Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 521/2017
Stuttgart,
06/21/2017


Finanzielle Förderung freier Träger für die Bereiche HIV/STI und Prostitution sowie Krebsberatung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich03.07.2017

Bericht:

Mit dieser Vorlage informiert das Gesundheitsamt den Gemeinderat über die städtische Bezuschussung der freien Träger, die die Beratung von Menschen mit HIV, sexuell übertragbaren Krankheiten und Prostitution anbieten. In diesem Zusammenhang steht die Fortführung des Angebots von Hepatitisimpfungen für den gefährdeten Personenkreis.

Die HIV/STI-Beratung und Prävention vor sexuell übertragbaren Krankheiten ist eine Pflichtaufgabe nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und nach dem Infektionsschutzgesetz. Neben dem Gesundheitsamt beteiligen sich die Träger der freien Wohlfahrtspflege an dieser Aufgabe. Der Bericht stellt die Verwendung der zum letzten Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossenen Fördermittel dar. Gleichzeitig werden die jeweiligen zusätzlichen künftigen Bedarfe beschrieben.

Folgende Träger benötigen eine Aufstockung des Förderbudgets:

Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
15.000 Euro jährlich für die zusätzliche inhaltliche Ausrichtung der AIDSberatung auf die wachsende Zielgruppe Migranten, Asylbewerber und Menschen aus anderen Kulturkreisen.

Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e. V.:
31.000 Euro jährlich für eine 0,5 Fachkraftstelle für die Anlauf- und Beratungsstelle für junge Männer und Transsexuelle.

ZORA gGmbH:
19.000 Euro jährlich für eine 0,34 Fachkraftstelle für die Betreuung von ausstiegswilligen Prostituierten.


Die weiteren angemeldeten Ausgaben können durch das vorhandene Budget des Gesundheitsamtes gedeckt werden.

Krebsberatungsstelle Stuttgart:
Des Weiteren wird auf die Notwendigkeit einer erstmaligen städtischen Finanzzuwendung für die Krebsberatungsstelle Stuttgart hingewiesen. Es wird ab 2018 bis vorerst 2021 ein befristeter Zuschuss zu den Miet- und Nebenkosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragt, da der Krebsverband diese Mittel nicht mehr aufbringen kann. Über die Zuwendung soll nach der erwarteten bundesweiten Regelung neu entschieden werden.

Impfungen gegen Hepatitis:
Für die Fortsetzung der 2010 beschlossenen Impfungen zur Immunisierung gegen die durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Erreger Hepatitis A und B für Prostituierte (vgl. GRDrs 1012/2009) benötigt das Gesundheitsamt jährlich zusätzlich 10.000 Euro.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Förderung eva für Ausweitung AIDS-Beratung auf Zielgruppe Migranten, Asylbewerber und Menschen aus anderen Kulturkreisen
430 Transferaufwendungen
15
15
15
15
15
15
Förderung Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten für 0,5 Fachkraftstelle an der Anlauf- und Beratungsstelle für junge Männer und Transsexuelle
430 Transferaufwendungen
31
31
31
31
31
31
Förderung ZORA für 0,34 Fachkraftstelle für die Betreuung von ausstiegswilligen Prostituierten
430 Transferaufwendungen
19
19
19
19
19
19
Förderung Krebsberatungsstelle durch Zuschuss zu den Miet- und Nebenkosten
430 Transferaufwendungen
30
30
30
30
Fortsetzung der Impfungen zur Immunisierung gegen durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Erreger Hepatitis A und B für Prostituierte
420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
10
10
10
10
10
10
Finanzbedarf
105
105
105
105
75
75
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen.

Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist aber hinsichtlich der beantragten Förderung der Krebsberatungsstelle Stuttgart der Auffassung, dass es nicht zwangsläufig Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist, den Wegfall der Finanzierung aus Drittmitteln durch städtische Fördermittel zu kompensieren. Aus städtischer Sicht ist bei der Bemessung des Fördersatzes zudem zu berücksichtigen, inwieweit der Nutzerkreis des Beratungsangebotes aus der Landeshauptstadt Stammt. Lt. GRDrs 447/2015 (1. Ergänzung) sind rd. 61 % der Ratsuchenden direkt aus Stuttgart, der restliche Klientenkreis stammt aus der Region. Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht der Finanzverwaltung vorrangig geprüft werden, ob eine überregionale bzw. Landesförderung des Angebots in Betracht kommt.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

Anlage 1 Ausführliche Begründung


Mit GRDrs 108/2015 und 405/2015 (Neufassung) wurden die aktuellen Angebote des Gesundheitsamtes und der Träger der freien Wohlfahrtspflege zum Thema HIV, sexuell übertragbare Krankheiten (STI) und Prostitution sowie die notwendigen Ergänzungsbedarfe ab 2016 dargestellt.

Neben dem Gesundheitsamt bieten folgende Träger der freien Wohlfahrtspflege Beratung und Unterstützung zu diesem Thema an und werden von der Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst:
· AIDS-Hilfe Stuttgart e. V.
· Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva)
· Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierig-
keiten e. V.

· Caritasverband für Stuttgart e. V.
· ZORA gGmbH.


AIDS-Hilfe Stuttgart e. V.

