Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
446/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 06.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau Weiskopf (ASW)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: BPlan und Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Einzelhandel Gewerbegebiet Aldinger Straße (Mühl 89) im Stadtbez. Mühlhausen
- BPlan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 29.06.2021, öffentlich, Nr. 194
Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 10.06.2021, GRDrs 446/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Einzelhandel Gewerbegebiet Aldinger Straße (Mühl 89) in Stuttgart-Mühlhausen vom 05.05.2021 mit Begründung vom 05.05.2021 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.

Der Flächennutzungsplan (FNP) soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Folie ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Das Abstimmungsergebnis im Bezirksbeirat Mühlhausen (6 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen) wirft für StR Schrade (FW) Fragen auf. Der Begründung sei zu entnehmen, dass es im Ortszentrum von Mühlhausen, in Hofen und teilweise in den anderen Stadtteil-zentren große Defizite in der Nahversorgung gebe. Er sei grundsätzlich Anhänger des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, jedoch in diesem speziellen Fall liege das Gewerbegebiet nicht außerhalb des Stadtbezirkes. Der betroffene Bereich sei aus Mühlhausen durchaus fußläufig erreichbar. Wenn zu erkennen sei, dass der heute für Einzelhandel benötigte Flächenbedarf in den Stadtteilzentren nicht vorhanden sei, stelle sich für ihn die Frage, wie die gewünschte Lösung nach einer adäquaten Nahversorgung in den Stadtteilen erreicht werde. Es sei eine grundsätzliche Frage, wie mit derartigen Situationen umgegangen werde.

Frau Weiskopf erklärt, am Standort Aldinger Straße solle Einzelhandel ausgeschlossen werden, um die Ausdehnung und Neuansiedlung eines Einzelhandels an dieser Stelle zu verhindern. Ziel sei, die definierten zentralen Versorgungsbereiche, die im Stadtbezirk Mühlhausen existierten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Standort Aldinger Straße sei für gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Anhand einer Folie erläutert sie die Historie der Entwicklung. Im vergangenen Jahr habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die vorhandenen Bebauungspläne für unwirksam erklärt, woraus sich Handlungsdruck für die Stadt Stuttgart ergebe. Es müsse nun ein neuer Bebauungsplan erlassen werden, da sich sonst weiterer Einzelhandel verfestigen könne. In 2020 sei des Weiteren ein Strukturplan in Beteiligung mit den Bürgern verabschiedet worden. In diesem Rahmen wolle man die Ortsmitte von Mühlhausen entwickeln, wo zukünftig ein Versorgungsmarkt vorgesehen sei, was aber noch gewisse Zeit in Anspruch nehme. Dies sei konform mit dem bestehenden Zentren- und Märktekonzept, da hier ein Entwicklungsbereich vorgesehen sei und die historische Ortsmitte von Mühlhausen gestärkt werden könne. Der heutige Bebauungsplan, der zur Auslegung vorliege, untersage Neuansiedlung, die bestehenden Einzelhandelsbetriebe genössen jedoch Bestandsschutz.

BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie
beantragt.

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