Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
53/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin: 14.05.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:Frau Braun und Frau Reichhardt (beide SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Frauen helfen Frauen e. V. - Neukonzeption und künftiger Standort für das Angebot "Autonomes Frauenhaus"

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 30.04.2018, GRDrs 53/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Einleitend erinnert BM Wölfle daran, dass die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Stuttgarter Frauenhäuser bereits in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 19.03.2018 vorgestellt worden sind. Mittlerweile lägen zu den künftigen Konzeptionen des "Autonomen Frauenhauses" und des Städtischen Frauenhauses auch die beiden GRDrsn 53/2018 und 84/2018 vor.

Im Namen ihrer Fraktion begrüßt StRin Bulle-Schmid (CDU) die Neukonzeption und den angedachten künftigen Standort für das "Autonome Frauenhaus". Sie erachtet es als wichtig, dass im "Autonomen Frauenhaus" wie auch im Städtischen Frauenhaus künftig beide Wohnformen angeboten würden, also sowohl das anonyme als auch das gesicherte Wohnen. Zudem sei es erfreulich, dass nach langen Jahren in einem Interimsgebäude ein neuer, langfristiger Standort in der Reichenbachstraße 24 in Stuttgart-
Bad Cannstatt für das Angebot von Frauen helfen Frauen e. V. ins Auge gefasst worden sei. Die CDU-Gemeinderatsfraktion unterstütze den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort aufgrund der Nähe zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten, sowie aufgrund der gegebenen guten ÖPNV-Anbindung. Diese gute Infrastruktur sei notwendig, um den Frauen, aber auch ihren Kindern, während der Zeit im Frauenhaus die bestmögliche Versorgung und ein halbwegs normales Leben ermöglichen zu können. In der Folge betont die Stadträtin die Wichtigkeit des Angebotes der Frauenhäuser im Allgemeinen. Es gebe viele Frauen, die dieser Hilfe bedürfen und Schutz suchten, weil sie aufgrund von Gewalt oder Unterdrückung ihre häusliche Umgebung verlassen müssten.


StRin Münch (90/GRÜNE) äußert sich ebenfalls positiv zur Vorlage. Allerdings macht sie darauf aufmerksam, dass der Umzug des "Autonomen Frauenhauses" an den neuen Standort aufgrund der circa zwei Jahre in Anspruch nehmenden, erforderlichen Grundstücksklärungen im Zuge der Bodenumlegung und der knapp eineinhalbjährigen Bauzeit frühestens im zweiten Halbjahr 2022 vonstattengehen könne. Damit wäre der Verein Frauen helfen Frauen vorerst zwangsweise weiterhin auf das Interim angewiesen. Ferner begrüßt StRin Münch die geplante Einrichtung von vier Notübernachtungsplätzen im "Autonomen Frauenhaus". Im Rahmen der Notübernachtung könnte man bedrohten Frauen eine sichere Unterkunft anbieten, sie würden professionell begleitet und könnten bei Bedarf weiter an das Frauenhaus vermittelt werden. Ähnlich äußert sich auch StRin Dr. Hackl (SPD).

Im weiteren Verlauf der Aussprache spricht StRin Münch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.05.2011 (Istanbul-Konvention) an, das in Deutschland am 01.02.2018 inkraftgetreten sei. Mit Verweis auf die Vorlage macht sie darauf aufmerksam, dass in Stuttgart laut der Empfehlung aus der Istanbul-Konvention 116 Plätze in den Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden sollten. Mit der Realisierung der Neukonzeptionen für beide Frauenhäuser werde künftig aber eine Platzzahl von insgesamt 78 Plätzen erreicht. Die Stadträtin möchte wissen, weshalb die Verwaltung trotz der fehlenden Plätze die vorhandenen Platzzahlen in den beiden Frauenhäusern mittelfristig als ausreichend erachtet. Diese Frage stellt auch StRin Dr. Hackl.

Hierzu erläutert Frau Braun (SozA), im "Autonomen Frauenhaus" habe es in den Jahren 2015 bis 2017 durchschnittlich jährliche Belegungsquoten zwischen rund 85,6 % und 88,2 % bei einer Mindestbelegungsquote von 84 % gegeben. Durch das geplante Raumprogramm und dem Appartement-Wohnen mit Zimmern verschiedener Größen sei man zuversichtlich, in Zukunft die Räumlichkeiten noch passgenauer und effizienter belegen zu können. Deshalb sei man der Auffassung, dass die vorhandenen Platzzahlen mittelfristig ausreichen würden.

In Bezug auf die Plätze in den Frauenhäusern hält StRin Münch eine noch engere Kooperation mit den benachbarten Landkreisen, Städten und Kommunen für dringend erforderlich. Ähnlich sieht es auch StRin Dr. Hackl. Zudem möchte StRin Münch in diesem Zusammenhang wissen, ob das Frauenhaus in Böblingen weiterhin betrieben werde oder mittlerweile geschlossen sei.

Auch BM Wölfle erklärt im Folgenden, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bedürfe es gemeinsamer Anstrengungen der Landeshauptstadt Stuttgart und der angrenzenden Landkreise. Heute müssten die Stuttgarter Frauenhäuser vermehrt auch schutzsuchende Frauen aus der Region aufnehmen, weil es in ihren Heimatgemeinden keine freien Kapazitäten oder kein Frauenhaus gebe. Es gehe darum, bei den umliegenden Landkreisen wie Böblingen, Ludwigsburg oder Rems-Murr-Kreis, das Bewusstsein für die gemeinsame Aufgabe zu erhöhen.

Im Folgenden schließt sich auch StRin Dr. Hackl in Bezug auf die Vorlage den positiven Worten ihrer Vorrednerinnen an. Sie bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen des "Autonomen Frauenhauses" für ihre wichtige Arbeit und die Bereitschaft seit Jahren das Interim mitzutragen. Die Stadträtin erklärt weiter, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion die neue Konzeption sowohl für das Autonome als auch für das Städtische Frauenhaus ausdrücklich unterstützt.

Für die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS begrüßt StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) die Pläne für das "Autonome Frauenhaus".

StRin Yüksel (FDP) erklärt, die FDP-Gruppierung werde der Vorlage ebenfalls zustimmen. Als besonders wichtig hebt die Stadträtin, ähnlich wie StRin Bulle-Schmid, die geplanten unterschiedlichen Stufen der Anonymität hervor. Ferner erklärt sie, die Istanbul-Konvention mache, abgesehen von der Bereitstellung sicherer Unterkünfte für an Leib und Leben bedrohter Frauen, auch andere Empfehlungen, wie Frauen in einer Notsituation, geholfen werden könne, zum Beispiel durch eine Telefonberatung oder ähnlichem. StRin Yüksel möchte wissen, inwieweit diese Empfehlungen in Stuttgart ebenfalls umgesetzt würden.

Dazu erklärt Frau Braun, es werde gerade geprüft, welche Empfehlungen der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt würden bzw. wie man das noch Fehlende gegebenenfalls noch umsetzen könne.

Anschließend bedankt sich Frau Reichhardt (SozA) bei den Ratsmitgliedern für die Unterstützung der Neukonzeption und des angedachten neuen Standortes für das "Autonome Frauenhaus". Damit könnten gemeinsam mit dem Träger die weiteren Schritte hin zu einer Umsetzung eingeleitet werden.


Danach stellt BM Wölfle fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 53/2018 Kenntnis
genommen
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