Förderung bis 2014/2015
Stand: Juli 2015
Zusätzliche Mittel aufgrund Haushaltsbeschluss ab 2016/2017
Beschreibung Jährlicher Zuschuss in EuroBeschreibungJährlicher Zuschuss in Euro
HIV-Schnelltestangebot
8.000
3,5 FK-Stellen zu 80 %
184.069
0,5 Fachkraftstelle für die Zielgruppe MSM
27.358
0,75 VwK Stelle zu
80 %
25.996
0,25 Fachkraftstelle für Migrantinnen und Migranten
13.679
Hälftiger Anteil Aufwandsentschädigung für Sprachmittler (102 Std.)
1.020
Raumkosten
44.604
Raumkosten
0
Sachkosten
8.288
Sachkosten
1.463
Summe
262.956
Summe
51.520
Gesamtsumme ab 2016
314.476
Zum Haushalt 2018/2019 werden keine zusätzlichen Mittel beantragt.


Die AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. bietet fachkundigen Rat zum Thema HIV/AIDS, unter anderem auch für männliche Prostituierte. Für sie besteht ein Beratungsangebot im Café Strich-Punkt der gemeinsamen Stuttgarter Anlaufstelle in Kooperation mit dem Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e. V. sowie ein regelmäßiges Testangebot auf HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten.

Der zusätzlich genehmigte Förderbetrag wurde wie folgt verwendet:

Die HIV-Schnelltest-Aktionen der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. konnten mit dieser Unterstützung auch 2016 fortgeführt werden. Bis Ende September fanden acht Testaktionen mit insgesamt 576 auf HIV getesteten Personen statt. Davon waren vier Tests reaktiv – und wurden auch im Labortest als HIV-positiv bestätigt. Im ganzen Jahr 2015 wurden bei den HIV-Schnelltest-Aktionen 591 Personen auf HIV getestet – wovon drei Tests reaktiv waren.

Bis zum Ende des Jahres 2016 sind weitere drei HIV-Schnelltest-Aktionen geplant. Die zunehmende Nachfrage führt bereits zu Überlegungen, das Schnelltest-Angebot auszubauen. Mit der städtischen Förderung, den im Rahmen der Schnelltest-Aktionen gesammelten und zusätzlichen zweckgebundenen Spenden, ist das HIV-Schnelltest-Angebot der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. im derzeitigen Umfang ausreichend gegenfinanziert.

Die Beteiligung der Landeshauptstadt an den Aufwandsentschädigungen für Sprachmittler macht es möglich, dass diese zunehmend häufiger notwendige Leistung in ausreichendem Umfang von der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. erbracht werden konnte.

Zusätzliche Stellenanteile für die HIV-Präventionsarbeit bei den Zielgruppen „Männer, die Sex mit Männern haben – MSM“ und Migrantinnen/Migranten: Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation im Bereich der Sozialen Arbeit ist es – trotz intensiver Ausschreibung – erst zum 01.08.2016 gelungen, die zusätzlichen 0,75 Fachkraftstellen zu besetzen.

Bei der MSM-Arbeit kommen die zusätzlichen Kapazitäten in der Optimierung und Ausweitung der bisherigen Leistungen zunehmend zur Geltung. Bei der Arbeit für Migrantinnen und Migranten konnten über das bisherige Angebot hinaus erste HIV-Testaktionen in Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften organisiert werden.


Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.

Die Angebote der AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart
e. V. (eva) richten sich an Menschen, die mit einer HIV-Infektion leben, an ihre Partnerinnen, Partner, Angehörigen, an Menschen, die gefährdet sind, sich eine HIV-Infektion oder eine andere sexuell übertragbare Erkrankung zuzuziehen sowie an alle Menschen, die sich über HIV-Infektionen und andere sexuell übertragbare Erkrankungen informieren möchten. Die Zielgruppen sind Frauen und Männer, Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, mit unterschiedlichen sexuellen Präferenzen und Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die spezifischen Lebenslagen von HIV-positiven Frauen stellen einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit dar.

Gegenstand der Beratungen sind medizinische, psychologische, psychosoziale, soziale und weltanschauliche Fragestellungen bzw. alle Themen, die mittelbar oder unmittelbar mit einer HIV-Infektion oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen verbunden sind. Damit übernimmt die AIDS-Beratungsstelle Aufgaben einer Lebensberatungsstelle.

Die Beratungsarbeit wird durch zeitlich begrenzte Projekte, verschiedene Gruppenangebote (z. B. Gesprächs- und Selbsthilfegruppe für Menschen mit einer HIV-Infektion) sowie durch Informationsveranstaltungen zu medizinischen, psychologischen und psychosozialen Fragestellungen (z. B. das Patientencafé der AIDS-Beratungsstelle) ergänzt. Neben haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Arbeit auch durch ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.

Die Arbeit der eva/AIDS-Beratungsstelle findet in enger Kooperation zu anderen internen und externen medizinischen und psychosozialen Diensten statt sowie mit Akteuren im Kontext des Themas HIV. Eine Trägervielfalt sorgt hier für einen optimalen Zugang zu allen Gruppen von Menschen, die von HIV betroffen sind.

