Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
274/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 08.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Kappallo th
Betreff: Investitionszuschuss für den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart - Sanierung Gebäude und Gebäudetechnik „Paulusstift“, Ottostraße 1, 70190 Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 06.04.2023, GRDrs 274/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart erhält für die Sanierung des Gebäudes und der Gebäudetechnik der Mutter-Kind-Einrichtung „Paulusstift“, Ottostraße 1, 70190 Stuttgart für den

2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).

3. Der bedingte Rückzahlungsanspruch ist dinglich zu sichern. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat der Zuschussempfänger auf seine Kosten im Grundbuch zumindest an bereitester Stelle eine Buchgrundschuld in Höhe des Zuschussbetrages einzutragen. Die Grundschuld ist unverzinslich, das Grundschuldkapital ist zahlungsfällig nach Ablauf der gesetzlichen, sechsmonatigen Kündigungsfrist. Die Eintragung hat spätestens drei Monate nach Zuschussfestsetzung zu erfolgen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

5. Die Auszahlungen in Höhe von max. 605.525,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.

6. Die Auszahlungen in Höhe von max. 134.562,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionszuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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