Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 746/2018
Stuttgart,
10/23/2018


Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer
Gemeinschaftsschule in Stuttgart
- Sachstandsbericht




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
SchulbeiratKenntnisnahmeöffentlich20.11.2018

Bericht:


In Stuttgart gibt es mittlerweile acht Gemeinschaftsschulen. Folgende Schulen haben Anträge gestellt und in unterschiedlichen Jahren den Betrieb in Klassenstufe 5 aufgenommen:

Elise von König-Schule zum Schuljahr 2013/14 (zweizügig)
Altenburgschule zum Schuljahr 2014/15 (zweizügig)
Anne-Frank-Realschule zum Schuljahr 2014/15 (dreizügig)
Körschtalschule zum Schuljahr 2014/15 (zweizügig)
Schickhardt-Realschule zum Schuljahr 2016/17 (drei- bis vierzügig)
Realschule Weilimdorf zum Schuljahr 2016/17 (drei- bis vierzügig)
Bertha von Suttner-Realschule zum Schuljahr 2017/18 (dreizügig)
Eichendorffschule. zum Schuljahr 2017/18 (zweizügig)

Damit haben alle Stuttgarter Gemeinschaftsschulen erst später den Betrieb aufgenommen als die ersten „Starterschulen“ im Land, von denen zwei im Schuljahr 2018/2019 einen ersten Jahrgang in der gymnasialen Oberstufe beschulen.

Das Schulverwaltungsamt hatte sich bereits 2017 vorsorglich an das Kultusministerium gewandt und den Bedarf für einen oder zwei Standorte zur Einrichtung einer Sekundarstufe II für die Gemeinschaftsschulen in Stuttgart angekündigt bzw. „reserviert“. Ein Grund für das Schreiben war, dass das Land signalisiert hatte, die Zahl der Sek II-GMS-Standorte im Land auf zehn zu beschränken, wobei die Schulverwaltung sicherstellen wollte, hier zuletzt nicht leer auszugehen. Im Land hatten nämlich zu diesem Zeitpunkt die ersten Schulträger entsprechende Anträge gestellt.

Da auch von Seiten der Schulen Fragen gestellt wurden, wie es hier in Stuttgart weitergeht, fand im Februar 2018 ein Gespräch mit den Schulleitungen der acht Stuttgarter Gemeinschaftsschulen und der Geschäftsführenden Schulleiterin für die Sekundarstufe I statt.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Landeshauptstadt Stuttgart als größte kommunale Schulträgerin im Land den Eltern baldmöglichst auch eine Oberstufe anbieten sollte.

Die Geschäftsführende Schulleiterin und die Schulleitungen der acht Gemeinschaftsschulen haben eine ganze Reihe von Gründen vorgebracht, warum sie diese Sekundarstufe II für sehr wichtig halten. Unter anderem wollen viele Eltern, die für ihr Kind diese Pädagogik wünschen, bei der Anmeldung wissen, ob die Möglichkeit besteht, auf diesem Wege auch das Abitur ablegen zu können. Die Schulleitungen versprechen sich stabilere Anmeldezahlen, wenn dieses Angebot in Aussicht gestellt werden kann. Für ausgebildete Gymnasiallehrer ist ein Wechsel in diese Schulart attraktiver, wenn die Möglichkeit besteht, auch an einer Oberstufe zu unterrichten.

Im Ergebnis würden die acht Gemeinschaftsschulen es begrüßen, wenn möglichst zeitnah eine „gemeinsame“ Sekundarstufe II eingerichtet würde. Sie haben auch zugesagt, gemeinsam am dafür notwendigen pädagogischen Konzept zu arbeiten. Im Staatlichen Schulamt wurde diesbezüglich bereits eine Konzeptionsgruppe gegründet.

Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit durch das Land gilt es, bestimmte Vorgaben zu erfüllen. So ist für eine Genehmigung eine langfristige Prognose von mindestens 60 Schüler/-innen nach der Klassenstufe 10 festgelegt. Deshalb strebt das Land eine stabile 4-Zügigkeit der Sekundarstufe I der antragstellenden Gemeinschaftsschule an. Weil es in Stuttgart mehrere GMS in der Sekundarstufe I gibt, sollen diese wie in Tübingen zusammengefasst werden. Bei mind. 20 Zügen in der Sekundarstufe I aller acht Schulen ist dafür eine stabile Grundlage gegeben. Aufgrund des sukzessiven Starts der Stuttgarter Gemeinschaftsschulen können die geforderten 60 Schüler/-innen frühestens im Schuljahr 2020/2021, sicherer jedoch im darauffolgenden Schuljahr 2021/2022 erreicht werden, wenn ein Jahrgang von über 400 Schüler/-innen die Klassenstufe 10 erreicht.



Auch muss abgewartet werden, wie viele Schülerinnen und Schüler davon den Mittleren Abschluss erreichen (es wird mit ca. 50 % gerechnet). Da diese Schülergruppe sich alternativ für einen Ausbildungsberuf oder eine Vollzeitschule an einer beruflichen Schule (Berufskolleg oder berufliches Gymnasium) entscheiden kann, bedarf es einer umfassenden Jahrgangsbreite, um die Vorgaben des Landes erfüllen zu können.


Legt man diesen durchaus ehrgeizigen Zeitplan zugrunde, bestehen bezüglich der Auswahl eines geeigneten Gemeinschaftsschulstandorts zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe keine vielfältigen Optionen. Er sollte möglichst zentral gelegen und gut erreichbar sein und über die notwendigen Raumkapazitäten bzw. Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Grundstück verfügen. Kurzfristig wäre dies nur bei der Schickhardt-Gemeinschafts­schule der Fall, wenn diese sich durch Übernahme der Räume in der ehemaligen Heusteigschule auf zwei Standorte verteilt (siehe laufenden Prüfauftrag an die Verwaltung zur Nachnutzung des Gebäudes Heusteigschule im Rahmen von GRDrs 27/2016). Hier wären dann die ggf. notwendigen Räume vorhanden.

Daneben verfügt nur die GMS Weilimdorf über ein entsprechendes Grundstück, auf dem sich ggf. die notwendigen Erweiterungsmaßnahmen realisieren lassen. Zeitlich ließe sich dies jedoch erst im Rahmen des schulischen Investitionsprogramms (GRDrs 717/2017) längerfristig umsetzen. Dieser Standort ist zudem nicht zentral gelegen, so dass er ggf. nur als möglicher zweiter Standort in Betracht käme, wenn sich ein entsprechender Bedarf in Stuttgart bestätigen würde. Bei allen anderen Standorten ist mit den vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen die Grundstückssituation bereits ausgereizt.


Weiteres Vorgehen:

Wie dargelegt, ist bezüglich der Schülerentwicklung der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Antragstellung zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe beim Land 2019 mit einem Start im Schuljahr 2020/2021 oder 2021/2022. Dafür bedarf es zuvor eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses.

Da die acht Gemeinschaftsschulen einen gemeinsamen Standort begrüßen und gemeinsam am pädagogischen Konzept arbeiten wollen, ist auch die Grundlage für einen breit angelegten Beteiligungsprozess gelegt. Der Start einer gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2020/2021 oder 2021/2022 ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der räumlichen Situation nur an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule möglich, wenn diese ihren Betrieb auf das Gebäude der ehemaligen Heusteigschule ausweitet. Das Schulverwaltungsamt ist entsprechend dem Prüfauftrag des Gemeinderats mit der Schickhardt-GMS bezüglich eines Nachnutzungskonzepts für das Gebäude Heusteigschule im Kontakt. Dabei wird auch die mögliche Unterbringung einer Sekundarstufe II geprüft.

Zur breiten Information und Diskussion über das weitere Vorgehen und die Anforderungen an eine gymnasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Stuttgart wird in den nächsten zwei bis vier Monaten gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Zielgruppe sind die Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie schulische und außerschulische Partner der acht Stuttgarter Gemeinschaftsschulen. Hier werden dann alle Beteiligten die Gelegenheit haben, ihre Fragen und Anliegen zur geplanten Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe vorzubringen.


Beteiligte Stellen

Keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 224/2018
Antrag 224/2018




Isabel Fezer
Bürgermeisterin





Keine

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