Die Beratungsarbeit ist parteilich im Sinne einer Lobby-Arbeit für Menschen, die mit einer HIV-Infektion leben. Das bedeutet, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle bei Benachteiligungen, Diskriminierungen und Ausgrenzungen von Menschen, die mit einer HIV-Infektion leben, eindeutig und klar erkennbar positionieren und ihnen konsequent begegnen und entgegenwirken.

In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der Stuttgarter AIDS-Beratungseinrich-tungen zunehmend zu einer Schwerpunktbildung. Während die AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. vorwiegend im Bereich der Primärprävention tätig ist, konzentriert sich die Aids-Beratungsstelle der eva vornehmlich auf den Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention. Beide Beratungsstellen konnten somit ein unterschiedliches Profil entwickeln und ergänzen sich trotz einiger Schnittmengen gut.

Dieses bewährte Profil der Arbeit mit den geschilderten Arbeitsbereichen und -aspekten soll auch weiter fortgeführt werden. Gleichzeitig erscheint es unverzichtbar, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Lebenssituationen von geflüchteten Menschen in Deutschland, spezielle Angebote für Menschen mit einem Flüchtlings-, Asyl- und Migrationshintergrund zu installieren. Hierzu könnten – ähnlich wie die Buddies in den 1980er und 1990er Jahren – Peers qualifiziert und im Rahmen der Arbeit eingesetzt werden.

Menschen dieses Personenkreises verfügen in der Regel nur über unzureichende Informationen aus den Themenbereichen Gesundheitsfürsorge, Lebensentwürfe, Sexualität, sexuelle Identitäten und sexuelle Lebenswelten.

Oftmals erfahren Menschen dieser Personengruppen in Deutschland zum ersten Mal von ihrer HIV- oder Hepatitis-Infektion. Dabei bleibt die Diagnose für viele von ihnen zunächst weitgehend wirkungslos, da die wirkliche Bedeutung und die möglichen Auswirkungen der Infektion auf die Gesundheit und ihr Leben oftmals nicht eingeschätzt werden können. Völlig unzureichend ist auch das Wissen über die Übertragungsrisiken einer HIV-Infektion, von Hepatitis-Infektionen und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen. Dadurch kommt es häufig zu einer Übertragung der Infektion auf eine Partnerin oder einen Partner oder – im Kontext einer Schwangerschaft – auf das neugeborene Kind.

Viele Flüchtlinge, die mit einer HIV-Infektion in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, tabuisieren ihre Infektion und halten sie, aus Angst vor Ausgrenzung, gerade gegenüber ihren Landsleuten geheim. Selbst die Sozialdienste sind meistens nicht über die Infektion informiert und können somit keine gezielte Unterstützung und Begleitung leisten oder initiieren. Dabei ist eine Beratung und Begleitung der Betroffenen und des mit betroffenen sozialen Umfeldes sowohl aus medizinischer, präventionspolitischer, psychosozialer und aufenthaltsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich.

Vor dem Hintergrund der starken Tabuisierung des Themas HIV bei dem angesprochenen Personenkreis der Flüchtlinge ist ein niederschwelliger Einstieg in das Thema HIV, Hepatitis-Infektionen und andere sexuell übertragbare Erkrankungen über Themen der allgemeinen Gesundheitsprävention notwendig.

Erfahrungen in anderen deutschen Städten mit vergleichbaren Beratungsangeboten (wie z. B. die der Schwulenberatung in Berlin oder des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD), Berlin-Brandenburg) zeigen einen wachsenden Bedarf an Beratungen für Menschen mit einem Flüchtlingshintergrund und einer HIV-Infektion bzw. einer anderen sexuellen Präferenz als die der Heterosexualität. So führte eine Mitarbeiterin des LSVD in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2015 bereits über 300 Beratungsgespräche mit vornehmlich arabischsprachigen Flüchtlingen. Auch Stephan Jäkel, Abteilungsleiter in der Schwulenberatung Berlin berichtet von immer mehr schwulen Flüchtlingen (vornehmlich aus Syrien). In nur wenigen Monaten wurden die Beratungen von 40 Menschen in Anspruch genommen. Ihre Anzahl ist weiterhin steigend.

Neben diesem Angebot geht es jetzt in Berlin darum, bestehende Angebote im Kontext des Themas HIV und AIDS für Flüchtlinge besser zugänglich zu machen. Dazu werden
u. a. auch Präventionskampagnen zu HIV/STI und Drogen in bislang weniger geläufigen Sprachen (z. B. Arabisch, Farsi etc.) benötigt. Die Erfahrungen in Berlin zeigen, dass sich zu viele schwule Flüchtlinge in kürzester Zeit mit HIV infizieren, weil sie zu wenig Wissen zu diesen Themen haben und sie bei entsprechenden Präventionsangeboten sehr unerfahren sind.

Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Berlin können die Ziele der Arbeit der AIDS-Beratungsstelle der eva wie folgt formuliert werden:

· Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften für die Gefährdung von Menschen mit Flüchtlingshintergrund durch HIV- und Hepatitis-Infektionen und Infektionen mit anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen.

