Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
110/2020
Stuttgart,
05/05/2020
Klärwerk Möhringen
Ertüchtigung der Niederspannungshauptverteilungen
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabeermächtigung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Beschlussfassung
öffentlich
19.05.2020
Beschlußantrag:
1. Baubeschluss
1.1 Der Ertüchtigung der Niederspannungshauptverteilungen im Klärwerk Möhringen auf der Grundlage der vorliegenden Planung von Eproplan GmbH, Stuttgart, und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts, Stadtentwässerung, vom 5. Februar 2020 mit Kosten in Höhe von 1.500.000 EUR wird zugestimmt.
1.2 Die Investition in Höhe von 1.500.000 EUR wird im Vermögensplan 2020 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projekt-Nummer I.18.6327.000.000) wie folgt gedeckt:
bis 2019
124.900 EUR
2020
300.000 EUR
2021
700.000 EUR
2022
375.100 EUR
gesamt
1.500.000 EUR
2. Vergabe von Planungsleistungen
2.1 Der Erweiterung des Ingenieurvertrags um die Objektüberwachung während der Bauphase der Ertüchtigung Niederspannungshauptverteilungen im Klärwerk Möhringen laut Begründung wird zugestimmt.
3. Vergabeermächtigung
Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 1.500.000 EUR für die Ertüchtigung der Niederspannungshauptverteilungen im Klärwerk Möhringen sämtliche erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
Begründung:
Situation
Bei einer 2018 durchgeführten Analyse der Stromversorgung des Klärwerks Möhringen wurden die fünf Niederspannungshauptverteilungen, welche entsprechend den nachfolgend genannten Lastschwerpunkten/Verfahrensbereichen zugeordnet sind, eingehend untersucht.
- Niederspannungshauptverteilung der Rechen- / Sandfanganlage
- Niederspannungshauptverteilung der Schlammentwässerung
- Niederspannungshauptverteilung der Schlammfaulung / Vorklärung
- Niederspannungshauptverteilung der Biologie / Nachklärung
und Betriebswasserversorgung
Es wurde festgestellt, dass die Niederspannungshauptverteilungen teilweise veraltet und störanfällig sind und die Kabelverbindungen der Niederspannungshauptverteilungen teilweise nur als Stichleitung erfolgen. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit wurde empfohlen die veralteten Anlagen auszutauschen und die Kabelverbindungen der Niederspannungshauptverteilungen in eine Ringstruktur umzubauen.
Konzeption
Die Planung umfasst die in den ersten Schritten der Analyse zur Stromversorgung von 2018 empfohlenen Austausch der veralteten Niederspannungshauptverteilungen sowie dass in den ersten Schritten ebenfalls in der Analyse von 2018 empfohlene und schon für den Austausch der Schaltanlagen unter Betrieb dringend notwendige Herstellen beziehungsweise Vervollständigen des Niederspannungsringes.
Realisierung / Termine
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Die Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der Vergabe werden voraussichtlich bis August 2020 abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist nach jetzigem Kenntnisstand, vorbehaltlich der Fassung des Baubeschlusses durch den Gemeinderat, im Spätsommer 2020 geplant. Die Umbauarbeiten sind dann bis Mitte 2021 abgeschlossen.
Vergabe der Honoraraufträge
Auf Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse soll das Ingenieurbüro Eproplan GmbH mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Die Honorierung der beauftragten Leistungen für die Ertüchtigung der Niederspannungshauptverteilungen erfolgt nach HOAI auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung und beträgt für die Leistungsphase 8 für die Leistungen der Elektroplanung 105.500 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 148.500 EUR, so dass sich für die Ertüchtigung der Niederspannungshauptverteilungen im Klärwerk Möhringen ein Gesamthonorar von 254.000 Euro ergibt. Grundlage ist die Honorarermittlung des Tiefbauamts Stadtentwässerung vom 9. April 2020. Hierin sind rd. 5 % für Unvorhergesehenes enthalten.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
Finanzierung / Kosten
Die Gesamtinvestition für das Projekt beläuft sich nach Vorliegen der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung auf 1.500.000 EUR. Das Projekt wird im Wirtschaftsplan 2020/2021 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung finanziert.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter
Anlagen
-
<Anlagen>
zum Seitenanfang