Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
997/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 03.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Müller (SchulverwA)
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Masterplan SBBZ - Phase I

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.03.2021, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.03.2021, GRDrs 997/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Inklusion wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1).

2. Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:
b) Als ersten Schritt zum Erreichen der Zielsetzungen zur Neustrukturierung der SBBZ-L wird folgenden schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 zugestimmt:

c) Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt (vgl. Anlage 2).

d) Die Schulen führen vorläufig die Schulnamen der Schulstandorte weiter an denen sie zusammengelegt werden (Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule).

e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten.


StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) geht knapp auf die Historie ein und bemerkt, die Schulbezirke der fortbestehenden 7 SBBZ-Lernen von ursprünglich 11 sollen neu festgelegt werden, was ihre Fraktion begrüße. Allerdings sehe sie die Verlagerung der SBBZ-Lernen in Randgebiete kritisch, da Kinder von längeren Wegen aufgrund der Standortschließungen betroffen seien. Gerade für Kinder mit besonderen Bedürfnissen stellen sich die langen Wegezeiten als besondere Herausforderung dar. Bezogen auf die Schulentwicklung sehe sie eine Anbindung an Campus-Areale, um Übergänge und Kooperationen zu stärken, als positiv an. Dabei müsse an den Standorten geprüft werden, ob sich Campus-Areale bei den örtlichen Gegebenheiten entwickeln lassen. Darüber hinaus weist die Stadträtin auf die erforderliche Entwicklung einer Ganztagskonzeption für SBBZ-Lernen hin und auf die mangelnde Sonderschullehrer*innenversorgung.

Die Schulstandortschließungen werden von Betroffenen kritisch gesehen, merkt StRin Ripsam (CDU) an. Allerdings habe die Verwaltung im Rahmen des Masterplans für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Stuttgart einen guten Vorschlag für einen ersten Schritt zur Neuorganisation der SBBZ-Lernen erarbeitet. Hinsichtlich des Beratungsverlaufs in den Bezirksbeiräten erwarte sie noch den einen oder anderen Wortbeitrag, um im VA/GR zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Ihre Fraktion stehe hinter der Vorlage der Verwaltung und stimme dem Beschluss zu.

Als eine positive Entwicklung bezeichnet StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) den Masterplan SBBZ. Ihn interessiert der weitere Gremienverlauf, da in einigen Bezirken die Vorlage nicht beraten worden sei, und wie sich die Überarbeitung der Vorlage gestalten werde. Darüber hinaus fragt er nach neuen Regelungen der Schülerbeförderung für die Kinder der Grundstufe der SBBZ-Lernen und wie sich erste konkrete schulorganisatorische Maßnahmen in der Zusammenlegung von SBBZ-L gestalten. Im weiteren Verlauf erkundigt sich der Stadtrat nach dem Auslöser der Maßnahmen, warum akuter Handlungsbedarf vor allem an den SBBZ-Lernen bestehe. Dazu bittet er um eine Klarstellung gegenüber der Bevölkerung zu den Gründen, wie beispielsweise mangelnde Lehrerversorgung an den SBBZ und fehlende Ganztagsschulangebote. StRin Höh (FDP) interessiert ebenfalls, warum akut gehandelt werden müsse.

StRin Meergans (SPD) berichtet, im Schulbeirat sei die Vorlage ausführlich beraten worden. Allerdings sähen Schulleitungen der SBBZ-Lernen, die Neustrukturierung der SBBZ kurzfristig umzusetzen, kritisch. Zur Schülerbeförderung erkundigt sich die Stadträtin nach der Beschlussvorlage, die für Eltern bedeutsam sei. Kritisch sehe ihre Fraktion die unsichere Perspektive hinsichtlich einer Anbindung an Campus-Areale, um Übergänge und Kooperationen zu stärken.

Das Schulwahlverhalten der Eltern habe direkten Einfluss auf die Kinder, die häufig unter den Entscheidungen ihrer Eltern litten, meint StRin Höh, da manche Kinder bei inklusiven Lernsettings überfordert seien. Deshalb stelle sich ihr die Frage, wie inklusiv beschulte Kinder gefördert werden, um im normalen Schulbetrieb mithalten zu können. Darüber hinaus interessiert sie das Ganztagsschulkonzept und die Anbindung an Campus-Areale. Wie ihre Vorrednerin erkundigt sie sich, warum einzelne Schulstandorte SBBZ-Lernen geschlossen werden, die aktuell eine Campuslösung favorisieren. Als Beispiel nennt sie die zu schließende Steigschule, die sich räumlich neben der Altenburgschule mit einem gemeinsamen Schulhof befindet. Für die Kinder mit Bedarfen sei Kontinuität hinsichtlich des Standorts sowie hinsichtlich der Betreuer*innen notwendig, die sie bei dem vorliegenden Konzept nicht erkennen könne.

StR Ebel (AfD) verweist auf ein Schreiben des Elternbeirats der Steigschule und erkundigt sich nach den Gründen für die Zusammenlegung der Auschule im Stadtbezirk Untertürkheim mit der Steigschule im Stadtbezirk Bad Cannstatt am Standort Auschule. Bezogen auf die Seite 17 der Vorlage weist der Stadtrat auf die nicht optimale Anbindung der Auschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Bad Cannstatt aus hin und fragt, ob die öffentliche Verkehrsanbindung von Bad Cannstatt zur Auschule verbessert werden könne.