· HIV-Neuinfektionen, Hepatitis-Neuinfektionen und Neuinfektionen mit anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen sollen bei Flüchtlingen durch gezielte Informations- und Präventionsveranstaltungen verhindert werden. Den Adressaten wird dabei insbesondere die Notwendigkeit von Safer-Sex-Verhalten vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkte der Informationsarbeit sind insbesondere die Themen Infektionswege, Krankheitsbilder und Verhütungsmethoden. Der Vermittlung von Wissen über die Tragweite und die gesundheitlichen Konsequenzen von HIV-Infektionen, Hepatitis-Infektionen und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen soll ebenfalls eine besondere Bedeutung zukommen.

· Ein Bewusstsein für die Möglichkeiten des Erhalts der eigenen Gesundheit und der Gesundheit von Partnerinnen, Partnern und Kindern durch die Prävention einer HIV-Infektion, von Hepatitis-Infektionen und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen soll in unterschiedlichen Partnerschaften geweckt, gefördert und durch geeignete Maßnahmen und Methoden aufrechterhalten und gepflegt werden.

· Mit HIV, Hepatitis-Infektionen oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen infizierte Flüchtlinge sollen über den Aufbau des Gesundheitssystems in Deutschland und über adäquate medizinische Behandlungsmethoden informiert werden. Die Eigenverantwortung der HIV-Patienten soll insbesondere im Kontext von wirksamen Therapien gegen das Retrovirus HIV gefördert und gestärkt werden. Hierdurch soll einem Therapieversagen vorgebeugt werden, das insbesondere bei unkontrollierten Unterbrechungen von medikamentösen Therapien durch Patienten die Folge sein kann und oftmals zu medizinischen Folgekosten führt. Die Vermittlung von Wissen über weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen (Sensibilisierung für Vorgänge und Signale des eigenen Körpers, Maßnahmen zur Stressreduzierung und Entspannung, Sport und Ernährung) sind ebenfalls Inhalte des Beratungsangebotes.

Eine besondere Herausforderung liegt in der transkulturellen Umsetzung der Inhalte. Hierfür ist die interkulturelle Kompetenz des Internationalen Beratungszentrums für Beratungsgespräche und Info-Veranstaltungen mit betroffenen Klienten in der Rolle eines Kooperationspartners gefragt, da sich das Verständnis von Gesundheit und Krankheit in vielen Kulturen deutlich von unseren Vorstellungen in Deutschland unterscheidet.

Bei der Konzeption der Beratungsinhalte und der Durchführung von Informationsveranstaltungen sollen außerdem Menschen aus dem Personenkreis der Flüchtlinge einbezogen werden. Hierzu werden sie durch besondere Maßnahmen für ihre Aufgaben qualifiziert und dabei kontinuierlich fachlich begleitet.

Die Methoden der Zielerreichung im Einzelnen:

· Informationsveranstaltungen zu Themen aus dem Bereich der allgemeinen Gesundheitsfürsorge, z. B. als niederschwelliger Einstieg in das Thema „HIV, Hepatitis-Infektionen und andere sexuell übertragbare Erkrankungen“
· Einzel-, Paar- und Gruppengespräche für Menschen mit HIV-, Hepatitis-Infektionen
oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen

· Gruppenangebote (Workshops, Seminare, Selbsterfahrungs- und Selbsthilfegruppen) zu allgemeinen Lebensthemen und Lebensfragen, Begegnungs- und Freizeitgruppen in den Räumen der AIDS-Beratungsstelle
· geschlechtsspezifische Beratungsangebote (Frauengruppen, Beratung von Frauen durch Frauen)
· fremd- bzw. muttersprachige Beratungsangebote (insbesondere in arabischer, englischer und französischer Sprache)
· Krisenintervention nach einem bekannt werden einer sexuell übertragbaren Erkrankung bzw. in besonderen Lebenslagen, die direkt oder indirekt mit den Infektionserkrankungen zusammenhängen
· Fachberatungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsdiensten bzw. in Gemeinschaftsunterkünften zum Thema HIV, Hepatitis-Infektionen und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen. Ebenso Fachberatungen zum Thema „Andere sexuelle Identitäten und andere Lebensentwürfe“
· Begleitungen durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AIDS-Beratungsstelle z. B. zu Fragen des Lebensalltags von Menschen mit einer HIV-Infektion und einem Flüchtlingshintergrund
· Beteiligung von Flüchtlingen verschiedener Herkunftsländer an den Aufgaben der Beratungsstelle z. B. als muttersprachliche Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner.

Insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen zusätzlichen inhaltlichen Ausrichtung der AIDS-Beratungsstelle werden Abstimmungsgespräche mit der AIDS-Hilfe Stuttgart
e. V. geführt. Durch die Gespräche werden regionale Zuständigkeiten geklärt und somit Überschneidungen der Aufgaben und Doppelstrukturen vermieden.

Aufgrund der skizzierten aktuellen Entwicklung in der Arbeit und dem damit verbundenen Ausbau der Arbeit der eva/AIDS-Beratungsstelle beantragt die eva zukünftig die Aufstockung der 75 %-Fachkraftstelle um 25 % auf eine 100 %-Fachkraftstelle.

Zum Haushalt 2018/2019 zusätzlich beantragt: 15.000 Euro jährlich.


Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierig-
keiten e. V.

