Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
383
4
VerhandlungDrucksache:
428/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 23.11.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt ba
Betreff: Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 16.11.2021, öffentl., Nr. 372
Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 01.09.2021, GRDrs 428/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel-.
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- vom 26.10.2006, in Kraft getreten am 09.11.2006 und die Erweiterungssatzung vom 28.07.2010, in Kraft getreten am 26.08.2010, werden aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 16.06.2021. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Peterhoff (90/GRÜNE) berichtet über eine Diskussion im Bezirksbeirat bezüglich weiterer Sanierungsgebiete. Darin sei die Frage nach dem Gebiet Pfaffenäcker mit Blick auf energetische Sanierung und Wärmenetz aufgekommen. Frau de la Rosa (ASW) wird die Frage mitnehmen, erklärt aber, dass aktuell nichts in diese Richtung geplant sei.

StR Schrade (FW) ist es wichtig, die Entwicklung der vergangenen 15 Jahre zu loben. Im Stadtteil Giebel habe sich für einen vergleichsweise geringen Einsatz städtischer Mittel sehr viel getan. Derartige Umsetzungen seien sehr zu begrüßen.


Nach dem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt BM Thürnau fest:

Die GRDrs 428/2021 ist vorberaten.


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