Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-NMS
GRDrs 681/2023
Stuttgart,
06/16/2023


Fonds emissionsarmes Fahren



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich27.06.2023

Bericht:

Auf die GRDrs. 566/2021 wird verwiesen.

Der am 4. April 2023 beschlossene Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt im Handlungsfeld 4 „Stadteigene Mobilität“ unter anderem die Zielsetzung, der vollständigen Elektrifizierung bzw. Umstellung des städtischen Fuhrparks auf emissionsarme Fahrzeuge in den Fällen, in denen keine Elektrifizierung möglich ist. Durch den Aufbau einer gut vernetzten stadteigenen Mobilität, also dem Mix aus vollelektrischen oder emissionsarmen Fahrzeugen, Sharingangeboten, ÖPNV sowie Dienstpedelecs und Dienstlastenpedelecs wird eine Reduzierung der Schadstoffbelastung und des Lärms im Stadtgebiet und damit eine Steigerung der Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht.

Verursacht werden diese Verkehre insbesondere von den rund 16.000 Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt, die ein umfangreiches und vielseitiges Leistungsangebot für die Bürger*innen der Stadt erbringen.

Sowohl im Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ als auch im Klimamobilitätsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart spielt der städtische Fuhrpark eine wichtige Rolle. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat auch in diesem Bereich den berechtigten Anspruch, eine Vorbild- und Vorreiterrolle durch ihre eigene nachhaltige Mobilität einzunehmen. Einen Schwerpunkt der Aktivitäten stellt dabei sicher die Elektromobilität dar. Dazu gehört insbesondere der verstärkte Einsatz von vollelektrischen und emissionsarmen Fahrzeugen im städtischen Fuhrpark. Um das Ziel „mehr Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart“ durch weniger Schadstoffe und weniger Lärm zu erreichen, geht die Landeshauptstadt mit ihrem städtischen Fuhrpark mit gutem Beispiel voran und stellt diesen sukzessive auf umweltfreundliche, emissionsarme und leise Antriebstechnologien um.

Um diesen Transformationsprozess zu unterstützen wurde 2016 auf Initiative des Gemeinderates der "Fonds emissionsarmes Fahren" eingerichtet. Dieser wird zentral vom Grundsatzreferat Klima, Mobilität und Wohnen gesteuert und bewirtschaftet.

Aufgabe und Ziel des Fonds war und ist es, die Mehrkosten bei der Beschaffung von Fahrzeugen zwischen emissionsarmen und konventionellen Antriebsarten stadtintern abzufedern, ohne die jeweiligen Ämterbudgets einzeln erhöhen zu müssen. Hinzu kommt das Ziel, einen steuernden Gesamtüberblick über diese städtischen Beschaffungsvorgänge zu erhalten. Flankiert wird dies durch eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Beschaffung von Dienst-PKWs.

Auch ist der Fonds emissionsarmes Fahren als Maßnahme „M11 - Umstellung des Fuhrparks der LHS und des Landes“ Teil der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Auch das Land Baden-Württemberg sieht in diesem Fonds der Landeshauptstadt Stuttgart eine große Chance die Luftqualität in Stuttgart durch die schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks im Rahmen des technisch Möglichen zu verbessern.

Aus dem Fonds werden seit 2016


bezuschusst.

Der städtische Fuhrpark besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Segmenten. Zum einen PKWs, zum anderen Nutz- bzw. Spezialfahrzeuge (wie z.B. Kehrmaschinen, Müllfahrzeuge, Kanalspülfahrzeuge, Winterdienstfahrzeuge). Die PKW-Flotte (unter der Verwaltung der AWS) besteht derzeit aus 319 Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die ohne besondere Vorkommnisse grundsätzlich 9 Jahre eingesetzt werden. Daraus folgt, dass im Regelfall durchschnittlich 35 Fahrzeuge pro Jahr zur Ersatzbeschaffung anstehen. Von diesen Fahrzeugen sind 303 bei den Fachämtern und Eigenbetrieben und 16 als zentraler Pool beim AWS stationiert. Um den CO2- bzw. Schadstoffausstoß der städtischen PKW-Flotte zu senken, wurden seit 2016 grundsätzlich und dort wo es die Einsatzbedingungen zugelassen haben nur noch Elektrofahrzeuge und andere emissionsarme Fahrzeuge beschafft.

Von den 319 durch die AWS verwalteten PKWs sind aktuell

- 137 konventionell angetriebene Fahrzeuge (Diesel / Benzin),

- 132 alternativ angetriebene Fahrzeuge (Elektro / Gas / Hybrid) und

- ca. 50 alternativ angetriebene Fahrzeuge befinden sich für 2023/24 in der Planung.

Im Haushaltsjahr 2016 wurden zunächst einmalig 300.000 Euro für den „Fonds emissionsarmes Fahren“ zur Verfügung gestellt. Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Fonds Teil des 2. Haushaltspakets Mobilität und von 2018 bis 2021 mit jährlich 300.000 Euro ausgestattet. Zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde das Budget des Fonds auf jährlich 500.000 Euro erhöht.

Der 2016 angestoßene Umstellungsprozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Daher soll der Fonds emissionsarmes Fahren bis zur vollständigen Umstellung des städtischen PKW-Fuhrparks auf emissionsarme Antriebstechnologie fortgesetzt werden, aber gleichwohl nur solange und soweit hierfür erhebliche Mehraufwendungen aufzubringen sind und diese nicht durch geringere jährliche Betriebskosten bspw. durch geringere Kraftstoff- und Wartungskosten kompensiert werden können. Aufgrund des turnusmäßigen, abschreibungsbedingten und damit zyklischen Austauschs der Fahrzeuge wird die vollständige Umstellung des Fuhrparks noch mindestens weitere vier Jahre in Anspruch nehmen.

Ohne die Fortsetzung des „Fonds emissionsarmes Fahren“ ist die weitere Umstellung der PKW-Flotte des städtischen Fuhrparks auf emissionsarme Antriebstechnologie gefährdet, da die Ämter und Eigenbetriebe die dadurch entstehenden Mehrkosten aus ihren bestehenden Budgets nur unter Zurückstellung anderer, ebenfalls wichtiger Aufgaben tragen können.

Ggf. passende externe Förderungen werden selbstverständlich auf die innerstädtische Abfederung angerechnet. Allerdings ist es oft schwierig, städtische Beschaffungsvorgänge (europaweite öffentliche Ausschreibung) an der Bundes-/Landesförderung auszurichten, um diese in Anspruch zu nehmen.

Inzwischen werden und sollen zukünftig verstärkt immer mehr LKW und Sonderfahrzeuge (Müllsammler) vollelektrisch angeboten werden und diese sogar in Varianten (Batterie vs. Wasserstoff). Aus diesem Grund wird der Fonds zukünftig durchaus auch eine erweiterte Funktion übernehmen und das nicht erst, wenn die Umstellung im PKW-Bereich abgeschlossen ist. Dazu wird aktuell die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters geändert und das Verfahren präzisiert.

Dieser Haushaltsposten ist auf jeden Fall für die nächsten Jahre überaus sinnvoll.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Fonds emissionsarmes FahrenMöglicher Baubeginn im Jahr:
jährlich
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
jährlich
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.000
500
500
500
500
Finanzbedarf
2.000
500
500
500
500
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat T hat die Vorlage mitgezeichnet. Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:


<Anlagen>

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