Förderung bis 2014/2015
Stand: Juli 2015
Zusätzlich beschriebener Bedarf
für die Jahre 2016/2017
Beschreibung Jährlicher Zuschuss in EuroBeschreibungJährlicher Zuschuss in Euro
0,5 Fachkraftstelle
26.296
0,5 Fachkraftstelle für die Zielgruppe Männer
27.358
Hälftiger Anteil Aufwandsentschädigung für Sprachmittler (102 Std.)
1.020
Sachkosten
975
Sachkosten
975
Raumkosten
0
Summe
27.271
Summe
29.353
- kein Beschluss -
Zum Haushalt 2018/2019 zusätzlich beantragt: 31.000 Euro jährlich.

Der Verein betreibt in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. das Café Strich-Punkt, eine Anlauf- und Beratungsstelle für junge Männer und Transsexuelle, die sich im Bereich der mann-männlichen Prostitution anbieten.

Der Verein hat aktuelle Herausforderungen zu bewältigen. Die Zunahme von geflüchteten Menschen/jungen Männern in Stuttgart hat zu mehr Armutsprostitution geführt; die sozialpädagogischen Kapazitäten müssen sich auch auf die vergrößerte Sprachenvielfalt und die neuen Kulturen einstellen. Ebenso erfordert die Präsenz und Kontaktaufnahme auf virtuellen Onlineplattformen mehr Zeitressourcen der Fachkraftstellen.

Die Verlagerung der Szene aufgrund von Baumaßnahmen, Schließung von Lokalen, erwarteten Entwicklungen durch das Prostituiertenschutzgesetz sowie durch die Stigmatisierung gegenüber dem Phänomen selbst stellt eine große Herausforderung für die Szenearbeit dar.

Um diesen multikomplexen Entwicklungen professionell und bedarfsgerecht zu begegnen, sind vermehrt personelle Ressourcen notwendig.

Zudem ist festzustellen, dass aufgrund o. g. Veränderungen bisherige feste Bestandteile der sozialarbeiterischen Tätigkeit im Café Strich-Punkt nicht mehr gewährleistet werden können. Seit geraumer Zeit kann die wichtige Begleitung der Adressaten zu Ämtern aus Mangel an personellen Ressourcen nicht mehr durchgängig stattfinden. Auch intensive, langfristige Beratungen sind nicht mehr in ausreichendem Maße möglich.

Viele der Kunden sind Männer mittleren und höheren Alters. Auch bei diesem Adressatenkreis der Kunden respektive Freier ist das Thema Sex mit Männern, Homo-sexualität oder auch Bisexualität teilweise tabuisiert. Die Sozialarbeiterinnen/Sozial-arbeiter im Café Strich-Punkt haben Kontakte mit diesen Männern durch die Präsenz-zeiten in der Szene. Für die aktive Freierarbeit stehen bisher keine Stellenanteile zur Verfügung.

Der Verein betreibt zusammen mit der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V. das Café Strich-Punkt in Kooperation mit je einer halben Fachkraftstelle. Im Hinblick auf die jeweiligen Kernaufgaben der beiden Vereine sind zusätzliche Kapazitäten im Bereich mann-männliche Prostitution beim Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e. V. notwendig.

Um den aufgeführten Veränderungen gerecht zu werden, benötigt der Verein die Förderung einer weiteren 0,5 Fachkraftstelle für Sozialarbeit.

Die Sachkostenpauschale wurde 2008/2009 auf 975 Euro/p.a. für eine 0,5 Stelle festgesetzt. Vom Verein wird eine Erhöhung dieses Satzes auf 2.500 Euro/p.a. geltend gemacht. Die Verwaltung kann diese Erhöhung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mittragen.

Des Weiteren ist eine Bezuschussung der Raumkosten in Höhe von 500 Euro wünschenswert. Diese Mehrausgaben können aus dem Budget des Gesundheitsamtes gedeckt werden.


Statistik zur Entwicklung der Anlauf- und Beratungsstelle Café Strich-Punkt

StreetworkAnlaufstellelangfristige Beratungen
EinsätzeErreichte
Personen
ÖffnungstageErreichte
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Beratungen
2010
62
536
92
399
11
132
2011
73
445
89
410
18
204
2012
100
1039
89
479
24
245
2013
132
1354
95
702
27
315
2014
133
1967
87
962
16
125
2015
150
2386
97
972
16
136


Caritasverband Stuttgart e. V.

Förderung bis 2014/2015
Stand: Juli 2015
Zusätzliche Mittel aufgrund Haushaltsbeschluss ab 2016/2017
Beschreibung Jährlicher Zuschuss in EuroBeschreibungJährlicher Zuschuss in Euro
0,8 Fachkraftstelle Sozialarbeit
55.000
0,3 Verwaltungskraft Hauswirtschaft
Mietkosten
28.512
Nebenkosten
7.200
Reinigung
10.000
Sachkosten
2.730
Sonstige Kosten 1/3 von 1.112 Euro
371
Summe
46.083
Summe
57.730
Gesamtsumme ab 2016
103.813
Zum Haushalt 2018/2019 werden keine zusätzlichen Mittel beantragt.

Genehmigt wurden eine 0,8 Stelle in der Sozialarbeit und eine 0,3 Stelle in der Hauswirtschaft. Die Stellen wurden zum 01.06.2016 (Sozialarbeit) und zum 01.07.2016 (Hauswirtschaft) besetzt.

