Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 724/2017
Stuttgart,
08/18/2017


Gemeindepsychiatrischer Verbund Stuttgart (GPV):
Sozialpsychiatrische Dienste - Sachstand 2016




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.09.2017

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Mit der GRDrs 561/2016 „Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) / Sozialpsychiatrische und Gerontopsychiatrische Dienste – Sachstand 2015 und Ausblick bis 2017“ wurde zuletzt am 26.09.2016 über die Situation in den Sozialpsychiatrischen Diensten berichtet.

Die Analyse der Ergebnisse der qualitativen und quantitativen Erhebung der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) vor Ort dient der Transparenz des Versorgungssystems in der Landeshauptstadt Stuttgart und ist Grundlage der Weiterentwicklung der Angebotsstruktur der Dienste.

Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) – Sachstand 2016

Der GPV Stuttgart ist der Zusammenschluss aller an der sozialpsychiatrischen Versorgung Beteiligten in der Landeshauptstadt Stuttgart. Unter partizipativen Gesichtspunkten sind Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und Bürgerhelfer dabei langjährige und selbstverständliche Partner der sog. Professionellen sowie der Verwaltung und der Kostenträger. Ziel ist die Bereitstellung eines umfassenden und koordinierten Leistungsangebotes für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart, um die ambulante Grundversorgung zu sichern. Personenzentrierte Hilfe erfolgt wohnortnah und durch multiprofessionelle Zusammenarbeit. Eine große Rolle spielt dabei die sozialräumliche Verortung der Gemeindepsychiatrischen Zentren mit einem definierten Einzugsbereich.

Durch das Inkrafttreten des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) in Baden-Württemberg zum 01.01.2015 erhielten der GPV und die SpDi erstmals eine gesetzliche Grundlage.

Im GPV Stuttgart sind folgende Versorgungsbereiche in acht Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) vorhanden, regional gegliedert, mit Versorgungsauftrag für den jeweiligen Sozialraum und durch sektorale Zuordnung mit den Psychiatrischen Kliniken in Stuttgart verbunden:

· Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi)
· Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera)
· Tagesstätten
· Arbeitsprojekte / Beschäftigungsmöglichkeiten (SGB XII und SGB II)
· Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA), (SGB V)
· Häusliche Psychiatrische Pflege (SGB V)
· Soziotherapie (SGB V)
· Ambulant Betreutes Wohnen und Stationär Betreutes Wohnen (SGB XII)

Die acht SpDi bilden das Kernstück der GPZ in der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie sind Bestandteil der psychosozialen Grundversorgung und übernehmen die Versorgungsverpflichtung für das gesamte Stadtgebiet. Das bedeutet, dass sie allen chronisch psychisch erkrankten Menschen im Alter von 18 Jahren bis einschließlich 62 Jahren im Einzugsgebiet sozialpsychiatrische Hilfen erschließen bzw. anbieten und Meldungen, auch von Dritten, abklären. Sie sind auch Ansprechpartner für Angehörige, Nachbarn etc. und arbeiten im Sozialraum.

Situation in den SpDi auf der Datengrundlage 31.12.2016 in Stuttgart

Leistungsbereiche der SpDi
Die Leistungsbereiche wurden mit GRDrs 969/2003 „Übertragung sozialer Dienste des Gesundheitsamts - sozialpsychiatrische Hilfen - an andere Träger; Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen“ definiert.
    Bezeichnung des Leistungsbereichs
    Inhalt des Leistungsbereichs
A
    Information, Auskunft und Vermittlung
B
    Aufbau von helfenden Beziehungen und Hinführung zu weitergehenden Hilfen
C
    Feststellung des Hilfebedarfs, Hilfeplanung und Hilfeprozessplanung
D
    Sicherstellung der materiellen Grundversorgung
E
    Langzeitbegleitung
F
    Krisenintervention und Schutzmaßnahmen
G
    Gutachten und Stellungnahmen
H
    Verbundbezogene Leistungen
I
    Gemeinwesenbezogene Leistungen

Auswertung der Daten 2016 und Schlussfolgerungen

Die Gesamtzahlen der Anfragen, die langfristigen Beratungen und die Diagnosen ebenso wie die soziodemografischen Daten der langfristig betreuten psychisch kranken Menschen sind wichtig für die Untersuchung der Auslastung der Dienste und der Frage, ob der tatsächlich ins Auge gefasste Personenkreis erreicht wird.

