Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 722/2021
Stuttgart,
09/15/2021


Entwurf des Haushaltsplans des Jugendamtes 2022/2023



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich27.09.2021

Bericht:


Auf der Grundlage von § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ist dem Jugendhilfeausschuss der Entwurf des Haushaltsplans für das Jugendamt zur Kenntnis zu geben. Der Jugendhilfeausschuss hat die Möglichkeit, Anträge mit dem Ziel an den Gemeinderat zu stellen, den Finanzrahmen für die Aufgaben nach dem KJHG zu verändern oder andere Schwerpunkte zu setzen.


Um den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jugendamt transparent zu machen, werden in der Anlage übergeben:

· Allgemeiner Bericht (Anlage 1)

· Ergebnis- und Finanzhaushalt Jugendamt (Anlage 1a)

· Geschäftsbericht 2020 (Anlage 2 abrufbar unter https://www.stuttgart.de/medien/ibs/geschaeftsbericht-jugendamt-stuttgart-2020.pdf )

· Übersicht über die Anmeldung von neuen Investitionsvorhaben des Jugendamts und der freien Träger - sog. Rote Liste (Anlage 3)

· Anträge freier Träger zum Doppelhaushalt 2022/2023 (Anlage 4)

· Geplante Betriebszuschüsse an die Träger der freien Jugendhilfe (Anlage 5)









Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Isabel Fezer
Bürgermeisterin








Ausführlicher Bericht

A. Eckdaten zum gesamten Jugendamtshaushalt Stand August 2021


Teil-Ergebnishaushalt
Ansatz 2022
in EUR
% von Summe
Ansatz 2023
in EUR
% von Summe
    Personal- und Versorgungsaufwendungen
212.752.118
31%
213.887.718
31%
    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
40.425.353
6%
51.218.197
7%
    Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke
303.654.689
45%
308.323.889
44%
    Soziale Leistungen
103.317.000
15%
106.949.000
15%
    Sonstige ordentliche
    Aufwendungen
7.605.479
1%
7.655.309
1%
    Planmäßige
    Abschreibungen
9.371.806
1%
9.913.332
1%
Summe ordentliche
Aufwendungen
677.126.445
100%
697.947.445
100%

Teil-Finanzhaushalt
Ansatz 2022
in EUR
% von Summe
Ansatz 2023
in EUR
% von Summe
    Auszahlungen zur
    Investitionsförderung
5.550.000
31 %
4.200.000
29 %
    Auszahlungen für
    Vermögenserwerb
1.565.000
9 %
1.255.000
9 %
    Kita-Ausbaupauschale
10.668.000
60 %
8.932.000
62 %
Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
17.783.000
100%
14.387.000
100%



















Lfd. Nr.Thema
GRDrs-Nr.
Teil I: Budgeterhöhungen und konsumtive Projekte
    A. Umsetzung Rechtsanspruch Kita-Betreuung
1
Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart - Übersicht über die Maßnahmen für die Haushaltsplanberatungen 2022/2023
661/2021
2
Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft
420/2021
3
Kita für alle in Stuttgart
284/2021
4
Personalgewinnungs- und -erhaltungsmaßnahmen im Jugendamt Sachstand und weiterer Bedarf
172/2021
5
Sprachförderung in Tageseinrichtungen für
freie Träger
419/2021
    B. Absicherung/Ausbau vorhandener Angebote
6
Stuttgarter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) - Sachstandsbericht und weiterer Ausbau
156/2021
7
Stadtteil- und Familienzentren
315/2021
8
Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren PLUS: Sachstand 2021 und Ausbau
100/2021
9
Integrierte Jugendarbeit Innenstadt aktueller Stand
524/2021
10
Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen Sachstand und Entwicklungsbedarf
503/2021
11
Jugendberufshilfe nach §13 SGB VIII für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf
361/2021
12
Vom Jugendamt geförderte Beratungsangebote
310/2021
C. Neue Maßnahmen
13
Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial-/ Gemeinschaftsunterkünften
362/2021
D. Ausbau gesetzlicher Aufgaben
14
Rahmenkonzept integrierte kommunale psychologische Beratung/Erziehungsberatung
295/2021



B. Bereich des Jugendamts als städt. Träger

Das Jugendamt hat sich in den letzten Jahren in allen seinen Geschäftsbereichen wesentlich weiterentwickelt.
Besonders der Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wurde und wird sukzessive mit dem Ziel der Bedarfsdeckung weiter ausgebaut. Dies hat auch in den kommenden Jahren weiterhin oberste Priorität. In der GRDrs 661/2021 „Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart“, Anlage 2, sind die entsprechenden Ressourcenbedarfe für den weiteren Kita-Ausbau differenziert nach städtischen und freien Trägern dargestellt. Für die Personal- und Sachkosten des städtischen Kita-Trägers sind 1.373.657 EUR in 2022 und 5.121.207 EUR in 2023 enthalten. Dies ist eine Teilmenge der in der „roten Liste“ ausgewiesenen sog. Betriebskostenpauschale (Teil I A.1). Die Einzelmaßnahmen für Investitionen des städtischen Trägers beim Jugendamt und Liegenschaftsamt sind ebenfalls in der „roten Liste“ ausgewiesen. Insgesamt sind im Finanzplanungszeitraum Investitionsmittel in Höhe von 53,767 Mio. EUR erforderlich.



C. Bereich der Förderung der freien Träger

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 ist in allen Förderbereichen die tatsächliche Tarifentwicklung bis 2022 sowie eine allgemeine Steigerung der Personalkosten von 2% für das Jahr 2023 berücksichtigt. Die deutlichen Erhöhungen bei der „Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und –pflege“ gegenüber dem Haushaltsansatz von 2021 (plus 15,9 Mio. EUR im Jahr 2022 bzw. plus 19,7 Mio. EUR in 2023) resultieren überwiegend aus der Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen sowie aus der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes.
Die beim Jugendamt eingegangenen Anträge freier Träger auf die Erhöhung der Förderung oder auf die Neuaufnahme in die Förderung (ohne Einzelmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen – siehe GRDrs 661/2021) sind folgenden Anlagen zu entnehmen:

Anlage 4: Anträge freier Träger zum Doppelhaushalt 2022/2023
Anlage 5: In dieser Anlage werden die geplanten laufenden Betriebszuschüsse an die Träger der freien Jugendhilfe dargestellt.

In Anlage 4 sind, abweichend vom Vorgehen in den Vorjahren, alle Förderanträge freier Träger gesammelt dargestellt, unabhängig von einer Wertung durch die Fachverwaltung. Anträge, zu denen von der Fachverwaltung im laufenden Jahr durch haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen bereits Stellung genommen wurde, sind an den in der Liste Anlage 4 genannten Verweisen auf die betreffende Drucksachen-Nummer zu erkennen.


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Anlage5_geplante_Betriebszuschüsse.pdf
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Anlage 4 Anträge fr Tr.002.pdf
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Anlage 3 Rote Liste.pdf
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Anlage 1a THH 510.pdf