Die Tätigkeit der Mitarbeiterin in der Sozialarbeit umfasst im Wesentlichen die Koordination der Ehrenamtlichen im La Strada. Sie ist die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtlichen in allen Belangen, organisiert die Ehrenamtstreffen und die jährliche Klausur, unterstützt die Arbeit der Ehrenamtlichen und ist für die fachliche Begleitung zuständig. Die Auswahl und die Einarbeitung der Ehrenamtlichen und die Sicherstellung der Kommunikation untereinander ist ebenfalls ihre Aufgabe. Sie stellt das Angebot an den Öffnungsabenden sicher und koordiniert die Einsätze, die Einkäufe und den Einsatz der hauswirtschaftlichen Kollegin. Darüber hinaus ist sie für die Beratung und Unterstützung der Besucherinnen des Cafés zuständig, hier besonders für die rumänischen Frauen, da sie über muttersprachliche Kompetenzen verfügt. Dadurch ist sie für die Besucherinnen und deren Weitervermittlung ins Hilfesystem eine sehr wertvolle Mitarbeiterin.

Regelmäßige aufsuchende Arbeit in den Laufhäusern des Leonhardviertels ergänzen die Beratungsarbeit an den Öffnungsabenden. Spendenverwaltung, Teilnahme an Vernetzungstreffen und Öffentlichkeitsarbeit sind ein weiterer Teil ihres Arbeitsauftrages.

Die Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft unterstützt an den Öffnungszeiten die haupt- und die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen beim Einkauf, der Essenszubereitung und den üblichen anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Durch die Präsenz von hauptamtlichem Personal konnte das Angebot des Café La Strada ausgeweitet werden. Die Ausweitung umfasst regelmäßiges Streetwork im Leonhardsviertel und darüber hinaus in nahe gelegenen Wohnungen und Clubs. Im Café La Strada selbst werden die Öffnungszeiten und die Angebote tagsüber ausgebaut, so gibt es bereits ein regelmäßiges Frühstücksangebot, das inzwischen sehr gut besucht ist.

Hierdurch entstehen vor allem Kosten für Hygieneartikel beim Streetwork (Kondome etc.). Bei der Unterstützung der Frauen beim Ausstieg ergeben sich Kosten für die Hotelunterbringung bzw. überbrückende Hilfe zum Lebensunterhalt und die Kosten für Lebensmittel und Getränke steigen durch den erhöhten Bedarf.

Bisher wurden sämtliche Kosten für die Unterstützung der Besucherinnen des Café La Strada ausschließlich über Eigenmittel und Spenden finanziert. Aufgrund der beschriebenen steigenden Kosten und gleichzeitig nicht permanent steigender Spendeneinnahmen beantragt der Caritasverband für Stuttgart e. V. Sachkosten in Höhe von rund 4.000 Euro. Diese Ausgaben können aus dem Budget des Gesundheitsamtes gedeckt werden.

Unabhängig davon hat sich gezeigt, dass der aktuelle Stellenumfang von 30 % der hauswirtschaftlichen Mitarbeiterin für die erweiterten Öffnungszeiten nicht ausreicht. Der Stellenumfang soll daher um 10 % auf 40 % erhöht werden. Die Finanzierung kann aus dem Budget des Gesundheitsamtes gedeckt werden.











ZORA gGmbH

Bisherige Förderung
Stand: Juli 2015
Zusätzliche Mittel aufgrund Haushaltsbeschluss ab 2016/2017
Beschreibung Jährlicher Zuschuss in EuroBeschreibungJährlicher Zuschuss in Euro
0,5 Fachkraftstelle
23.477
0,7692 Fachkraftstelle
37.576
Miete
2.064
Miete
0
Nebenkosten
768
Nebenkosten
0
Sachkosten
975
Sachkosten
1.500
Summe
27.284
Summe
39.076
Gesamtsumme ab 2016
66.360
Zum Haushalt 2018/2019 zusätzlich beantragt: 19.000 Euro jährlich.

Das Projekt Plan P des Frauenunternehmens ZORA gGmbH richtet sich an Frauen, die aus der Prostitution aussteigen wollen oder bereits ausgestiegen sind. Das Projekt wird seit 01.07.2010 vom Jobcenter Stuttgart („Maßnahme zur Aktivierung und berufliche Eingliederung“ zurzeit 0,3974 Fachkraftstellen) und seit 2012 auch vom Gesundheitsamt Stuttgart mit 0,5 Fachkraftstellen gefördert. Seit 2016 wird eine weitere Teilzeitstelle mit einem Umfang von 0,7692 Fachkraftstellen städtisch gefördert.

Durch die personelle Aufstockung konnte die bisherige Arbeit weiter unterstützt und ausgebaut werden: Konkret konnten 18 neue Beratungsplätze geschaffen werden. Aktuell (Stand September 2016) wurden in diesem Jahr bereits 57 Frauen erreicht (zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren es 56 Frauen).

Neben der individuellen Ausstiegsberatung erfolgt schwerpunktmäßig eine praxisnahe berufliche Orientierungsberatung für Arbeit, Ausbildung und/oder Qualifizierung sowie auch nach der Arbeitsaufnahme und bei einem Arbeitsplatzwechsel eine weitere Begleitung.

