Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 937/2019
Stuttgart,
09/17/2019


Städtisches Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien"



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich24.09.2019

Bericht:


Vorbemerkung

Für die Hintergründe des städtischen Förderprogramms „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ wird auf die Gemeinderats-Drucksachen 765/2019, 134/2019, 974/2018, 784/2018 sowie 1069/2017 verwiesen.

Mit dieser Drucksache wird zu den Teilthemen „Räumliche Verteilung“ und „Soziale Komponente“ berichtet.


1. Räumliche Verteilung der bisherigen Förderanträge im städtischen Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ auf die Stadtbezirke

Die Verteilung der bisher eingereichten Förderanträge für „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ auf die 23 Stuttgarter Stadtbezirke wird in der folgenden Tabelle als prozentualer Anteil der jeweiligen Anträge von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Stadtbezirk an sämtlichen eingereichten Förderanträgen dargestellt.

Dabei ist zu erkennen, dass in den Innenstadtbezirken der prozentuale Anteil der Anträge stets (zum Teil deutlich) über dem prozentualen Anteil der Bevölkerung des Stadtbezirks an der Gesamtbevölkerung Stuttgarts liegt, während dies in den äußeren Stadtbezirken in der Regel umgekehrt ist. Ausnahmen sind hier Bad Cannstatt 2019, Degerloch 2018 und 2019, Wangen 2018, Untertürkheim 2019 sowie Birkach 2019.

Die Zahlen für 2018 beziehen sich dabei auf die erste Tranche des Förderprogramms (Antragstellung im Jahr 2018; Grundfördersumme 1.500 Euro pro E-Lastenrad), die Zahlen für 2019 auf die zweite und derzeit noch laufende Tranche des Förderprogramms (Antragstellung im Jahr 2019; Grundfördersumme 1.200 Euro pro E-Lastenrad).

Die prozentuale Gesamtverteilung in der Landeshauptstadt stellt sich wie folgt dar:

Stadtbezirk
Anteil Förderanträge
Anteil Einwohner Stadtbezirk (31.12.2018)**
2018
2019*
West
18,37 %
20,00 %
8,5 %
Süd
17,67 %
13,88 %
7,3 %
Ost
11,31 %
8,57 %
7,9 %
Bad Cannstatt
7,77 %
13,06 %
11,6 %
Nord
6,36 %
6,53 %
4,5 %
Mitte
5,30 %
5,31 %
3,9 %
Degerloch
5,30 %
4,49 %
2,7 %
Vaihingen
4,95 %
5,71 %
7,5 %
Möhringen
4,59 %
3,67 %
5,4 %
Zuffenhausen
3,89 %
1,22 %
6,3 %
Feuerbach
2,47 %
2,45 %
5,0 %
Wangen
2,47 %
0,41 %
1,5 %
Weilimdorf
2,12 %
2,45 %
5,2 %
Sillenbuch
2,12 %
1,22 %
3,9 %
Mühlhausen
1,41 %
0,82 %
4,2 %
Stammheim
1,06 %
0,00 %
2,0 %
Untertürkheim
0,71 %
2,86 %
2,7 %
Botnang
0,71 %
1,63 %
2,1 %
Plieningen
0,71 %
0,82 %
2,2 %
Obertürkheim
0,35 %
1,22 %
1,4 %
Münster
0,35 %
0,41 %
1,1 %
Hedelfingen
0,00 %
1,63 %
1,7 %
Birkach
0,00 %
1,63 %
1,2 %
Gesamt (gerundet)
100 %
100 %
100 %
* Stand zum 31.08.2019.
** Quelle: Statistisches Amt der LHS.


2. Soziale Komponente im städtischen Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“

Da die bisherigen Förderrichtlinien keine explizite soziale Komponente enthalten, wurde die Verwaltung seitens des Gemeinderats gebeten, sich über eine solche Gedanken zu machen, um diese bei Fortsetzung des Förderprogramms ggf. ab dem Jahr 2020 in die Förderrichtlinien aufzunehmen.

