Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T/67
GRDrs
795/2016
Stuttgart,
11/24/2016
Aufhebung der Freigabe der Flächen für den Modellsegelflug an der Grünanlage "Grüner Heiner"
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Kenntnisnahme
öffentlich
06.12.2016
Bericht:
Modellsegelflug am Grünen Heiner
1.
Bisherige Situation
Auf der städtischen Fläche des Grünen Heiners findet seit 1970 Modellsegelflugbetrieb statt. Seit den 80er Jahren wurde der Modellsegelflugbetrieb auf mehreren Abschnitten durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt freigegeben bzw. geduldet. Entsprechende Hinweisschilder wurden aufgestellt.
Aufgrund der idealen Flugbedingungen findet dort intensiver Modellsegelflugbetrieb sowohl von Einzelpersonen als auch von verschiedenen Modellsegelfluggruppen statt. Auch von Besuchern der Grünfläche werden die Wege und Rasenflächen um den Grünen Heiner und am Aussichtspunkt auf Höhe der Windkraftanlage intensiv genutzt. Außerdem veranstalten Korntaler Schulen im Umkreis des Grünen Heiners Ausflüge, Sportstunden im Freien etc. .
Am 18.03.2016 stürzte wenige Meter neben einer Korntaler Schülergruppe ein Modellsegelflugzeug ab. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wurde am 04.04.2016 durch die Stadt Korntal-Münchingen informiert. Bereits am 30.12.2012 war ein Modellsegelflieger tödlich durch ein Modellsegelflugzeug eines Fliegerkollegen verunglückt. Trotz der Eigenschaft als Grundstückseigentümerin war die Landeshauptstadt Stuttgart, im Gegensatz zum Unfall im März 2016, beim Unfall 2012 jedoch nicht involviert.
2.
Vorläufige Aufhebung der Freigabe der Flächen für den Modellsegelflugbetrieb
Die am 31.07.2015 in Kraft getretene Grünflächensatzung regelt in § 3 Absatz 9, dass Flugmodelle zu Zwecken der Freizeitgestaltung und des Sports nur auf dafür freigegebenen und gekennzeichneten Flächen betrieben werden dürfen.
Aufgrund des Unfalles am 18.03.2016 wurde die Freigabe der Flächen für den Modellsegelflugbetrieb vorläufig aufgehoben. Seit 19.07.2016 sind auf den freigegebenen Flächen der Hinweistafeln Aufkleber mit folgendem Text angebracht:
"Aufgrund von aktuellen Klärungen sind die bisher freigegebenen, schraffiert dargestellten Flächen vorerst nicht mehr für Flugmodelle zu Sport- und Freizeitzwecken freigegebenen. Laut § 11 Nr. 8 der am 31.07.2015 in Kraft getretenen Grünflächensatzung können Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden.“
Dadurch sind alle Betroffenen (Interessensverbände und einzelne, sporadische Modellsegelflieger) vor Ort informiert. Der Bezirksbeirat Weilimdorf wurde über die vorläufige Aufhebung am 13.07.2016 informiert. Eine Pressemeldung wurde im Amtsblatt vom 01.09.2016 und in der Presse veröffentlicht.
3.
Erörterung der Alternativen zur Aufhebung der Freigabe der Flächen für den Modellsegelflugbetrieb
Bei einer Besprechung mit Vertretern des Rechtsamts, des Amts für öffentliche Ordnung und des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes am 14.09.2016 wurde erörtert, ob eine weitere Freigabe der Flächen für den Modellsegelflug möglich ist und unter welchen Voraussetzungen und Auflagen diese erfolgen könnte.
Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, wenn sie Flächen für den Modellsegelflugbetrieb wieder freigibt, einen Verkehr eröffnet mit der Folge, dass sie die Verkehrssicherungspflicht trifft und als weitere Folge hiervon auch die Haftung für eventuelle Schäden.
