – siehe GRDrs 661/2021) sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anlage 4: Anträge freier Träger zum Doppelhaushalt 2022/2023 Anlage 5: In dieser Anlage werden die geplanten laufenden Betriebszuschüsse an die Träger der freien Jugendhilfe dargestellt. In Anlage 4 sind, abweichend vom Vorgehen in den Vorjahren, alle Förderanträge freier Träger gesammelt dargestellt, unabhängig von einer Wertung durch die Fachverwaltung. Anträge, zu denen von der Fachverwaltung im laufenden Jahr durch haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen bereits Stellung genommen wurde, sind an den in der Liste Anlage 4 genannten Verweisen auf die betreffende Drucksachen-Nummer zu erkennen. zum Seitenanfang