· Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) · Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera) · Tagesstätten · Arbeitsprojekte / Beschäftigungsmöglichkeiten (SGB XII und SGB II) · Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA), (SGB V) · Häusliche Psychiatrische Pflege (SGB V) · Soziotherapie (SGB V) · Ambulant Betreutes Wohnen und Stationär Betreutes Wohnen (SGB XII) Die acht SpDi bilden das Kernstück der GPZ in der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie sind Bestandteil der psychosozialen Grundversorgung und übernehmen die Versorgungsverpflichtung für das gesamte Stadtgebiet. Das bedeutet, dass sie allen chronisch psychisch erkrankten Menschen im Alter von 18 Jahren bis einschließlich 62 Jahren im Einzugsgebiet sozialpsychiatrische Hilfen erschließen bzw. anbieten und Meldungen, auch von Dritten, abklären. Sie sind auch Ansprechpartner für Angehörige, Nachbarn etc. und arbeiten im Sozialraum. Situation in den SpDi auf der Datengrundlage 31.12.2016 in Stuttgart Leistungsbereiche der SpDi Die Leistungsbereiche wurden mit GRDrs 969/2003 „Übertragung sozialer Dienste des Gesundheitsamts - sozialpsychiatrische Hilfen - an andere Träger; Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen“ definiert.
Beteiligte Stellen --- Vorliegende Anträge/Anfragen --- --- Werner Wölfle Bürgermeister 1. Ausführlicher Bericht Ausführlicher Bericht Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) in Stuttgart 2016: Fakten, Zahlen und soziodemografische Merkmale der langfristig betreuten psychisch kranken Menschen in den SpDi 1. Inanspruchnahme der Dienste Gesamtzahl der Anfragen Im Jahr 2016 gibt es kleine Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren. Die Gesamtzahl an Kontakten ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 % gesunken (3.659 Kontakte, 2015: 3.830) ebenso wie die Zahl der langfristig betreuten Menschen von 2.087 auf 2.030 (2,7 %). Die Abbildung zeigt die Entwicklung der langfristigen Betreuungen von 2005 bis 2016. Der leichte Rückgang ist im Rahmen nicht signifikanter jährlicher Schwankungen zu sehen. Pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bedeutet dies im Durchschnitt 138 Gesamtbetreuungen (2015: 145) und im Durchschnitt 76 langfristig betreute psychisch kranke Menschen (2015: 79). Bei 173 Klientinnen und Klienten fanden pro Jahr mehr als 40 Kontakte statt, d. h. in der Regel einmal pro Woche, bei über 373 Klientinnen und Klienten zwischen 21 und 40, d. h. ungefähr ein Kontakt in vierzehn Tagen. In 2016 wurden 411 langfristige Kontakte beendet (2015: 343) und 594 neue langfristige Kontakte aufgenommen (2015: 622). Bei beendeten Kontakten geschah dies bei 67 Personen im gegenseitigen Einvernehmen, 92 Klientinnen und Klienten beendeten den Kontakt einseitig, 142 Personen wurden in ein anderes Angebot vermittelt und 27 Klientinnen und Klienten sind verstorben (davon 5 Suizide). Bei 54 Klientinnen und Klienten endete die regionale Zuständigkeit. Die verbleibenden Beendigungen verteilen sich auf die Kategorie „Sonstiges“. 2. Soziodemographische Daten Bei den soziodemographischen Daten werden hier nur die für die Auswertung bedeutsamen Items erwähnt, sie ergeben nicht immer 100 %. Familienstand und Lebensverhältnisse Hier ergaben sich keine statistisch relevanten Veränderungen: 58 % der betreuten Personen sind ledig, 21 % geschieden (davon 3 % getrennt lebend) und nur 13 % der langfristig Betreuten sind verheiratet. 57 % der langfristig betreuten Menschen leben allein. 14 % leben mit (Ehe-)Partner und 13 % mit Angehörigen zusammen. Der Altersdurchschnitt entspricht relativ unverändert dem Altersdurchschnitt in der Bevölkerung (mit einer leichten Tendenz hin zur älteren Bevölkerung und einer Unterrepräsentation der 18- bis 30-Jährigen). Finanzielle Verhältnisse Nur 8,7 % der Klientel der SpDi sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bestreiten somit ihr Einkommen aus eigenem Verdienst. 2 % leben von Arbeitslosengeld I, 30 % von Arbeitslosengeld II und 13 % von Grundsicherung im Alter (SGB XII). 25 % beziehen eine in der Regel geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, 7 % der betreuten Menschen leben von Altersruhegeld, während 3 % vom Einkommen oder Vermögen ihrer Angehörigen oder (Ehe-)Partner leben. Der verbleibende Rest verteilt sich auf weitere, für die Arbeit der SpDi weniger bedeutsame Items. 