Der E-Lastenradmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt. Während anfangs nur wenige Modelle auf dem Markt waren, gibt es inzwischen eine breite Modellpalette mit zahlreichen Spezifikationen, Ausstattungsvarianten und vielfältigem Zubehör. Dementsprechend haben sich auch die Verkaufspreise nach oben entwickelt. Während einfachere E-Lastenräder nach wie vor für unter 3.000 Euro angeboten werden, kann der Verkaufspreis für besonders hochwertige E-Lastenrädern auch bei 7.000 Euro und mehr liegen. Die einfacheren Modelle haben allerdings vielfach das Problem, dass sie nur mit einer schwachen elektrischen Unterstützung ausgestattet sind, die bei der Stuttgarter Topografie rasch an ihre Grenzen kommt. Im Durchschnitt lag der Kaufpreis der von der Landeshauptstadt Stuttgart geförderten E-Lastenrädern im Jahr 2019 bei 4.360 Euro (Stand 31.08.2019).

In der Tat ist es aktuell sehr wahrscheinlich, dass Familien mit einem geringen Einkommen davor zurückschrecken bzw. es sich wirtschaftlich nicht leisten können, sich ein mit maximal 1.700 Euro (1.200 Euro Grundförderung zzgl. 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus zahlbar nach drei Jahren) gefördertes E-Lastenrad zu beschaffen. Davon kann vermutlich insbesondere bei Familien ausgegangen werden, die im Besitz der Bonuscard + Kultur sind.

Die Verwaltung regt daher als soziale Komponente an, für den Personenkreis der Familien mit der Bonuscard + Kultur ein bestimmtes E-Lastenrad (Arbeitstitel „E-Lasten-Rössle“) festzulegen, dieses als Landeshauptstadt Stuttgart zu beschaffen und auf Antrag gegen einen vom Gemeinderat noch festzulegenden einmaligen Betrag von beispielsweise wenigen hundert Euro abzugeben. Eine hinsichtlich des Personenkreises darüberhinausgehende soziale Komponente hält die Verwaltung für sehr schwierig und kaum administrierbar.

Bei der Umsetzung dieses Vorschlages werden sich allerdings vermutlich folgende Schwierigkeiten einstellen bzw. Fragen auftreten, die es noch kreativ zu lösen gilt:

a. Da die meisten Hersteller von E-Lastenrädern zum Schutz ihrer Händler keinen Direktverkauf anbieten, muss die Beschaffung über einen Fachhändler abgewickelt werden. Hier stellt sich die Frage, ob Händler sich die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung und die Abwicklung eines größeren Auftrages von bspw. 100 E-Lastenrädern inhaltlich und/oder logistisch zutrauen.

b. Auch wenn sich der E-Lastenradmarkt sehr dynamisch entwickelt hat, läuft die Herstellung der Fahrzeuge derzeit noch immer auf einem gehobenen Manufakturniveau, so dass größere Stückzahlen einer Bestellung (bspw. 100 Stück) bei den Herstellern längere Lieferzeiten auslösen. Schon heute sind bei Einzelbestellungen Lieferzeiten von mehreren Monaten keine Seltenheit. Dies führt neben der für die öffentliche Ausschreibung erforderlichen Zeit zu einer erheblichen Verzögerung in der Abwicklung.

c. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die geförderten E-Lastenräder nicht aus sachfremden Überlegungen der geförderten Haushalte vor Ablauf der 3-jährigen Bindungsfrist verkauft werden. Hinzu kommt die Frage, wie die Verwaltung verfährt, wenn die Familien mit dem Lastenrad bspw. ins Umland ziehen. Sollen die E-Lastenräder in diesem Fall an die LHS zurückgegeben werden? Bisher wird in einem solchen Fall anteilig die Förderung zurückgefordert.

d. Wer wickelt innerhalb der Landeshauptstadt die Ausschreibung, Vergabe und Ausgabe und ggf. das Monitoring dieser E-Lastenrädern ab? In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich auf die GRDrs. 765/2019 und die dort dargestellten erforderlichen Personalressourcen verwiesen.

Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, dass bei entsprechendem politischen Willen die dargelegten vermutlich auftretenden Herausforderungen gelöst werden können.

Bezüglich des politischen Wunsches, auch Vereine und soziale Einrichtungen in den Genuss einer E-Lastenradförderung kommen zu lassen, wird auf die Förderung des Landes Baden-Württemberg verwiesen, die explizit für diesen Kreis einen E-Lastenradförderung durchführt.






Fritz Kuhn




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