Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
34
6
Verhandlung
Drucksache:
274/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin:
08.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Kappallo
th
Betreff:
Investitionszuschuss für den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart - Sanierung Gebäude und Gebäudetechnik „Paulusstift“, Ottostraße 1, 70190 Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 06.04.2023, GRDrs 274/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart erhält für die Sanierung des Gebäudes und der Gebäudetechnik der Mutter-Kind-Einrichtung „Paulusstift“, Ottostraße 1, 70190 Stuttgart für den
a. Anteil Kindertagesstätte einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der an-
rechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 605.525,00 Euro.
b. Anteil Wohnheim einen Investitionszuschuss in Höhe von 33 1/3 % der an-
rechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 134.562,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Der bedingte Rückzahlungsanspruch ist dinglich zu sichern. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat der Zuschussempfänger auf seine Kosten im Grundbuch zumindest an bereitester Stelle eine Buchgrundschuld in Höhe des Zuschussbetrages einzutragen. Die Grundschuld ist unverzinslich, das Grundschuldkapital ist zahlungsfällig nach Ablauf der gesetzlichen, sechsmonatigen Kündigungsfrist. Die Eintragung hat spätestens drei Monate nach Zuschussfestsetzung zu erfolgen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
5. Die Auszahlungen in Höhe von max. 605.525,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.
6. Die Auszahlungen in Höhe von max. 134.562,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionszuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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