Die Teilnehmerinnen konnten sich seit Bewilligung der Förderung weiter stabilisieren, deutsche Sprachkenntnisse wurden verbessert, die Orientierung in Stuttgart und im Hilfesystem wurde ausgebaut und dadurch Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erlernt. Auch wird das Angebot als äußerst motivierend empfunden und es wurden daraus Resilienz-Strategien für einen beruflichen und auch persönlichen „Neustart“ entwickelt. Ermöglicht wurde auch die Einrichtung von kontinuierlichen Ansprechpartnerinnen mit einer Vertretungsregelung.

Neben der Beratungsarbeit konnte auch die Kooperation mit Trägern und Partnern intensiviert werden. Im Juni 2016 wurde ein „Arbeitskreis Prostitution“ eingerichtet, in dem Träger der Prostituiertenhilfe in Stuttgart auf der operativen Ebene zusammenarbeiten. Die Arbeit mit LAGAYA wurde ausgebaut, hierbei ist die Vermittlung in das Betreute Wohnen WILMA und die Unterstützung durch das neue EU-geförderte Projekt BELLA zu nennen.

Seit Juni 2016 besteht in der Anlaufstelle La Strada vom Projekt Plan P ein monatliches Angebot (Mobiles Bewerbungsbüro) für die Zielgruppe. Auch Kooperationen mit Arbeitgebern in Stuttgart wurden erweitert.

Sinnvoll wäre noch ein Ausbau der betreuungsintensiven Einzelfallbegleitung direkt nach dem Ausstieg, z. B. bei Wohnungssuche, Vermittlung ins Hilfesystem, Weitervermittlung

in psychologische und therapeutische Beratungen sowie für Begleitgänge zu Behörden. Dafür wären hier 5 Plätze zusätzlich einzurichten (entspricht 0,18 Stellenanteilen).

Eine weitere konzeptionelle Idee ist die Aufstockung des Projektes Plan P um ein Angebot „Planbar“. Hierin wäre vorgesehen, auch die betroffenen Bedarfsgemeinschaften der Aussteigerinnen (Ehepartner, Partner, Kinder) hinsichtlich der beruflichen Orientierung zu beraten. Oftmals lebt die Familie allein von den Einkünften aus der Prostitution. Wenn die Frau sich für den Ausstieg entscheidet, fällt der Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft weg und das Risiko, aus finanzieller Not wieder in die Prostitution zurückzukehren, ist sehr hoch.

Durch ein ganzheitliches und umfassendes Angebot könnten die Aussteigerinnen bei ihrem beruflichen Neustart besser unterstützt werden, da auch die Partner in die berufliche Neuorientierung einbezogen werden und somit die finanziellen Ressourcen von beiden Erwachsenen getragen werden können. Die „Gefahr“ der weiteren Prostitution wird somit verringert und die Teilnehmerinnen können stabilisiert werden. Um diese Unterstützung anbieten zu können, sind weitere 0,16 Stellenanteile notwendig.

Insgesamt beantragt die ZORA gGmbH zukünftig eine Aufstockung um 0,34 %. 0,18 Stellenanteile für 5 Beratungsplätze im Rahmen von Plan P und 0,16 Stellenanteile für die Erweiterung des Projekts Plan P um das Angebot „Planbar“.

Erstmalige Förderung der Krebsberatungsstelle

Unter der Trägerschaft des Krebsverbandes Baden-Württemberg e. V. wurde am Wilhelmsplatz 11 im Zentrum von Stuttgart am 1. Dezember 2010 die erste ambulante psychosoziale Krebsberatungsstelle eröffnet. Die Finanzierung über die Deutsche Krebshilfe e. V. und den Krebsverband Baden-Württemberg e. V. sollte zunächst im Mai 2016 enden. Wir haben mit der GRDrs 447/2015 darüber berichtet. Die Finanzierung wurde um ein Jahr verlängert.

Erklärtes Ziel des Krebsverbandes Baden-Württemberg ist es, ein bedarfsgerechtes Netz an ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen aufzubauen bzw. zu erhalten. In Baden-Württemberg gibt es 13 Krebsberatungsstellen in: Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Böblingen, Mutlangen, Pforzheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Sigmaringen Stuttgart, Tübingen und Ulm. Vier davon, darunter Stuttgart, werden seit 2010 im Rahmen einer Projektfinanzierung durch die Deutsche Krebshilfe e. V. gefördert. Die Förderung umfasst im Wesentlichen die Personalkosten, anfängliche Investitionskosten, die Übernahme von Weiterbildungskosten aller Mitarbeiter und deren Supervision. Die Miete und Nebenkosten der Räumlichkeiten sind nicht enthalten. Die 9 neu hinzugekommenen Krebsberatungsstellen in Baden-Württemberg werden in entsprechendem Umfang und mit derselben Frist vom Land bezuschusst, um den flächendeckenden Aufbau zu gewährleisten. Auch dort müssen die restlichen Kosten aus anderen Einnahmequellen gedeckt werden.

Vom Bundesgesundheitsministerium wird in Aussicht gestellt, dass es (voraussichtlich 2019) zu einer bundesweiten Entscheidung über eine verlässliche Regelfinanzierung bedarfsgerechter Krebsberatungsstellen kommen wird.