Aus Sicht der Träger meint Herr Käpplinger, an den Standorten der inklusiven Beschulung müsse ein fachlich gutes Angebot unterbreitet werden. Die Campuslösung sowie die Orientierung am Ganztagsangebot der Grundschulen sollte nicht aus dem Blick verloren werden. Angesichts der kurzfristigen Umsetzung meldet Herr Käpplinger Bedenken hinsichtlich des Übergangs an, wenn Schüler*innen kurzfristig den Standort wechseln müssten.

Durch die Standortveränderung der SBBZ-L würden Eltern gegebenenfalls eine andere Schulauswahl treffen, bemerkt Frau Reinholdt. Im Schulbeirat sei erörtert worden, dass für Kinder mit besonderen Bedarfen eine Campuslösung unter Umständen nicht zielführend sei, da diese Kinder in großen Arealen überfordert seien. Sie äußert die Bitte, Eltern der jeweiligen Standorte mit zu beteiligen.

Die Vorsitzende geht auf die Historie des Masterplans SBBZ ein und berichtet über einen langen iterativen Prozess, mit dem sich dieser Lösung genähert worden ist. Auf die vermehrt gestellte Frage, warum der Prozess so langsam vonstattengegangen sei, äußert die Vorsitzende, sehr verlangsamt habe die Corona-Pandemie den Prozess. Diese dringend erforderliche Umsetzung liege an der engen Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt, das mitgeteilt habe, die mangelnde Lehrerversorgung an den vielen SBBZ gefährde den gesicherten Regelbetrieb. Die Idee der inklusiven Beschulung an Regelschulen habe der Umsetzung des Masterplans SBBZ Vorschub geleistet. Die Schüler*innen, die an die Regelschulen gewechselt hätten, verkleinerten die SBBZ-Standorte ebenso. Wenn die Schülerzahl zu klein werde, könne auch ein gutes pädagogisches Angebot nicht mehr durchgeführt werden. Schulstandorte mit 30 Schüler*innen könne kein adäquates Unterrichtsangebot unterbreitet werden, und die pädagogische Arbeit an den Schulen komme aufgrund der geringen Schulgrößen an ihre Grenzen. Aufgrund dessen müssen Schulen zusammengelegt werden, so die Vorsitzende.

Mit Blick auf die Entscheidungen in den Bezirksbeiräten bemerkt BMin Fezer, sie habe eine Liste mit 14 Bezirksbeiräten, die sich bislang mit dem Thema befasst hätten. Zwei Bezirksbeiräte hätten in Bezirken abgelehnt, in denen eine Schule geschlossen werde. Auf diese Ablehnungen und auf Einwendungen werde seitens der Verwaltung reagiert. Der Großteil habe Kenntnis genommen sowie der Beschlussvorlage zugestimmt. Die Vorsitzende betont, die Themen Schülerbeförderung sowie Ganztagsbetreuung seien aus fachlicher Sicht zentrale Aspekte im Kontext mit dieser Vorlage. Diese beiden Aspekte seien in dem ursprünglichen Entwurf der Vorlage sehr ausführlich berücksichtigt worden. Allerdings fehlte bei diesem Entwurf die Mitzeichnung. Die Schülerbeförderung werde als Mitteilungsvorlage zu den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden. Es stehe außer Frage, dass bis zum Herbst eine Lösung gefunden werden soll. Bezogen auf die Ganztagesbetreuung werde innerhalb des Masterplans die Inklusion insgesamt betrachtet. Es werde ein vernünftiges inklusives Angebot an den Regelschulen benötigt als Teil der Gesamtbetrachtung. Hierzu werde ein Vorschlag unterbreitet, ergänzt die Vorsitzende.

Frau Müller äußert sich zu den längeren Wegen, die auf die Schüler*innen aufgrund der neuen Regelung der Schulbezirke zukommen. Durch die Schulbezirksveränderungen sei es nicht immer möglich gewesen, gleiche Entfernungen und örtliche Situationen sicherzustellen. Bezogen auf die Schülerbeförderung berichtet sie über verwaltungsinterne Gespräche. Es werde ein Vorschlag erarbeitet, der darauf abziele, den Schüler*innen der Grundstufen, die von den Schulbezirksänderungen betroffen seien und weitere Wege hätten, ein Beförderungsangebot in Kleinbussen oder Pendelbussen anzubieten. Veränderte Rahmenbedingungen und veränderte Strukturen werden das künftige Schulwahlverhalten verändern, meint Frau Müller. In der von der Vorsitzenden angekündigten Vorlage werden die finanziellen Rahmenbedingungen abgebildet sein. Zu den Ganztagskonzepten sei eine Ganztagsrahmenkonzeption für die SBBZ-L zu entwickeln, da es bisher keinen Standard, der vergleichbar zum Grundschulbereich angewendet werden könne, gebe. Die Konsequenzen in personeller und finanzieller Sicht werden ebenfalls in einer Vorlage aufbereitet sein, informiert Frau Müller. Bezogen auf die Kinder in inklusiven Settings werde ein Vorschlag mit Eckpunkten aus der Jugendhilfe sowie dem Staatlichen Schulamt entwickelt, damit dezidiert in den einzelnen Schulen Unterstützungsangebote unterbreitet werden können. Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Haushalt werde das Thema inhaltlich und konzeptionell aufbereitet.

BMin Fezer stellt Vorberatung fest.
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