Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
93
2
Verhandlung
Drucksache:
701/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
21.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Frau Schulze, Herr Stephan (beide JugA)
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
- Fallobergrenze und Personalausstattung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.11.2022, GRDrs 701/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Einführung einer Fallobergrenze von maximal 35 Vormundschaften/Pfleg- schaften pro VZÄ für die Personalausstattung im Arbeitsbereich Amtsvormundschaften und -pflegschaften des Jugendamtes Stuttgart wird zugestimmt.
2. Die Besetzung aller Stellen im Bereich der Amtsvormundschaften im Beschäftigtenverhältnis kann aus personalpolitischen Gründen und im Sinn der Gleichbehandlung übertariflich in EG10 TVöD erfolgen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Bezogen auf die Vorlage teilt die
Vorsitzende
mit, um zu einer adäquat fachlichen Bearbeitung der Vormundschaften und Pflegschaften zu kommen, sehe die Vorlage vor, von den bisher 50 Fällen an Vormundschaften und Pflegschaften auf 35 Fälle pro Vollzeitarbeitskraft zu reduzieren. Darüber hinaus werde um Zustimmung zur Beibehaltung der Vergütung von EG 10 TVöD gebeten, um eine längerfristige Personalbindung zu gewährleisten. Der Vollständigkeit halber nehme die Verwaltung auf den Antrag Nr. 272/ 2017 (90/GRÜNE) Bezug.
StRin
Ciblis
(90/GRÜNE) weist auf die gestiegenen Anforderungen und die immense Verantwortung für die jungen Menschen hin, wobei die Fallobergrenze von 35 Mündeln durchaus Sinn mache. Ihre Fraktion stimme beiden Aspekten, der Fallobergrenze von 35 sowie der Beibehaltung der Eingruppierung, zu. Dieser Zustimmung schließt sich StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) an. In diesem Zusammenhang interessiert den Stadtrat, warum andere Großstädte von einer Fallobergrenze für die Amtsvormundschaft/-pflegschaft von 30 Mündeln ausgehen. Herr
Stephan
erläutert, grundsätzlich sei es in einigen Großstädten so, dass die Familiengerichte für die Vormundschaftsführung stringente Kriterien für monatlichen Kontakte der Mündel anlegen.
Auf eine Frage von StR
Dr. Nopper
(CDU) nach der Besetzung der vorhandenen Stellen teilt Frau
Schulze
mit, 50 % der Stellen werden noch ausgeschrieben. Sie gehe von einer Stellenbesetzung Anfang 2023 aus, wobei sich der Fallobergrenze in der Folge genähert werde.
Bezogen auf Seite 7 der Vorlage möchte Frau
Preiß
wissen, warum das Vormundschaftsbüro der AG für die Eine Welt (AGDW) e. V. 40 Vormundschaften für UMA pro Vollzeitkraft führe und ob die Fallobergrenze von 35 auch für diesen Träger ab 2023 gelte. Frau
Dr. Heynen
(JugA) erläutert, der Personalschlüssel müsse bei der AGDW zunächst betrachtet werden. Allerdings könne heute keine Zusage, bezogen auf die Einführung einer Fallobergrenze von max. 35 Vormundschaften, erteilt werden. BMin
Fezer
ergänzt, die Situation vor Ort werde sorgfältig überprüft. Jedoch werde es keinen Automatismus zum 01.01.2023 hinsichtlich der Fallobergrenze von 35 geben. StRin
Meergans
(SPD) weist darauf hin, dass bei der AGDW dieselben Bedingungen wie beim Jugendamt gelten müssten.
Die
Vorsitzende
stellt klar, die Aufgabenerfüllung werde bei der AGDW überprüft. Allerdings könne heute keine Zusage zur Einführung einer Fallobergrenze erteilt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen könne das Thema mit einer Vorlage, begründet mit der AGDW, aufgegriffen werden. Herr
Käpplinger
regt an, den Bedarf im Rahmen des Nachtragshaushalts zu behandeln. Themen, die überhaupt nicht aufschiebbar seien, würden im Rahmen des Nachtragshaushalts behandelt, verdeutlicht die
Vorsitzende.
Das Signal des Rats, sich mit diesem Thema zu befassen, nehme die Fachverwaltung auf. Frau
Dr. Heynen
sagt eine entsprechende Vorlage zu.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.
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