Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 751/2019
Stuttgart,
07/12/2019


Verwaltungsgebäude Eberhardstraße 10 in Stuttgart-Mitte
Sanierungsbedarf - Stand der Planung




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenKenntnisnahmeöffentlich19.07.2019

Bericht:

Ausgangslage

Das Gebäude Eberhardstraße 10, der sogenannte Graf-Eberhard-Bau, wurde 1909 erbaut und in den Jahren 1980 – 1982 umfassend saniert. Das Gebäude ist in Teileigentum aufgeteilt, wobei sich die gewerblichen Flächen im Erdgeschoß (20/100tel) im privaten Teileigentum befinden und die als Büros (Amt für Stadtplanung und Wohnen) genutzten Stockwerke 1 - 6 im Teileigentum der Landeshauptstadt stehen (80/100tel). Insgesamt umfasst das Objekt mit 7 oberirdischen und 2 Kellergeschossen ca. 16.000 m² BGF.

Seit der Generalsanierung 1980/1982 wurden keine größeren Renovierungen und Sanierungen mehr durchgeführt, das Objekt bedarf nach der fast vierzigjährigen Nutzungsdauer mit intensivem Publikumsverkehr einer grundlegenden Sanierung.

Im April 2019 wurde ein Sanierungsgutachten mit der Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen erstellt. Das Gutachten geht von folgenden Baumaßnahmen zur Sanierung aus:

Akutmaßnahmen Elektro und Lüftung
Brandschutztechnische Ertüchtigung
Komplettsanierung Innenausbau, neue Böden, Wände, Türen und Fenster
Dach und Dachstuhlsanierung komplett


Stand der Planung

Aufgrund der Größe der Maßnahme müssen erhebliche Planungsleistungen EU-weit über sog. VgV-Verfahren ausgeschrieben und vergeben werden.
Akutmaßnahmen

Bereits in 2016 wurde eine Betonsanierung im Bereich Müllraum für ca. 350.000 € wegen durchbruchgefährdenden Geschoßdecken durchgeführt. Weitere nicht aufzuschiebende und damit nicht in die Generalsanierung integrierbare notwendige akute Maßnahmen müssen im Bereich Elektro (Trafo und NSHV) und aus Brandschutzgründen an den RLT- Anlagen durchgeführt werden.


Sanierung

Neben der Komplettsanierung des Innenausbaus (Böden, Wände, Türen, Fenster) sowie einer brandschutztechnischen Ertüchtigung muss insbesondere das Dach saniert werden, da bereits trotz Schutzmaßnahmen mehrfach Dachziegel auf den Gehweg/Eberhardstraße abgegangen sind.


Voraussichtlicher Mittelbedarf

Zum heutigen Stand wird für die Generalsanierung nach einer groben Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 51 Mio. € gerechnet. Ein Teil der Maßnahmen wie
z. B. die Dachsanierung sind gemäß der Aufteilung nach WEG zu 20 % vom privaten
Teileigentümer zu tragen. Dies ist im Rahmen der weiteren Planung noch zu verifizieren und mit dem Miteigentümer abzustimmen, insbesondere bezüglich der Kostenübernahme.


Um die Generalsanierung konkret planen zu können, sind in einem ersten Schritt
Planungsmittel in Höhe von 1,5 Mio. € erforderlich. Ferner werden für die sicherheitstechnisch relevanten baulichen Akutmaßnahmen bei Elektro und Lüftung 0,5 Mio. € benötigt. Der Gesamtbetrag in Höhe von 2 Mio. € wird zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet.


Im Rahmen der vertiefenden Planung kann in 2021 der weitere Bedarf an Haushaltsmitteln konkretisiert werden, welche zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet werden.


Interimsunterbringung

Für den Zeitraum der Komplettsanierung ist es notwendig, die ca. 260 Mitarbeiter des Amts für Stadtplanung und Wohnen für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in einem Interimsquartier unterzubringen. Dafür wird ein Bürogebäude in zentraler Innenstadtlage
benötigt, das mit möglichst geringem finanziellem Aufwand zur Verfügung gestellt werden kann. Hierzu soll das ehemalige Gebäude der Stadtkämmerei Schmale Straße 9 - 13
genutzt werden, was allerdings durch die Sanierung des Gebäudekomplexes B4 (Eberhardstr. 39) durch das Amt für öffentliche Ordnung bis ca. 2024 belegt ist.








Zeitplan

Akutmaßnahmen 10/2019 - 12/2020

Hauptmaßnahme Vorprojektbeschluss 05/2021

Projektbeschluss 12/2022

Baubeschluss 12/2023

Voraussichtlicher Baubeginn 01/2024

Bauzeit bis Inbetriebnahme ca. 18 Monate




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Eberhardstr. 10, Mitte, MEA-Sanierung, Dach, Fenster, BrandschutzMöglicher Baubeginn im Jahr:
2020
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2022
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
7871
2.000
1.500
500
Finanzbedarf
2.000
1.500
500
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister





























Anlagen:


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