Die Daten werden jeweils mit den Vorjahren verglichen, um frühzeitig ggf. notwendige Veränderungen zu erkennen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Vorfeld werden auch Abweichungen der Daten der einzelnen Dienste verglichen.

Für den Berichtszeitraum 2016 (01.01.2016 – 31.12.2016) ergibt sich zusammengefasst folgendes Bild:

Die Gesamtzahl der Anfragen ging 2016 um 171 zurück auf 3.659 (2015: 3.830 Kontakte). Möglicherweise als Folge der veränderten Gesamtkontaktzahlen gingen auch die langfristigen Kontakte ebenfalls um 57 Personen oder 4,4 % zurück. Dieser leichte Rückgang bewegt sich jedoch im Bereich der Schwankungen der Vorjahre. Die Fallzahlen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind nach wie vor hoch (2016: 138 Gesamtbetreuungen, davon 76 langfristig Betreute, 2015: 145 Gesamtbetreuungen, davon 79 langfristig Betreute).

In den einzelnen Diensten sind leichte Schwankungen im Bereich der soziodemografischen Daten von Klientinnen und Klienten zu beobachten. Die wesentlichen Faktoren wie Diagnosen, Familienstand, Alter und Geschlecht zeigen jedoch keine signifikanten Veränderungen.

Die Entwicklung hinsichtlich der finanziellen Situation der Klientinnen und Klienten und der Personen mit Migrationshintergrund und insbesondere von geflüchteten Menschen muss weiter untersucht werden, um der Ausrichtung der Dienste hinsichtlich des Umgangs mit diesen Problemlagen und der besonderen Situation von Flüchtlingen Rechnung zu tragen.

Erfreulich hat sich die Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Institutsambulanzen der Kliniken entwickelt. Sie spielen in der notwendigen ärztlichen Versorgung der Klientinnen und Klienten eine immer größere Rolle. Dies war auch erklärtes Ziel der Entwicklungsperspektiven mit den Trägern und trägt dem Vorrang von SGB V-Leistungen Rechnung.

Die Tagesstätten sind von großer Bedeutung für die Tagesstruktur der Klientinnen und Klienten (s. auch GRDrs 112/2017 „Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart - weiterer Ausbau“) und ergänzen die Arbeit der SpDi. Ihr Ausbau ist erforderlich, um auch weiterhin einer Isolation der Klientinnen und Klienten entgegenzuwirken.

Insgesamt sind die SpDi in der Landeshauptstadt Stuttgart gut aufgestellt und werden ihrem Arbeitsauftrag gerecht. Die Kooperation mit beteiligten Einrichtungen und Diensten verläuft weiterhin gut.




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Ausführlicher Bericht

Ausführlicher Bericht

Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) in Stuttgart 2016:
Fakten, Zahlen und soziodemografische Merkmale der langfristig betreuten
psychisch kranken Menschen in den SpDi



1. Inanspruchnahme der Dienste

Gesamtzahl der Anfragen

Im Jahr 2016 gibt es kleine Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren. Die Gesamtzahl an Kontakten ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 % gesunken (3.659 Kontakte, 2015: 3.830) ebenso wie die Zahl der langfristig betreuten Menschen von 2.087 auf 2.030 (2,7 %).

Die Abbildung zeigt die Entwicklung der langfristigen Betreuungen von 2005 bis 2016. Der leichte Rückgang ist im Rahmen nicht signifikanter jährlicher Schwankungen zu sehen.


Pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bedeutet dies im Durchschnitt 138 Gesamtbetreuungen (2015: 145) und im Durchschnitt 76 langfristig betreute psychisch kranke Menschen (2015: 79). Bei 173 Klientinnen und Klienten fanden pro Jahr mehr als 40 Kontakte statt, d. h. in der Regel einmal pro Woche, bei über 373 Klientinnen und Klienten zwischen 21 und 40, d. h. ungefähr ein Kontakt in vierzehn Tagen.

In 2016 wurden 411 langfristige Kontakte beendet (2015: 343) und 594 neue langfristige Kontakte aufgenommen (2015: 622). Bei beendeten Kontakten geschah dies bei 67 Personen im gegenseitigen Einvernehmen, 92 Klientinnen und Klienten beendeten den Kontakt einseitig, 142 Personen wurden in ein anderes Angebot vermittelt und 27 Klientinnen und Klienten sind verstorben (davon 5 Suizide). Bei 54 Klientinnen und Klienten endete die regionale Zuständigkeit. Die verbleibenden Beendigungen verteilen sich auf die Kategorie „Sonstiges“.


2. Soziodemographische Daten

Bei den soziodemographischen Daten werden hier nur die für die Auswertung bedeutsamen Items erwähnt, sie ergeben nicht immer 100 %.


Familienstand und Lebensverhältnisse
Hier ergaben sich keine statistisch relevanten Veränderungen: 58 % der betreuten Personen sind ledig, 21 % geschieden (davon 3 % getrennt lebend) und nur 13 % der langfristig Betreuten sind verheiratet. 57 % der langfristig betreuten Menschen leben allein. 14 % leben mit (Ehe-)Partner und 13 % mit Angehörigen zusammen. Der Altersdurchschnitt entspricht relativ unverändert dem Altersdurchschnitt in der Bevölkerung (mit einer leichten Tendenz hin zur älteren Bevölkerung und einer Unterrepräsentation der 18- bis
30-Jährigen).


Finanzielle Verhältnisse
Nur 8,7 % der Klientel der SpDi sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bestreiten somit ihr Einkommen aus eigenem Verdienst. 2 % leben von Arbeitslosengeld I, 30 % von Arbeitslosengeld II und 13 % von Grundsicherung im Alter (SGB XII). 25 % beziehen eine in der Regel geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, 7 % der betreuten Menschen leben von Altersruhegeld, während 3 % vom Einkommen oder Vermögen ihrer Angehörigen oder (Ehe-)Partner leben. Der verbleibende Rest verteilt sich auf weitere, für die Arbeit der SpDi weniger bedeutsame Items.

3. Psychiatrische Hauptdiagnosen

Die häufigste Diagnosegruppe in den SpDi sind weiterhin schizophrene Störungen (42 %). Auch die weiteren Diagnosegruppen (affektive Störungen 32 %, Persönlichkeitsstörungen 11 %) entsprechen der Häufigkeit der Vorjahre. Die Zahl der Menschen mit Komorbidität (zusätzlich zu einer Grunderkrankung vorliegendes, diagnostisch abgrenzbares Krankheits- oder Störungsbild) entspricht ebenfalls den Vorjahren (35 % weisen eine behandlungsbedürftige, somatische Erkrankung auf). Bei 18 % der langfristig Betreuten ist eine Suchtmittelerkrankung oder zumindest ein massiver Suchtmittelmissbrauch zu verzeichnen, während bei 4 % zusätzlich eine Minderbegabung diagnostiziert ist.