3. Psychiatrische Hauptdiagnosen Die häufigste Diagnosegruppe in den SpDi sind weiterhin schizophrene Störungen (42 %). Auch die weiteren Diagnosegruppen (affektive Störungen 32 %, Persönlichkeitsstörungen 11 %) entsprechen der Häufigkeit der Vorjahre. Die Zahl der Menschen mit Komorbidität (zusätzlich zu einer Grunderkrankung vorliegendes, diagnostisch abgrenzbares Krankheits- oder Störungsbild) entspricht ebenfalls den Vorjahren (35 % weisen eine behandlungsbedürftige, somatische Erkrankung auf). Bei 18 % der langfristig Betreuten ist eine Suchtmittelerkrankung oder zumindest ein massiver Suchtmittelmissbrauch zu verzeichnen, während bei 4 % zusätzlich eine Minderbegabung diagnostiziert ist. 4. Ärztliche Behandlung/Institutsambulanzen Von den 2.030 Klientinnen und Klienten sind 1.046 in Behandlung bei einer niedergelassenen Nervenärztin oder einem niedergelassenen Nervenarzt in der Landeshauptstadt Stuttgart. 551 befinden sich in Behandlung bei den Institutsambulanzen. 163 Klientinnen und Klienten sind nicht in ärztlicher Behandlung. Bei 170 Klientinnen und Klienten ist nicht bekannt, ob sie in ärztlicher Behandlung sind. Ziel der Dienste ist es u. a., die Klientinnen und Klienten einer ärztlichen Behandlung zuzuführen. Im Ergebnis bedeutet dies für 2016, dass 78 % der Klientel der SpDi sich in fachärztlicher Behandlung befindet. 27 % der gesamten langfristigen Kontakte sind in Behandlung der Institutsambulanzen. Die Zahl der Klientinnen und Klienten in Behandlung der Psychiatrischen Institutsambulanzen hat sich somit erfreulicherweise weiterhin auf 551 Klientinnen und Klienten erhöht (2015: 505). 5. Zuweisungswege Die wichtigsten Zuweisungswege verteilen sich nach Häufigkeit wie folgt: 20 % wandten sich selbst an die SpDi. Aus den psychiatrischen Kliniken einschließlich Institutsambulanzen wurden insgesamt 18 % der neuen Klientinnen und Klienten vermittelt, während von den Angehörigen und Nachbarn 12 % vermittelt wurden. 7 % wurden vom Jobcenter an die SpDi verwiesen. Über die Wohnungslosenhilfe wurden 6,2 % der neuen langfristigen Kontakte vermittelt, Auch hier liegen insgesamt nur leicht veränderte Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren vor, die keine signifikanten Veränderungen bedeuten. 6. Psychisch kranke Migrantinnen und Migranten Der Anteil langfristig betreuter psychisch kranker Migrantinnen und Migranten lag 2016 bei 33 % (679 Klientinnen und Klienten), in 2015 bei 36 %. Damit erreichen die SpDi einen relativ hohen Anteil der Stuttgarter Migrantinnen und Migranten (Anteil an Migrantinnen und Migranten an der Gesamtbevölkerung in Stuttgart: 40 %). Aufgrund des erhöhten Flüchtlingsaufkommens vor allem im Jahr 2015 haben die kollegialen Beratungssituationen mit den Flüchtlingsunterkünften in 2016 zugenommen, einhergehend mit der Übernahme von Einzelfallbetreuungen. 7. Psychisch kranke Eltern mit minderjährigen Kindern Von den 2.030 langfristig betreuten Menschen haben 306 (212 Frauen, 94 Männer) minderjährige Kinder. Insgesamt haben die 306 Menschen 468 minderjährige Kinder. Davon leben 275 Kinder im Haushalt der Eltern. Insgesamt bestehen bei 179 „Fällen“ Kontakte zum Beratungszentrum und bei 98 finden Jugendhilfemaßnahmen statt. (Quelle: Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste in Stuttgart, Dr. Klaus Obert, Caritasverband für Stuttgart e. V., 2016) 8. Ausblick/Fazit Im Rahmen der Einführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes Baden-Württemberg (PsychKHG) zum 01.01.2015 wird das Ministerium für Soziales und Integration im Herbst 2017 über die Ergebnisse bzw. Veränderungen im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes in Baden-Württemberg berichten. Dabei wird auch landesweit die Situation der SpDi eine Rolle spielen. Ebenfalls im Herbst 2017 soll der Landespsychiatrieplan Baden-Württemberg veröffentlicht werden, in dem u. a. die Funktion der SpDi unter den neuen gesetzlichen Grundlagen ausführlich beschrieben wird. Die Schnittstellenarbeit zu den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe und Behindertenhilfe ist ressourcenintensiv - aufgrund der immer komplexer werdenden Problemlagen des Klientels aber zwingend notwendig. Die sozialraumbezogene Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern (GRDrs 113/2017 „Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern - weiterer Ausbau“) hat sich in den drei Schwerpunktregionen in Stuttgart gut entwickelt. Sie dient der Prävention, trägt den Zielen des PsychKHG Baden-Württemberg Rechnung und findet sich auch in den Aktivitäten auf Bundesebene in Form eines Antrags (Nr. 18/12780 vom 20.06.2017) der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema wieder. zum Seitenanfang