Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 46/2014
Stuttgart,
03/18/2014


Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)
- Evaluierung




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.03.2014
04.04.2014
08.04.2014
10.04.2014

Bericht:


Mit Grundsatzbeschluss vom 24. März 2011 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, nach einer Pilotphase von zwei Jahren nach Einführung des neuen Modells dem Gemeinderat einen Evaluierungsbericht vorzulegen.

Auf Grundlage erster Einschätzungen und Ergebnisse soll das Modell dann nach ein­gehender Diskussion mit der Politik sowie der Immobilien- und Wohnungswirtschaft angepasst und dauerhaft als Instrument einer urbanen, wohnungs- und sozial-politisch bedeut­samen Strategie im Sinne nachhaltiger Innenentwicklung der Stadt etabliert werden.

Dabei ist eine Zielbalance zu beachten, nach der sich Planungsbegünstigte bei der Entwicklung von Vorhaben in rentierlichen Wohnlagen und unter der Voraussetzung neuen Planrechts an einer damit verbundenen angemessenen Kostenaufteilung (auch für Infrastrukturbedarf), an einer sozial integrativen Wohnraumbereitstellung und an der Verwirklichung planerisch angestrebter Bau- und Lebensqualitäten angemessen beteiligen soll. Diese Zielbalance ist die Grundlage für alle Verfahren.

Das SIM ist faktisch ein Erfolgsmodell, da in den bereits in Vorbereitung und Bearbeitung befindlichen mind. 22 Planverfahren über die Quote ausreichend Möglichkeiten für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden konnten. Weitere relevante Areale sind planerisch über die Zeitstufenliste Wohnen erfasst. Nach den Grundsätzen von SIM ist bei jedem Verfahren neues Planrecht erforderlich. Daher können die aus SIM entstehenden geförderten Wohnungen erst in den Jahren 2014 ff. gebaut werden.

Nach jetzigem Sachstand können bei den mehr als 20 Planverfahren etwa 700 bis 900 geförderte Wohnungen erstellt werden. Der nachfolgende Evaluationsbericht geht auf folgende Aspekte ein:

- die Bilanz der Verfahrensanwendung (Regelverfahren, Verfahren mit modifizierten Konditionen),

- den Umfang des geförderten Wohnungsbaus inkl. Potenzialabschätzung,

- die räumlichen Anwendungsbereiche und ihre spezifischen Anforde­rungen (Gebietskategorien: City und Randgebiete, Konversionsflächen mit Neuplanungen, Nachverdichtungen mit Ersatzwohnungsbau),

- den Anpassungsbedarf bei den Anwendung des Modells (z.B. Zielstellungen für den Wohnungsbau inkl. des Ersatzwohnungsbaus, Erfordernis konsequenter Planrechtschaffung, Qualitäts­sicherung bei höherer Grundstücksausnutzung, Anwendungsvorbehalt bei sozial vorgeprägten Bereiche und kleinen Vorhaben und Klärung der Anwendung bei Baugemeinschaften),

- den Anpassungsbedarf bei den Konditionen (z. B. ermäßigter Grundstückspreis der Wohnbauförderung, Sicherung des Infrastrukturbeitrags),

- Möglichkeiten der Modelloptimierung (SIM plus, SIM flexibel, SIM Bestand, SIM Stadt) unter Berücksichtigung der Beschlusslage und bereits praktizierter Lösungen sowie

- Möglichkeiten der Akzeptanz­verbesserung und des Interes­senausgleichs im Sinne der Zielbalance / Lasten­konkurrenz und des Grundsatzes der Ausgewogen­heit und der Angemessenheit (Gewährleistung von Transparenz und Gleich­behand­lung, Schaffung von Planungssicherheit und Planungskultur, ausreichende Flexibilität bei Einzelfallbetrachtung).

Die dokumentierten Ergebnisse und Erkenntnisse sind Grundlage für die Beratungen der gemeinderätlichen Gremien zur Fortschreibung des SIM (siehe Beschlussvorlage GRDrs 13/2014).

Beteiligte Stellen

Referat WFB OB/82


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Matthias Hahn
Bürgermeister




Evaluierungsbericht



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Anlage 1_Evaluierung.pdf