4. Ärztliche Behandlung/Institutsambulanzen

Von den 2.030 Klientinnen und Klienten sind 1.046 in Behandlung bei einer niedergelassenen Nervenärztin oder einem niedergelassenen Nervenarzt in der Landeshauptstadt Stuttgart. 551 befinden sich in Behandlung bei den Institutsambulanzen. 163 Klientinnen und Klienten sind nicht in ärztlicher Behandlung. Bei 170 Klientinnen und Klienten ist nicht bekannt, ob sie in ärztlicher Behandlung sind. Ziel der Dienste ist es u. a., die Klientinnen und Klienten einer ärztlichen Behandlung zuzuführen. Im Ergebnis bedeutet dies für 2016, dass 78 % der Klientel der SpDi sich in fachärztlicher Behandlung befindet. 27 % der gesamten langfristigen Kontakte sind in Behandlung der Institutsambulanzen. Die Zahl der Klientinnen und Klienten in Behandlung der Psychiatrischen Institutsambulanzen hat sich somit erfreulicherweise weiterhin auf 551 Klientinnen und Klienten erhöht
(2015: 505).


5. Zuweisungswege

Die wichtigsten Zuweisungswege verteilen sich nach Häufigkeit wie folgt: 20 % wandten sich selbst an die SpDi. Aus den psychiatrischen Kliniken einschließlich Institutsambulanzen wurden insgesamt 18 % der neuen Klientinnen und Klienten vermittelt, während von den Angehörigen und Nachbarn 12 % vermittelt wurden. 7 % wurden vom Jobcenter an die SpDi verwiesen. Über die Wohnungslosenhilfe wurden 6,2 % der neuen langfristigen Kontakte vermittelt, Auch hier liegen insgesamt nur leicht veränderte Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren vor, die keine signifikanten Veränderungen bedeuten.



6. Psychisch kranke Migrantinnen und Migranten

Der Anteil langfristig betreuter psychisch kranker Migrantinnen und Migranten lag 2016 bei 33 % (679 Klientinnen und Klienten), in 2015 bei 36 %. Damit erreichen die SpDi einen relativ hohen Anteil der Stuttgarter Migrantinnen und Migranten (Anteil an Migrantinnen und Migranten an der Gesamtbevölkerung in Stuttgart: 40 %). Aufgrund des erhöhten Flüchtlingsaufkommens vor allem im Jahr 2015 haben die kollegialen Beratungssituationen mit den Flüchtlingsunterkünften in 2016 zugenommen, einhergehend mit der Übernahme von Einzelfallbetreuungen.

7. Psychisch kranke Eltern mit minderjährigen Kindern

Von den 2.030 langfristig betreuten Menschen haben 306 (212 Frauen, 94 Männer) minderjährige Kinder. Insgesamt haben die 306 Menschen 468 minderjährige Kinder. Davon leben 275 Kinder im Haushalt der Eltern. Insgesamt bestehen bei 179 „Fällen“ Kontakte zum Beratungszentrum und bei 98 finden Jugendhilfemaßnahmen statt.


(Quelle: Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste in Stuttgart, Dr. Klaus Obert, Caritasverband für Stuttgart e. V., 2016)


8. Ausblick/Fazit

Im Rahmen der Einführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes Baden-Württemberg (PsychKHG) zum 01.01.2015 wird das Ministerium für Soziales und Integration im Herbst 2017 über die Ergebnisse bzw. Veränderungen im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes in Baden-Württemberg berichten. Dabei wird auch landesweit die Situation der SpDi eine Rolle spielen. Ebenfalls im Herbst 2017 soll der Landespsychiatrieplan
Baden-Württemberg veröffentlicht werden, in dem u. a. die Funktion der SpDi unter den neuen gesetzlichen Grundlagen ausführlich beschrieben wird.


Die Schnittstellenarbeit zu den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe und Behindertenhilfe ist ressourcenintensiv - aufgrund der immer komplexer werdenden Problemlagen des Klientels aber zwingend notwendig.

Die sozialraumbezogene Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern (GRDrs 113/2017 „Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern - weiterer Ausbau“) hat sich in den drei Schwerpunktregionen in Stuttgart gut entwickelt. Sie dient der Prävention, trägt den Zielen des PsychKHG Baden-Württemberg Rechnung und findet sich auch in den Aktivitäten auf Bundesebene in Form eines Antrags (Nr. 18/12780 vom 20.06.2017) der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema wieder.



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