Der Krebsverband Baden-Württemberg ist Träger der Beratungsstelle und übernahm bisher einschließlich 2017 die Restfinanzierung, d. h. auch die Miet- und Nebenkosten. Dadurch hat der Krebsverband spätestens in diesem Jahr seine gesamten Rücklagen zum Erhalt der Krebsberatungsstelle Stuttgart aufgebraucht.

Die Miete und Nebenkosten betragen:

2017
2018
2019
31.833,18 €
32.735,01 €
35.014,77 €


Die andauernde unklare Finanzsituation hat massive Auswirkungen auf die Personalsituation der Krebsberatungsstelle. Durch die befristeten Arbeitsverträge ist es kaum noch möglich, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten. Die Kolleginnen/Kollegen brauchen eine verlässliche Perspektive für ihre Arbeit. Eine 0,5 Stelle konnte noch nicht besetzt werden und bereits letztes Jahr kündigte eine sehr kompetente Psychoonkologin aus diesem Grund. Die steigenden Nachfragen führten mittlerweile zu einer Überlastung des Teams.

Den Betroffenen und ihren Familien werden effiziente und wegweisende Hilfen angeboten. Die Beratungen erfahren eine stetige Steigerung. Im Eröffnungsjahr 2010 waren es 220 Kontakte, im Folgejahr waren es bereits 1.760 Kontakte, im Jahr 2012 waren schon 1.870 Kontakte zu verzeichnen und 2015 steigerten sich die Kontakte auf 3.656 Kontakte.

Dem multiprofessionellen Team der Krebsberatungsstelle Stuttgart e. V. stehen 3,7 befristeten Stellen zur Verfügung. Aktuell sind 3,2 Stellen mit 5 Personen besetzt:

1,0 Leitung/Dipl. Sozialpädagogin, Psychoonkologin, Familientherapeutin,
2 x 0,5 psychologische Beraterinnen, Psychoonkologinnen,
0,5 Sozialpädagogische Beraterin, Psychoonkologin,
0,7 Sekretariat.

Eine 0,5 Sozialpädagogenstelle ist derzeit wegen der Befristung nicht besetzt.

Um diese wichtige Institution in der psychoonkologischen Versorgungskette Stuttgarts für Krebskranke und Angehörige zu erhalten, ist es ein zentrales Anliegen, dass die Finanzierung und damit der Betrieb der Beratungsstelle ab 2018 (Ende der Förderung durch die Krebshilfe und Ende des Zuschusses durch den Krebsverband) bis zu einer bundesweiten Regelung die Krebsberatungsstelle Stuttgart weiterläuft.

Ohne die Bezuschussung durch die Landeshauptstadt Stuttgart müsste der Krebsverband die Schließung der Krebsberatungsstelle Stuttgart bis Ende 2017 in die Wege leiten.

Die Fachverwaltung erachtet es für sinnvoll, grundsätzlich 80 % der nachgewiesenen Mietkosten und Nebenkosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro jährlich für die Jahre 2018/2019 und 2020/2021 zu übernehmen, längstens jedoch bis zur Verabschiedung der Regelfinanzierung und vorbehaltlich einer entsprechenden Gesamtfinanzierung. Ggf. muss nach der bundesweiten Regelung neu über die Förderung entschieden werden.

Zum Haushalt 2018/2019 zusätzlich beantragt: 30.000 Euro für 4 Jahre.


Sachmittel zur Prävention gegen Hepatitis A und B

Bereits in der GRDrs 370/2007 wurde empfohlen, den Infektionsschutz durch einen erleichterten Zugang zu Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten zu verbessern. Um die Motivation zu steigern, sich auf solche Krankheiten testen zu lassen, sind auch Kostenaspekte von Bedeutung. Impfkosten zur Immunisierung von nicht krankenversicherten Personen gegen die auch sexuell übertragbaren Erreger von Hepatitis A und B sind vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) nicht erstattungsfähig. Unter präventiven Gesichtspunkten wurde mit GRDrs 702/2007 empfohlen, Mittel für die Impfung dieser speziellen Zielgruppe (insbesondere Armutsprostituierte) gegen Hepatitis A und B bereitzustellen. Zum Doppelhaushalt 2010 und 2011 wurden einmalig insgesamt 60.000 Euro dafür bewilligt, für zunächst 2 Jahre.

Es hat sich gezeigt, dass das Gesundheitsamt derzeit mit seinem vorhandenen Personal lediglich ca. 10.000 Euro jährlich für derartige Impfungen verbraucht. Dies entspricht ca. 200 bis 250 Impfdosen (Hepatitis A, Hepatitis B oder Hepatitis A und B) für ca. 70 bis 80 Personen pro Jahr. Somit konnte bis letztes Jahr noch geimpft werden, allerdings stehen nun keine Mittel mehr zur Verfügung. An den fachlichen Grundlagen für die Empfehlung von Impfungen gegen Hepatitis A und B bei nicht krankenversicherten Prostituierten hat sich seit 2007 nichts geändert.

Zum Haushalt 2018/2019 zusätzlich beantragt: 10.000 Euro jährlich.


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