Unter Abwägung der Interessen der Besucher der Grünfläche bzw. der Aussichtsplattform, der Modellsegelflieger und des Haftungsrisikos der Landeshauptstadt Stuttgart wurden zwei Alternativen erörtert:
1. Alternative: Zeitliche Beschränkung für den Modellsegelflugbetrieb, d.h. während des Flugbetriebs ist kein Besuch der Grünfläche am Grünen Heiner und der Aussichtsplattform möglich.
Ergebnis: Zeitliche Beschränkungen können nicht umgesetzt und mangels Personal auch nicht kontrolliert werden. Das daraus resultierende Haftungsrisiko ist nicht vertretbar.
2. Alternative: Räumliche Beschränkung für den Modellsegelflugbetrieb, d. h. während des Flugbetriebs wird der nordöstliche oder nordwestliche Rahmenweg für Besucher gesperrt.
Ergebnis: Nach der am 31.07.2015 in Kraft getretenen Grünflächensatzung dürfen Besucher der Grünanlagen sich explizit auch auf den Rasenflächen aufhalten. Durch Schilder oder Absperrungen kann nicht sichergestellt werden, dass sich Personen nicht in den Flugbereich begeben. Es kann zu unvorhergesehenen Landungen im Bereich der Besucher kommen. Personen würden gefährdet werden. Das Haftungsrisiko ist nicht vertretbar.
Fazit: Eine zeitliche oder räumliche Beschränkung ist nicht möglich. Auch eine Organisation der Modellsegelflieger als Verein oder Interessengemeinschaft würde zu keiner anderen Entscheidung führen.
Das Rechtsamt rät eindeutig von einer Freigabe für den Modellsegelflugbetrieb ab. Vor dem Hintergrund des enormen Haftungsrisikos sei es nicht vertretbar, den Grünen Heiner erneut für den Modellsegelflugbetrieb freizugeben, zumal die Stadt gleichzeitig durch die Aussichtsplattform andere Besucher ausdrücklich zum Besuch der Grünanlage einlädt.
Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Weilimdorf-West. Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich des Modellsegelflugbetriebs keine Bedenken.
4.
Folgen der Aufhebung der Freigabe der Flächen für den Modellsegelflugbetrieb
Modellsegelflieger als Einzelpersonen bzw. als Mitglieder verschiedener Interessensverbände (u.a. Bosch Modell-Fluggruppe, Modellflug-Club Heimerdingen e.V., Fliegergruppe Kornwestheim e.V., Flugsportgruppe Ludwigsburg e.V., Aeroclub Stuttgart e.V., Luftsportgruppe Heinkel e.V., LSV Hohenasperg e.V.) sind gehalten, auf andere Flugplätze (z.B. Modellsport-Club Kirchheim e.V. in Schlierbach, Modellflugverein Böblingen e.V. bei Hildrizhausen) auszuweichen.
Für auf den Modellsegelflug spezialisierte Geschäfte im Umkreis des Geländes Grüner Heiner ist nicht mehr die unmittelbare Nähe zum Fluggelände gegeben.
Die Nutzung des Geländes für Forschungen zur Luft- und Raumfahrttechnik der Universität Stuttgart ist nicht mehr möglich.
Ein attraktiver Flugstandort aufgrund guter Thermik, guter Erreichbarkeit und der Möglichkeit einer formlosen, kostenlosen Nutzung (z.B. im Gegensatz zum Fluggelände Teck) entfällt.
Alle Besucher der Grünfläche und der Aussichtsplattform können den Bereich des Grünen Heiners jederzeit ohne Einschränkungen betreten.
5.
Weiteres Vorgehen
Die Vertreter der Interessensvereinigungen werden in einem Gespräch über die Entscheidung informiert. Aufgrund der unübersichtlichen Anzahl der verschiedenen Ansprechpartner und Vereinigungen können nur die Vertreter informiert werden, die sich beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt gemeldet haben.
Mit vorliegender GRDrs möchte das Garten-, Friedhofs- und Forstamt den Ausschuss für Umwelt und Technik über die beabsichtigte Aufhebung der Freigabe der Flächen für den Modellsegelflugbetrieb informieren.
Beteiligte Stellen
Ref. AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
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